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GdB für einen Schwerbehindertenausweis

Verfasst: 5. Sep 2025, 11:20
von botze53
Hallo zusammen,

kann mir bitte jemand helfen,diese Daten auszuwerten für einen GdB von meiner Frau?

Besten Dank im voraus

Re: GdB für einen Schwerbehindertenausweis

Verfasst: 5. Sep 2025, 16:06
von botze53
Leider hat sich noch niemand hier dazu geäußert!
Was mir aber aufgefallen ist, dass mehrere Personen hier immer für den GdB diese Audiometrie so besonders hervorheben,
ich habe gerade dazu folgendes gelesen:

Die Audiometrie (Hörprüfung) ist keine Messung für den Grad der Behinderung (GdB) selbst, sondern die Grundlage zur Berechnung des GdB bei Hörverlust. Der GdB wird anhand des gewichteten Gesamtwortverständnisses berechnet, wobei die Verständnisquoten bei 60, 80 und 100 dB Lautstärke die Grundlage bilden. Ein höherer GdB wie 60, 80 oder 100 wird dann aus den Ergebnissen der Audiometrie abgeleitet, um den Grad der Schwerhörigkeit zu bestimmen.
Wie die Audiometrie zur Berechnung des GdB beiträgt
1. 1. Wortverständnistest:
Bei der Audiometrie wird ermittelt, wie gut Sie bei verschiedenen Lautstärken (z. B. 60, 80 und 100 dB) gesprochene Worte verstehen.
2. 2. Gewichtetes Gesamtwortverständnis:
Das Ergebnis des Wortverständnistests wird dann in eine Formel einbezogen, um das gewichtete Gesamtwortverständnis zu berechnen.
3. 3. Ermittlung des GdB:
Dieser Wert wird dann in die Richtlinien der Versorgungsmedizinischen Grundsätze einbezogen, um den Grad der Behinderung (GdB) festzulegen.
Anmerkungen zum GdB bei Schwerhörigkeit
• Geringer Hörverlust: Ein geringer, einseitiger Hörverlust führt in der Regel zu keinem GdB.
• • Schwerhörigkeit: Ein beidseitiger Hörverlust, der als „an Taubheit grenzend“ beschrieben wird, kann zu einem GdB von bis zu 80 % führen.
• • Taubheit: Eine vollständige Taubheit auf beiden Ohren, die die Verständigung durch Lautsprache und die ortsbezogene Orientierung ausschließt, kann einen GdB von 100 % rechtfertigen.

Wichtig: Die Audiometrie allein ist nicht die Messung des GdB, sondern liefert die Daten, auf denen die Berechnung basiert. Der tatsächliche GdB wird von den zuständigen Gutachtern anhand der Versorgungsmedizinischen Grundsätze ermittelt.

Was ist nun aber richtig?

Re: GdB für einen Schwerbehindertenausweis

Verfasst: 5. Sep 2025, 16:24
von Dani!
botze53 hat geschrieben: 5. Sep 2025, 16:06 Leider hat sich noch niemand hier dazu geäußert!
Ja, entschuldige mich bitte. Nebenbei gehen die meisten Mitglieder anderen Tätigkeiten nach, statt 24/7 hier zu lesen. Und dann sollte es auch jemand tun, die oder der es beantworten kann.
botze53 hat geschrieben: 5. Sep 2025, 16:06 Was mir aber aufgefallen ist, dass mehrere Personen hier immer für den GdB diese Audiometrie so besonders hervorheben,
ich habe gerade dazu folgendes gelesen:

...

Was ist nun aber richtig?
Hier stellt sich für mich die Frage: Woher stammt das? Eine Antwort einer KI?

Re: GdB für einen Schwerbehindertenausweis

Verfasst: 5. Sep 2025, 16:33
von Dani!
Zu deiner Eingangsfrage ermittle ich folgende Werte:

Rechtes Ohr:
Der Hörverlust bei 50% Zahlenverstehen ist 25dB
Das (gewichtete) Gesamtwortverstehen ist 127-120
Zusammen ergibt das nach Tabelle A ein Hörverlust von 50-60%
Rechts besteht eine Mittelgradige Schwerhörigkeit

Linkes Ohr:
Der Hörverlust bei 50% Zahlenverstehen ist 25dB
Das (gewichtete) Gesamtwortverstehen ist 120
Zusammen ergibt das nach Tabelle A ein Hörverlust von 60%
Links besteht eine Mittelgradige Schwerhörigkeit

Daraus ergibt sich nach Tabelle D für den Hörverlust ein GdB 30-40


Mich überrascht es, dass deine Frau bei 80dB vergleichsweise wenig versteht. Hier tippe ich mal darauf, dass ein erheblicher Teil auf eine Schall-LEITUNGS-Schwäche zurückzuführen ist. Die meisten Hörgerschädigte haben eine nur- Schall-Empfindungs-Schwäche. Und dass links bei 95dB auch nicht mehr verstanden wird als bei 80dB ist schon komisch. Liegt hier eine weitergehende Hörstörung vor?

Re: GdB für einen Schwerbehindertenausweis

Verfasst: 5. Sep 2025, 16:44
von botze53
Hallo Dani,
erstmal vielen Dank für deine Info,
das ist sicher eine gute Frage, die ich so auch nicht beantworten kann, außer es ist noch ein großer chronischer Tinnitus auf beiden Ohren vorhanden, ob das dann hier einen Einfluss hat weiß ich nicht, ich bin da ein Laie.

Re: GdB für einen Schwerbehindertenausweis

Verfasst: 5. Sep 2025, 17:43
von Ohrenklempner
Bei mehr oder weniger breitbandigen Schallempfindungs-Schwerhörigkeiten bzw. diesen "Plateaukurven" ist das relativ häufig, dass ein ausgeprägter Diskriminationsverlust besteht. 60-70% Verstehquote entspricht so ziemlich meiner Erwartung bei dem Tonaudiogramm. Auch dass es bei 95 dB kaum besser ist als bei 85 dB, ist nichts Ungewöhnliches.

Re: GdB für einen Schwerbehindertenausweis

Verfasst: 5. Sep 2025, 18:41
von Dani!
Danke Ohrenklempner.
Dann muss ich das irgendwie in mein empirisches Erklärungsmodell unterbringen, warum man bei so einem Audiogramm kein besseres Verständnis hat, auch wenn es dreimal so laut ist.

Re: GdB für einen Schwerbehindertenausweis

Verfasst: 5. Sep 2025, 21:04
von Ohrenklempner
Ich erkläre es mir mit der schlechteren Zeit- und Frequenzauflösung. Ein erstaunliches Phänomen ist, dass mit so einem Hörverlust beim Freiburger Sprachtest die Wörter teils ganz falsch (und nicht nur so ähnlich) wiederholt werden. Ich spiele "Feld" und es wird "Kuh" geantwortet, zum Beispiel.

Re: GdB für einen Schwerbehindertenausweis

Verfasst: 5. Sep 2025, 22:29
von emilsborg
Ohrenklempner hat geschrieben: 5. Sep 2025, 21:04 Ich erkläre es mir mit der schlechteren Zeit- und Frequenzauflösung.
Das passt aber eigentlich immer noch nicht zu:
Ohrenklempner hat geschrieben: 5. Sep 2025, 21:04 Ein erstaunliches Phänomen ist, dass mit so einem Hörverlust beim Freiburger Sprachtest die Wörter teils ganz falsch (und nicht nur so ähnlich) wiederholt werden. Ich spiele "Feld" und es wird "Kuh" geantwortet, zum Beispiel.
Denn ich als hochgradig Schwerhöriger würde aus meiner Erfahrung sagen, wie aus Feld->Kuh wird liegt jenseits meiner Vorstellungskraft. Haus->Maus->Laus—->Graus ist irgendwie noch vorstellbar (mit hören von *aus), aber ganz andere Laute???
Dann würde ich eher keine Antwort geben. Ich kann auch gut raten, aber das ist nicht Sinn und Zweck der Sache.

Re: GdB für einen Schwerbehindertenausweis

Verfasst: 6. Sep 2025, 06:49
von Ohrenklempner
Nichts ist komplizierter als die Wahrnehmung. :)

Re: GdB für einen Schwerbehindertenausweis

Verfasst: 6. Sep 2025, 07:24
von botze53
Hallo zusammen,
erstmal recht herzlichen Dank an alle Fachleute in dem Forum,
trotzdem bin ich jetzt ein bisschen verwirrt mit den ganzen Aussagen, weil wenn man hier sich nicht ganz einig ist mit dem Ergebnis, wie kann dann eine Behörde dieses richtig beurteilen nach deren Vorgaben?

Re: GdB für einen Schwerbehindertenausweis

Verfasst: 6. Sep 2025, 07:59
von muggel
Das hat doch Dani oben ausführlich erläutert. Er hat die Daten genommen und die Berechnungsgrundlagen gemäß VersMedV angewendet. Ergebnis: GdB 30-40.

Re: GdB für einen Schwerbehindertenausweis

Verfasst: 6. Sep 2025, 09:31
von emilsborg
botze53 hat geschrieben: 6. Sep 2025, 07:24 Hallo zusammen,
erstmal recht herzlichen Dank an alle Fachleute in dem Forum,
trotzdem bin ich jetzt ein bisschen verwirrt mit den ganzen Aussagen, weil wenn man hier sich nicht ganz einig ist mit dem Ergebnis, wie kann dann eine Behörde dieses richtig beurteilen nach deren Vorgaben?
Das ist einigermaßen einfach:
https://www.bmas.de/DE/Service/Publikat ... gkeit.html

nehmen und die geforderten Daten aus Testergebnissen ermitteln (bzw. diese Tests erst mal wie gefordert durchführen lassen, denn das kann je nach Arzt etc. schon mal schwierig sein).
Mit Tabelle A (Sprachverstehen für Einsilber bei 60/80/100 dB kumuliert und Mehrsilber - Zahlen) die prozentualen Hörverluste je Seite ermitteln und dann damit in Tabelle D den korrespondierenden GdB für Hörverlust alleine. Tabelle B und C spielen in der Praxis keine so große Rolle, da explizit der Hörverlust für Sprache relevant ist für den GdB.
Nun gibt es „dummerweise“ mit 20/40/60/80/95 % Hörverlust das Problem, dass diese theoretisch zwei unterschiedlichen Leveln zugeordnet werden können (und das ist eben nicht ungewöhnlich, sondern relativ wahrscheinlich, dass dies auf einem von beiden Ohren vorkommt). Dann muss in einem solchen Fall argumentiert werden, warum die (für den Antragsteller im Idealfall höhere) Kategorie zur Anwendung kommen soll.
Da die Sachbearbeiter in der Regel keine Experten für Schwerhörigkeit sind und auch der vom Amt gewählte Gutachter nicht einmal eine Facharztausbildung im Bereich HNO abgeschlossen haben muss, ist dort durchaus Potenzial für so einige Fehler bzw. Missverständnisse…