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SBA bei Hörschädigung
Verfasst: 22. Jul 2006, 16:09
von Sonny
Hallo auch meine Tochter ist hörgeschädigt ,es wurde jetzt im Februar gefunden (sie ist 6 Jahre alt) und sie soll seit geburt schwerhörig sein ! Sie hat jetzt Hörgeräte auf beiden ohren und eine FM-anlage für Strassenverkehr etc .Das Versorgungsamt hat uns auch nur 30% gegeben und den Ausweis abgelehnt :rolleyes:
Re: SBA bei Hörschädigung
Verfasst: 22. Jul 2006, 16:50
von sandra-k.
hallo sonny!!
ich glaub mal 30 % sind recht wenig... wie stark ist denn die schwerhörigkeit deiner tochter??hat sie noch andere beeinträchtigungen durch die sh ? bei meinem sohn haben sie wahrnehmungsstörungen(allgemeiner entwicklungsrückstand) und sprachentwicklungsrückstand mit angerechnet. wir haben dafür 80% bekommen... er hat eine sh von ca. 65 db beidseits...
vielleicht hilft dir das weiter.
lg sandra
Re: SBA bei Hörschädigung
Verfasst: 26. Jul 2006, 14:42
von Sonny
Wiebkes daten :Rechts .mittel-bis Hochgradig absteigend 30dB bei 250Hz auf 50dBbei 500Hz,70Db bei 1kHz und 80dBbei2-4Khz !Links mittelgradig absinkend 20dB bei 250Hz auf 30dB bei500Hz ,65dB bei 1kHz und 70dB bei 2-4 kHz Lieben Gruß Sonja P.S hast du Ahnung wie mann so einen Widerspruch formolieren kann
Re: SBA bei Hörschädigung
Verfasst: 26. Jul 2006, 15:00
von Karin
Hallo Sonny, und ihr habt das erst jetzt bemerkt oder haben euch die Ärzte vertröstet? Sie muss doch merklich schlechter sprechen?!
Euer HNO Arzt sollte euch bei dem Widerspruch helfen, er kennt das Ausmaß der SH.
Ihr könnt erstmal zur Fristwahrung einen Widerspruch einreichen und die Begründung später schicken.
"Wir legen Widerspruch gegen Ihren Bescheid vom xxxx fristgerecht ein."
Begründung des Widerspruches folgt.
MfG
XXXX
Re: SBA bei Hörschädigung
Verfasst: 26. Jul 2006, 15:00
von sandra-k.
hallo sonny!
ich glaub da müsstet ihr auf jeden fall mehr bekommen. gibt es bei euch eine beratungstelle für sh kids? helfen beim widerspruch schreiben , können glaub ich auch die ärzte oder therapeuten. oder frag mal andrea heiker hier im forum, vielleicht kann sie dir auch noch tips geben...
ich drück euch in jedem fall die daumen!
lg sandra
Re: SBA bei Hörschädigung
Verfasst: 26. Jul 2006, 16:16
von Andrea Heiker
Hallo Sonny,
deine Tochter hat laut der Tabelle B einen Hörverlust von 75% bzw. 87%. Und das macht laut Tabelle D einen GDB von 50% mindestens (wahrscheinlich kann man auch auf 60% kommen). Deine Tochter ist im versorgungsamtrechtlichen Sinne hochgradig bzw. an Taubheit grenzend SH!!!! Die Definition "an Taubheit" grenzend vom Versorgungsamt und vom den HNOs unterscheidet sich, etwas so dass viele unterbewertet rumlaufen!
Begründen musst ihr mit den gutachterlichen Anhaltspunkten!!! Sie kannst Du Dir unter
http://www.h-baer.de/anhalt-hoerorgan.htm angucken.
Gruß
Andrea
Re: SBA bei Hörschädigung
Verfasst: 31. Jul 2006, 13:27
von Sonny
So der Widerspruch ist abgeschickt :freude: ! Mal sehen was jetzt kommt !Liebe Grüsse Sonja