Rechtliche Frage zum Rücktritt vom Kaufvertrag nach Austausch

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twisterior
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Rechtliche Frage zum Rücktritt vom Kaufvertrag nach Austausch

#1

Beitrag von twisterior »

Hallo zusammen :wave: ,

nachdem ich mit meinen Signias eigentlich ganz glücklich war, ist nach einer Weile immer wieder spontan ein Knacken (vermutlich vom Cross-Gerät) aufgetreten. Die Geräte wurden eingeschickt und vom Hersteller im Rahmen der Gewährleistung ausgetauscht und das Knacken war direkt zwei Tage später wieder das erste Mal da. Da ich mit dem Probe-Cross-Gerät bereits ein ähnliches Problem hatte, welches aber genau lokalisiert werden konnte (die aktuellen Geräusche nicht, aber ich vermute auch hier die "Wippe" als Ursache), habe ich kein Vertrauen darauf, dass ein erneuter Austausch mich dauerhaft "glücklich" macht (aka - ich erwarte dass das Problem früher oder später wieder auftritt) und ich plane vom Kaufvertrag zurück zu treten.

Das gestaltet sich für mich aber gerade schwierig und ich hätte gerne Eure Einschätzung:

- Geräte im Sommer '23 bei Akustiker A gekauft.
- Im Herbst '23 Umzug und daher ein neuer Akustiker B.
- Frühjahr '24 trat das Problem auf. Nach Vorstellung bei Akustiker B wurden die Geräte von Akustiker B eingeschickt und seitens Signia komplett ausgetauscht.
- Frühjahr '24 trat das Problem bei den neuen Geräten erneut auf und wurde direkt vermerkt.

Nun gab es viel Geschreibsel und geteste und weitere Verzögerungen weil mein zuständiger Akustiker erst ewig krank und nun gekündigt ist und man entsprechend überlastet ist. Das Problem konnte noch immer nicht behoben werden und jetzt würde ich gerne auf ein komplett anderes Gerät wechseln.

Rechtlich muss ich das Gerät ja nur einmal einschicken und komplett austauschen lassen bevor ich vom Kaufvertrag zurücktreten kann.

Akustiker B sieht sich nicht zuständig den Kaufvertrag aufzulösen. Akustiker A sagt, ich muss ihm die Gelegenheit geben das Gerät erst einzuschicken - er hat von der ganzen "Einschickaktion" durch Akustiker B nichts gewusst. Er schreibt aber auch, dass "wenn Sie bei sich vor Ort keinen Hörakustiker finden, der im Rahmen der bestehenden Garantie das gesamte Hörsystem - inklusive des CROS-Geräts - zur Reparatur einschickt, so würde ich Sie bitten, uns diese Geräte zuzusenden". Nun habe ich ja genau das bereits gemacht. Muss ich das Gerät nochmal einschicken lassen oder kann ich auch ohne ein weiteres Einschicken vom Kaufvertrag zurück treten und wer ist der richtige Ansprechpartner?

Vielleicht weiß ja jemand Rat. Ich komme mir momentan als Spielball der Akustiker vor :(
Birkbot
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Re: Rechtliche Frage zum Rücktritt vom Kaufvertrag nach Austausch

#2

Beitrag von Birkbot »

Ich würde vermuten, Akustiker A will die Geräte im Rahmen der Garantie/Gewährleistung selbst einschicken. Ich glaube auch, dass Akustiker A der für den evtl. Vertragsrücktritt zuständige Akustiker ist. Meines Wissens muss man dem Akustiker/Verkäufer mehrmals (3x?) das Recht zur Nachbesserung/Neulieferung einräumen, bevor man vom Kaufvertrag zurücktreten kann.
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Ohrenklempner
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Re: Rechtliche Frage zum Rücktritt vom Kaufvertrag nach Austausch

#3

Beitrag von Ohrenklempner »

Man kann dem Verkäufer eine angemessene Frist zur Nachbesserung (Reparatur, Austausch) geben. Wenn diese Nachbesserung fehlschlägt, hast du das Recht, vom Kaufvertrag zurückzutreten. Nach dem zweiten Reparaturversuch bzw. Austausch gilt die Nachbesserung automatisch als fehlgeschlagen und du hast das Recht auf Vertragsrücktritt.

Wichtig ist aber, dass diese Rechte und Pflichten dem Verkäufer gegenüber bestehen. Wenn Akustiker B versucht hat, nachzubessern, dann zählt das nicht. Der Verkäufer, also Akustiker A, ist dein Kaufvertragspartner und muss die Chance auf Nachbesserung bekommen.
Ich würde empfehlen, mit einer angemessenen Frist (z.B. vier Wochen) Akustiker A die Chance auf Reparatur/Austausch zu geben. Wenn das Problem auch nach der Reparatur besteht und die Frist verstrichen ist, kannst du vom Kaufvertrag zurücktreten.
...zufällig bin ich Experte auf diesem Gebiet... 🤓

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