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GdB
Verfasst: 7. Jan 2006, 20:16
von Kilian's Mutti
Hallo,
ich habe eine Frage bezüglich dem GdB.Ich kenne einige Leute,die schwerhörig sind,und deshalb einen Schwerbeschädigten ausweis besitzen.Kann mir jemand über die Staffelung des Grades der Behinderung bei Schwerhörigkeit schreiben?
Unser Amt für Fam.+Soz.lehnte unseren Antrag vom 17.5.05 (!) ab,weil Schwerhörigkeit weniger als 10 GdB hat.
Unser Sohn hat noch einige andere Krankheiten,weswegen wir den Antrag gestellt haben.
Viell.kann uns ja jemand helfen?
Vielen Dank im Voraus!
Jana & Micha mit Kilian Dominik
Re: GdB
Verfasst: 7. Jan 2006, 20:58
von Petra
Hallo,
kommt immer darauf an WIE SCHWER dein Kind hört. Je nach dem kommen dann, meines Wissens nach, verschiedene Tabelle zum Einsatz. Falls das Kind ein Sprachentwicklungsrückstand, Tinnitus etc hat, auch unbedingt mit angeben! Du kannst auch bei dieser Behörde innerhalb 4 Wochen Widerspruch einlegen: "Begründung wird nachgereicht".
LG, Petra
Re: GdB
Verfasst: 8. Jan 2006, 20:33
von Kilian's Mutti
Hi,
er hört erst bei 60 db richtig.
Der "Witz" an der ganzen Sache ist der,dass seine chronischen Bronchitiden und seine Blasenentleerungsstörung als Behinderung gelten,während seine Schwerhörigkeit als Gesundheitsstörung "abgetan" wird.
Widerspruch lege ich sowieso ein.Ich arbeite ja in einem Pflegedienst und habe somit eine Sozialarbeiterin als Kollegin,die sich da sehr gut auf dem Gebiet auskennt.
Grüßchen Jana
Re: GdB
Verfasst: 8. Jan 2006, 20:37
von Kilian's Mutti
ich nochmal.
Also einen Sprachentwicklungsrückstand hat er nicht.Ich habe mit ihm immer sprechen geübt,weil ja laut der HNO-Ärztin,die unseren Sohn betreut hat,alles i.O. war.
Er kann einzelne Buchstaben( f, s, sch,..) nicht richtig sprechen,presst die Zunge seitlich zwischen die Zähne raus.Tinnitus hat er auch nicht.
Jana
Re: GdB
Verfasst: 8. Jan 2006, 22:34
von Andrea Heiker
Hallo,
ich kann den GdB allein aufgrund der Schwerhörigkeit berechnen, wenn Du für beide Ohren den Hörverlust für die Frequenzen 0.5, 1, 2 und 4 kHz angibst.
Gruß
Andrea
Re: GdB
Verfasst: 9. Jan 2006, 13:32
von Kilian's Mutti
Hallo Andrea,
ähm...wo finde ich diese Werte?WEir haben einen großen Hörtest machen müssen in der Uniklinik Dresden bei einer VD von zentraler Wahrnehmungsstörung.Aber von khz habe ich bisher in Kilians Befunden noch nix gelesen.Ich weiß eben nur noch,dass er eine Hochtonschwerhörigkeit hat und früher sehr laut sprach.
Vielleicht kann mir ja die Logopädin helfen?
Vielen Dank Andrea für Dein Hilfeangebot!!!
Jana
Re: GdB
Verfasst: 9. Jan 2006, 13:57
von Andrea Heiker
Hallo,
Du bekommst die Unterlagen von derjenigen Person, die den letzten Hörtest mit Kopfhörern gemacht hat. Wenn Kilian Hörgeräte trägt, kannst Du die Hörkurve auch vom Akustiker bekommen. Vielleicht kann Dir Kilians Akustiker die Werte auch am Telefon sagen (getrennt für linkes und rechtes Ohr, mach Dir vor dem Telefonat eine Tabelle, dann sind die Zahlen schnell eingetragen).
Gruß
Andrea
Re: GdB
Verfasst: 9. Jan 2006, 17:39
von Kilian's Mutti
Hallo Andrea,
ich habe hier so einen Zettel wo Kurven mit khz und db drauf sind.Ich als Laie...oh je,hier sind unterbrochene Linien drauf und durchgehene.Ich versuche mein Bestes!
rechtes Ohr linkes Ohr
0,5 kHz 20 db 15 db
1 kHz 20 db 20 db
2 kHz 30 db 25 db
4 kHz 50 db 40 db
Gruß Jana
Re: GdB
Verfasst: 9. Jan 2006, 17:40
von Kilian's Mutti
Oh sh....
beim Schreiben sah das alles besser aus.Kannst Du es entziffern?
Re: GdB
Verfasst: 9. Jan 2006, 22:41
von Birgit
wenn ich mich nicht verrechnet habe, dann komme ich auf einen GdB von 15
liebe Grüße
Re: GdB
Verfasst: 10. Jan 2006, 14:11
von Andrea Heiker
Hallo Jana,
Birgit hat recht, wenn man nach den Tabellen von Rösner berechnet:
Da Dein Sohn hat einen Hörverlust von 21% auf dem einen und 26% auf dem anderen Ohr. Normalerweise werdenbei einer so geringen Schwerhörigkeit dann nicht die Rösner Tabellen, sondern die die Tabelle A verwendet. Dazu müssen mit Kilian Sprachverständnistest bei 60 dB, 80 dB und 100 dB gemacht werden.
Alles weiter kannst Du unter
http://www.h-baer.de/anhalt-hoerorgan.htm nachlesen.
Einen lieben Gruß
Andrea
Re: GdB
Verfasst: 10. Jan 2006, 17:08
von Kilian's Mutti
Vielen Dank an Euch zwei!!!
Es ist ja wirklich nicht viel,was da an GdB rauskäm,es gibt viele Kinder,denen es viel schlechter geht diesbezüglich.
Mal sehen,was ich aus der Situation mache.Mir ging es vorrangig um die "bald" anstehende Berufswahl.Seinen Traumberuf kann er ja trotz guter Noten nicht ausüben.Ich werde mich mal mit d.Arbeitsagentur in Verbindung setzen,die greifen zwar meist erst bei 30 GdB ein (bzw.sollten es) aber informieren kann man sich ja mal...
Ich bin Euch für Eure Hilfe sehr,sehr dankbar!!!
Grüßchen Jana
Re: GdB
Verfasst: 10. Jan 2006, 17:22
von Andrea Heiker
Hallo Jana,
zusammen mit seinen anderen Beeinträchtigungen kommt er ja vielleicht auf 30%. Bei der Berufswahl sollte man aber nicht vorzeitig Berufe ausschließen. Es gibt schwerhörige und gehörlose Ärzte, Krankenschwestern, Ingenieure, Personaler etc. Pilot kann man sicher nicht werden, aber die Probleme, die die Schlappohren so mit sich bringen, sind in den meisten Berufen eh gleich, so dass es von daher egal ist, welchen Beruf man wählt.
Gruß
Andrea
Re: GdB
Verfasst: 10. Jan 2006, 21:15
von Kilian's Mutti
Hi Andrea,
genauso dachte ich auch.Die gesamten Krankheiten werden zusammengenommen.Aber es zählt nur die Krankheit,die den höchsten Grad der Behinderung bringt.Die anderen Krankheiten werden in dem Falle fallen gelassen bei der Begutachtung.
Kilian wollte Polizist werden wie sein Papa,darauf hat er "hingearbeitet".Diese Motivation is nun dahin....
Liebe Grüße Jana
Re: GdB
Verfasst: 11. Jan 2006, 10:15
von Andrea Heiker
Liebe Jana,
es ist zwar richtig, dass verschiedene Behinderungen nicht einfach addiert werden. Es ist aber falsch, dass allein die Behidnerung zählt, die den höchsten Wert bringt!!! Es kommt auf die Betrachtung der Gesamtumstände an: Ich kopiere den entsprechenden Passus aus den Anhaltpunkten:
19 Gesamt-GdB/MdE-Grad
(1) Liegen mehrere Funktionsbeeinträchtigungen vor, so sind zwar (unter Berücksichtigung der Nr. 18 Absatz 4) Einzel-GdB/MdE-Grade anzugeben; bei der Ermittlung des Gesamt-GdB/MdE-Grades durch alle Funktionsbeeinträchtigungen dürfen jedoch die einzelnen Werte nicht addiert werden. Auch andere Rechenmethoden sind für die Bildung eines Gesamt-GdB/MdEGrades ungeeignet. Maßgebend sind die Auswirkungen der einzelnen Funktionsbeeinträchtigungen in ihrer Gesamtheit unter Berücksichtigung ihrer wechselseitigen Beziehungen zueinander.
(2) Bei der Gesamtwürdigung der verschiedenen Funktionsbeeinträchtigungen sind unter Berücksichtigung aller sozialmedizinischen Erfahrungen Vergleiche mit Gesundheitsschäden anzustellen, zu denen in der Tabelle feste GdB/MdE-Werte angegeben sind.
Ein Gesamt-GdB/MdE-Grad von 50 kann beispielsweise nur angenommen werden, wenn die Gesamtauswirkung der verschiedenen Funktionsbeeinträchtigungen so erheblich ist wie etwa beim Verlust einer Hand oder eines Beines im Unterschenkel, bei einer vollständigen Versteifung großer Abschnitte der Wirbelsäule, bei Herz-Kreislaufschäden oder Einschränkungen der Lungenfunktion mit nachgewiesener Leistungsbeeinträchtigung bereits bei leichter Belastung (siehe Nummern 26.8 und 26.9), bei Hirnschäden mit mittelschwerer Leistungsbeeinträchtigung usw.
(3) Bei der Beurteilung des Gesamt-GdB/MdE-Grades ist in der Regel von der Funktionsbeeinträchtigung auszugehen, die den höchsten Einzel-GdB/ MdE-Grad bedingt, und dann im Hinblick auf alle weiteren Funktionsbeeinträchtigungen zu prüfen, ob und inwieweit hierdurch das Ausmaß der Behinderung größer wird, ob also wegen der weiteren Funktionsbeeinträchtigungen dem ersten GdB/MdE-Grad 10 oder 20 oder mehr Punkte hinzuzufügen sind, um der Behinderung insgesamt gerecht zu werden. Um die Auswirkungen der Funktionsbeeinträchtigungen in ihrer Gesamtheit unter Berücksichtigung ihrer wechselseitigen Beziehungen zueinander beurteilen zu können, muss aus der ärztlichen Gesamtschau beachtet werden, dass die Beziehungen der Funktionsbeeinträchtigungen zueinander unterschiedlich sein können:
Die Auswirkungen der einzelnen Funktionsbeeinträchtigungen können voneinander unabhängig sein und damit ganz verschiedene Bereiche im Ablauf des täglichen Lebens betreffen.
Sehr schwammig formuliert. Ich würde zumindest einen Widerspruch probieren. Der kostet euch außer etwas Mühe und Porto nichts.
Gruß
Andrea