Berufsgenossenschaft will Lärmschwerhörigkeit nicht anerkennen und auch die Hörgeräteversorgung verweigern.

Karl54
Beiträge: 17
Registriert: 9. Mai 2022, 17:57
1

Re: Berufsgenossenschaft will Lärmschwerhörigkeit nicht anerkennen und auch die Hörgeräteversorgung verweigern.

#26

Beitrag von Karl54 »

muggel hat geschrieben: 29. Jan 2023, 22:20 Bei dem ältesten Audiogramm ist eine C5 Senke zu sehen. Dies passt auch zu der Anerkenntnis der Schwerhörigkeit durch die BG.
DIe nachfolgenden Audiogramme sind aber nicht typisch für eine Lärmschwerhörigkeit,
Warum sind die nicht typisch Lärmschwerhörigkeit?

Gruß Karl
Ohrenklempner
Beiträge: 8658
Registriert: 20. Feb 2015, 13:08
9

Re: Berufsgenossenschaft will Lärmschwerhörigkeit nicht anerkennen und auch die Hörgeräteversorgung verweigern.

#27

Beitrag von Ohrenklempner »

Nun ja, erst einmal warst du seit 2015 zu Hause. Die zunehmende Schädigung kommt also nicht vom Berufslärm.
Der Unterschied 2017-2021 auf dem linken Ohr könnte ganz nach einer fortgeschrittenen Lärmschwerhörigkeit aussehen: Aus der C5-Senke wurde ein C5-Krater. Auf dem rechten Ohr ist aber so ein Befund nicht zu erkennen.
Beim aktuellsten Audiogramm ist breitbandig auch im Tief- und Mitteltonbereich bei ca. 50 dB eine Hörminderung. Könnte ein Hörsturz gewesen sein.
In erster Linie nimmt's aber im Hochtonbereich ab, das ist einfach der Verschleiß im steigenden Lebensalter.
Zwischen 2021 und 2022 fällt auch noch auf, dass die Schallleitung (Mittelohr) in den höheren Tönen betroffen ist, nicht unbedingt die Schallempfindung (Innenohr). Ursachen könnten z.B. eine Mittelohrentzündung sein, ein Paukenerguss...
Karl54
Beiträge: 17
Registriert: 9. Mai 2022, 17:57
1

Re: Berufsgenossenschaft will Lärmschwerhörigkeit nicht anerkennen und auch die Hörgeräteversorgung verweigern.

#28

Beitrag von Karl54 »

Hallo,

bevor das Ton-:und Sprachaudiogramm gemacht wurde, hat mich die HNO-Ärztin erstmal gründlich untersucht, ob da was in der Richtung ist, was Du beschrieben hast. Da war alles Okay.
Danach hat sie mich erst zum Ton-und Sprachaudiogramm geschickt.

Gruß Karl
Karl54
Beiträge: 17
Registriert: 9. Mai 2022, 17:57
1

Re: Berufsgenossenschaft will Lärmschwerhörigkeit nicht anerkennen und auch die Hörgeräteversorgung verweigern.

#29

Beitrag von Karl54 »

Moin,

das einzigste was ich jetzt in die Waagschale legen kann, bei der Beweisführung, das ich nie zur arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchung durch die Firma geschickt wurde. Dazu habe ich ja die Bestätigung von der ehem. Betriebsärztin. Demzufolge hat die Firma gegen den Arbeitsschutz bzw. gegen gegen die Fürsorgepflicht verstoßen hat. Die BG hat wohl durch den TAD ermittelt das ich seit 1994 in Lärm gearbeitet habe und eine Belastung bis zu 137 dB hatte.
Meine Aussage die ich meiner HNO-Ärztin geschrieben hatte, hat sie bestätigt.
Folgende Aussage hatte ich gemacht:

Zitat: " Die abgestorbenen Haarzellen können nicht neu gebildet werden, die einmal eingetretene Lärmschwerhörigkeit ist deshalb auch nicht heilbar. Das Ausmaß des Lärmschadens nimmt mit der Dauer der Lärmexposition und mit der Lärmintensität zu. Nach etwa 15-20 Jahren wird infolge des Untergangs aller durch Lärm zerstörbaren Zellen eine "Sättigungsphase" erreicht. Nach beendeter Lärmexposition schreitet die lärmbedingte Schädigung des Innenohres durch Lärm nicht mehr weiter fort.
Bleibende Schädigung über Jahre fortdauernde starke Beschallung mit Pegeln über 85 dB(A), aber auch ein einmaliger Impulsschall (Explosion) mit mehr als 135 dB(A) zerstören die Haarzellen und verursachen einen dauerhaften Hörverlust. Als Ursachen für Hörschäden durch Lärm werden die mechanische Zerstörung von Innenohr-Haarzellen und/oder eine Störung der Feindurchblutung im Innenohr angesehen. Bin schon vor Jahren aus der Lärmarbeit ausgeschieden, so müssen zu diesem Zeitpunkt bereits 40 % erreicht sein.
Das bedeutet doch, das bei Beendigung meiner Tätigkeit schon mindestens ein MdE von 40 % vorgelegen haben muss. Dann hatte ich schon während meiner beruflichen Tätigkeit eine Hörschädigung, die ich nicht so wahrgenommen habe und dieses auf die tägl. Lärmbelastung geschoben habe. Audiogrammaufzeichnungen bzw. Hörtest gab es nicht, da ich in der Firma nie zur arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchung geschickt wurde, sprich die G-Untersuchung(G 20= Lärm). Dazu hat mir die ehem. Betriebsärztin eine schriftl. Bestätigung geschrieben, das ich nie zur arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchung war. "


Gruß Karl
Ohrenklempner
Beiträge: 8658
Registriert: 20. Feb 2015, 13:08
9

Re: Berufsgenossenschaft will Lärmschwerhörigkeit nicht anerkennen und auch die Hörgeräteversorgung verweigern.

#30

Beitrag von Ohrenklempner »

Ich dachte, die BG hat's schon anerkannt und zahlt die Versorgung?
Karl54
Beiträge: 17
Registriert: 9. Mai 2022, 17:57
1

Re: Berufsgenossenschaft will Lärmschwerhörigkeit nicht anerkennen und auch die Hörgeräteversorgung verweigern.

#31

Beitrag von Karl54 »

Moin,

nee eben nicht, die haben zwar die Berufskrankheit anerkannt, aber ohne Prozente im Jahr 2017. Dort hatte der TAD, das Ton-und Sprachaudiogramm von 2017 genommen, zur Audiogrammauswertung noch der 5. Auflage der Königsstein Empfehlung und danach bewertet. Nun jetzt im Jahr 2022 wurde auf einmal nochmals Neubewertet und da wurde nach der 6. Auflage der Königsstein Empfehlung bewertet. Da wurde auch wieder das Ton-und Sprachaudiogramm von 2017 genommen und dort kam dann ein GdE von 10 % raus. Aber die BG hat den Bewilligungsbescheid von 2017 nicht rückwirkend geändert.

Jetzt hat die BG wieder was neues gefunden, um keine Anerkennung zu machen. Jetzt hat man auf einmal festgestellt, das ich wohl ein Vorschaden habe, sprich das ein Vorschaden existiert.
Nun ich bin bis 11/2015 in lärmbelastender Tätigkeit gewesen und bis dahin, war noch keine Lärmschwerhörigkeit durch irgendeinem festgestellt worden. Die Firma hat mich nie zur arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchung geschickt. Demzufolge kann ja nichts vorliegen, an Ton- und Sprachaudiogramme.

Nun was ist ein Vorschaden in der Lärmschwerhörigkeit, wie wird das definiert? Wer kann mir darüber was sagen?

Gruß Karl
Ohrenklempner
Beiträge: 8658
Registriert: 20. Feb 2015, 13:08
9

Re: Berufsgenossenschaft will Lärmschwerhörigkeit nicht anerkennen und auch die Hörgeräteversorgung verweigern.

#32

Beitrag von Ohrenklempner »

Puh, okay...
in diesem Fall würde ich gerne meine Empfehlung von neulich noch einmal bekräftigen: Pfeif drauf. Was auch immer bei dem Streit mit der BG herauskommen soll, es ist es nicht Wert. Selbst wenn irgendwann die BG mal anerkennen sollte, dass sie dir Hörgeräte bezahlen muss: Du bist dann ein paar Jahre älter, hast viel mehr graue Haare, es hat dich unendlich Zeit und Nerven gekostet, evtl. noch Geld für einen Rechtsbeistand, und wofür? Ein paar Piepen mehr für eine Hörgeräteversorgung. Lohnt sich nicht!
Karl54
Beiträge: 17
Registriert: 9. Mai 2022, 17:57
1

Re: Berufsgenossenschaft will Lärmschwerhörigkeit nicht anerkennen und auch die Hörgeräteversorgung verweigern.

#33

Beitrag von Karl54 »

Moin,

noch nochmals meine Frage.

Was bedeutet Vorschaden? Werde aus diesem Begriff nicht so richtig schlau drauß?

Kann mir das einer mal erklären.

Gruß Karl
Ohrenklempner
Beiträge: 8658
Registriert: 20. Feb 2015, 13:08
9

Re: Berufsgenossenschaft will Lärmschwerhörigkeit nicht anerkennen und auch die Hörgeräteversorgung verweigern.

#34

Beitrag von Ohrenklempner »

Hab mal geschaut, Vor- und Nachschäden stehen in den Königsteiner Empfehlungen auf Seite 15 beschrieben.
https://publikationen.dguv.de/versicher ... empfehlung
Karl54
Beiträge: 17
Registriert: 9. Mai 2022, 17:57
1

Re: Berufsgenossenschaft will Lärmschwerhörigkeit nicht anerkennen und auch die Hörgeräteversorgung verweigern.

#35

Beitrag von Karl54 »

Ja, schön und gut. Dieses Merkblatt habe ich schon gesehen und gelesen.
Aber ich komme mit der Definition " Vorschaden " nicht so richtig klar.
Darum meine Frage, was versteht man darunter?

Gruß Karl
cherusker
Beiträge: 544
Registriert: 4. Okt 2022, 16:28
1

Re: Berufsgenossenschaft will Lärmschwerhörigkeit nicht anerkennen und auch die Hörgeräteversorgung verweigern.

#36

Beitrag von cherusker »

Karl54 hat geschrieben: 2. Mär 2023, 17:01 Ja, schön und gut. Dieses Merkblatt habe ich schon gesehen und gelesen.
Aber ich komme mit der Definition " Vorschaden " nicht so richtig klar.
Darum meine Frage, was versteht man darunter?

Gruß Karl
Steht meiner Auffassung nach dort eindeutig beschrieben.
Zitat:
Eine vor der ersten arbeitsbedingten Lärmexposition bereits gegebene Hörminderung ist versicherungsrechtlich ein Vorschaden.
Heißt doch auf Normaldeutsch, dass die BG davon ausgeht, dass deine lärmbedingte Schwerhörigkeit bereits vorlag (oder seinen Anfang genommen hat), bevor du auf deiner Arbeitsstelle dem Lärm ausgesetzt gewesen bist.
Grüße vom cherusker :cheers:
- - -
R 55 55 50 60 60 65 70 70 60 40 40
L 25 50 50 50 55 60 55 50 40 40 55
fras12
Beiträge: 383
Registriert: 11. Okt 2021, 17:24
2
Wohnort: fast am Berliner Fernsehturm

Re: Berufsgenossenschaft will Lärmschwerhörigkeit nicht anerkennen und auch die Hörgeräteversorgung verweigern.

#37

Beitrag von fras12 »

Ja, sie geht davon aus. Kann es aber sicher nicht beweisen?

Ich würde über den https://www.vdk.de/deutschland/ nachdenken.
Starkey Livio EDGE AI 2400 ITC- R
Karl54
Beiträge: 17
Registriert: 9. Mai 2022, 17:57
1

Re: Berufsgenossenschaft will Lärmschwerhörigkeit nicht anerkennen und auch die Hörgeräteversorgung verweigern.

#38

Beitrag von Karl54 »

Habe ja schon Rechtsbeistand über meine Gewerkschaft. Die RA ist super.
Wie kann man davon ausgehen, das ich schon einen Hörschaden hatte, bevor ich meine Arbeit angefangen hatte. Ich habe 1982 gelernt und stand seit 06/1983 unter lärmbelastender Tätigkeit. Aus dieser Zeit gibt es keine Untersuchungsbefunde mehr. Die nächste arbeitsmedizinische Untersuchung war 1993, auch hier wird es nichts mehr geben. Seitdem hatte ich keine arbeitsmedizinische Untersuchung mehr. Bin aus gesundheitlichen Gründen 11/2015 ausgeschieden. Bei der Reha 2016 hatte man mir mal angeraten, ich sollte einmal einen HNO konsultieren, da ich nicht alles verstand was man von mir wollte.
2017 erfolgte erstmalig wieder ein Ton- u. Sprachaudiogramm, wo hervorging das ich Schwerhörig bin. Die damalige HNO hat dann bei der BG eine Anzeige auf Berufskrankheit gestellt.

Also kann doch die BG nicht einfach Behaupten, ich hätte ein Vorschaden.

Gruß Karl
Ohrenklempner
Beiträge: 8658
Registriert: 20. Feb 2015, 13:08
9

Re: Berufsgenossenschaft will Lärmschwerhörigkeit nicht anerkennen und auch die Hörgeräteversorgung verweigern.

#39

Beitrag von Ohrenklempner »

Aus aktuellem Anlass möchte ich hinsichtlich der Kostenübernahme für Hörgeräte etwas hinzufügen:

Für Rentner zahlen die GUVs/BGs bei anerkannter Schwerhörigkeit 1.483,27 € für zwei Hörgeräte inklusive Otoplastiken, zuzüglich einer Reparaturpauschale von 289,77 €, dafür ist eine Grundversorgung an Hörgerätebatterien inklusive.
Die gesetzlichen KKs zahlen mittlerweile allesamt 1.444,50 € für zwei Hörgeräte inklusive Otoplastiken, die vdek-Kassen ca. 20 Euro mehr. Die Reparaturpauschale ist geringer, Batterien muss man sich halt selbst kaufen.

Über die BG bekommt man alle fünf Jahre neue Hörgeräte bezahlt, man muss dafür aber extra zum HNO und eine Verordnung für neue Hörgeräte besorgen.
Die Gesetzlichen zahlen alle sechs Jahre, dafür ohne Notwendigkeit einer neuen VO. Ausgenommen vdek, die zahlen nur, wenn die aktuelle Versorgung es nicht mehr tut, dafür ist man aber hinsichtlich Reparaturen und Service gut abgesichert, denn die Akustiker können der KK jährlich eine neue Reparaturpauschale in Rechnung stellen.

Der qualitative Unterschied zwischen BG und gKV ist bei einer Hörgeräteversorgung längst nicht mehr so groß wie früher. Es macht daher gar keinen Sinn, als Rentner auf Biegen und Brechen die BG zu einer Kostenübernahme zwingen zu wollen. Einfach nur "aus Prinzip" wäre mir wirklich die Lebenszeit zu schade und der Stress viel zu groß und unnötig. Die Zeit, die man mit Widersprüchen und Anwaltsbesuchen verplempert, sollte man lieber anders nutzen.
Eberhard
Beiträge: 15
Registriert: 7. Jun 2021, 03:47
2

Re: Berufsgenossenschaft will Lärmschwerhörigkeit nicht anerkennen und auch die Hörgeräteversorgung verweigern.

#40

Beitrag von Eberhard »

Kaesebrot hat geschrieben: 17. Dez 2022, 16:43 Hallo Karl,

dass die BG erstmal so wenig (vermutlich) beruflich bedingte Schäden anerkennen möchte wie möglich, ist leider ganz normal. Grundsätzlich gehört die durch Lärm verursachte Schwerhörigkeit zu anerkannten Berufskrankheiten, sofern man in einem entsprechend belastenden Bereich arbeitet.

Die BG bestreitet jetzt, dass deine Hörschädigung bei der Arbeit entstanden ist. Du bist der Ansicht, dass deine Arbeit für die Hörschädigung ursächlich ist. Damit steht erstmal Aussage gegen Aussage. Als Einzelperson Druck aufzubauen stelle ich mir schwierig vor.
Mein Weg wäre daher mir alle betriebsärztlichen Unterlagen aushändigen zu lassen, sie mit den Unterlagen deiner aktuell behandelnden Ärzte zu ergänzen und mich beraten zu lassen. Meine erste Anlaufstelle wäre der Sozialverband VdK. Die bieten sozialrechtliche Erstberatung und können dich, falls nötig, an einen Fachanwalt verweisen. Oder dich, sofern du dort Mitglied werden möchtest, auch anwaltlich vertreten.


Genau so wie Käsebrot es beschrieben hat habe ich es gemacht. Ich habe einen Anwalt von der IGM zur Seite gestellt bekomme. Ich habe ihm sämtliche Unterlagen gegeben und mußte allerdings zweimal Wiederspruch einlegen. Man darf nicht aufgeben man muss immer wieder Einspruch erheben dann klappt das auch. Der Sozialverband ist allerdings eine sehr gute Idee die machen auch sehr gute Arbeit. Ich hab jedenfalls meine Hörgeräte und den Service bekommen. Ich bekomme alle fünf Jahre neue Hörgeräte ohne Probleme von der BG Holz und Metall. Schöne Grüße 🖖
Antworten