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Hörgerät verordnung

Verfasst: 15. Jun 2025, 10:30
von Rentner-1953
Hallo! :-x
Bin verzweifelt, habe von Audibene Testhörgerät erhalten bis ich Verordnung vom HNO erhalte. Dies war am 6.6.2025 wegen Tinnitus für rechts und Links. Aber Test verlief nicht wie es sich Akustiker und Audibene vorstellten. Verordnung nur für Links erhalten, weil Sprachtest rechts zu gut war. Daraufhin hat Audibene Verordnung bei TK nicht eingereicht, hat mich erst 3Tage Später Informiert. Hatte bei TK Angerufen, wurde gesagt liegt keine Verordnung vor. Kontakt mit Audibene die Verordnung haben, aber nicht eingereicht. Mit den Worten, mit diesen Werten wird TK rechts ablehnen. Audibene wiederholen Sie den Sprachtest nochmals rechts. Am liebsten würde ich Verfügung zurückholen und bei einem Neutralen Akustiker gehen.
Dies ist mir ein Lehre mit Audibene.

Andreas

Re: Hörgerät verordnung

Verfasst: 15. Jun 2025, 11:35
von gereon
Du kannst die Versorgung bei Audibene jederzeit abbrechen und wo anders hingehen. Denn Audibene ist nicht gerade als günstig bekannt. Hast Du nicht in einem anderen Thread von Geräten geschrieben, für die Du 1200 € Zuzahlung leisten sollst und dies für reine Tinnitus Noiser zuviel wäre?

Re: Hörgerät verordnung

Verfasst: 15. Jun 2025, 12:44
von Rentner-1953
Hallo gereon!
Genau Kostenvoranschlag für beide 1200,-Euro. Aber Audibene hat Verordnung, kann ich diese zurückverlangen. Weil HNO rechts zu gute Werte gelistet hat. Deshalb versucht
Audibene zu tricksen, um die Werte zu verschlechtern soll ich nochmals Sprachtest wiederholen.
Frage kann ich Verordnung zurückverlangen, wenn diese bei TK noch nicht eingereicht wurde.
Habe Testhörgerät seit 2Monaten, weil es mit HNO nicht klappt im Interesse von Aukustiker und Audibene diese Arbeiten zusammen. Kann ich diese zurückgeben.
Was dürfen tinnitus Noiser kosten?

Andreas