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Volle Kostenübernahme zuzahlungspflichtiger Hörgeräte wurde bewilligt. Der Kampf geht weiter...

Verfasst: 2. Feb 2023, 10:38
von Reini9
Liebes Forum,

eventuell könnt ihr mir die eine oder andere Frage beantworten.

Historie, Februar 2020 habe ich als gesetzlich Versicherter bei meiner Krankenkasse
die volle Kostenübernahme zuzahlungspflichtiger Hörsysteme beantrag.

Das halbe Jahr davor, habe ich 6 Systeme getestet, davon auch 2 Kassengeräte.
Das System mit dem ich am beste zurecht gekommen bin, habe ich damals "nicht" gekauft.

Nachdem die KK nach einem halben Jahr Schriftverkehr die volle Kostenübernahme abgelehnt hat,
habe ich Klage beim Sozialgericht eingereicht.
Im Januar "2023" dann der Bescheid:

Im Rechtsstreit zwischen x und y, erkennt die Beklagte den Anspruch auf Versorgung mit dem begehrten Hörsystem, ersatzweise auch die vom Gutachter empfohlenen Hörsysteme an.
Beim Gutachter war ich übrigens im Oktober 2022, 8 Stunden, einen halbe Stunde Pause,
"unzählige" Hörtests und Ausfüllen von Fragebögen, am nächsten Tag musste ich wegen Erschöpfung einen Tag krank machen...

Meine Frage, ich hole die Geräte am Montag ab, ich gehe nun davon aus, dass ich dem Akustiker eine Unterschrift geben kann,
da ja die KK den Anspruch anerkannt hat.

Fragen des Akustikers, die habe ich vor 2 Wochen an meine KK geschickt und sie hat noch nicht schriftlich geantwortet.
Statt dessen versucht, mich mehrere Male telefonisch zu erreichen, da frage ich mich was soll denn der Schei.. jetzt?

A, kann ich aktuell nur sehr eingeschränkt telefonieren, da mein Zwischengerät, das ich zum Telefonieren benötige so alt wie meine aktuelle Hörgeräte
8.5 Jahr sind und der Akku defekt ist.

B, würde ich mir diese 7 Antworten dann sowieso nicht alle behalten können.

Darum meine Bitte, könnt ihr meine Frage und die folgenden 7 des Akustikers beantworten? Ein kanppes Ja oder Nein reicht natürlich.

1. Wer reicht die Rechnung bei der Kasse ein?
2. Welche Unterlagen werden zur Abrechnung benötigt?
3. Werden die Otoplastiken mit übernommen?
4. Werden Reparaturkosten übernommen und für welchen Zeitraum?
5. Gibt es eine Reparaturpauschale für den Akustiker und in welcher Höhe?
6. Gibt es eine Servicepauschale für den Akustiker und in welcher Höhe?
7. Müssen Reparaturen extra eingereicht werden?

Danke und alles Gute

Re: Volle Kostenübernahme zuzahlungspflichtiger Hörgeräte wurde bewilligt. Der Kampf geht weiter...

Verfasst: 2. Feb 2023, 11:26
von Akustik Alex
Hey Reini,

Reparaturpauschale und Servicepauschale ist das gleiche. Die gibt es und ist fest definiert, hängt aber von deiner Krankenkasse ab. Sofern du selbst keine Zuzahlung hattest, musst du auch bei Reparaturen nicht zuzahlen. Der Zeitraum hierfür ist ebenfalls fest definiert und hängt von deiner Krankenkasse ab. Punkt 1. und 2. ist Sache des Fachbetriebes. Punkt 3. kann ich dir nicht beantworten, da ich nicht weiß, welche Otoplastiken angefertigt wurden und ob diese mit auf dem KVA der Kostenübernahme standen. Wenn ja, dann ja. Wenn nicht, dann nachfragen ;)

Besten Gruß,
Alex

Re: Volle Kostenübernahme zuzahlungspflichtiger Hörgeräte wurde bewilligt. Der Kampf geht weiter...

Verfasst: 2. Feb 2023, 11:51
von Johannes B.
Danke Reini9
für deinen Hinweis, dass ein Gutachter 8 Std. benötigt, um individuell geeignete Hörsysteme beurteilen zu können.
Der Krankenkasse und dem eigeninteressenverfolgenden Hörsystemverkauf reichen die paar Minuten mit dem Freiburger Test ;-)

Re: Volle Kostenübernahme zuzahlungspflichtiger Hörgeräte wurde bewilligt. Der Kampf geht weiter...

Verfasst: 2. Feb 2023, 15:19
von akopti
Na ja, der Gutachter erstellt ja auch ein Gutachten, wenn man alle Anpassitzungen beim Akustiker zusammenrechnet dann sind es mindestens auch so viel. Reini9 hat insgesamt 6 HG getestet. Da komme ich locker auf 9 bis 12 Stunden.

Re: Volle Kostenübernahme zuzahlungspflichtiger Hörgeräte wurde bewilligt. Der Kampf geht weiter...

Verfasst: 2. Feb 2023, 16:47
von Dani!
Johannes B. hat geschrieben: 2. Feb 2023, 11:518samkeit hilft zu verstehen :sm(89):
Dann fang mal an.

Re: Volle Kostenübernahme zuzahlungspflichtiger Hörgeräte wurde bewilligt. Der Kampf geht weiter...

Verfasst: 2. Feb 2023, 17:03
von Treehugger
Reini9 hat geschrieben: 2. Feb 2023, 10:38 Darum meine Bitte, könnt ihr meine Frage und die folgenden 7 des Akustikers beantworten? Ein kanppes Ja oder Nein reicht natürlich.

1. Wer reicht die Rechnung bei der Kasse ein?
2. Welche Unterlagen werden zur Abrechnung benötigt?
3. Werden die Otoplastiken mit übernommen?
4. Werden Reparaturkosten übernommen und für welchen Zeitraum?
5. Gibt es eine Reparaturpauschale für den Akustiker und in welcher Höhe?
6. Gibt es eine Servicepauschale für den Akustiker und in welcher Höhe?
7. Müssen Reparaturen extra eingereicht werden?

Danke und alles Gute
Ich kann Dir nur sagen wie es in der Schweiz ist, falls dir das eine Anhaltspunkt gibt.
Deine einzelne Fragen kann ich leider nicht beantworten.

Mein Akustiker hat mir alle notwendigen Unterlagen zusammengestellt (Ich war auch bei einer Gutachterin) und ich habe die dann mit schon beschritten Umschlag an der richtigen Stelle eingereicht.

Da war drin: Der Bericht der Gutachterin, Die Rechnung und ein Bericht vom Akustiker



Wobei dann die Zahl folge in der Schweiz eh immer anders geregelt ist.
Da zahlt man selber und bekommt das Geld dann zurück.

Re: Volle Kostenübernahme zuzahlungspflichtiger Hörgeräte wurde bewilligt. Der Kampf geht weiter...

Verfasst: 13. Feb 2023, 14:42
von Reini9
So,

die Krankenkasse hat sich nun nach Aufforderung gemeldet, ich blicke aber trotzdem nicht ganz durch, mit dieser Materie habe ich mich bis dato
noch nicht beschäftigt.

Ist es korrekt, dass ich für alle gelisteten Geräte usw. nur die insgesamt 20€ zu zahlen habe?

Auf Seite 2 steht was von Zuzahlungen pro Jahr von 2%, verstehe ich nicht, was ist damit gemeint.

Für Antworten bin ich sehr dankbar.
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Re: Volle Kostenübernahme zuzahlungspflichtiger Hörgeräte wurde bewilligt. Der Kampf geht weiter...

Verfasst: 13. Feb 2023, 14:56
von Ohrenklempner
Die 20 Euro sind die normale "Rezeptgebühr", 10 Euro pro Hörgerät -- falls du nicht zuzahlungsbefreit bist, denn darauf bezieht sich die 2%-Grenze. Mit Zuzahlungsbefreiung zahlst du gar nichts.