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der GKV-versicherte Mensch bestätigt...
Verfasst: 7. Jul 2021, 16:29
von Johannes B.
... dass er mit dem Hörsystem "bestmögliches Sprachverstehen - soweit möglich" - erreicht.
Wie kann er das beurteilen?
moin,
wie kann ein GKV-Versicherter beurteilen, ob die Leistung seines Hörakustikers "bestmögliches Sprachverstehen" ermöglicht?
Er muss aber genau DAS schriftlich bestätigen.
Was passiert, wenn er - wahrheitsgemäß - erklärt, dass er genau DAS nicht beurteilen können kann, weil beispielsweise die vorgeschriebenen Tests dieses gar nicht ermitteln können?
konkret:
Werden ihm die Hörsysteme auch übereignet, wenn er in der Empfangsbescheinigung ergänzt?: *- nach Aussage des Hörakustikers auf Basis der vorgeschriebenen Tests"
Freundliche Grüße
Johannes B.
Re: der GKV-versicherte Mensch bestätigt...
Verfasst: 7. Jul 2021, 17:38
von akopti
Ja, weil auch die Krankenkasse auf Basis der vorgeschriebenen Tests entscheidet und die Ergebnisse werden der Krankenkasse mit dem Anpassbericht zur Verfügung gestellt. Auch ist es möglich, die Daten zu Evaluieren und auf Schlüssigkeit zu prüfen.
Gruß
Dirk
Re: der GKV-versicherte Mensch bestätigt...
Verfasst: 8. Jul 2021, 00:36
von AlfredW
Hallo,
aber ich als Kunde/Versicherter kann doch gar nicht beurteilen, ob das mir angebotene Hörsystem das BESTMÖGLICHE Sprachverständnis ermöglicht.
Schließlich habe ich ja nicht alle möglichen Hörsysteme getestet, sondern nur die die mir der Akustiker empfohlen hat.
Außerdem weiß ich gar nicht, ob ein anderer Akustiker das Hörsystem nicht doch noch etwas besser einstellen kann.
Ich kann nur sagen, dass ich mit den Hörgeräten gut klar komme,
Es ist ein Unding, dass ich das als Kunde bestätigen muß. Hier gehört eine Untergrenze sprich Mindest-Sprachverständnis (in Ruhe/Störlärm) definiert)
Gruß
Alfred
Re: der GKV-versicherte Mensch bestätigt...
Verfasst: 8. Jul 2021, 01:02
von akopti
Genau diese Definitionen sind in den Kassenverträgen und den Heil und Hilfsmittelrichtlinien enthalten und werden im Anpassbericht dokumentiert und der KK übermittelt.
Gruß
Dirk
Re: der GKV-versicherte Mensch bestätigt...
Verfasst: 18. Jul 2021, 16:02
von Johannes B.
wieso muss eigentlich nur das bestmögliche Sprachverstehen (soweit möglich) bestätigt werden?
Das Versorgungsziel ist doch viel weitergehend, nämlich:
bestmöglicher Ausgleich sämtlicher individueller auditiver Behinderungen (so weit wie möglich, bzw. wenn überhaupt möglich)?
Re: der GKV-versicherte Mensch bestätigt...
Verfasst: 18. Jul 2021, 16:55
von rabenschwinge
Johannes B. hat geschrieben: ↑18. Jul 2021, 16:02
wieso muss eigentlich nur das bestmögliche Sprachverstehen (soweit möglich) bestätigt werden?
Das Versorgungsziel ist doch viel weitergehend, nämlich:
bestmöglicher Ausgleich sämtlicher individueller auditiver Behinderungen (so weit wie möglich, bzw. wenn überhaupt möglich)?
Definition dessen bitte.
Re: der GKV-versicherte Mensch bestätigt...
Verfasst: 18. Jul 2021, 17:43
von Johannes B.
rabenschwinge hat geschrieben: ↑18. Jul 2021, 16:55
Johannes B. hat geschrieben: ↑18. Jul 2021, 16:02
wieso muss eigentlich nur das bestmögliche Sprachverstehen (soweit möglich) bestätigt werden?
Das Versorgungsziel ist doch viel weitergehend, nämlich:
bestmöglicher Ausgleich sämtlicher individueller auditiver Behinderungen (so weit wie möglich, bzw. wenn überhaupt möglich)?
Definition dessen bitte.
man mache mir keine Vorwürfe.
rabenschwinge hat es provoziert!
Versorgungsvertragsinhalt der
GKV mit der BIHA:
§ 19 Versorgungziele
1) Zielsetzung der Hörgeräteversorgung ist es unter Berücksichtigung des aktuellen Stands des medizinischen und technischen Fortschritts,
a) ein Funktionsdefizit des Hörvermögens möglichst weitgehend auszugleichen
und dabei – soweit möglich – ein Sprachverstehen bei Umgebungsgeräuschen und in größeren Personengruppen zu erreichen,
b) durch eine beidohrige Versorgung,
soweit möglich, auch das räumliche Hören zu verbessern,
c)
die Auswirkungen einer auditiven Kommunikationsbehinderung im gesamten täglichen Leben und damit bei der Befriedigung von allgemeinen Grundbedürfnissen zu beseitigen oder zu mildern. Weitere spezifische Bedarfe aufgrund der Gesamtbetrachtung nach § 6 Absatz 3 Satz 2 sind zu berücksichtigen, wenn dadurch ein erheblicher Gebrauchsvorteil erreicht werden kann.
Re: der GKV-versicherte Mensch bestätigt...
Verfasst: 18. Jul 2021, 18:27
von muggel
Hallo,
du sollst nicht den Paragraphen hier einstellen, sondern definieren, was -- deiner Meinung nach -- darunter zu verstehen ist!
Re: der GKV-versicherte Mensch bestätigt...
Verfasst: 18. Jul 2021, 19:16
von rabenschwinge
muggel hat geschrieben: ↑18. Jul 2021, 18:27
Hallo,
du sollst nicht den Paragraphen hier einstellen, sondern definieren, was -- deiner Meinung nach -- darunter zu verstehen ist!
Genau Muggel!
Re: der GKV-versicherte Mensch bestätigt...
Verfasst: 18. Jul 2021, 19:37
von Johannes B.
nun, wer liest etwas anderes in den Versorgungszielen als ich?:
1.
den Hörverlust bestmöglich ausgleichen UND DABEI - also nicht allein - das Verstehvermögen bestmöglich zu verbessern (wenn überhaupt möglich soweit wie möglich).
2.
das räumliche Hören (wenn überhaupt möglich soweit wie möglich) zu verbessern.
3.
alle Hör- u. Verstehprobleme im gesamten täglichen Leben - als ein Bereich allgemeiner Grundbedürfnisse - beseitigen oder mildern.
wie definiert ihr das denn?
@Muggel,
@rabenschwinge
Re: der GKV-versicherte Mensch bestätigt...
Verfasst: 18. Jul 2021, 19:52
von rabenschwinge
Ich möchte verstehen, was mein Gesprächspartner in der Kommunikation mir mitteilt. Mein Fokus liegt auf dem Verstehen von Sprache und den daraus für mich wichtigen Informationen.
Re: der GKV-versicherte Mensch bestätigt...
Verfasst: 18. Jul 2021, 20:03
von muggel
Johannes B. hat geschrieben: ↑18. Jul 2021, 19:37
nun, wer liest etwas anderes in den Versorgungszielen als ich?:
Ich lese es anders. Ich fokussiere nämlich auf die "Grundbedürfnisse des täglichen Lebens" gemäß Definition des Sozialgesetzes. Dies bedeutet nämlich NICHT "bestmögliches Hören überall", sondern Verstehen.
Re: der GKV-versicherte Mensch bestätigt...
Verfasst: 18. Jul 2021, 20:12
von Johannes B.
muggel hat geschrieben: ↑18. Jul 2021, 20:03
Johannes B. hat geschrieben: ↑18. Jul 2021, 19:37
nun, wer liest etwas anderes in den Versorgungszielen als ich?:
Ich lese es anders. Ich fokussiere nämlich auf die "Grundbedürfnisse des täglichen Lebens" gemäß Definition des Sozialgesetzes. Dies bedeutet nämlich NICHT "bestmögliches Hören überall", sondern Verstehen.
wo genau steht DAS im Sozialgesetz, dass "fokussieren" weitergehende Vertragsvereinbarungen ausschließt?
Re: der GKV-versicherte Mensch bestätigt...
Verfasst: 18. Jul 2021, 21:21
von KatjaR
Was über die definierten Grundbedürfnisse hinaus geht, wie beispielsweise Teilhabe, ist nicht mehr Aufgabe der KK, sondern ggf. Eingliederungshilfe etc. Diese greift aber nur nach dem Subsidiaritätsprinzip. Beispielsweise zahlen KK auch keine FM-Anlagen zum besseren Telefonieren oder Fernsehen, auch wenn diese die Auswirkungen einer komunikativen Fuktionsbeeinträchtigung ebenfalls abschwächen.
Re: der GKV-versicherte Mensch bestätigt...
Verfasst: 18. Jul 2021, 22:04
von Johannes B.
KatjaR,
darum geht es nicht.
Es geht schlicht um die Einhaltung der vereinbarten Versorgungsverträge.
Nicht mehr, aber auch nicht weniger.
Re: der GKV-versicherte Mensch bestätigt...
Verfasst: 18. Jul 2021, 22:08
von Akustik Alex
Warum werden denn da immer nur die zwischen biha und GKV beachtet?
Re: der GKV-versicherte Mensch bestätigt...
Verfasst: 18. Jul 2021, 22:09
von Wallaby
@Johannes: Woher willst du wissen dass noch zb 5% mehr geht als wie du ggf. denkst? Das eine sind Formulierungen, das andere sind was du denkst was noch mehr gehen sollte und holt immer wieder die Vertragsvereinbarungen hervor! Was sollte bei Dir noch mehr funktionieren, dass du immer wieder auf Vertragsvereinbarungen hinweist?
Kannst Du erläutern ( und zwar in Deine Worte und Beispiele) was du denkst was bei dir nicht erfüllt wurde und zwar ohne auf deinen Standarttext hinzuweisen!!!
Re: der GKV-versicherte Mensch bestätigt...
Verfasst: 18. Jul 2021, 22:25
von KatjaR
Der Bezug auf Grundbedürfnisse und die Wirtschaftlichkeit setzt auch dem unmittelbaren Behinderungsausgleich Grenzen, wenn die Vorteile einer besseren Versorgung mit den genannten Begrifflichkeiten nicht vereinbar sind. Nicht alles was nice to have wäre, fällt darunter.
Re: der GKV-versicherte Mensch bestätigt...
Verfasst: 19. Jul 2021, 07:00
von Johannes B.
ich vermisse noch eine stichhaltige Antwort auf meine Frage aus #5.
Alles was bisher kam, war ablenkend, aber eben keine Antwort.
warum?
Re: der GKV-versicherte Mensch bestätigt...
Verfasst: 19. Jul 2021, 08:02
von muggel
... weil mir meine Zeit zu schade ist, für dich zu suchen, da du die Antwort ja eh nicht wirklich hören / lesen willst. DU hast DEINE Vorstellung davon, was die Kasse DIR zu zahlen hat. Von dieser weichst du seit Jahren nicht ab, egal, wie stichhaltig die Argumente etc sind.
Daher: geh doch selbst suchen.. einen PC oder ein Handy hast du ja.
Re: der GKV-versicherte Mensch bestätigt...
Verfasst: 19. Jul 2021, 08:39
von Wallaby
....da Du immer wieder auf Vertragsvereinbarungen und Hilfsmittelrichtlinien hinweist und nie in eigene Worten wiedergibst was Du darunter verstehst und meinst was bei Dir noch fehlen würde. Es ist mühselig so mit Dir Auszutauschen!
Es kommt auf Hörverlust an was diese bringen, wenn nicht mehr geht, dann sind die Grenzen halt da welches Du scheinbar nie akzeptieren tust.
Man sieht es, dass Du immer wieder an die vorgaben, der KK etc. klammern tust.
@alle: Gesucht hat er bestimmt, kann aber bestimmt nicht wahrhaben, dass es Grenzen gibt oder interpretiert es anders die er hier nicht in eigenen Worte schriebt wie er es denkt
Re: der GKV-versicherte Mensch bestätigt...
Verfasst: 19. Jul 2021, 10:10
von svenyeng
Hallo!
Geht doch gar nicht mehr auf Johannes ein.
Am besten einfach ignorieren (dieses Forum bietet dafür sogar eine Funktion).
Es sollte doch langsam klar sein das er nichts begreift und immer wieder seinen Unsinn postet.
Alle haben versuchen immer wieder vergeblich ihm zu helfen, weil er auf nichts ein geht und immer wieder nur irgendwelche Gesetze hier wieder gibt und drauf pocht.
Gruß
sven
Re: der GKV-versicherte Mensch bestätigt...
Verfasst: 19. Jul 2021, 11:54
von Johannes B.
Wallaby hat geschrieben: ↑18. Jul 2021, 22:09
@Johannes: Woher willst du wissen dass noch zb 5% mehr geht als wie du ggf. denkst? Das eine sind Formulierungen, das andere sind was du denkst was noch mehr gehen sollte und holt immer wieder die Vertragsvereinbarungen hervor! Was sollte bei Dir noch mehr funktionieren, dass du immer wieder auf Vertragsvereinbarungen hinweist?
Kannst Du erläutern ( und zwar in Deine Worte und Beispiele) was du denkst was bei dir nicht erfüllt wurde und zwar ohne auf deinen Standarttext hinzuweisen!!!
moin Wallaby,
du irrst gewaltig - und wiederholt!
siehe hier meinen Kommentar #10
Freundliche Grüße
Johannes B.
@ all:
Meine Frage in diesem Strang hat nicht den Grund, dass ich nicht zufriedenzustellen sei.
Sondern die Frage hat den Hintergrund, warum Ihr es seid.
Warum gebt Ihr euch damit zufrieden, etwas schriftlich zu bestätigen, was ihr gar nicht beurteilen könnt?
Warum fragt Ihr nicht nach, warum ihr ohnehin nur einen Teilaspekt des Anpasszieles bestätigen sollt?
Was ist also "Unsinn" am Hinterfragen von offensichtlichen Fragwürdigkeiten?
Re: der GKV-versicherte Mensch bestätigt...
Verfasst: 19. Jul 2021, 12:03
von Vanni

-Alarm
Re: der GKV-versicherte Mensch bestätigt...
Verfasst: 19. Jul 2021, 12:04
von Akustik Alex
@Johannes Welche Unterschrift auf welchem Formblatt meinst du überhaupt?