habe heute die ablehnung für die kostenübernahme für Leons wasserschutz bekommen.
Guten tag ........
für den beatragten(die haben sogar schreibfehler im brief:D) Schwimmschutz haben wir den medizinischen Dienst befragt, ob eine Leistungspflicht der KV im einzelfall vorliegt.
Die IKK ........ beabsichtigt die Kosten für nachfolgenden benannte verordnung nicht zu übernehmen.
Der MDK ist der Meinung:
Ein eingefetteter Wattepropf bei Kindern mit Pauckenröhrchen bietet einen ausreichenden Wasserschutz bei hygienischen Verrichtungen des täglichen Lebens und beim SChwimmen.die gleiche Auffassung wird auch von dem vorsitzenden des berufsverbandes der HNO-Ärzte vertreten.
Bedingt durch das Wachstum der Ohrmuschel bei kindern würden ohnehin nach einigen monaten bereits undichtigkeiten der magelhaften sitz einer
mit freundlichen grüßen
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so ich möchte einspruch einlegen.kann mir vielleicht jemand von euch dabei helfen.will mich nicht so einfach geschlagen geben.
und das einen tag vor der OP von Leon.
hoffe das es ihm diesmal besser geht und er nicht wieder soviel aus den ohren blutet,bin auch mal gespannt wie die BERA ausfällt.
gruß saskia
