Voraussetzung Gleichstellung??? Erfahrung Integrationsämter???
Verfasst: 3. Aug 2020, 19:26
Hallo an alle,
ich lese hier im Forum von unterschiedlichen Usern, dass einer Gleichstellung nur unter bestimmten Voraussetzungen von der Bundesagentur zugestimmt wird. Z.B. schreibt einer, dass man die Gleichstellung nur dann erhält, wenn der Arbeitsplatz aufgrund der Behinderung konkret gefährdet ist oder wenn man eine Stelle nur als Schwerbehinderter bekommen würde. Ein anderer schreibt ähnlich, dass eine Gleichstellung nur dann möglich ist, wenn der Arbeitsplatz akut bedroht ist, d.h. wenn man "kurz vor" der Kündigung steht oder aufgrund der Behinderung von Kündigung bedroht ist.
Selbst auf integrationsaemter.de finde ich ähnliche Hinweise.
Nun hatte ich vor einigen Wochen bei unserem örtlichen Integrationsamt für eine Gleichstellung für mich angefragt (30 GdB) und Hilfe angeboten bekommen. Allerdings wurden mir die Voraussetzungen, wie ich oben beschrieben habe, nicht so erklärt. Die Mitarbeiterin war grundwegs guter Dinge, dass ich die Gleichstellung bekomme.
Jetzt kam der Ablehnungsbescheid der Bundesagentur und plötzlich kann die Mitarbeiterin erklären, dass ein Antrag auf Gleichstellung doch nicht so leicht ist. Letztendlich will sie nun eine Art Widerspruch machen obwohl bei mir die Voraussetzungen aus meiner Sicht nicht vorliegen. Ich habe z.B. nie behinderungsbedingte Fehlzeiten gehabt, keine Abmahnungen erhalten oder war dauernd vermindert belastbar. Eine Kündigung ist auch nicht zu erwarten, da mein Vertrag bis Jahresende läuft.
Hat jemand von euch ähnliche Erfahrungen gemacht? Wie würdet ihr hier weiter vorgehen?
Schon mal Danke für eure Rückmeldungen.
ich lese hier im Forum von unterschiedlichen Usern, dass einer Gleichstellung nur unter bestimmten Voraussetzungen von der Bundesagentur zugestimmt wird. Z.B. schreibt einer, dass man die Gleichstellung nur dann erhält, wenn der Arbeitsplatz aufgrund der Behinderung konkret gefährdet ist oder wenn man eine Stelle nur als Schwerbehinderter bekommen würde. Ein anderer schreibt ähnlich, dass eine Gleichstellung nur dann möglich ist, wenn der Arbeitsplatz akut bedroht ist, d.h. wenn man "kurz vor" der Kündigung steht oder aufgrund der Behinderung von Kündigung bedroht ist.
Selbst auf integrationsaemter.de finde ich ähnliche Hinweise.
Nun hatte ich vor einigen Wochen bei unserem örtlichen Integrationsamt für eine Gleichstellung für mich angefragt (30 GdB) und Hilfe angeboten bekommen. Allerdings wurden mir die Voraussetzungen, wie ich oben beschrieben habe, nicht so erklärt. Die Mitarbeiterin war grundwegs guter Dinge, dass ich die Gleichstellung bekomme.
Jetzt kam der Ablehnungsbescheid der Bundesagentur und plötzlich kann die Mitarbeiterin erklären, dass ein Antrag auf Gleichstellung doch nicht so leicht ist. Letztendlich will sie nun eine Art Widerspruch machen obwohl bei mir die Voraussetzungen aus meiner Sicht nicht vorliegen. Ich habe z.B. nie behinderungsbedingte Fehlzeiten gehabt, keine Abmahnungen erhalten oder war dauernd vermindert belastbar. Eine Kündigung ist auch nicht zu erwarten, da mein Vertrag bis Jahresende läuft.
Hat jemand von euch ähnliche Erfahrungen gemacht? Wie würdet ihr hier weiter vorgehen?
Schon mal Danke für eure Rückmeldungen.