Seite 1 von 2

Integrationsamt

Verfasst: 24. Apr 2022, 09:58
von Mondschein
Hi, ich wollte fragen, wer schon einmal Erfahrungen mit dem Integrationsamt gemacht hat: was habt ihr beantragt und was habt ihr bekommen bzw. wurde euch verweigert und warum.

Ich (GdB 30, schwieriges Sprachverständnis) hatte einen DGS-Kurs beantragt und eine Ablehnung erhalten mit dem Vermerk, ich könne doch hören (kein Scherz). Es wurde weder ein Audiogramm gefordert noch irgendetwas anderes und die Ablehnung erfolgte 3 Monate nach einem Ortstermin bei mir unter Idealbedingungen, wo nicht einmal das Thema Hörfähigeit und Gebärdensprache vorkam, sondern über anderweitige Pflege gesprochen wurde. Die Bearbeitung meines Widerspruches steht seit 8 Wochen aus.

Was kann ich tun, damit ich wenigstens eine faire Einschätzung erhalte? Die Person hat noch nie mit Gehörlosen/Hörgeschädigten gearbeitet und kennt nur "hören" und "nicht hören". Und das JC hat mich verrentet, weil ich Schwerhörig bin (dauerhaft erwerbsunfähig) und ein DGS-Kurs eine Kann-Leistung ist und es zu teuer für sie ist - ich würde nie 100 % arbeiten (ich arbeitete stets 80 %) ... Und ich bin Akademiker, d.h. selbst mit 40 % erhalte ich mehr als Hartz 4 ausgezahlt. Und Rente muss bei mir leider aufgestockt werden - und das Integrationsamt und das Sozialamt meinen, dass dies von Hartz 4 aka Sozialhilfe bezahlt werden muss, wenn ich einen DGS-Kurs wöllte. Dabei ist das doch auch Prävention. Und ich Integration in die Gesellschaft. Hören wird, weil ich allein lebe und niemanden habe, auch immer herausfordernder, weil ich es ja nicht mehr trainiere. Ich verlerne das Erraten des Gesagten. Und das macht mir Angst.

Re: Integrationsamt

Verfasst: 24. Apr 2022, 10:22
von Dani!
Irgendwas fehlt noch. Mit einem GdB30 nur wegen Hören bist du nicht erwerbsunfähig. Schwieriges Sprachverstehen wird beim GdB doch berücksichtigt.

Und nein, ich habe keine Erfahrung mit dem Intrigationsamt. Hab ja auch nur ein GdB80 aufs Hören und bin im Erwerbsleben.

Re: Integrationsamt

Verfasst: 24. Apr 2022, 11:32
von muggel
Hallo,
das Integrationsamt ist tatsächlich nur für Erwerbstätige zuständig. Denn das Ziel ist es ja, die Arbeitsfähigkeit herzustellen bzw zu erhalten.

Für Rentner ist tatsächlich das Sozialamt, Bereich Eingliederungshilfe, zuständig.
Allerdings bist du mit einem GdB von 30 höchstens mittelgradig schwerhörig. Das passt also nicht zusammen.
Und den Trick mit der Rente musst du mir mal verraten. Ich bin taub (GdB 80 fürs Hören), schwer körperlich behindert (GdB 100), habe Merkzeichen aG,B, H, RF, G, GL, Pflegegrad 3 und bekomme noch nicht mal teilweise Erwerbminderung, obwohl die Ärzte der Reha im letzten Jahr dieses ausdrücklich angeordnet haben!

Und weiterhin: wenn du kaum soziale Kontakte hast, dann wirst du mit Gebärdensprache nichts anfangen können. Denn es ist eine Sprache, die regelmässig angewendet werden und geübt werden muss - „mal eben so“ die DGS lernen ist also nicht. Hast du überhaupt Kontakte, die DGS sprechen?

Re: Integrationsamt

Verfasst: 24. Apr 2022, 13:01
von Brittany
Hallo Mondschein,

nur kurz zu einem Punkt, der eigentlich hier gar nicht das Thema sein sollte. Ich möchte den aber trotzdem aufgreifen, weil das so wichtig ist.
Wenn ich es richtig sehe, driftest Du gerade in eine ziemliche Vereinsamung. Bitte versuche da aktiv zu werden und Dich trotz allem (Alleinleben, keine Berufstätigkeit, Corona) um Kontakte und Kontaktpflege zu bemühen! Niemanden mehr zum Reden zu haben, ist nicht nur bezüglich des Hörens ungünstig - es ist auch seelisch sehr belastend und kann in eine ziemliche Abwärtsspirale führen.

Alles Gute,
Brittany

Re: Integrationsamt

Verfasst: 24. Apr 2022, 13:56
von Gänseblümchen
Hallo,
schon sehr viel wichtiges ist gesagt
DGS: fangs an ! zuhause du findest mit Sicherheit konstenlose Anfänge im netz.
Dann je nach dem wo du wohnst such dir DGS sprechende Leute weil die brauchst du ja sowieso auch wenn dein Kurz bezahlt wird Kurs gemacht und keine Leute das ist wie Italienisch lernen ohne es je zu benutzen.

Wenn du fit bist und schnell und lernen kannst kannst du auch ne Uni Suchen die DGS im Programm hat dann zahlst Gasthörer gebür nur dann muss dir klar sein die Jungen Studenten sind flot nichts mir drei mal langsamm wiederholen und warten bis der letzte mit kommt.
Viel Erfolg
Lg

Re: Integrationsamt

Verfasst: 24. Apr 2022, 15:20
von Wallaby
Mondschein hat geschrieben: 24. Apr 2022, 09:58 Ich (GdB 30, schwieriges Sprachverständnis) hatte einen DGS-Kurs beantragt und eine Ablehnung erhalten mit dem Vermerk, ich könne doch hören (kein Scherz).
Wie ist momentan Deine Kommunikationsform? Hast du DGS Kommunizierende Kontaktpersonen?
Ohne direkte Kontakte im privaten Umfeld bringt DGS wenig bzw. gar nicht…..dazu kommt DGS hat eine andere Grammatikstruktur.
Mondschein hat geschrieben:Und das JC hat mich verrentet, weil ich Schwerhörig bin (dauerhaft erwerbsunfähig) und ein DGS-Kurs eine Kann-Leistung ist und es zu teuer für sie ist - ich würde nie 100 % arbeiten (ich arbeitete stets 80 %) ... Und ich bin Akademiker, d.h. selbst mit 40 % erhalte ich mehr als Hartz 4 ausgezahlt. Und Rente muss bei mir leider aufgestockt werden
Was bedeutet JC?
GdB 30 und nur wegen Hören arbeitsunfähig……da passt was nicht zusammen oder Du verschweigt was anderes?
Es gibt div. SH und auch GL trotz höheren GdB dennoch arbeiten tun.
Mondschein hat geschrieben: 24. Apr 2022, 09:58Hören wird, weil ich allein lebe und niemanden habe, auch immer herausfordernder, weil ich es ja nicht mehr trainiere. Ich verlerne das Erraten des Gesagten. Und das macht mir Angst.
Wie kommt das, war das früher mal anders oder hängt ggf. mit Corona zusammen? Was macht dir genau Angst? Darf man fragen wie alt Du bist?

Re: Integrationsamt

Verfasst: 24. Apr 2022, 15:57
von muggel
JC = Jobcenter, wobei das einen eigentlich nicht in Erwerbsunfähigkeit schickt, sondern die Rentenversicherung.

Re: Integrationsamt

Verfasst: 24. Apr 2022, 16:58
von PapaCharlie
Mondschein hat geschrieben: 24. Apr 2022, 09:58 Und das JC hat mich verrentet, weil ich Schwerhörig bin (dauerhaft erwerbsunfähig) und ein DGS-Kurs eine Kann-Leistung ist und es zu teuer für sie ist - ich würde nie 100 % arbeiten (ich arbeitete stets 80 %) ... Und ich bin Akademiker, d.h. selbst mit 40 % erhalte ich mehr als Hartz 4 ausgezahlt. Und Rente muss bei mir leider aufgestockt werden - und das Integrationsamt und das Sozialamt meinen, dass dies von Hartz 4 aka Sozialhilfe bezahlt werden muss, wenn ich einen DGS-Kurs wöllte.
Also ich oute mich mal als Teamleiter Markt & Integration, der im JC arbeitet. Ich könnte Dir helfen und Licht ins Dunkel bringen. Allerdings sind Deine Darstellungen gegenwärtig so unplausibel, dass ich nur rudimentär erraten kann, worum es Dir gehen könnte.

Re: Integrationsamt

Verfasst: 24. Apr 2022, 19:55
von Randolf
also, irgendwie passt das hier nicht zusammen.
GdB 30 = leichte Hörminderung und Rente?
DGS bei leichter Hörbehinderung?
EU - Rente da wohl noch nicht?!

Re: Integrationsamt

Verfasst: 24. Apr 2022, 20:09
von KatjaR
Hallo Mondschein,

schick uns doch bitte ein paar mehr Informationen zu dir.
GdB 30 auf schlechtes Sprachverstehen? Hast du eine AVWS? Akustische Wahrnehmungs-und verarbeitungsstörung?
Oder hat du eine progrediente (fortschreitende) Hörschädigung?
Du fürchtest eine kommunikative Isolierung? Auch Gebärden muss man anwenden, in weit aus höherem Ausmaß als
seine Muttersprache. Mit wem wäre das außerhalb des Kurses möglich?
Es gib zahlreiche Onlineangebote, damit könntest du anfangen und dann Anwendungsmöglichkeiten im real live suchen.
Mit der Absolvierung eines Gebärdenkurses ist es nicht getan.
Gibt es für dich denn keine Möglichkeiten dein Sprachverstehen zu trainiern und zu verbessern?

LG
Katja

Re: Integrationsamt

Verfasst: 24. Apr 2022, 22:00
von Crackliner
muggel hat geschrieben: 24. Apr 2022, 15:57 JC = Jobcenter, wobei das einen eigentlich nicht in Erwerbsunfähigkeit schickt, sondern die Rentenversicherung.
Ich denke das Jobcenter kann auch einen Rentenantrag stellen.

Re: Integrationsamt

Verfasst: 24. Apr 2022, 22:04
von muggel
Nö, Crackliner. Das Jobcenter kann keinen Rentenantrag stellen, sondern immer nur der Betroffene selbst. Und zuständig ist der Rentenversicherungsträger, nicht das Jobcenter.

Re: Integrationsamt

Verfasst: 24. Apr 2022, 22:50
von Crackliner
Ich bin mir nicht mehr sicher. Ich war fast 18 Monate am Stück krankgeschrieben. Mit Begutachtung vom MdK. Irgendwann wollte man mich zwangsweise in Rente bringen.

Re: Integrationsamt

Verfasst: 25. Apr 2022, 10:15
von PapaCharlie
Also grundsätzlich kann das Jobcenter nach § 12a SGB II den Leistungsbezieher bei Vorliegen der Voraussetzungen auffordern eine Rente zu beantragen. Kommt der erwerbsfähige Leistungsbezieher der Aufforderung nicht nach, so stellt das JC einen Antrag beim vorrangig zuständigen Leistungsträger.

Voraussetzung für den Bezug von Alg II ist nach § 7 SGB II die Erwerbsfähigkeit. Wird im Rahmen einer Ärztlichen Begutachtung festgestellt, dass das Restleistungsvermögen unter 3 h täglich liegt, ergeht auch hier eine Aufforderung zur Stellung eines Antrags auf Erwerbsminderungsrente. Das JC meldet einen Erstattungsanspruch beim Rententräger an und gewährt die Leistungen bis zur Entscheidung über den Antrag fort. Auch hier gilt natürlich, dass das JC den Antrag erst stellt, wenn der Kunde seiner Aufforderung zur Rentenantragstellung nicht nachkommt.

Weiterhin gibt es zu diesem Grundsatz noch diverse Ausnahmeregelungen nach § 7 SGB II, unter denen selbst beim Bezug einer EM-Rente Alg II bei Vorliegen der weiteren Voraussetzungen weitergewährt werden kann. Das würde jetzt hier allerdings den Rahmen sprengen.

Re: Integrationsamt

Verfasst: 25. Apr 2022, 12:53
von Crackliner
muggel hat geschrieben: 24. Apr 2022, 22:04 Nö, Crackliner. Das Jobcenter kann keinen Rentenantrag stellen, sondern immer nur der Betroffene selbst. Und zuständig ist der Rentenversicherungsträger, nicht das Jobcenter.
ES wäre hilfreich wenn man sein Wissen mitteilt.

Re: Integrationsamt

Verfasst: 25. Apr 2022, 15:37
von Randolf
Schreck - lich, da kann man ja vom JC nach Krankheit als Mädchen für alles verkauft werden.

Re: Integrationsamt

Verfasst: 25. Apr 2022, 16:24
von muggel
Crackliner hat geschrieben: 25. Apr 2022, 12:53
muggel hat geschrieben: 24. Apr 2022, 22:04 Nö, Crackliner. Das Jobcenter kann keinen Rentenantrag stellen, sondern immer nur der Betroffene selbst. Und zuständig ist der Rentenversicherungsträger, nicht das Jobcenter.
ES wäre hilfreich wenn man sein Wissen mitteilt.
Hab ich doch. Noch ausführlicher hat es PapaCharlie geschrieben.

Re: Integrationsamt

Verfasst: 25. Apr 2022, 16:35
von Gänseblümchen
Puh Mädchen als alles was ist denn das Mann als sowieso!!!

Re: Integrationsamt

Verfasst: 27. Apr 2022, 12:39
von Randolf
... da kann man nur annehmen, dass die Leistungskürzungen duch das JC nicht so ganz unbegründet waren und man sich auch selber um eine entwprechende Arbeitsstelle bemühen muss, notfalls eben mit geringerer Bezahlung.

Re: Integrationsamt

Verfasst: 27. Apr 2022, 12:54
von Andi1968
Randolf hat geschrieben: 27. Apr 2022, 12:39 ... da kann man nur annehmen, dass die Leistungskürzungen duch das JC nicht so ganz unbegründet waren und man sich auch selber um eine entwprechende Arbeitsstelle bemühen muss, notfalls eben mit geringerer Bezahlung.
NUR weil etwas von einem Amt kommt, muss es nicht zwangsläufig korrekt sein. Ohne detaillierte Hintergrundinformationen muss man vorsichtig sein.

Re: Integrationsamt

Verfasst: 27. Apr 2022, 14:44
von PapaCharlie
Randolf hat geschrieben: 27. Apr 2022, 12:39 ... da kann man nur annehmen, dass die Leistungskürzungen duch das JC nicht so ganz unbegründet waren und man sich auch selber um eine entwprechende Arbeitsstelle bemühen muss, notfalls eben mit geringerer Bezahlung.
Also ich habe aus den Beiträgen im Moment nicht rauslesen können, dass es hier um Sanktionen nach § 31 SGB II gehen könnte.

Re: Integrationsamt

Verfasst: 27. Apr 2022, 15:36
von Crackliner
Beitrag #12 ist falsch. Man kann ungewollt in Rente geschickt werden.

Re: Integrationsamt

Verfasst: 27. Apr 2022, 18:13
von muggel
Crackliner hat geschrieben: 27. Apr 2022, 15:36 Beitrag #12 ist falsch. Man kann ungewollt in Rente geschickt werden.
...aber nicht vom Jobcenter, sondern nur vom Rentenversicherungsträger.
Das Jobcenter kann den Antrag anstossen, aber die Entscheidungsgewalt hat das JC meines Wissens nach nicht.

Re: Integrationsamt

Verfasst: 27. Apr 2022, 18:52
von Crackliner
Es ging in meinem Beitrag darum daß man mich ungewollt in die Rente schicken wollte. Ich schrieb nicht wer es anstoßen wollte. Von Dir kam ein nö, und unwichtiger Text.

Re: Integrationsamt

Verfasst: 27. Apr 2022, 19:05
von Dani!
Crackliner,
lies #11 nochmal. Du hast sehr wohl von der Agentur für Arbeit ("Jobcenter") geschrieben.

Der unwichtige Text war nur eine freundliche Geste von muggel, damit du auch verstehst, was das "Nö" bedeutete. Manche kommen nämlich mit kurzen und präzisen Antworten einfach nicht klar. Genauso wie mein Beitrag jetzt sehr viel unwichtigen Text enthält.