Nachweisen, dass man vor dem 7. Lebensjahr an Taubheit grenzend schwerhörig war
Verfasst: 8. Feb 2020, 01:29
Hallo liebe Leute!
Ich habe ein Anliegen, worauf ich bisher keine Antwort finden konnte.
Zum Sachverhalt:
Ich bin 1977 geboren und bin 1984 mit einem Schwerbehindertenausweis vom Versorgungsamt Essen versorgt worden im Alter von sechs Jahren mit einem GdB von 50 und einem Merkzeichen RF, aufgrund einer an Taubheit grenzenden Schwerhörigkeit.
Nun ist es so, dass meine Eltern es damals nicht besser wussten und auch nicht aufgeklärt wurden.
Nach eigenen Recherchen (ich stehe vor einer Cochlea Implantat Operation) stehen mir eigentlich (und das seit meiner Kindheit):
ein GdB von 100 und die Merkzeichen GL und RF zu, im Erwachsenenalter laut der Versorgungsmedizinischen Verordnung (VersMedV).
Die Sache ist die:
Die Unterlagen, (falsche) Feststellungsbescheide und ähnliches aus dem Jahre 1984, sowie HNO ärztliche Unterlagen (Arzt verstorben) sind natürlich nicht mehr aufzufinden bzw. anzufordern.
Ich kann nur laut meinem jetzigen Schwerbehindertenausweis nachweisen, durch einen Vermerk – „Mit diesem Ausweis kann nachgewiesen werden dass die Behinderung seit dem 01.01.1984 besteht“.
Welche Optionen habe ich? Wer kann mir den entscheidenden Hinweis geben?
Ich habe sehr lange eine Operation hinausgezögert. Aber ich bin einfach nur noch erschöpft. Mein Privatleben ist nicht mehr zu ertragen und beruflich bekomme ich nichts mehr auf die Reihe (Fachinformatiker SysIn, arbeitslos seit 7 Jahren). Da ich zwei Söhne habe im Alter von 8 und 5, fasse ich nochmal allen Mut zusammen und versuche mich nochmal aufzurappeln und mit neuer Energie durchzustarten.
Ich wünsche euch allen noch ein schönes Leben. Beste Grüsse und vielen Dank im Voraus.
Ich habe ein Anliegen, worauf ich bisher keine Antwort finden konnte.
Zum Sachverhalt:
Ich bin 1977 geboren und bin 1984 mit einem Schwerbehindertenausweis vom Versorgungsamt Essen versorgt worden im Alter von sechs Jahren mit einem GdB von 50 und einem Merkzeichen RF, aufgrund einer an Taubheit grenzenden Schwerhörigkeit.
Nun ist es so, dass meine Eltern es damals nicht besser wussten und auch nicht aufgeklärt wurden.
Nach eigenen Recherchen (ich stehe vor einer Cochlea Implantat Operation) stehen mir eigentlich (und das seit meiner Kindheit):
ein GdB von 100 und die Merkzeichen GL und RF zu, im Erwachsenenalter laut der Versorgungsmedizinischen Verordnung (VersMedV).
Die Sache ist die:
Die Unterlagen, (falsche) Feststellungsbescheide und ähnliches aus dem Jahre 1984, sowie HNO ärztliche Unterlagen (Arzt verstorben) sind natürlich nicht mehr aufzufinden bzw. anzufordern.
Ich kann nur laut meinem jetzigen Schwerbehindertenausweis nachweisen, durch einen Vermerk – „Mit diesem Ausweis kann nachgewiesen werden dass die Behinderung seit dem 01.01.1984 besteht“.
Welche Optionen habe ich? Wer kann mir den entscheidenden Hinweis geben?
Ich habe sehr lange eine Operation hinausgezögert. Aber ich bin einfach nur noch erschöpft. Mein Privatleben ist nicht mehr zu ertragen und beruflich bekomme ich nichts mehr auf die Reihe (Fachinformatiker SysIn, arbeitslos seit 7 Jahren). Da ich zwei Söhne habe im Alter von 8 und 5, fasse ich nochmal allen Mut zusammen und versuche mich nochmal aufzurappeln und mit neuer Energie durchzustarten.
Ich wünsche euch allen noch ein schönes Leben. Beste Grüsse und vielen Dank im Voraus.