Seite 1 von 1
GDB korrekt?
Verfasst: 8. Apr 2025, 11:02
von Micha2025
Hallo zusammen,
mein GdB für meine Schwerhörigkeit beträgt GdB 30.
Ich habe einen Verschlimmerungsantrag gestellt. Ergebnis: Schwerhörigkeit GDB 30 und psych. Erkrankung GDB 30, zusammen GDB 40.
Für die Schwerhörigkeit kam das mir zu wenig vor. Auch für die psychische Erkrankung. Nach einem Widerspruch gab es jetzt das Ergebnis: Schwerhörigkeit GDB 50 und RF und psych Erkrankung GDB 30 , gesamt GDB 60.
Jetzt meine Frage, ob der GDB für die Schwerhörigkeit korrekt ist? Ich vermute, dass es bei meinem Zahlenverständnis / Wortverständnis noch schwerwiegender ist.
Re: GDB korrekt?
Verfasst: 8. Apr 2025, 19:01
von emilsborg
Hallo Micha,
Leider sind die Sprachaudiometriedaten nicht vollständig. Du müsstest sowohl die 50% Schwelle für Zahlen als auch die Verstehquote für Einsilber bei 60/80/100 dB haben und rechts kann man annehmen dass die vorliegen, links aber nicht. Nur GdB 50 für die Schwerhörigkeit halte ich tatsächlich aber für eher niedrig bei dem was ich sehen kann. Tonaudiogramm ist offiziell nicht relevant als Bewertungsmaßstab da du Deutsch kannst.
Viele Grüße
Christian
Re: GDB korrekt?
Verfasst: 8. Apr 2025, 20:50
von Dani!
Allerdings stellt sich die Frage, warum das Sprachverstehen so schlecht ist. Bei dem Tonaudiogramm hätte ich das Sprachaudiogramm nicht so gravierend schlecht erwartet wie es gemessen wurde.
Re: GDB korrekt?
Verfasst: 10. Jul 2025, 17:40
von Micha2025
Jetzt habe ich neue Daten zum Hörverständnis
Re: GDB korrekt?
Verfasst: 10. Jul 2025, 18:33
von emilsborg
Hörverständnis 2
Wenn ich das Gesamtwortverstehen rechts von 45% und links 0% so hinnehme und das Mehrsilberverstehen vom vorherigen Audiogramm, dann wären rechts 95% und links 100% Hörverlust für Sprache das Ergebnis. Damit ergibt sich ein GdB von 80 aus der Versorgungsmedizinverordnung. Aber da kommen mir bei deinem Tonaudiogramm ehrlich gesagt Zweifel, ob das so stimmen kann.
Hörverständnis 1 listet leider ebenfalls nur Sprachverstehen für einsilbigen Wörter, aber die Gesamtwortverstehen sind deutlich höher mit 160% / 80%. Damit wäre (wieder mit Zahlenverstehen aus dem früheren Ergebnis) GdB 60-70 möglich.
Insgesamt sind mir die Ergebnisse aber zu variabel und nicht konsistent, sowie zusätzlich fehlende Informationen. Damit kann ich verstehen warum es einen eher geringen GdB gab, wenn man bedenkt dass auch die schlechten Ergebnisse mehr zulassen würden.
Re: GDB korrekt?
Verfasst: 10. Jul 2025, 18:49
von Randolf
Gibt es für Hören mehr G/B?
Wozu braucht das jemand?
TV kostet trotzdem.
Re: GDB korrekt?
Verfasst: 11. Jul 2025, 07:19
von Ohrenklempner
Randolf hat geschrieben: ↑10. Jul 2025, 18:49
Gibt es für Hören mehr G/B?
Wozu braucht das jemand?
Artikel 3 Grundgesetz.
Re: GDB korrekt?
Verfasst: 24. Jul 2025, 20:14
von Mickeye1234
Micha2025 hat geschrieben: ↑8. Apr 2025, 11:02
Hallo zusammen,
mein GdB für meine Schwerhörigkeit beträgt GdB 30.
Ich habe einen Verschlimmerungsantrag gestellt. Ergebnis: Schwerhörigkeit GDB 30 und psych. Erkrankung GDB 30, zusammen GDB 40.
Für die Schwerhörigkeit kam das mir zu wenig vor. Auch für die psychische Erkrankung. Nach einem Widerspruch gab es jetzt das Ergebnis: Schwerhörigkeit GDB 50 und RF und psych Erkrankung GDB 30 , gesamt GDB 60.
Jetzt meine Frage, ob der GDB für die Schwerhörigkeit korrekt ist? Ich vermute, dass es bei meinem Zahlenverständnis / Wortverständnis noch schwerwiegender ist.
Audiogramm 24.09.2024_ab.pdf
Hast du Widerspruch eingelegt ohne neue Audiogramme oder mit anwaltlicher Hilfe? Und woher weißt du wofür du welchen Grad bekamst? habe auch psyche mit angegeben, aber auf meinem Bescheid steht nicht, ob alles für die Ohren ist.
Ich denke mein Verschlechterungsbescheid wurde auch zu gering berechnet.
Re: GDB korrekt?
Verfasst: 31. Jul 2025, 13:15
von Micha2025
Widerspruch mit anwaltlicher Hilfe. Einzel-GDB geht aus dem Widerspruchsbescheid hervor. Aktuell läuft Klage wegen psyche. Das Gericht fordert aktuelle Arztunterlagen an.
Re: GDB korrekt?
Verfasst: 31. Jul 2025, 14:24
von gereon
Micha2025 hat geschrieben: ↑31. Jul 2025, 13:15
Widerspruch mit anwaltlicher Hilfe. Einzel-GDB geht aus dem Widerspruchsbescheid hervor. Aktuell läuft Klage wegen psyche. Das Gericht fordert aktuelle Arztunterlagen an.
Dann kann ich nur hoffen, dass das für Dich zuständige Sozialgericht nicht total überlastet ist. Denn Klageverfahren vor dem Sozialgericht können sich auch in der ersten Instanz über 1- 5 Jahre hinziehen