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Zufriedenheitsgarantie F
Verfasst: 1. Feb 2023, 20:08
von derherdnix
Moin.
Nun beschlossen, die leider falsch ausgewählten HG dem F zurückzugeben - einfach weil's (vermutlich) geht.
Wie läuft das dann mit der der Abrechnung zugrundegelegten Verordnung? Geht da ne Rückabwicklung über die KK oder verrechne ich's einfach (und zwangsweise) bei F mit den nächsten?
Dank
Re: Zufriedenheitsgarantie F
Verfasst: 1. Feb 2023, 20:23
von Dani!
Oh, das kann ixh dir aus dem F F sagen: schau im Kaufvertrag nach!
Re: Zufriedenheitsgarantie F
Verfasst: 1. Feb 2023, 20:27
von derherdnix
Würde ich tun, hätte ich den nicht im anderen Haus liegen...also für geplant einige Wochen nicht greifbar.
Re: Zufriedenheitsgarantie F
Verfasst: 1. Feb 2023, 20:43
von Pinchrunner
Zufriedenheitsgarantie F gibt es für derherdnix nur mit Passierschein A38...

Re: Zufriedenheitsgarantie F
Verfasst: 1. Feb 2023, 20:45
von derherdnix
Oh nein!
Ne, ist halt so, daß hier nach Umzug vor Ort kein F Aku ist...solche Orte gibt's tatsächlich...
Re: Zufriedenheitsgarantie F
Verfasst: 1. Feb 2023, 20:49
von Samos
Ich hab von der Zufriedenheitsgarantie mal Gebrauch gemacht. Hab mir ein anderes Gerät genommen und, da das neue Teil teurer als das zurückgegebene war, den Unterschiedsbetrag zugezahlt. Solltest du jedoch den Vertrag mit F zurück abwickeln möchten, wäre es vielleicht sinnvoll, dich im Vorfeld mit deiner Krankenkasse auszutauschen. Ich denke aber, dass F vor Ort das Prozedere auch erklären kann.
Re: Zufriedenheitsgarantie F
Verfasst: 1. Feb 2023, 21:06
von derherdnix
OK. Vor Ort geht halt nicht bzw aufwändig. Ich schicke die Dinger erstmal wieder zurück, dann werde ich sehen. Im Zweifel nehme ich halt irgendwann andere bei F irgendwo.
Re: Zufriedenheitsgarantie F
Verfasst: 1. Feb 2023, 21:25
von Samos
Ruf doch einfach bei der Filliale an. Einfach so zurückschicken ? Nicht das die
HG in der Brillenabteilung ankommen und die dortigen Mitarbeiter mit der Stärke nichts anfangen können

Re: Zufriedenheitsgarantie F
Verfasst: 2. Feb 2023, 12:00
von Ohrenklempner
Hi,
ich habe so eine Rückabwicklung der KK-Abrechnung noch nie erlebt. Kann mir auch nicht vorstellen, dass das in irgend einer Weise möglich ist. Es wurden immerhin Hilfsmittel nebst Anpassleistung abgegeben, und diese erbrachte Leistung lässt sich nicht rückgängig machen. Im Endverbrauchergeschäft besteht rechtlich zudem kein Anspruch, ein erworbenes (und sachmangelfreies) Produkt zurückzugeben. Es gibt da kein offizielles Procedere, weil dieser Vorgang des Hörgerätekaufs rechtlich gesehen unumkehrbar ist.
Als einzige (halbwegs) saubere Lösung kann ich mir vorstellen, dass F. den kompletten Preis inklusive Kassenleistung privat erstattet und die Hörgeräte zurücknimmt.
Re: Zufriedenheitsgarantie F
Verfasst: 2. Feb 2023, 12:05
von Johannes B.
moin,
ich hatte nach Rückabwicklung der Hörsysteme bei Fielmann relativ schnell die Nachricht der TK bekommen, dass die Hörsystemversorgung rückabgewickelt worden sei.
MfG
Johannes B.
Re: Zufriedenheitsgarantie F
Verfasst: 2. Feb 2023, 12:20
von derherdnix
Dat ist hardestcore. Da bin ich ja mal gespannt.
F hat mittlerweile geantwortet per Email: Ich kann einsenden oder auch beim F Opt vor Ort hinterlassen.
Ich schicke also mal zentral ein und schaue, was die Zeit bringt.
Re: Zufriedenheitsgarantie F
Verfasst: 2. Feb 2023, 13:21
von Crackliner
Die Rückabwicklung ist einfach. Ich bekomme meinen Eigenanteil von fielmann zurück, und die Krankenkasse stellt ihre Forderung an fielmann. Eine neue Verordnung vom HNO wird nicht benötigt. Du kannst den Akustiker wechseln oder auch nicht. Ein kurzes Gespräch mit der Krankenkasse wäre sinnvoll.
Re: Zufriedenheitsgarantie F
Verfasst: 2. Feb 2023, 13:29
von Ohrenklempner
Ich habe gerade einen ähnlichen Fall, bin mal gespannt, was dabei herauskommt.
Re: Zufriedenheitsgarantie F
Verfasst: 10. Mär 2023, 08:26
von derherdnix
Rückmeldung: Sauber rückabgewickelt! Nur die Verordnung ist irgendwie verschütt gegangen.
Re: Zufriedenheitsgarantie F
Verfasst: 10. Mär 2023, 10:38
von Ohrenklempner
Ich hab auch ne Rückmeldung: Die Ablehnung meiner Versorgungsanzeige an die
KK wurde zurückgenommen. Freie Fahrt.
