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Merkzeichen Gl

Verfasst: 16. Jan 2024, 03:32
von Taubem
Bekommt man die Marke "Gl" im SB-Ausweis, wenn man an Taubheit grenzend schwerhörig ist, aber keine schwere Sprachstörung hat?

Re: Markenzeichen Gl

Verfasst: 16. Jan 2024, 06:49
von sedi
Ja,
sprachliche Fähikeit ist kein Kriterium, einzig die Audiogramme des HNO, bei mir war es aktuelle Kurven und die Historie der vergangenen mehreren Jahre im Verlauf.
Es gab keinerlei Rückfragen.

Re: Markenzeichen Gl

Verfasst: 16. Jan 2024, 07:26
von Dani!
Die "Sprachstörung" ist nur relevant für den GdB 100 allein für das Hören. Sonst nicht

Re: Markenzeichen Gl

Verfasst: 16. Jan 2024, 08:09
von muggel
Nach VersMedV gilt man als Gehörlos wenn man
- eine beidseitige Taubheit
- eine beidseitige an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit mit schweren Sprachstörungen
hat.
Dh man kann das GL auch bekommen, wenn man nach Audiogrammen „nur“ an Taubheit grenzend schwerhörig ist, aber dann nur, wenn schwere Sprachstörung vorliegen.

Ob man nach Audiogramm eine Taubheit hat oder eine an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit muss man durchrechnen. Wenn die Einschätzung der Schwerhörigkeit vom HNO kommt, dann kann es sein, dass nach VersMedV bereits eine Taubheit vorliegt.

Re: Markenzeichen Gl

Verfasst: 16. Jan 2024, 08:12
von muggel
Achso: nachzulesen in der VersMedV Teil D (Merkzeichen):
4.
Gehörlosigkeit (Merkzeichen Gl)
Gehörlos sind nicht nur Hörbehinderte, bei denen Taubheit beiderseits vorliegt, sondern auch Hörbehinderte mit einer an Taubheit grenzenden Schwerhörigkeit beiderseits, wenn daneben schwere Sprachstörungen (schwer verständliche Lautsprache, geringer Sprachschatz) vorliegen.

Re: Markenzeichen Gl

Verfasst: 16. Jan 2024, 16:44
von Taubem
Meine Sprache wird von fremden Personen oft nicht verstanden. Ich habe mit 16 Jahren Hörgeräte bekommen, habe aber auch früher als Kind schlecht gehört. Liegt damit schon eine Sprachstörung vor?

Re: Markenzeichen Gl

Verfasst: 20. Jan 2024, 19:17
von muggel
...wenn das Ärzte und Co bestätigen, dass du schwere Sprachstörungen hast, dann ja... sonst nein. Es muss halt alles durch Ärzte nachgewiesen werden.
Bekommst du denn Logopädie?

Re: Markenzeichen Gl

Verfasst: 21. Jan 2024, 16:01
von Randolf
Hallo!

Für die Radiogebührenbefreiung ist das Merkzeichen RF erforderlich, das Merkzeichen GL ergibt keinen weiteren Vorteil.

Gruß

Re: Markenzeichen Gl

Verfasst: 21. Jan 2024, 20:00
von muggel
Vorteile hat man durch Merkzeichen eh nicht, aber Nachteilsausgleiche.
Der Nachteilsausgleich bei dem Merkzeichen GL liegt in dem vergünstigten ÖPNV-Tickt ("Wertmarke").

Re: Markenzeichen Gl

Verfasst: 21. Jan 2024, 20:29
von Randolf
... geht auch anders ...
GL bedarf es gar nicht!

Re: Markenzeichen Gl

Verfasst: 21. Jan 2024, 20:59
von rabenschwinge
Stimmt, das andere wäre G und aG.

Erklärung:
Wer im Straßenverkehr eine erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit hat und nur eingeschränkt unter erheblichen Gefahren bis zu 2 Kilometer gehen kann, bekommt das Merkzeichen G (Gehbehinderung) und darf somit vergünstigt mit den öffentlichen Verkehrsmitteln fahren.
Das Merkzeichen AG (Außergewöhnliche Gehbehinderung) hingegen erhalten nur Menschen, die mobilitätsbezogene Teilhabebeeinträchtigungen haben und sich auf Grund ihrer Behinderung ausschließlich mit fremder Hilfe - wie beispielsweise einem Rollstuhl - oder unter äußerster Anstrengung außerhalb ihres Kraftfahrzeuges bewegen können.

Quelle hier: https://www.enableme.de/de/artikel/wert ... sweis-2147

Re: Markenzeichen Gl

Verfasst: 21. Jan 2024, 21:28
von muggel
Früher, vor Einführung des Merkzeichens GL gab es für Gehörrlose das Merkzeichen G. Heute jedoch nur dann, wenn man gehbehindert ist. Das sind die wenigsten nur aufgrund der Hörschädigung.

Oder wie meinst du es? Wann bekommt man denn noch die Wertmarke?

Re: Merkzeichen Gl

Verfasst: 22. Jan 2024, 06:46
von Apfelschorle
Ich werfe mal ein:
Rundfunkgebühren Befreiung gibt's doch garnicht mehr....Hat man RF zahlr man die Hälfte der Gebühren.

Ist bei mir jedenfalls so.

Re: Merkzeichen Gl

Verfasst: 22. Jan 2024, 07:35
von sedi
wie Apfelschorle schreibt ist es bei mir auch.

Verringerung der Beiträge, keine Befreiung.

habt eine schöne Woche-

Re: Merkzeichen Gl

Verfasst: 22. Jan 2024, 07:46
von muggel
… nicht die Hälfte, sondern 1/3. Aber ja, du hast soweit Recht, Befreiung bei der Rundfunkgebühr gibt es nicht mehr.

Re: Merkzeichen Gl

Verfasst: 22. Jan 2024, 08:28
von Dani!
Mit RF alleine nichtt. Wer aber über den Luxus verfügt, weitere Behinderungen zu vereinen, kann durchaus in den Genuss der Gebühren Befreiung kommen.

Re: Merkzeichen Gl

Verfasst: 22. Jan 2024, 13:15
von muggel
…oder wenn man in einem Heim lebt, oder Kind unter 25 Jahren ist, was noch bei den Eltern lebt, oder man Empfänger von bestimmten Sozialleistungen ist etc pp.
Ich meinte tatsächlich nur aufgrund des Merkzeichens RF.

Re: Merkzeichen Gl

Verfasst: 22. Jan 2024, 15:33
von Randolf
Hallo!

Ja, daran wird es liegen.
Die Wertmarke für den ÖPNV!
Die ist sehr begehrt.

Gruß