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Überweisung zurückverlangen

Verfasst: 15. Sep 2023, 09:18
von racker
Eine Frage,
wenn ich unzufrieden bin, kann ich dann meine Überweisung zurückverlangen und muss ich dann die anfallenden Kosten übernehmen?

vg
racker

Re: Überweisung zurückverlangen

Verfasst: 15. Sep 2023, 09:26
von svenyeng
Hallo!

Warum hast Du schon etwas bezahlt bevor Du zufrieden bist?
HGs kann man in Ruhe testen und erst wenn man zufrieden ist bezahlt man.

Wenn Du schon überwiesen hast, hast Du die Rechnung bezahlt.
Du kannst nun höchstens zu Deinem Akustiker gehen und fragen ob Du die HGs zurückgeben kannst und er Dir Dein Geld erstattet.
Er muss es aber nicht.
Ich gehe auch mal davon aus, das er es nicht tun wird, denn man kann ja in Ruhe und ohne Risiko testen.

Gruß
sven

Re: Überweisung zurückverlangen

Verfasst: 15. Sep 2023, 09:43
von Yak
Hi Sven

ich denke racker meint die bisher verursachten Aufwandskosten, die in der Testphase entstanden sind.
racker meint sicher die Verordnung (im Sinne von ärtzlicher "Überweisung")
Müsste er mal konkreter sagen,

Re: Überweisung zurückverlangen

Verfasst: 15. Sep 2023, 09:54
von Ohrenklempner
Während der Testphase kann man die Versorgung jederzeit abbrechen und du kannst deine Verordnung wiederhaben.
Kosten dürfen dir nicht in Rechnung gestellt werden, außer du hast eine aufzahlungspflichtige Maßanfertigung veranlasst, dann darf dir dafür etwas berechnet werden. Das wird normalerweise aber aus Kulanz nicht gemacht.
(Das bezieht sich auf Versorgungen über eine gesetzliche Krankenkasse. Privat ist ne andere Geschichte, da kann man dir natürlich jeden Aufwand auch in Rechnung stellen.)

Re: Überweisung zurückverlangen

Verfasst: 15. Sep 2023, 12:16
von tabbycat
...und falls der Akustiker die Verordnung nicht wieder rausrücken mag, kannst Du Dir beim HNO eine neue ausstellen lassen.

Re: Überweisung zurückverlangen

Verfasst: 15. Sep 2023, 12:23
von Ohrenklempner
...und bei der Krankenkasse petzen. Die mag das gar nicht, wenn ein Akustiker gegen die Verträge verstößt.

Re: Überweisung zurückverlangen

Verfasst: 15. Sep 2023, 13:48
von svenyeng
Hallo!

Bezüglich Verordnung ein Tipp:
Mache von der Verordnung Kopien und das original lässt Du zu Hause.
Für die Testphase ist das Original nicht nötig, da reicht die Kopie.
Eine Kopie macht nen Wechsel einfacher, weil man dann nicht rum diskutieren muss, falls es so kommen sollte.

Gruß
sven