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Nach Widerspruch jetzt zum med. Sachverständigen

Verfasst: 9. Apr 2023, 12:12
von Rosti
Hallo zusammen und frohe Ostern euch allen.

Ich habe im August 22 einen Antrag auf Schwerbehinderung gestellt. Nachdem das Amt meine Unterlagen beim HNO Arzt angefordert hat, bekam ich im Dezember die Ablehnung , mit Begründung das ein verwertbares Sprachaudiogramm fehlen würde. Ein GdB von 10% wurde eingetragen.

Habe dagegen Widerspruch eingelegt, da ich aufgrund des schlechten Sprachverständnis meiner Meinung nach zu schlecht höre/ verstehe. Für fehlende Unterlagen möchten Sie sich bitte an meinen HNO wenden.

Lt. meinem HNO hat er alles dem Amt zugesendet.

Nun bekam ich ein Schreiben das ich zum Sachverständigen muss. Mal gespannt was der dann feststellt.
Jemand von euch Erfahrungen damit gemacht? Hier in RLP soll das Versorgungsamt ja ziemlich geizen mit SBA .

Schöne Osterfeiertage euch allen noch.

Rosti

Re: Nach Widerspruch jetzt zum med. Sachverständigen

Verfasst: 9. Apr 2023, 15:22
von FotoJunkie
ich würde erst einmal abklären, was "alles" beim HNO bedeutet?

Hast du evtl noch Kopien der Unterlagen, die der HNO eingereicht hast? Also Ton- als auch Sprachaudiogramme. Dann bitte hier einstellen.

Da könntest du dir entsprechend selbst den voraussichtlichen GdB berechnen.
Gern mache ich dir das auch.

LG

Re: Nach Widerspruch jetzt zum med. Sachverständigen

Verfasst: 9. Apr 2023, 21:15
von Ikeafan
Wenn du Unterlagen zum Hörverlust und deiner sonstigen Krankheitsgeschichte hast nimm sie mit zum Sachverständigen,