Ist dieser gesamt GdB korrekt errechnet?
Verfasst: 21. Mär 2025, 11:36
Hallo zusammen,
mein GdB für meine Schwerhörigkeit beträgt seit 2009 GdB 30 und für meinen
Tinnitus GdB 20, das Versorgungsamt hat dafür einen gesamt GdB von 40 errechnet.
Anfang diesen Jahres war ich bei einem Gutachter (HNO). Da wurde ich vom Sozialgericht
hingeschickt, da ich mit der Bewertung meines Verschlimmerungsantrags von 2024 nicht einverstanden war.
Der Gutachter kommt nun bei der Schwerhörigkeit auf GdB 50 und Tinnitus weiterhin auf einen GdB von 20.
Er errechnet nun einen gesamt GdB von 50.
Somit wird der Tinnitus nun gar nicht mehr bewertet, denn ich hätte ja schon alleine nur
anhand meiner Schwerhörigkeit einen gesamt GdB von 50.
Ich weiß dass die einzelnen GdB nicht addiert werden, aber in diesem Fall fällt doch der Tinnitus komplett raus,
obwohl er 2009 noch berücksichtigt wurde.
Sehe ich das so richtig?
Ist die Rechnung des Gutachters bezüglich des gesamt GdB von 50 so korrekt?
Der Tinnitus hat natürlich noch weitere negative Begleiterscheinungen wie erhebliche Einschlaf und
Durchschlafstörungen die dann zu Mattigkeit und Konzentrationsstörungen führen.
Die Schwerhörigkeit hat ebenfalls deutliche negative Begleiterscheinungen wie Reduzierung der sozialen Kontakte usw..
Diese Begleiterscheinungen sind im Gutachten aufgeführt, werden jedoch "nicht" für den GdB herangezogen.
Somit wird der GdB 50 für die Schwerhörigkeit auch nur über das Sprach und Tonaudiogramm ermittelt und
der Tinnitus ist anscheinend für den gesamt GdB nicht mehr relevant.
Der ein oder andere mag nun sagen, sei doch froh, du hast nun den GdB 50 erreicht, gib Ruhe.
Es geht mir hier nicht um den GdB 50, den habe ich wegen anderer Leiden bereits seit 2009.
Es geht mir um die Berechnung des aktuellen HNO Gutachten in dem der Tinnitus anscheinend überhaupt nicht mehr
berücksichtigt wird.
Für konstruktive Antworten bedanke ich mich schon mal.
mein GdB für meine Schwerhörigkeit beträgt seit 2009 GdB 30 und für meinen
Tinnitus GdB 20, das Versorgungsamt hat dafür einen gesamt GdB von 40 errechnet.
Anfang diesen Jahres war ich bei einem Gutachter (HNO). Da wurde ich vom Sozialgericht
hingeschickt, da ich mit der Bewertung meines Verschlimmerungsantrags von 2024 nicht einverstanden war.
Der Gutachter kommt nun bei der Schwerhörigkeit auf GdB 50 und Tinnitus weiterhin auf einen GdB von 20.
Er errechnet nun einen gesamt GdB von 50.
Somit wird der Tinnitus nun gar nicht mehr bewertet, denn ich hätte ja schon alleine nur
anhand meiner Schwerhörigkeit einen gesamt GdB von 50.
Ich weiß dass die einzelnen GdB nicht addiert werden, aber in diesem Fall fällt doch der Tinnitus komplett raus,
obwohl er 2009 noch berücksichtigt wurde.
Sehe ich das so richtig?
Ist die Rechnung des Gutachters bezüglich des gesamt GdB von 50 so korrekt?
Der Tinnitus hat natürlich noch weitere negative Begleiterscheinungen wie erhebliche Einschlaf und
Durchschlafstörungen die dann zu Mattigkeit und Konzentrationsstörungen führen.
Die Schwerhörigkeit hat ebenfalls deutliche negative Begleiterscheinungen wie Reduzierung der sozialen Kontakte usw..
Diese Begleiterscheinungen sind im Gutachten aufgeführt, werden jedoch "nicht" für den GdB herangezogen.
Somit wird der GdB 50 für die Schwerhörigkeit auch nur über das Sprach und Tonaudiogramm ermittelt und
der Tinnitus ist anscheinend für den gesamt GdB nicht mehr relevant.
Der ein oder andere mag nun sagen, sei doch froh, du hast nun den GdB 50 erreicht, gib Ruhe.
Es geht mir hier nicht um den GdB 50, den habe ich wegen anderer Leiden bereits seit 2009.
Es geht mir um die Berechnung des aktuellen HNO Gutachten in dem der Tinnitus anscheinend überhaupt nicht mehr
berücksichtigt wird.
Für konstruktive Antworten bedanke ich mich schon mal.