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Grad der Behinderung 20%

Verfasst: 26. Jun 2023, 16:51
von Karl Christian
Moin,
vor 12 Jahren wurde bei mir ne Schwerhörigkeit festgestellt, die BG hat das auch nach Gesprächen und Test´s anerkannt. Mir wurden 20 % Bescheinigt
Nun hab ich hier gelesen, das es für Tinnitus extra Prozente gibt, den Tinnitus hab ihn beidseitig, wurde mir in Bad Arolsen in einen Hörzentrum bescheinigt, wo die BG mich 4 Wochen untergebracht hatte.
Nun frage ich mich wieso bekomme ich 20% für den Hörverlust und der Tinnitus fällt unterm Tisch ?
kann man da noch was machen oder hätte ich damals Einspruch einlegen sollen ?
Ich bin 70% Schwerbehindert und noch ein Jahr bis zur Altersrente

Re: Grad der Behinderung 20%

Verfasst: 26. Jun 2023, 17:00
von FotoJunkie
was möchtest du erreichen?

bei einem GdB (Grad der Behinderung) von 50 hast du Anspruch auf 2 Jahre vorzeitigen Beginn der Altersrente ohne Abschläge.

Re: Grad der Behinderung 20%

Verfasst: 26. Jun 2023, 17:03
von sanne
Moin,
ich habe noch nicht verstanden, was du dir davon erhoffst, wenn der Tinnitus bei deinem Grad der Behinderung (GdB) berücksichtigt würde. Offensichtlich hast du außer der Schwerhörigkeit noch andere Beschwerden, die höher bewertet werden. Beim GdB werden die einzelnen Behinderungen nicht addiert, sondern es wird die Beeinträchtigung als Grundlage genommen, die am höchsten ist. Nur, wenn sich die Behinderungen gegenseitig beeinflussen und somit verstärken wird der GdB erhöht, z.B. bei einer kombinierten Hör- und Sehbehinderung.
Der GdB wird übrigens nicht in % ausgedrückt.

Re: Grad der Behinderung 20%

Verfasst: 26. Jun 2023, 19:02
von muggel
In der Regel haben Schwerhörige einen Tinnitus. Dieser ist somit in der Vergabe des GdB berücksichtigt.
Hast du jedoch einen Tinnitus, der dich massiv am Leben in der Gesellschaft einschränkt, so kann es darauf einen höheren GdB bekommen. In diesem Fall müssen aber die massiven Auswirkungen wie Schlafstörungen, schwere Depressionen, Störungen der Merkfähigkeit etc, von einem Facharzt (Psychologe, Psychiatrie etc) nachgewiesen werden.

Re: Grad der Behinderung 20%

Verfasst: 27. Jun 2023, 14:00
von KatjaR
Von "noch was machen" im Sinne eines Verschlimmerungsantrages rate ich auch dringend ab, es sei denn dein Gesundheitszustand hat sich gravierend verschlechtert.
Je nachdem wofür du die anderen GdB bekommen hast, können sich die Vergabekriterien auch geändert haben. Diese wurden überarbeitet
und werden viel strenger ausgelegt als noch vor 12 Jahren.
Mit GdB 70 ist es zwar unwahrscheinlich unter 50 GdB zu fallen, aber ausgeschlossen auch nicht.
Wenn man wegen manchen Erkrankungen jahrelang nicht in Behandlung war, können diese auch nicht mehr als so gravierend eingestuft werden.
Ein GdB von 20 auf Schwerhörigkeit, kann im schlimmstenfall auch als garnicht mehr Gesamt GdB erhöhend angerechnet werden, da Einzel GdB von
10 oder 20 nicht immer erhöhend gewertet werden. Daher würde ich die Finger davon lassen, wenn du auf die 70 GdB 2 Jahre früher in Altersrente gehen willst.