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Feststellung Gdb

Verfasst: 29. Sep 2024, 17:37
von Seppsch
CCI_000143.pdf
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Hallo ,
ich bin ganz neu hier und bräuchte eure Hilfe zum Thema Schwerbehindertenausweis.
Ich habe eine Lärmschwerhörigkeit welche von der BG anerkannt wurde mit 10 % Mde und einen Hörverlust von 20% nach Gutachten eines Sachverständigen. Mein Akustiker meinte das meine Schwerhörigkeit bei ca. 40% liegt. Wie würdet ihr das beurteilen und ab wann macht es Sinn einen Ausweis zu beantragen . Im beigefügten Anhang sind meine Werte welche vom HNO festgestellt wurden

Ich würde mich sehr freuen wenn mir einer anhand des Audiogramms eine Einschätzung geben könnte.

Re: Feststellung Gdb

Verfasst: 29. Sep 2024, 19:35
von emilsborg
Guten Abend,
Rechts hast du laut Tonaudiogramm 40% Hörverlust und links einen von 35%. Gemäß der Tabelle D in der Versorgungsmedizinverordnung in Abschnitt B 5.2.4 käme man damit auf einen GdB von 15 bzw. 20, je nachdem wie man die 40% interpretiert. ABER, normalerweise wird diese Feststellung mit der Sprachaudiometrie mit Einsilbern bei 60/80/100 dB und der Angabe, bei welchem Schallpegel (in dB) du 50% verstehst gemacht. Und du kannst offensichtlich Deutsch, es gibt daher keine Gründe um darauf zu plädieren die Bewertung nach dem Tonaudiogramm vorzunehmen.

Ab GdB 20 gibt es einen offiziellen Nachweis (keinen Schwerbehindertenausweis!) und auch einen Pauschbetrag für die Steuer (anstelle von einem Nachweis der tatsächlichen behinderungsbedingten Aufwendungen gemindert um die persönliche Belastungsgrenze).

Re: Feststellung Gdb

Verfasst: 30. Sep 2024, 18:24
von Seppsch
Hallo emilsborg,
vielen Dank für deine schnelle Antwort. Ja ich verstehe Deutsch und das Diagramm Sprachaudiometrie wäre das untere oder? Auf wieviel Hörverlust würde ich da kommen? Damit kann ich leider nichts anfangen was das aussagt über meinen Hörverlust.

Re: Feststellung Gdb

Verfasst: 30. Sep 2024, 19:33
von muggel
Seppsch hat geschrieben: 30. Sep 2024, 18:24 Hallo emilsborg,
vielen Dank für deine schnelle Antwort. Ja ich verstehe Deutsch und das Diagramm Sprachaudiometrie wäre das untere oder? Auf wieviel Hörverlust würde ich da kommen? Damit kann ich leider nichts anfangen was das aussagt über meinen Hörverlust.
Das Sprauchaudiometrie-Diagramm ist bei dem von dir angehängten Bild leer....

Re: Feststellung Gdb

Verfasst: 6. Okt 2024, 12:16
von Seppsch
Hallo,
ich hab da noch ein anderes Diagramm , wo das Diagramm für Sprachaudiometrie auch dabei ist , aber ich kann damit auch nichts anfangen. Ich wäre euch dankbar für eure Hilfe.
CCI_000145.pdf
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Re: Feststellung Gdb

Verfasst: 6. Okt 2024, 15:13
von emilsborg
Hallo,
Danke für das Sprachaudiogramm. Damit sieht es nicht nach GdB 20 aus, denn bei beiden Ohren ist das Verständnis für Zahlen maximal um 10 dB herabgesetzt und somit die erste Spalte von Tabelle A anwendbar. Die Summe des Sprachverstehens für Einsilber bei 60/80/100 dB beträgt rechts 255% und links 240% und somit rechts 0% und links 10%. Nach Tabelle D ergibt das einen GdB von 0.

Re: Feststellung Gdb

Verfasst: 6. Okt 2024, 16:18
von Randolf
Hallo!

Den SBA kann jeder beantragen.
Oftmals sind die Vorstellungen abwegig.
Für GdB 20 … 30 lohnt such die Arbeit nicht.
Ein Auto – Stellplatz vor der Haustür in der Großstadt sollte neben der Steuervergünstigung schon drin sein. :wave:

Re: Feststellung Gdb

Verfasst: 6. Okt 2024, 17:42
von Chromobotia
Randolf hat geschrieben: 6. Okt 2024, 16:18 Für GdB 20 … 30 lohnt such die Arbeit nicht.
Sehe ich anders. Und das es ist individuell verschieden, über den Steuerfreibetrag können auch hier über die Jahre einige Tausend Euro zusammenkommen.
Randolf hat geschrieben: 6. Okt 2024, 16:18 Für GdB 20 … 30 lohnt such die Arbeit nicht.
Ein Auto – Stellplatz vor der Haustür in der Großstadt sollte neben der Steuervergünstigung schon drin sein. :wave:
1) Es wohnt nicht jeder in der Großstadt.
2) Finde ich persönlich einen Autostellplatz wegen Schwerhörigkeit völlig daneben.

Edit: Jede Menge Tippfehler korrigiert…

Re: Feststellung Gdb

Verfasst: 7. Okt 2024, 15:28
von Seppsch
emilsborg hat geschrieben: 6. Okt 2024, 15:13 Hallo,
Danke für das Sprachaudiogramm. Damit sieht es nicht nach GdB 20 aus, denn bei beiden Ohren ist das Verständnis für Zahlen maximal um 10 dB herabgesetzt und somit die erste Spalte von Tabelle A anwendbar. Die Summe des Sprachverstehens für Einsilber bei 60/80/100 dB beträgt rechts 255% und links 240% und somit rechts 0% und links 10%. Nach Tabelle D ergibt das einen GdB von 0.
Hallo,
vielen Dank, dann muss ich mich wohl mit der Einstufung von 10 % abfinden obwohl ich sehr Große Probleme habe bei Gesprächen oder Fernsehen alles zu verstehen.
Mit freundlichen Grüssen

Re: Feststellung Gdb

Verfasst: 7. Okt 2024, 16:16
von muggel
emilsborg hat geschrieben: 6. Okt 2024, 15:13 Hallo,
Danke für das Sprachaudiogramm. Damit sieht es nicht nach GdB 20 aus, denn bei beiden Ohren ist das Verständnis für Zahlen maximal um 10 dB herabgesetzt und somit die erste Spalte von Tabelle A anwendbar. Die Summe des Sprachverstehens für Einsilber bei 60/80/100 dB beträgt rechts 255% und links 240% und somit rechts 0% und links 10%. Nach Tabelle D ergibt das einen GdB von 0.
Ein paar Korrekturen meinerseits:
Der Hörverlust für Zahlen ist in dem Diagramm gar nicht eingetragen.
Auch ist das Gesamtwortverstehen keine %-Angabe...
Ich komme rechts auf ein gewichtetes Gesamtwortverstehen von
(65*3 + 95*2 + 95)/2 = (195 + 285)/2 = 240. Nach der Tabelle in der VersMedV ist das also "ab 225"
Links komme ich auf ein gewichtetes Sprachverstehen 217,5, also nach Tabelle "ab 200".
Unabhängig davon, wie der Hörverlust für Zahlen ist, kommt man damit auf maximal mittelgradige Schwerhörigkeit beidseitig und damit maximal GdB 30.. aber das nur maximal. Aufgrund des Tonaudiogramms glaube ich auch nicht, dass der Hörverlust für Zahlen maximalst schlecht ist, so dass ich auch eher für einen GdB von 10 oder 20 für die Hörstörung ausgehe...

Re: Feststellung Gdb

Verfasst: 9. Okt 2024, 14:36
von Seppsch
Danke muggel,
wenn ich auf Gdb von 20 kommen würde dann wäre es denn Versuch über eine Klage wert.

Re: Feststellung Gdb

Verfasst: 9. Okt 2024, 14:44
von Ohrenklempner
Die Messpunkte für den HV (Zahlwörter) sind eingezeichnet, aber sehr schlecht zu sehen. Rechts 90% und links 100% bei 45 dB. Wenn man das extrapoliert, kommt man auf etwa 20 dB Hörverlust für Sprache.

Re: Feststellung Gdb

Verfasst: 9. Okt 2024, 14:57
von muggel
Ok… die sehe ich tatsächlich nur bei maximaler Vergrößerung auf dem Handy. Aber ja, bei dem Hörverlust für Zahlen kommt da kein GdB von 20 raus, sondern nach den Tabellen tatsächlich ein GdB von 0.

Re: Feststellung Gdb

Verfasst: 9. Okt 2024, 21:16
von emilsborg
Seppsch hat geschrieben: 9. Okt 2024, 14:36 wenn ich auf Gdb von 20 kommen würde dann wäre es denn Versuch über eine Klage wert.
Ehrlich gesagt würde ich dort nicht klagen, du gewinnst rein gar nichts und versaust dir höchstens noch eventuell vorhandenen Goodwill in der Zukunft. Wäre es GdB 50 oder knapp darunter könnte ich es vielleicht noch verstehen…

Re: Feststellung Gdb

Verfasst: 10. Okt 2024, 17:17
von Seppsch
Aber bei Mde von 20% hätte ich Anspruch auf eine Rente von der Bg sowie ich das gelesen hab. Stimmt das ? Wird aber wahrscheinlich dann bei der Altersrente angerechnet oder ?

Re: Feststellung Gdb

Verfasst: 10. Okt 2024, 20:31
von muggel
Nein, das stimmt nicht. Die BG hat ihre eigenen Bewertungsrichtlinien. Zudem muss die Schwerhörigkeit nachweislich durch den Job entstanden sein (Lärmarbeitsplatz etc).