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Erhöhung des GdB
Verfasst: 3. Jun 2020, 11:29
von Michael K.
ich bin Jahrgang 63 und habe, als ich ca. 4 - 5 jahre alt, starke Mittelohrenzündungen gehabt. Dies hat zu einer fas 100 Prozent halbseitigen (rechts) Taubheit und 45 Prozent auf der linken Seite geführt. Den Grad der Behinderung von 30 habe ich 1997 erhalten. Bei diesen Antrag wurde nicht angegeben, seit wann ich diese Hörbehinderung habe. Nun ist mein Hörvermögen auf der linken Seite lt. Hörtest 10 Prozent schlechter geworden. Ich bin jetzt dabei, eine Neufeststellung des GdB zu beantragen. Laut Versorgungsmedizinischer-VO ist eine schwere Hörbeeinträchtigung vor dem 7. Lebensjahr nochmal ein miteingehender Faktor, der den GdB erhöhen lässt. Wie ist Eure Einschätzung dazu?...gibt es eine Erhöhung?
Re: Erhöhung des GdB
Verfasst: 3. Jun 2020, 12:46
von Turndrache
Hallo Michael K.,
du hast hier die Möglichkeit den GDB Recher zu nutzen. Ich glaube, du musst deine frühe Schwerhörigkeit für den Antrag ärztliche attestieren lassen, um einen höheren „extra“GDB bekommen zu können.
Viele Grüße
Yvonne
Re: Erhöhung des GdB
Verfasst: 3. Jun 2020, 12:49
von Michael K.
Hallo Yvonne,
Danke für den Tip... :}
Re: Erhöhung des GdB
Verfasst: 3. Jun 2020, 18:26
von KatjaR
Das Alter zu Beginn der Hörschädigung spielt nur bei früher beidseiter Taubheit oder an Taubheit grenzender Hörschädigung eine Rolle, weil dadurch dann meistens auch das Sprachelernen beeinträchtigt ist.
Wichtig ist, dass man beim Antrag auch Sprachaudiogramme einreicht, weil der GdB abhängig ist von den Einbußen im Sprachverstehen. Diese Teste sollen ohne Hörgerät und CI durchgeführt werden.
Gruß Katja
Re: Erhöhung des GdB
Verfasst: 4. Jun 2020, 07:19
von Michael K.
Dies ist ja auch gegeben. Mein rechtes Ohr ist zu 99 % taub, und ich war vom 6. Lebensjahr bis zum 9. in einem Sprach- und Schwergehörigenheim und auch in einer solcher Schule. Das kann ich auch schriftlich belegen.
Re: Erhöhung des GdB
Verfasst: 4. Jun 2020, 08:44
von muggel
Nein Michael,
das Alter der Schwerhörigkeit zählt nicht bei einer einseitigen an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit / Taubheit, sondern nur bei einer beidseitigen!
Re: Erhöhung des GdB
Verfasst: 4. Jun 2020, 09:26
von Michael K.
Hallo Muggel,
wo steht es geschrieben?....ich habe es in den Versorgungsmedizinischen Grundsätzen nicht gefunden.
Re: Erhöhung des GdB
Verfasst: 4. Jun 2020, 11:11
von rhae
Hallo Michael,
die VersMedV gibt es hier:
https://www.gesetze-im-internet.de/vers ... 00008.html
Bei Punkt 5.1 werden Hörschädigungen behandelt
5.1 Angeborene oder in der Kindheit erworbene Taubheit oder an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit mit Sprachstörungen
angeboren oder bis zum 7. Lebensjahr erworben (schwere Störung des Spracherwerbs, in der Regel lebenslang) 100
später erworben (im 8. bis 18. Lebensjahr) mit schweren Sprachstörungen (schwer verständliche Lautsprache, geringer Sprachschatz) 100
sonst je nach Sprachstörung
Die Bezeichnungen Taubheit oder an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit gelten dabei immer für beide Ohren. Ist ein Ohr nur mittelgradig geschädigt, kann keine Taubheit oder an Taubheit grenzende SH vorliegen.
vg Ralph
Re: Erhöhung des GdB
Verfasst: 4. Jun 2020, 11:17
von Michael K.
ok...das erklärt es mir besser...Danke und Schade
Re: Erhöhung des GdB
Verfasst: 5. Jun 2020, 13:26
von Randolf
Hallo Michael,
reiche doch einfach einen Antrag ein. Mehr als ablehnen können die Behörden nicht.
Wunder solltest du auch nicht erwarten, vielleicht eine Erhöhung von GdB 30 auf 50?!
Was versprichst du dir davon?
LG Randolf
Re: Erhöhung des GdB
Verfasst: 5. Jun 2020, 15:20
von rabenschwinge
@Randolf, wieso fragst Du bei jedem, der einen Schwebi beantragt oder eine Erhöhung des Grades wünscht, nach was er sich davon verspricht?
Re: Erhöhung des GdB
Verfasst: 5. Jun 2020, 15:43
von Dani!
Weil er's kann

Ach, man darf sich bei ihm halt einfach über nichts wundern.
Re: Erhöhung des GdB
Verfasst: 6. Jun 2020, 14:41
von Randolf
... ach so, dem Micha geht es um die Rente mit 63.
Das kann man doch einreichen!
Re: Erhöhung des GdB
Verfasst: 9. Jun 2020, 14:51
von pascal2
Rente mit 63 ?
Bei dem Jahrgang eher nicht mehr relevant.
Da liegt die Regelaltersrente schon fast bei 67 und die Rente mit 63 schon fast bei 65.
Und wer weiß, was der Politik nach den Milliardenausgaben jetzt noch alles einfallen wird.
Die Wirtschaft schreit bereits nach der Rente mit 70.
Ich würde trotzdem versuchen, den GDB noch so hoch wie möglich zu bekommen.
Denn da die Verordnung verschärft werden wird, muß man bald damit rechnen, dass wenn man sich dort meldet, eher ab statt aufgestuft zu werden.