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Lichtsignalanlage und Rauchmelder verordnung

Verfasst: 12. Mai 2019, 09:37
von siggi56
Guten Morgen
Ich habe von meinen HNO Arzt eine Verordnung für eine Lichtsignalanlage und Rauchmelder bekommen . Diese wurde durch den Akustik-er bei der Knappschaft eingereicht , von dieser bekam Ich jetzt Post das dies genehmigt wurde , die Kosten von 1145,00 € übernimmt die Kasse Ich muss 30,-€ Eigenanteil und 10,-€ Zuzahlung leisten . Gibt es da auch einen Festsatz den die Kasse Zahlt , mir geht es nicht um die 30,-€ aber Ich wüsste gerne für was das ist .

MFG

Re: Lichtsignalanlage und Rauchmelder verordnung

Verfasst: 12. Mai 2019, 13:23
von Ohrenklempner
Festbeträge gibt es nicht. Der Krankenkasse steht es meines Wissens aber frei, einen Eigenanteil in Höhe des Geldbetrags abzuziehen, den Ottonormalhörend für einen entsprechenden Artikel bezahlen müsste.

Re: Lichtsignalanlage und Rauchmelder verordnung

Verfasst: 13. Mai 2019, 09:16
von siggi56
Hallo

Da Ich zur Miete Wohne und die zwei Rauchmelder die zur zeit Installiert sind mit in der Miete drin sind , Könnte Ich mir ja das Geld vom Vermieter wiederholen , zu mindestens die zur zeit erhobene Wartungspauschale streichen lassen .

MFG

Re: Lichtsignalanlage und Rauchmelder verordnung

Verfasst: 13. Mai 2019, 11:19
von Ohrenklempner
Falls meine Vermutung stimmt, ja. :)

Re: Lichtsignalanlage und Rauchmelder verordnung

Verfasst: 13. Mai 2019, 11:59
von Der Akustiker
siggi56 hat geschrieben:Hallo

Da Ich zur Miete Wohne und die zwei Rauchmelder die zur zeit Installiert sind mit in der Miete drin sind , Könnte Ich mir ja das Geld vom Vermieter wiederholen , zu mindestens die zur zeit erhobene Wartungspauschale streichen lassen .

MFG
ich als Vermieter, würde die drin lassen. Die neuen dürften nur zusätzlich installiert werden. Denn ICH möchte in MEINEM Eigentum sicherstellen, dass die Dinger ordentlich sind und auf Funktion geprüft werden. Wenn die Bude abbrennt zahlt sonst die Versicherung nicht. Deswegen würde ich das nicht erlauben, dass die anderen entfernt werden.

Re: Lichtsignalanlage und Rauchmelder verordnung

Verfasst: 13. Mai 2019, 14:56
von siggi56
Dann würde Ich als Mieter von Dir verlangen das Du welche einbauen Lässt die Ich höre , Du kannst Dich ja dann kümmern und die Kosten übernehmen oder Zuschuss dafür beantragen . Die Sind von einen Autorisierten Anbieter , wo Ich nicht glaube das die keine Zulassung haben .
Aber meine Vermieter , die Wohngenosschaft ist da Kulant und Ich habe das vorher abgeklärt nur mit der Zuzahlung wusste Ich nicht . Aber das bekommen wir auch noch in die Reihe .

Re: Lichtsignalanlage und Rauchmelder verordnung

Verfasst: 13. Mai 2019, 16:49
von Randolf
Hallo,

wo ist das Problem? Die Rauchwarner werden durch die Verwaltung beschafft und mit den Nebenkosten abgerechnet. Wem die Melder nicht gefallen, kauft sich andere Melder und nimmt sie beim Auszug mit. Sie gehören dem, der sie bezahlt hat. Die vorhandenen Melder bleiben, wo sie sind. Für Sonderwünsche einzelner Mieter ist eine Hausverwaltung nicht zuständig.

Brände verhindern können die Melder nicht, sie sollen Leben retten, indem Bewohner durch laute Geräusche aus dem Schlaf geweckt werden.

LG Randolf

Re: Lichtsignalanlage und Rauchmelder verordnung

Verfasst: 13. Mai 2019, 18:41
von muggel
Hallo,

kann es sein, dass auch ein Lichtwecker mit in der Ausstattung ist? Wenn ja, dann sind die 30€ der Beitrag, der wegen dem Wecker gezahlt werden muss (ein Wecker benötigt jeder Mensch und irgendwann hat man den Betrag von 30€ für die Anschaffung eines regulären Weckers festgelegt - auch wenn es Wecker für 10€ gibt!)

Re: Lichtsignalanlage und Rauchmelder verordnung

Verfasst: 13. Mai 2019, 19:13
von Sheela2016
Hallo,
ich habe 2016 die Feuermelder plus Wecker mit Rüttelkissen bekommen.
Das war ein Komplettset.
Musste lediglich pro Gerät 10€ zuzahlen.
Der Wecker dient ja als Empfänger.
Liebe Grüße

Re: Lichtsignalanlage und Rauchmelder verordnung

Verfasst: 14. Mai 2019, 21:58
von Randolf
Hallo,

ach so, hier geht es um den Wecker und 30,-- Zuzahlung.
Aus Sicht der Krankenkasse ist der Betrag sicherlich angemessen:

LG Randolf