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Bewertung des Gutachtens im Rahmen Rechtsstreit mit einem privaten Krankenversicherer
Verfasst: 12. Feb 2025, 11:42
von Beho
Guten Tag,
gleich mein erstes Posting mit der Bitte um Unterstützung.
Ich streite mich mit einem Privaten Krankenversicherer um die Höhe der Erstattung von Hörgeräten. Grundsätzlich sieht der Tarif keine Summenbegrenzung vor. Anbei das Gutachten des vom Gericht bestellen Sachverständigen. Die Aussagen des Sachverständigen teile ich dem Grunde nach nicht. Mir geht es prinzipiell in dem Gutachten um die als unnötige Ausstattungen definierten Punkte, sprich die Punkte die der SV nur als Verbesserung des Tragekomforts sieht, was immer auch ein Tragekomfort hierbei sein soll.
Gibt es Studien oder ähnliches die das Gegenteil dokumentieren können?
Als ergänzende Information. Das Gericht hat dem Sachverständigen auch aufgegeben auf die medizinisch optimale Versorgung zu prüfen, darauf ist der Sachverständige gar nicht eingegangen.
Re: Bewertung des Gutachtens im Rahmen Rechtsstreit mit einem privaten Krankenversicherer
Verfasst: 12. Feb 2025, 13:31
von gereon
Also ich habe mir das Gutachten einmal genauer durchgelesen. Aufgrund der Verträge zwischen BIHA (Bundesinnung der Hörgeräteakustiker) und der Krankenkassen müssen zuzahlungsfreie Geräte mindestens 8 - 12 Kanäle aufweisen. In Deinem Fall sind es sogar 24. Daher sagt der Gutachter, dass wäre deutlich über dem medizinisch notwendigen. Kannst Du denn belegen, dass Du aus beruflichen Gründen ein Gerät mit 24 Kanälen benötigt? Falls ja dann dies bitte ausführlich im Widerspruch begründen.
Der Gutachter ist der Meinung, dass die Features More Sound Intellegience und More Sound Ampflifer eher dem Merkmal Luxus und Komfort zugerechnet werden als der Verbesserung des Sprachverstehens, da hierdurch lediglich der Klang optimiert wird. Gibt es hier Möglichkeiten nachzuweisen, dass Du aus beruflichen Gründen auf diese beiden Features angewiesen bist und hierdurch erheblich das Sprachverstehen zum Beispiel bei Meetings in größeren Gruppen und Räumen deutlich besser ist als mit zuzahlungsfreien Geräten?
Wenn ich es richtig verstehe, so unterstellt Dir der Gutachter bzgl. der Testung und Auswahl der Geräte den vorgeschriebenen Weg nicht eingehalten zu haben. Hast Du wirklich erst nach dem Kauf der Geräte sowie Abnahme durch den HNO Arzt zuzahlungsfreie Geräte getestet? Falls ja, dann hast Du den vorgegebenen Weg nicht eingehalten und es besteht meines Erachtens keine Chance die Mehrkosten erstattet zu bekommen. Sollte dem nicht so sein, dann musst Du konkret belegen können, wann Du zuzahlungsfreie Geräte getestet hast und das Du mit den streitgegenständlichen Geräten ein deutlich besseres Sprachverstehen als mit zuzahlungsfreien Geräten erzielt hast. Des Weiteren musst Du klar belegen können, wann Du die Geräte gekaufst hast. Denn Dir könnte sonst die Nichteinhaltung des Beschaffungsweg vorgeworfen werden. Nichteinhaltung des Beschaffungsweges bedeutet folgendes. Die Krankenkasse und auch das Gericht gehen dann davon aus, dass der Kauf der Geräte schon vor der Endabnahme durch den HNO und somit vor Ablehnung der Kostenübernahme durch die Krankenkasse erfolgt ist. Daher immer erst zuzahlungsfreie Geräte testen, die verschiedenen Hörsituationen sauber dokumentieren und dann Premiumgeräte testen, diese Höreindrücke ebenfalls sauber dokumentieren und dann genau begründen warum es mit zuzahlungsfreien Geräten nicht funktioniert hatte. Lehnt die Krankenkasse dann ab, ihr eine letzte Frist von 14 Tage zur vollen Kostenübernahme setzen und ankündigen nach Verstreichung der Frist sich die Hörgeräte selber beschaffen und die Kosten für die Selbstbeschaffung einklagen zu wollen.
Sorry, wenn ich Dir nicht anders weiterhelfen kann/ bzw. konnte.
Re: Bewertung des Gutachtens im Rahmen Rechtsstreit mit einem privaten Krankenversicherer
Verfasst: 12. Feb 2025, 14:03
von Beho
Hallo Gereon,
vielen Dank für deine Unterstützung. Ich bin privat versichert, daher trifft die Thematik zuzahlungsfreie Geräte mich nicht.
Entscheidend könnte sein: Geht es nur um das Sprachverstehen oder ist ein vollständiger Behinderungsausgleich relevant?
Wie definiert sich medizinisch notwendig bzw. medizinisch optimal.
Sollten die Mehrleistungen für das reine Sprachverstehen keine Verbesserung bringen oder doch? Sind auch andere Dinge relevant für die Bewertung, sprich nicht nur Sprache sondern halt andere Töne?
Re: Bewertung des Gutachtens im Rahmen Rechtsstreit mit einem privaten Krankenversicherer
Verfasst: 12. Feb 2025, 14:37
von gereon
Unter medizinisch notwendig versteht man folgendes. Was ist aus medizinischen Gründen notwendig, um die Hörschädigung so auszugleichen, dass nicht nur im Einzelgespräch sondern auch in größeren Gruppen und mehreren Personen ein ausreichendes Sprachverstehen erzielt werden kann. Die Krankenkassen halten hier Hörgeräte mit 8 - 12 Kanälen für ausreichend.
Laut dem Urteil des Bundessozialgericht vom 17.12.2009 besteht zum Ausgleich einer Hörschädigung ein Anspruch auf ein Gerät, das man selber für optimal für den Ausgleich der Hörschädigung hält und nach heutigem Stand der Technik das Heranziehen an einem Gesunden ermöglicht. Natürlich erhält dieses Urteil auch einige Fallstricke. Denn dies bezieht sich darauf, dass die ausgewählte Versorgung nur aufgrund des besseren Sprachverstehen und nicht aufgrund von Bequemlichkeit wie zum Beispiel besserer Klang gewählt worden ist. Des Weiteren ist der Anspruch auf einer höherwertige Versorgung nur dann gegeben, wenn keine gleichwertigen, aber kostengünstigeren Geräte nur Verfügung stehen.
Wie schon geschrieben wirst Du nun belegen müssen, dass Du mit den vom Gutachter für nicht notwendig gehaltenen Ausstattungen im Beruf und Alltag bessere Ergebnisse im Sprachverstehen hast als mit kostengünstigeren Geräten.
Re: Bewertung des Gutachtens im Rahmen Rechtsstreit mit einem privaten Krankenversicherer
Verfasst: 12. Feb 2025, 14:50
von KatjaR
Hallo Beho,
der Begriff des "vollständigen Behinderungsausgleiches" spielt meines Wissens nach bei privaten Krankenversicherungen keine Rolle, sondern ist aus
dem SGB V abgeleitet, welches nur für gesetzliche KK verbindlich ist.
Bei privaten KK zählt Vertragsrecht und da ist es meistens so geregelt, dass es einen Festbetrag gibt, der noch um einiges höher liegt als wie der, der gesetzlichen KK.
Wenn mit diesem ein gutes Ergebnis erzielt werden kann, besteht meiner Erfahrung nach (selbst privat versichert) kaum eine Chance, dass der vorgesehene Zuschuss erhöht wird. Im Gutachten war von nicht gegebener medizinischer Notwendigkeit die Rede, ist das der Wortlaut, der auch im Vertrag steht? Dies dürfte sich nur auf Sprachverstehen beziehen und nicht auf Klangverbesserung.
Re: Bewertung des Gutachtens im Rahmen Rechtsstreit mit einem privaten Krankenversicherer
Verfasst: 12. Feb 2025, 15:01
von cherusker
Ob "Komfort-Funktionen" einen besseren Ausgleich der Schwerhörigkeit ermöglichen kann pauschal nicht beantwortet werden. Studien dazu gibt es vermutlich nur von den jeweiligen Herstellern, ausgelegt auf deren Features und Funktionen. Eine Oticon-Studie, die "nachweist", dass genannten Komfort-Funktionen eines Premiumgerätes ein verbessertes Sprachverstehen gegenüber einem Mittelklassegerät bewirken, mag richtig sein, dient aber in erster Linie dem Marketing.
Den Nachweis eines verbesserten Sprachverstehens mit Premiumgeräten müsste den Akustiker für deinen Fall mittels vergleichender Anpassung erbringen. Dies ist ja schon daran gescheitert, dass beim Vergleich mit einem Mittelklasse-Gerät das Satzverstehen schlechter war, als ganz ohne Hörgeräte. Der Gutachter unterstellt damit indirekt, dass bei der Vergleichsmessung bewusst falsch geantwortet wurde oder die Hörgeräte bewusst nicht optimal eingestellt waren.
Da ist es auch nicht gerade hilfreich, dass ausschließlich Premiumgeräte (3 Modelle in 2 Jahren?) getestet wurden.
Was sagt denn der Tarif der Krankenkasse? Da wird ja nicht nur stehen: "Wir erstatten die Kosten von Hörgeräten."
Re: Bewertung des Gutachtens im Rahmen Rechtsstreit mit einem privaten Krankenversicherer
Verfasst: 12. Feb 2025, 17:28
von gereon
Es ist wie Katja schon geschrieben hat, dass bei den Privaten lediglich der Zuschuss höher ist als bei den gesetzlichen Krankenkassen. Daher ist es ein Irrglaube, dass bei einer privaten Versicherung nicht auch günstigere Geräte getestet werden müssen und die privaten per se die teure Versorgung bezahlen müssen.
Wie schon Cherusker aber auch ich schon geschrieben habe, sind Deine Chancen auf Erstattung der gesamten Kosten gering bzw. nicht gegeben, da zum einen ausschließlich nur Premiumgeräte getestet worden sind und die hier aufgeführten Features keinerlei Nachweis dafür sind, dass hierdurch ein besseres Sprachverstehen erzielt wird.
Re: Bewertung des Gutachtens im Rahmen Rechtsstreit mit einem privaten Krankenversicherer
Verfasst: 12. Feb 2025, 19:43
von emilsborg
Den anderen die hier geantwortet haben kann ich mich nur anschließen. Eines ist für mich aber merkwürdig: einerseits kennt der Gutachter den OLSA, andererseits unterstellt er aber die Manipulationsanfälligkeit. Letzteres finde ich schon sehr an den Haaren herbei gezogen wenn auch Daten vom Freiburger Worttest vorliegen (wenn nicht wäre es aus meiner persönlichen Sicht aber auch nicht automatisch gegeben). Denn, der OLSA wird so durchgeführt, dass man auch eine Weile auf dem Plateau bleibt, nachdem sich die Verstehensquote bei 50 % eingependelt hat, also mehrere Sätze dann noch getestet werden. Außer der Durchführende fängt immer mit einem festen Pegel an müsste man schon sehr gut aufpassen und mitzählen um da gut zu manipulieren. Denn, wenn man nicht auffällig sein will muss man sich ja einpendeln und das bewusst auf einem bestimmten Pegelniveau. Wenn es schon mit Hörgerät (nicht das gewählte System) und ohne zu einer Diskrepanz kommt muss man dem Durchführenden unterstellen dass der Test nicht verstanden wurde. Ansonsten hätte genau dann schon eine Verifikation stattfinden müssen, was aber offenbar unterblieben ist.
Soweit kann ich den Fehler eher beim Akustiker sehen, da der Gutachter die Unstimmigkeiten sehen und natürlich bewerten muss.
Re: Bewertung des Gutachtens im Rahmen Rechtsstreit mit einem privaten Krankenversicherer
Verfasst: 13. Feb 2025, 11:36
von Beho
Vielen Dank für die ausführlichen Antworten:
Es gibt in meinen Tarif keine Festbetrag.
Behindertenausgleich: Warum sollte die PKV schlechter leisten als die GKV? Falls dem so sein sollte, wäre das natürlich ein Statement das zu veröffentlichen wäre und dass sicherlich viele Marketinganstrengungen der Privaten Krankenversicherer zerstören würde.
Ich hatte auch noch Hörgeräte von Kind getestet, die deutlich günstiger waren. Der SV hat sich aber nie die Mühe gemacht danach zu fragen.....oder überhaupt mich zu fragen oder zu kontaktieren.
Hat jemand Infos warum eine Bandbreite von 0-6000 KHZ nicht ausreichend ist um ein:
Optimales Sprachverstehen zu bekommen
Optimales Verstehen (nicht nur der Sprache) zu erhalten
Dann würde ich gerne den SV damit konfrontieren. Das Einzige was ich gefunden habe war die Sprachbanane als Grafik wo stimmlose Konsonanten bei grösser 6 TSD KHZ wahrgenommen werden, aber ich habe leider keine Text/Studie oder ähnliches gefunden was man vor Gericht nutzen könnte.
Re: Bewertung des Gutachtens im Rahmen Rechtsstreit mit einem privaten Krankenversicherer
Verfasst: 13. Feb 2025, 12:49
von cherusker
Eine PKV leistet ja nicht schlechter als eine GKV, eher im Gegenteil. Die meisten PKVen haben einen Festbetrag von 3000€ in den Tarifen (soweit ich das bisher mitbekommen habe), die GKVen liegen bei der Hälfte. Eine GKV spricht zwar von einem vollständigen Behinderungsausgleich, sieht dies aber für einen Festbetrag von gut 1400€ als möglich an.
Sollte deine PKV tatsächlich keine Festbeträge, Obergrenzen oder Klauseln zur Wirtschaftlichkeit im Tarif haben, frage ich mich auf welcher Grundlage die Kostenübernahme abgelehnt oder eben nicht vollständig erfolgen soll. Hier fehlt diese Info und im Gutachten wird auch nicht darauf eingegangen. Was ist die PKV bereit zu bezahlen und warum nicht vollständig?
Ein vom Gericht bestellter Gutachter bekommt alle relevanten Unterlagen, die auch dem Gericht vorliegen. Da deine Versorgung nicht bei Kind abgeschlossen wurde, gibt es vermutlich auch keinen, dem Gericht vorliegenden, Anpassbericht. Eine Aussage wie "Ich habe es getestet, aber deutlich schlechter gehört" dürfte nicht ausreichen. Üblicherweise wird vom Gutachter eine vergleichende Anpassung gemacht, scheint aber aus dessen Sicht und den vorliegenden Nachweisen nicht erforderlich. So wie sich die Fakten darstellen, scheint es bei deinem Akustiker oder von deiner Seite aus keine ernsthaften Bemühungen gegeben zu haben, mit einem Mittelklassegerät einen Ausgleich des Hörverlustes zu erzielen. Die Werte im OLSA mit den Phonak Marvel dürften bei halbwegs guter Anpassung nicht schlechter sein als komplett ohne Hörgeräte.
Re: Bewertung des Gutachtens im Rahmen Rechtsstreit mit einem privaten Krankenversicherer
Verfasst: 13. Feb 2025, 13:08
von Dani!
Beho hat geschrieben: ↑13. Feb 2025, 11:36
Es gibt in meinen Tarif keine Festbetrag.
Schön. Und was steht nun konkret zum Thema Hörgeräte drin? Bei
PKV ist das wesentlich, was die
KK bezahlt. Die Regelungen der '
GKV sind wie du selbst schon schriebst völlig irrelevant (und könnten sogar besser sein als deine PKV, muss aber nicht).
Re: Bewertung des Gutachtens im Rahmen Rechtsstreit mit einem privaten Krankenversicherer
Verfasst: 13. Feb 2025, 13:12
von gereon
cherusker hat geschrieben: ↑13. Feb 2025, 12:49
Eine PKV leistet ja nicht schlechter als eine GKV, eher im Gegenteil. Die meisten PKVen haben einen Festbetrag von 3000€ in den Tarifen (soweit ich das bisher mitbekommen habe), die GKVen liegen bei der Hälfte. Eine GKV spricht zwar von einem vollständigen Behinderungsausgleich, sieht dies aber für einen Festbetrag von gut 1400€ als möglich an.
Sollte deine PKV tatsächlich keine Festbeträge, Obergrenzen oder Klauseln zur Wirtschaftlichkeit im Tarif haben, frage ich mich auf welcher Grundlage die Kostenübernahme abgelehnt oder eben nicht vollständig erfolgen soll. Hier fehlt diese Info und im Gutachten wird auch nicht darauf eingegangen. Was ist die PKV bereit zu bezahlen und warum nicht vollständig?
Ein vom Gericht bestellter Gutachter bekommt alle relevanten Unterlagen, die auch dem Gericht vorliegen. Da deine Versorgung nicht bei Kind abgeschlossen wurde, gibt es vermutlich auch keinen, dem Gericht vorliegenden, Anpassungsbericht. Eine Aussage wie "Ich habe es getestet, aber deutlich schlechter gehört" dürfte nicht ausreichen. Üblicherweise wird vom Gutachter eine vergleichende Anpassung gemacht, scheint aber aus dessen Sicht und den vorliegenden Nachweisen nicht erforderlich. So wie sich die Fakten darstellen, scheint es bei deinem Akustiker oder von deiner Seite aus keine ernsthaften Bemühungen gegeben zu haben, mit einem Mittelklassegerät einen Ausgleich des Hörverlustes zu erzielen. Die Werte im OLSA mit den Phonak Marvel dürften bei halbwegs guter Anpassung nicht schlechter sein als komplett ohne Hörgeräte.
Cherusker hat es schon sehrt gut auf dem Punkt gebracht. Nur weil Du privatversichert bist, bekommst Du nicht auch automatisch auch eine bessere Versorgung bezahlt. Du bist hier leider vollkommen falsch vorgegangen. Denn laut Gutachten hast Du Deine Geräte bereits am 30.11.2022 gekauft und erst am 25.04.2023 (also fast fünf Monate nach Erwerb Deiner Geräte) kostengünstigere Geräte getestet. In der Regel fängt man erst mit den günstigeren an und testet sich dann hoch. Es mag auch Akustiker geben, die hier anders vorgehen, aber dies ist m.E. eher seltener der Fall.
Da hier die Ergebnisse schlechter als ohne Hörgeräte sind, sind diese nicht brauchbar. Somit gibt es keinerlei Belege, dass Du mit teureren Geräte bessere Ergebnisse als mit günstigeren Geräten erzielen kannst.
Hörtagebücher oder sorgfältig geführte Dokumentationen Deinerseits über die verschiedenen getesteten Geräte werden Dir vor Gericht nichts bringen. Denn für die Gerichte zählen nur objektive Messergebnisse. Du wirst hier leider nur etwas erreichen können, wenn Du Deine Argumente auch belegen kannst. Dies bezweifle ich stark.
Recht haben und Recht bekommen sind halt zwei völlig unterschiedliche Dinge.
Re: Bewertung des Gutachtens im Rahmen Rechtsstreit mit einem privaten Krankenversicherer
Verfasst: 13. Feb 2025, 14:28
von Beho
Keine Frage beim nächsten Hörgerätekauf werde ich strategisch sicherlich anders vorgehen.
Ich habe halt die Hörgeräte getestet, teilweise hatte ich 2 Geräte gleichzeitig im Test. Das was zu einem besseren Hören führte habe ich behalten und dann das mit dem nächsten Hörgerät verglichen. Diese Vergleiche zogen sich in Summe über ca 1,5 Jahre hin. Vielleicht war ich zu naiv im Sinne die bestmögliche Lösung zum Hören und Verstehen wäre die Lösung die der Versicherer dann auch bezahlen wird. Leider zieht er die Klausel medizinisch notwendig und behauptet einfach anderer Hörgeräte wären genauso gut gewesen...
Mir helfen sollten Informationen dass mehr Kanäle besser sind als wenige Kanäle
Das Hörgeräte eine grössere Bandbreite als bis 6 TSD KHZ haben sollten, bzw. besser sind oder das es schon Markstandard ist.
Das die anderen Features einen Nutzen haben bzw. auch ggf. im niedrigeren Preissegment (angemessen sieht der Versicherer aktuell 1750 € je Hörgerät) ebenso vorhanden sind
Ich kann mir vorstellen dass wir vor Gericht den SV gut auseinandernehmen können, da er aus meiner Sicht und aus Sicht meines sehr erfahrenen Anwaltes im Versicherungsrecht schon sehr einseitig argumentiert, man siehe sich nur die Einlassung zum Thema Schwerhörigkeit und WHO an, die fehlende Bewertung im Gutachten zur Thematik optimale Versorgung (war vom Gericht dem SV aufgegeben dazu Stellung zu nehmen) usw..
Re: Bewertung des Gutachtens im Rahmen Rechtsstreit mit einem privaten Krankenversicherer
Verfasst: 13. Feb 2025, 15:58
von gereon
Welches Sozialgericht ist denn für Dich zuständig oder bist Du schon im Berufungsverfahren? Denn die Sozialgerichte und Landessozialgerichte in BW werden sich nach dem Gutachten nicht auf Deine Seite stellen, wenn weder Du noch Dein Anwalt hier einschlägige Argumente mit Belegen haben. Daher zum wiederholten Male wie wollt ihr den Gutachter vor Gericht auseinandernehmen? Bisher bist Du hierauf noch nicht eingegangen oder habe ich was überlesen?
Am besten hast Du einen Fachanwalt für Sozialrecht, der sich auch mit Hörgeräteversorgung auskennt.
Kannst ja mal berichten wie es ausgegangen ist.
Re: Bewertung des Gutachtens im Rahmen Rechtsstreit mit einem privaten Krankenversicherer
Verfasst: 13. Feb 2025, 16:02
von muggel
Bei PKV ist es nicht das Sozialgericht…
Re: Bewertung des Gutachtens im Rahmen Rechtsstreit mit einem privaten Krankenversicherer
Verfasst: 13. Feb 2025, 16:11
von gereon
muggel hat geschrieben: ↑13. Feb 2025, 16:02
Bei PKV ist es nicht das Sozialgericht…
Ah ist dann das Amtsgericht zuständig?
Re: Bewertung des Gutachtens im Rahmen Rechtsstreit mit einem privaten Krankenversicherer
Verfasst: 13. Feb 2025, 18:43
von KatjaR
Hallo Beho,
du schriebst es ja oben selbst, der Gutachter sollte auf die "MEDIZINISCH optimale Versorgung" achten.
Darunter versteht man bei Hörgeräten halt nur das Sprachverständnis.
Bezüglich privater KK muss ich dir einen Zahn ziehen.
Da diese nicht an SGB 5 gebunden ist, kann sie sehr wohl schlechtere Leistungen anbieten als die gesetzliche
Krankenversicherung und tut dieses teilweise auch.
Beispiel im Bereich CI. Diese gelten lt gesetzlicher Versicherung als Prothesen und somit wird dafür auch die Energieversorgung gezahlt.
Private Kasse unterteilt nicht zwischen Hilfsmittel und Prothese, daher werden vielen die besseren Leistungen für die bessere prothetische Versorgung inkl. Batterien
oder Akkus bei privater KK nicht gezahlt, was auch durch ein Urteil bestätigt wurde, Betirebskosten müssen nicht erstattet werden.
Beispiel 2, Reha hat jeder einen Anspruch drauf, wenn er nicht arbeitet über gesetzliche KK diese bei medizinischer Nortwendigeit und
entsprechender Aussicht auf Besserung bezahlt zu bekommen, bei privater Versicherung, hat man diesen Anspruch in viele Verträgen nicht,
ebensowenig wie Dolmetscherleistungen und einiges mehr.
Das alles aufzuführen würde her den Rahmen sprengen, aber ich habe wiederholt
auf vieles verzichten oder privat zahlen müssen, was gesetzlich Versicherte problemlos erstattet bekommen.
Ein weiterer Nachteil ist halt auch, dass man nicht kostenfrei über Sozialgerichtklagen kann, da hier immer Zivilgerichte mit entsprechenden
Kosten zuständig sind.
Aber ein "Trost" soll dir bleiben, auch bei gesetzlich Versicherten übernimmt die KK in den wenigsten Fällen eine höherwertige Versorgung und auch trotz anderslautendem gesetzlichen Wortlaut, "nur" das medizinisch Notwendige" und keine Luxusversorgung, da die gesetzlichen KK auch dem Gebot der Wirtschaftlichkeit unterliegen.
Re: Bewertung des Gutachtens im Rahmen Rechtsstreit mit einem privaten Krankenversicherer
Verfasst: 13. Feb 2025, 20:23
von muggel
gereon hat geschrieben: ↑13. Feb 2025, 16:11
muggel hat geschrieben: ↑13. Feb 2025, 16:02
Bei PKV ist es nicht das Sozialgericht…
Ah ist dann das Amtsgericht zuständig?
Das hängt glaube ich von dem Amtsgericht selbst ab, also welche Ausrichtung diese haben. Soweit ich weiß, fällt die Klage bei der
PKV unter Vertragsrecht. Meistens ist es das örtliche Gericht, also würde ich die Frage mit "ja, beim zuständigen Amtsgericht" beantworten. Aber sicher bin ich mir nicht.
Re: Bewertung des Gutachtens im Rahmen Rechtsstreit mit einem privaten Krankenversicherer
Verfasst: 14. Feb 2025, 08:44
von Beho
Es ist beim Amtsgericht anhängig und danach geht es dann wohl zum Landgericht, falls mind. eine der Parteien mit dem Urteil des Amtsgerichtes nicht einverstanden ist
Re: Bewertung des Gutachtens im Rahmen Rechtsstreit mit einem privaten Krankenversicherer
Verfasst: 14. Feb 2025, 11:35
von cherusker
Beho hat geschrieben: ↑13. Feb 2025, 14:28
Mir helfen sollten Informationen dass mehr Kanäle besser sind als wenige Kanäle
Das Hörgeräte eine grössere Bandbreite als bis 6 TSD KHZ haben sollten, bzw. besser sind oder das es schon Markstandard ist.
Je mehr Frequenzkanäle, desto genauer können Hörgeräte eingestellt werden. D.h. aber nicht, dass damit zwangsläufig das Sprachverstehen besser wird. In der Anpassung werden die "Lücken" zwischen den Frequenzen (bei weniger Kanälen) automatisch berechnet. Bei einer Insitu-Messung werden auch nur die 8 Frequenzen angeboten/gemessen, wie auch beim HNO, egal wie viele Kanäle so ein Hörgerät hat.
Laut Sprachbanane ist oberhalb von 6kHz wirklich nicht mehr viel. "Günstige" Hörgeräte hören aber nicht schlagartig bei 6kHz auf, sondern die Verstärkungsleistung im Grenzbereich der Bandbreite lässt deutlich nach. Die meisten Hörgeräte gehen aber über 6kHz. Die Oticon Mittelklasse Own 2+3, More 2+3, Zirkon, etc. gehen bis 8kHz, was eigentlich ausreichend ist. Für Musik ist natürlich eine Bandbreite bis 10kHz gut. Du kannst aber davon ausgehen, dass alle am Markt zugelassenen Hörgeräte die Bandbreite abdecken, die für einen medizinisch sinnvollen Ausgleich notwendig ist.
Im Gutachten steht auch nichts davon, welche Bandbreite ein Hörgerät braucht oder für dich ausreichend erachtet wird. Damit kannst den Gutachter m.E.n. nicht auseinandernehmen.
Beho hat geschrieben: ↑13. Feb 2025, 14:28
Das die anderen Features einen Nutzen haben bzw. auch ggf. im niedrigeren Preissegment (angemessen sieht der Versicherer aktuell 1750 € je Hörgerät) ebenso vorhanden sind
Die aufgeführten Features sind nicht exklusiv im Premiumsegment vorhanden. Teilweise sind diese auch (in abgespeckter Ausführung) in Mittelklassegeräten verfügbar. Features können durchaus das Sprachverstehen in bestimmten Situationen verbessern. Da stellt sich dann die Frage, ob eine Person dies benötigt oder mit einer einfachen Ausstattung genauso gut zurecht kommt.
Das was die
GKV als medizinisch ausreichendes Hörgeräte erachtet, hat keines dieser Features.
Beho hat geschrieben: ↑13. Feb 2025, 14:28
man siehe sich nur die Einlassung zum Thema Schwerhörigkeit und WHO an
Was bemängelst du an diesem Teil des Gutachtens?
Für eine Beurteilung ist eine Einordnung deines Hörverlustes schon recht sinnvoll.
Re: Bewertung des Gutachtens im Rahmen Rechtsstreit mit einem privaten Krankenversicherer
Verfasst: 14. Feb 2025, 11:44
von Dani!
Da will nur jemand Rosinen picken. Auf die mehrfach gestellte Frage, was denn im Vertrag nun konkret steht, kommt keine Antwort. Aber genau das ist ja der wesentliche Punkt, der zum Rechtstreit führte.
Offenbar handelt der Versicherer hier völlig korrekt.
Re: Bewertung des Gutachtens im Rahmen Rechtsstreit mit einem privaten Krankenversicherer
Verfasst: 14. Feb 2025, 14:39
von muggel
Hallo,
also... zu den Features:
- 24 Frequenzbänder: der Sachverständige gibt an, dass für deine Schwerhörigkeit 8-12 Frequenzbänder ausreichend sind. Ob dieses korrekt ist, kann hier keiner beurteilen, denn das hängt ja von deinem Hörverlust ab. Solange du kein Tonaudiogramm hast, was einem Haifischgebiss ähnelt, sind tatsächlich auch weniger Frequenzbänder ausreichend.
- DataLogging: das braucht keiner wirklich. Wozu auch?
- Frequenzbereichverschiebende Technik: aufgrund der Beschreibung deiner Schwerhörigkeit und dem Wunsch nach einem Übertragungsbereich über 6 kHz wirst du dieses Feature wohl nicht nutzen, da du ja noch alle Frequenzen hörst.
- Automatischer Anpassmanager: dieser ist ein reines Komfortfeature. Das kann man auch erreichen, indem man wöchentlich zum Akustiker geht und die Lautstärke langsam anhebt...
- Übertragungsbandbreite bis 10 kHz: mal ehrlich.. wie gut hörst du noch 10 kHz? Bei welchem Input benötigst du wirklich 10 kHz? Ja, es mag sein, dass man damit Musik besser wahrnimmt.. aber fürs Sprachverstehen ist das absolut nicht notwendig, denn sonst könnte man ja mit der Telefon-Übertragungsbreite nicht adäquat telefonieren. Für Sprachverstehen ist es nicht notwendig, und ob du überhaupt wesentlich merken würdest ob die HGs nur bis 8 kHz oder bis 10 kHz übertragen, stelle ich mal in den Raum. Oft macht es nämlich keinen Unterschied.
- MoreSound Amplifier: das ist der Name des Störschallunterdrückungsfeatures. Störschallunterdrückungsmechanismen muss jedes Hörgerät haben, was im Rahmen der GKV ausgegeben wird. Wie Störschallmechanismen genau arbeiten, ist von Hersteller zu Hersteller etwas unterschiedlich und auch, ob man damit gut oder weniger gut klarkommt.
- MoreSound Intelligence: das ist das Automatikprogramm, was - in Abhängigkeit von dem, was die Hörgeräte wahrnehmen, in unterschiedliche Subprogramme mit modizifierten Einstellungen wechselt. Das kann man auch manuell machen und jedes Hörgerät bietet mehrere Programmplätze an. EIne Automatik zum Wechseln der Programme ist damit wirklich Komfort und keineswegs medizinisch notwendig.
Welches Feature meinst du denn, was besonders zu einem besseren Sprachverstehen notwendig ist?
Und hast du die Hörgeräte, die du jetzt ausgewählt hast, auch in einer niedrigeren Technikstufe getestet?
Zum grundsätzlichen Thema ist nur zu sagen: du möchtest die Hörgeräte haben, die dir am besten im Ohr gefallen... die Krankenkasse möchte möglichst wenig Geld für deine Hörgeräte ausgeben.
Die Krankenkasse sagt, dass günstigere Geräte auch deine Hörschädigung ausgleichen können und begründet dieses mit deiner Art und deinem Grad der Schwerhörigkeit. Bei leicht bis mittelgradiger Hörschädigung ohne extrem seltenen Verlauf liegt es nun an dir zu beweisen, warum 6000 Euro teure Hörgeräte die günstigste für dich geeignete Versorgung darsellen. DIe aufgeführten Features begründen dieses aus meiner SIcht (und der Sicht des Gutachters) nicht.
Und wenn du noch andere Hörgeräte getestet hast, aber dazu keinerlei Unterlagen eingereicht hast, dann kannst du das dem Sachverständigen nicht ankreiden. Der hat nur anhand der Unterlagen zu urteilen und nicht die Aufgabe, nachzufragen, ob über die eingereichten Unterlagen noch andere Akustiker aufgesucht oder andere Hörgeräte getestet wurden.
Jetzt musst du nachweisen, dass halt günstigere Hörgeräte als die von dir gewählten eben nicht ausreichend sind. Der Test von Hörgeräten aussschließlich im höherpreisigen Segment trägt nicht unbedingt dazu bei, dieses beweisen zu können.
Mal eine persönliche Frage: hättest du keine Krankenversicherung, hättest du dann auch die Hörgeräte ausgewählt oder hättest du geschaut / gefragt, ob das nciht auch günstiger gehen würde?
Re: Bewertung des Gutachtens im Rahmen Rechtsstreit mit einem privaten Krankenversicherer
Verfasst: 15. Feb 2025, 08:15
von Beho
@ Dani wie schon beschrieben keine Begrenzung bei den Hilfsmitteln
Hilfsmittel (außer Brillen und Kontaktlinsen)
Hierunter fallen technische Mittel, die körperliche Behinderungen unmittelbar
mildern oder ausgleichen sollen. Erstattet werden auch Aufwendungen für das
Ausleihen von Hilfsmitteln (bis max. zur Kostenhöhe des Anschaffungspreises) und
zur Reparatur oder Wartung der Hilfsmittel, jedoch keine Batterien für Hörgeräte
Der Versicherer beruft sich auf:
) Übersteigt eine Heilbehandlung oder sonstige Maßnahme, für die
Leistungen vereinbart sind, das medizinisch notwendige Maß, so
kann der Versicherer seine Leistungen auf einen angemessenen
Betrag herabsetzen. Stehen die Aufwendungen für die Heilbehandlung oder sonstigen Leistungen in einem auffälligen Missverhältnis
zu den erbrachten Leistungen, ist der Versicherer insoweit nicht zur
Leistung verpflichtet.
Re: Bewertung des Gutachtens im Rahmen Rechtsstreit mit einem privaten Krankenversicherer
Verfasst: 15. Feb 2025, 08:25
von Beho
anbei die Hörhilfenverordnung
Re: Bewertung des Gutachtens im Rahmen Rechtsstreit mit einem privaten Krankenversicherer
Verfasst: 15. Feb 2025, 10:01
von Blahblah
Entschuldige bitte, aber wie du selber schreibst, ja, du warst naiv. Bei größeren Beträgen fragt man immer besser, die PKV vorher, was sie zu leisten bereit ist.