Seite 1 von 1
Antrag und was gehört dazu ?
Verfasst: 29. Jan 2019, 12:17
von Sebastian
Hallo liebe Gemeinde.
Ich bin jetzt auch an dem Punkt einen Antrag auf Feststellung GdB und schwerbehinderung zu stellen.
Neben dem Antrag werde ich noch eine persönliche Stellungnahme zu meiner Situation verfassen.
Meine Frage ist nun.
Was gehört noch dazu bzw. Was braucht das Amt von mir?
Audiogramme hab ich keine aktuellen aber meine HNO Ärztin weiß Bescheid wegen dem Antrag.
Bin für tips sehr dankbar
Sebastian
Re: Antrag und was gehört dazu ?
Verfasst: 29. Jan 2019, 12:34
von rabenschwinge
Ich bin damals gezielt zu meiner HNO und hab diesbzgl. ein Audiogramm erstellen und mich untersuchen lassen.
Das kam mit in den Antrag.
Re: Antrag und was gehört dazu ?
Verfasst: 29. Jan 2019, 14:03
von KatjaR
Es wird auch ein Sprachaudiogramm benötigt. Deine Einschränkungen zählen, weniger deine persönliche Situation.
Re: Antrag und was gehört dazu ?
Verfasst: 29. Jan 2019, 14:45
von Randolf
Hallo,
es gibt doch dafür Formblätte beim Amt, die ausgefüllt werden wollen.
So würde ich das machen. Belege beifügen. Abgeben. Abwarten.
LG Randolf
Re: Antrag und was gehört dazu ?
Verfasst: 29. Jan 2019, 16:55
von Sebastian
Die Formblätter alleine werden doch wohl kaum reichen um den GdB festzustellen?!
War extra vor 3 Wochen bei meinem HNO. Haben ein normales Audiogramm gemacht.
Den Zettel werde ich auf jeden Fall beifügen.
Sie meinte aber es kann sein dass das Amt noch einen Test mit Silben / Worten haben möchte.
Re: Antrag und was gehört dazu ?
Verfasst: 29. Jan 2019, 17:19
von KatjaR
Richtig Sebastian, für den GdB entscheident, ist die Minderung des Sprachverstehens und dafür wird eben das Sprachaudiogramm benötigt.
Re: Antrag und was gehört dazu ?
Verfasst: 29. Jan 2019, 17:49
von rabenschwinge
Katja hat recht, das Sprachaudiogramm ist das entscheidende Audiogramm. Danach wird beurteilt und ggf. auch von einem für das Amt begutachtende HNO nochmals nachgeprüft.
Re: Antrag und was gehört dazu ?
Verfasst: 29. Jan 2019, 18:48
von Randolf
Hallo,
es geht nicht um Rechthaberei, sondern darum, dass zu dem Antrag ein Arztbericht gehört.
Das steht mit Sicherheit auch im Formblatt. Ohne Arztbericht läuft überhaupt nichts.
Viel Erfolg!
LG Randolf
Re: Antrag und was gehört dazu ?
Verfasst: 29. Jan 2019, 18:53
von Elsch
Habs gerade durch. Antrag ausfüllen und warten. Die holen die Infos beim angegeben Arzt. Ich wollte es beschleunigen und beim HNO mir die Unterlagen geben lassen und dann mit einreichen. Wollte der HNO nicht, da er die Anfrage vom Landesamt für Soziale Dienste auch abrechnen kann. Es hat von der Antragsstellung bis zur Bewilligung gut 6 Wochen gedauert.
Re: Antrag und was gehört dazu ?
Verfasst: 29. Jan 2019, 19:54
von KatjaR
Vom behandelnden Arzt kann aber nur das angefordert werden was vorliegt und wenn ein Sprachdiagramm nicht gemacht wurde, kann es sein, dass die Beurteilung nur aufgrund des vorliegenden Tonaudiogramms erfolgt, was unter Umständen nicht das wahre Ausmaß der zu beurteilenden Hörschädigung darstellen kann.
Gruß Katja
Re: Antrag und was gehört dazu ?
Verfasst: 29. Jan 2019, 20:09
von rabenschwinge
Randolf hat geschrieben:Hallo,
es geht nicht um Rechthaberei, sondern darum, dass zu dem Antrag ein Arztbericht gehört.
Das steht mit Sicherheit auch im Formblatt. Ohne Arztbericht läuft überhaupt nichts.
Viel Erfolg!
LG Randolf
Hmmm, Randolf wie kriegst Du jetzt den Bezug zu der "Rechthaberei"? Ich bin grad etwas irritiert über diese Formulierung.
Re: Antrag und was gehört dazu ?
Verfasst: 29. Jan 2019, 20:46
von Dani!
@Eisch
Ich habe Mitte August'18 einen Antrag gestellt. Nach 6 Wochen und 3 Monaten habe ich den Ausweis jetzt Anfang Januar'19 bekommen. Ein Stammtischkollege hat etwas vor mir beantragt und wartet immer noch...
@KatjaR
Bei meinem HNO lag auch nur das Ton-Audiogramm vor. Das Amt wollte wie erwartet ein vollständiges Sprachaudiogramm. Die HNO Ärztin hat mich dann angerufen und mich für den nächsten Tag bestellt.
Hängt vom Sachbearbeiter ab und was man beantragt. Ich habe auch lediglich den Antrag ohne weitere Unterlagen verschickt.
Re: Antrag und was gehört dazu ?
Verfasst: 29. Jan 2019, 21:23
von KatjaR
Gut wenn es so gelaufen ist Dani, ich habe es allerdings schon mehrfach erlebt, dass alleine aufgrund des Tonaudiogrammes entschieden wurde, und das kann schnell zum Nachteil des Betroffenen sein, daher würde ich versuchen das von vorneherein mit einzubeziehen. Wenn es um SBA ja oder nein geht, kann der Unterschied schon entscheidend sein, da die Latten alleine bei Hörschädigung doch relativ hoch hängen. In Zukunft werden sie wohl nöch höher gehängt werden.
Re: Antrag und was gehört dazu ?
Verfasst: 30. Jan 2019, 10:51
von Birkbot
Ich hab damals den Antrag online gestellt, das Amt hat den HNO angeschrieben - und der hat mich angerufen und mir gesagt, dass er noch weitere Messungen von mir braucht. Danach hats n paar Wochen gedauert und der GdB war bewilligt.