Krankenkasse Kostenübernahme Hg ohne Empfangsbestätigung

cinclus
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Krankenkasse Kostenübernahme Hg ohne Empfangsbestätigung

#1

Beitrag von cinclus »

Akustik Alex hat geschrieben: 31. Okt 2020, 12:53 also die gesetzlichen Krankenkassen haben klare Vorgaben, wie eine Abrechnung auszusehen hat.
...
Also als gesetzlich Versicherter online zu kaufen ist nur möglich, wenn man Abstriche macht und tatsächlich Dokumente und Messungen fälscht. Mit anderen Worten: Pfui!
In manchen Fällen - wie in meinem - entdeckt man das und macht nicht mit, § 263 StGB.

Aber was nun? Der Akustiker kann, weil er die Vorgaben gem. vdek-Rahmenvertrag vor dem Hörgerätekauf nicht eingehalten hatte, nicht mit der Kasse abrechnen (weil ich eben nicht "mitmache", das Manko zu "korrigieren").
Er war verpflichtet, mich _vor dem (zuzahlungspflichtigen) HG-Kauf_ gem. §§ 311 Abs. 2, 312d BGB zu informieren, was er nicht tat (aber die fehlende Erklärungen mit meiner Unterschrift "nachholen").
Das ist kein trivialer Fall. Ich muss ihn irgendwie lösen - evtl. sogar durch Rückgabe des HG.

Meine Fragen an die Praktiker lautet:
1. kann ich das HG behalten?
2. Ich werde die Kasse noch informieren. Aber wird sie mich bei der wie auch immer gearteten Lösung des Problems auch unterstützen?
Ohrenklempner
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Re: Krankenkasse Kosenübernahme Hg ohne Akustiker bestellen?

#2

Beitrag von Ohrenklempner »

Die Mühe wollte ich mir eigentlich nicht machen (hab's nun doch getan) und versucht, anhand der angegebenen Paragraphen und deiner Schilderung den Sachverhalt zu rekonstruieren.
- Du hast im Internet Hörgeräte gekauft,
- der Händler hat dich nicht über die Möglichkeit der aufzahlungsfreien Versorgung hingewiesen,
- du weigerst dich, die Mehrkostenerklärung zu unterschreiben.

Ist das richtig so?

Wenn ja:
1. Du kannst das HG behalten, müsstest aber den vollständigen Privatpreis bezahlen, weil der Krankenkassenanteil wegen der fehlenden Mehrkostenerklärung nicht abgerechnet werden kann.
2. Möglicherweise liegt ein Vertragsbruch vor, weil dir nicht die Versicherteninformation ausgehändigt wurde, die dich über die Möglichkeit eines aufzahlungsfreien Versorgungsangebots informiert. Obwohl du den Empfang der Versicherteninformation wahrscheinlich auf der Empfangsbestätigung quittiert hast. Die Krankenkasse kann den Akustiker dafür Abwatschen (Vertragsstrafe beispielsweise).
cinclus
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Re: Krankenkasse Kosenübernahme Hg ohne Akustiker bestellen?

#3

Beitrag von cinclus »

Danke für Deine Antwort. Die Lage ist für mich komplizierter, als Du nach meinen Angaben annehmen konntest, nämlich:
Ohrenklempner hat geschrieben: 4. Mär 2024, 14:40 Du hast im Internet Hörgeräte gekauft,
Nein. Telefonisch bestellt, was rechtlich auf das gleiche hinausläuft.
- der Händler hat dich nicht über die Möglichkeit der aufzahlungsfreien Versorgung hingewiesen,
Nicht vor dem Kauf, sondern Monate danach.
- du weigerst dich, die Mehrkostenerklärung zu unterschreiben.
Ist das richtig so?
--- jetzt, Monate nach dem Kauf weil das wäre strafbar, s. u.
2. Möglicherweise liegt ein Vertragsbruch vor, weil dir nicht die Versicherteninformation ausgehändigt wurde, die dich über die Möglichkeit eines aufzahlungsfreien Versorgungsangebots informiert.
Man spricht bei vor dem Kaufvertrag versäumter Aufklärungspflicht nicht von einem Vertragsbruch, sondern von der Verletzung vertraglicher Nebenpflichten gem. § 241 Abs. 2 BGB.
Obwohl du den Empfang der Versicherteninformation wahrscheinlich auf der Empfangsbestätigung quittiert hast.
Nein. Die Versicherteninformation habe ich erst per Brief - mit falschen Angaben über frei erfundene Erprobungen mehrerer Kassengeräte - Monate nach dem Kauf zur Unterschrift vorgelegt bekommen.
Welche weitere Manipulationen - Rechnungsdatum(?) - zwecks Abrechenbarkeit notwendig geworden wären, weiß ich nicht. In jedem Falle würde ich mich mit Unterschriften von mir strafbar machen.
Für Deine Annahme des evtl. Zustandekommens eines Vertrages über den gesamten Preis ohne Kaqssenanteil, also außerhalb meines Mitgliedschaftsverhältnisses in der Krankenkasse, fehlen mir hier Deine Argumente. Der Akustiker hatte ja bereits mit der allerdings um Monate verspäteten Einreichung einer erneuerten ärztlichen Verordnung (die ursprüngliche war beim Kauf bereits abgelaufen) bei der Krankenkasse nachholen wollen - wie, s. o., weiß ich nicht.
Dani!
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Re: Krankenkasse Kosenübernahme Hg ohne Akustiker bestellen?

#4

Beitrag von Dani! »

Ich an deiner Stelle würde den Vertrag Rück abwickeln. Du wirfst zwar mit Paragrafen und Fachbegriffen um dich, hast aber offenbar nicht ganz die Ahnung davon. Zumindest lese ich das so aus deinen Beiträgen.

Den Vertragsbruch begeht der Akustiker nicht dir gegenüber, sondern der Kasse gegenüber.

Deine Geräte sind nicht vollständig bezahlt. Solange das nicht der Fall ist, gehören sie nicht dir und einfach behalten solltest du sie auch nicht, wenn du kein Gerichtsverfahren am Hals haben möchtest. Deine Position ist hier sehr dünn. Ich wurde nicht darauf setzen, dass du günstig Hörgeräte bekommen hast.
Dominik
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cinclus
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Re: Krankenkasse Kosenübernahme Hg ohne Akustiker bestellen?

#5

Beitrag von cinclus »

Dani! hat geschrieben: 4. Mär 2024, 20:23 Ich an deiner Stelle würde den Vertrag Rück abwickeln.
Ich habe das vor.
Du wirfst zwar mit Paragrafen und Fachbegriffen um dich, hast aber offenbar nicht ganz die Ahnung davon.
Wie Du meinst.
Den Vertragsbruch begeht der Akustiker nicht dir gegenüber, sondern der Kasse gegenüber.
Wenn Du genau nachliest, habe ich seinen Vertragsbruch und eine mögliche Straftat verhindert. Es geht bei dem Dreiecksverhältnis um drei zu unterscheidende Vertragsbeziehungen.
Deine Geräte sind nicht vollständig bezahlt.
Solange das nicht der Fall ist, gehören sie nicht dir.
Diese Aussage zeigt, dass Du nicht verstehst, dass eine Rückabwicklung zunächst vereinbart werden muss. Ich hoffe, dass ich das ohne Konfrontation erreichen kann.
Deine Position ist hier sehr dünn. Ich wurde nicht darauf setzen, dass du günstig Hörgeräte bekommen hast.
Hier gerät Deine Argumentation vollkommen aus der Spur. Welche Position Du meinst, sagst Du nicht. Lies mal nach, was das Problem ist: der Akustiker kann einfach nicht abrechnen, womit ich überhaupt nicht gerechnet hatte.
akopti
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Re: Krankenkasse Kosenübernahme Hg ohne Akustiker bestellen?

#6

Beitrag von akopti »

Hallo cinclus
Ich habe richtig verstanden, dass du telefonisch bei einem Akustiker dein HG bestellt hast.
Hat dieser eine Hompage, auf der du dein HG gefunden hast?
Sind auf dieser auch Eigenanteilsfreie Hg zu finden?
Gibt es sonst zu den Abläufen der Anpassung, insbesondere zu der Abrechnung mit der gesetzlichen Krankenkasse irgendwelche Hinweise?
Gruß
Dirk
Dani!
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Re: Krankenkasse Kosenübernahme Hg ohne Akustiker bestellen?

#7

Beitrag von Dani! »

cinclus hat geschrieben: 4. Mär 2024, 21:49
Dani! hat geschrieben: 4. Mär 2024, 20:23 Ich an deiner Stelle würde den Vertrag Rück abwickeln.
Ich habe das vor.
Dann ist ja alles gut. Auf den Rest des Beitrags gehe ich nicht weiter ein. Denn dein Eingangs Beitrag ist schon undurchsichtig genug.
Dominik
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svenyeng
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Re: Krankenkasse Kosenübernahme Hg ohne Akustiker bestellen?

#8

Beitrag von svenyeng »

Hallo!

Ich bin immer wieder verwundert wie kompliziert bei einigen die HG Versorgung/ Kauf ist.
Warum hast Du überhaupt telefonisch HGs bestellt?
Man testet in Ruhe und wenn dann das passende HG gefunden ist, sagt man dem Akustiker das persönlich und der bestellt dann.

Wie wäre es wenn Du zum Akustiker gehst, Dich mit ihm an einen Tisch setzt und in Ruhe die Sache besprichst.
Gerichtsverhandlung etc. pp. kostet nur unnötig Geld, Stress und Nerven. Das Verhältnis zwischen Dir und dem Akustiker wird jetzt eh schon gestört sein. Somit musst Du Dir eh nen neuen suchen.

Gruß
sven
Ohrenklempner
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Re: Krankenkasse Kosenübernahme Hg ohne Akustiker bestellen?

#9

Beitrag von Ohrenklempner »

Das ist mir auch zu undurchsichtig. Was soll immer dieses Paragraphengeschwurbel, und was sollen wir im Forum dazu sagen, wenn wir sonst kaum Informationen haben. Wir können beispielsweise nicht beurteilen, welcher Informationspflicht der Händler angeblich nicht nachgekommen sein soll. Solche Vorwürfe und deren mögliche Konsequenzen einzuschätzen ist Sache von Juristen und Strafverfolgungsbehörden.
cinclus
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Re: Krankenkasse Kosenübernahme Hg ohne Akustiker bestellen?

#10

Beitrag von cinclus »

Ohrenklempner hat geschrieben: 5. Mär 2024, 08:09 Wir können beispielsweise nicht beurteilen, welcher Informationspflicht der Händler angeblich nicht nachgekommen sein soll.
Diese Frage habe ich bereits genau beantwortet.
Mir ist noch kein Händler - das sind ein paar - untergekommen, der mir die maßgeblichen vor einem Kauf zu erfüllenden Verhaltenspflichten des Hörgeräteakusters aus dem vdek-Rahmenvertrags offenbart hätte.
Ich würde mich freuen, wenn mein Fall Anlaß dazu wäre, dass diese Aufklärungspflichten aus dem vdek-Rahmenvertrag hier präzise dargestellt werden würden. In meinem Fall hätte mir das viel Ärger und mehrere unnötige Reisen erspart.
Ohrenklempner
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Re: Krankenkasse Kosenübernahme Hg ohne Akustiker bestellen?

#11

Beitrag von Ohrenklempner »

Das steht alles in der Versicherteninformation, deren Erhalt du mit der Empfangsbestätigung und ggf. Mehrkostenerklärung per Unterschrift quittierst.
cinclus
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Re: Krankenkasse Kosenübernahme Hg ohne Akustiker bestellen?

#12

Beitrag von cinclus »

Ohrenklempner hat geschrieben: 5. Mär 2024, 12:52 Das steht alles in der Versicherteninformation, deren Erhalt du mit der Empfangsbestätigung und ggf. Mehrkostenerklärung per Unterschrift quittierst.
Du erklärst hier etwas ins Blaue.
Lies mal genau nach, wann ich die Versicherungsinformation erhalten habe und dass ich aus guten Gründen nichts unterschreiben konnte.
Für mich ist diese Diskussion nun abgeschlossen.
Pfadi_
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Re: Krankenkasse Kosenübernahme Hg ohne Akustiker bestellen?

#13

Beitrag von Pfadi_ »

cinclus hat geschrieben: 5. Mär 2024, 16:03
Für mich ist diese Diskussion nun abgeschlossen.
Und damit gehörst du zu denen, die sich beleidigt zurückziehen, weil ihnen die Antworten der durchaus bemühten Forianer nicht gefallen.

Schade.
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cinclus
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Re: Krankenkasse Kosenübernahme Hg ohne Akustiker bestellen?

#14

Beitrag von cinclus »

1. Niemand hat mich beleidigt.
2. Ich erkenne das Bemühen an.
3. Ich muss selbst entscheiden, ob Antworten hilfreich sind.
4. Auf die wichtigste 2. Frage an die Praktiker gab es keine Antwort. Bisher?
Ohrenklempner
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Re: Krankenkasse Kosenübernahme Hg ohne Akustiker bestellen?

#15

Beitrag von Ohrenklempner »

Ich merke gerade, dass ich den Beitrag über die verspätete Zusendung der Unterlagen wohl überlesen hatte. Daher das Missverständnis.
Randolf
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Re: Krankenkasse Kosenübernahme Hg ohne Akustiker bestellen?

#16

Beitrag von Randolf »

Wenn der Kostenträger vor der tel. Bestellung seine schr. Zustimmung erteilt hat ...
cherusker
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Re: Krankenkasse Kosenübernahme Hg ohne Akustiker bestellen?

#17

Beitrag von cherusker »

Ich frage mich, was hier jetzt das Problem ist. Willst man (@cinclus) die "gekauften" Hörgeräte zu der vom Händler/Akustiker veranschlagten Zuzahlung nun kaufen oder nicht?
Grüße vom cherusker :cheers:
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cinclus
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Re: Krankenkasse Kosenübernahme Hg ohne Akustiker bestellen?

#18

Beitrag von cinclus »

Die "gekauften" Geräte wurden gekauft - und zwar zu der vom Akustiker veranschlagten Zuzahlung. Rechtlich ist die Zuzahlung hier nur eine Rechtsfolge des Kaufvertrags. Rechtsfolge deshalb, weil sie sich nicht direkt auf die Gültigkeit des Kaufvertrags auswirkt.
Ich habe, glaube ich, ausführlich erklärt, warum der Akustiker über die Zuzahlung nicht abrechnen kann.
Das was hier zu Verständnisproblemen führt, ist dass der Kaufvertrag trotzdem gültig ist.
Aus verständlichen Gründen kann dies dem Akustiker nicht gefallen.
Das BGB versucht hier Gerechtigkeit zu schaffen, § 119 BGB. Der Akustiker muss sich hierzu äußern, sonst ändert sich weiter nichts.
Zu erwarten ist also eine noch ausstehende Reaktion, wie sie § 119 BGB für solche Fälle vorsieht.
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Re: Krankenkasse Kosenübernahme Hg ohne Akustiker bestellen?

#19

Beitrag von Ohrenklempner »

Am einfachsten wäre es, die benötigten Formulare erneut mit wahrheitsgemäßem Inhalt zuschicken zu lassen und zu unterschreiben. Fertig ist der Lack.
Dani!
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Re: Krankenkasse Kosenübernahme Hg ohne Akustiker bestellen?

#20

Beitrag von Dani! »

cherusker hat geschrieben: 6. Mär 2024, 16:49 Ich frage mich, was hier jetzt das Problem ist. Willst man (@cinclus) die "gekauften" Hörgeräte zu der vom Händler/Akustiker veranschlagten Zuzahlung nun kaufen oder nicht?
Das Problem ist, dass der Akustiker noch einen Teilbetrag ganz gerne hätte, entweder von der Krankenkasse oder vom Käufer. Unser Problem hier ist, dass wir nicht verstehen, warum der Käufer das Formular nicht einfach unterschreiben möchte, damit der Akustiker mit der Krankenkasse abrechnen kann. Der Käufer besteht jedoch darauf, dass der Akustiker keinen Vertragsspruch mit der Krankenkasse begeht. Das ist sehr selbstlos von ihm!

Dass sich der Käufer allerdings nicht ganz mit der rechtlichen Situation auskennt erkennt man daran, dass er fragt, ob er die Hörgeräte behalten darf. Das darf er. Unter der Voraussetzung, dass der fehlende Restbetrag der Geräte entweder von ihm selbst oder von der Krankenkasse bezahlt werden. Tut er das nicht und füllt er das Formular nicht aus, gehören Sie ihm nicht und er muss die Hörgeräte dem Akustiker zurückgeben.

Er kann von mir aus Paragraphen Reiterei betreiben. Was er aber von uns hier im Forum möchte, das bleibt sein Geheimnis.
Dominik
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Re: Krankenkasse Kosenübernahme Hg ohne Akustiker bestellen?

#21

Beitrag von gstanzl »

Dani! hat geschrieben: 6. Mär 2024, 21:31 Unser Problem hier ist, dass wir nicht verstehen, warum der Käufer das Formular nicht einfach unterschreiben möchte, damit der Akustiker mit der Krankenkasse abrechnen kann.

„Du sollst nicht lügen!“?

Ich finde das ist eine interessantes moralisches oder ethische Frage.

Wenn er unterschreibt, freuen sich alle, niemand hat wirklich einen Schaden, aber muß ein gefälschtes Dokument unterschreiben.
Dani!
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Re: Krankenkasse Kosenübernahme Hg ohne Akustiker bestellen?

#22

Beitrag von Dani! »

Nein, muss er nicht.Man kann es aber komplizierter machen als es schon ist und dem Rest der Welt damit zeigen, was für ein tolles Hecht man in Sachen Halbwissen in Rechtsfragen ist.

Statt zu "lügen" sehe ich als Alternative mindestens drei Möglichkeiten:
- den Vertrag rückabwickeln
- den Restbetrag selbst begleichen
- pro forma ein zuzahlungsfreies Gerät testen

Der Krankenkasse ist es vollkommen egal, ob man ein zuzahlungsfreies Gerät getestet hat oder nicht. Es dient ausschließlich dazu, dass der Kunde darüber informiert wird, dass es diese Möglichkeit überhaupt gibt.

Wo liegt also das Problem, das wir hier im Forum lösen könnten?
Dominik
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Vorsicht bissig.
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Re: Krankenkasse Kosenübernahme Hg ohne Akustiker bestellen?

#23

Beitrag von cherusker »

Ich hatte eigentlich schon verstanden, dass die Abrechnung mit der KK wegen dem Formular nicht möglich ist. Und ohne die ist scheinbar auch die Abrechnung der Zuzahlung (noch) nicht erfolgt.
Der Kollege hat das Paar Hörgeräte in Besitz genommen, aber der Akustiker bisher keinen Cent gesehen.
Und nachdem man scheinbar einen guten Kauf per Telefon/online gemacht, bemängelt man die Ausgestaltung der "Informationspflichten".

Meine Meinung: Vollkommen egal, was auf dem Formular steht. Die KK zahlt ihren Anteil, nicht mehr und nicht weniger.
Nur sollte man nicht die Geräte behalten, wenn man sie eigentlich zurück geben möchte oder die Abwicklung "verhindert".
Grüße vom cherusker :cheers:
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Re: Krankenkasse Kosenübernahme Hg ohne Akustiker bestellen?

#24

Beitrag von cinclus »

Sofern ich hier Fragen aufgeworfen hatte, habe ich sie hier bereits selbst beantwortet.
Gegenteilige Ansichten lasse ich jetzt einfach stehen.
Und die Frage nach der Rolle der Krankenkasse kann ich dahingestellt sein lassen, weil sie nach der zu erwartenden Reaktion des Verkäufers, auf die ich eingehen werde, gar nicht mehr akut sein wird.
Mehr kann und will ich an dieser Stelle nicht mehr zu der komplizierten Situation sagen.
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Re: Krankenkasse Kosenübernahme Hg ohne Akustiker bestellen?

#25

Beitrag von rabenschwinge »

Wenn das Küken meint schlauer zu sein als die Henne.
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