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Schriftdolmetscher
Verfasst: 10. Nov 2018, 11:44
von Rania
Liebe Leute,
wie finde ich denn raus, ob mir ein Schriftdolmetscher für die Schule zustehen würde und ob ich alle Bedingungen dafür erfülle und die Frage ist auch, wer das zahlt? Ich glaube, die Schule würde es zahlen, aber ich weiss nicht, ob ich es richtig mitbekommen habe.
Für bestimmte Fächer würde ich nämlich einen nehmen wollen

. Es kommt natürlich drauf an, wieviel Stunden er mir zur Verfügung stehen täte.
LG Rania
Re: Schriftdolmetscher
Verfasst: 10. Nov 2018, 18:15
von Kaja
Hallo Rania,
wenn euer Schulrecht dafür keine Anspruchsgrundlage hat, ist der Leistungsträger der Eingliederungshilfe (meist Sozialamt) nach §§ 53, 54 Absatz 1 Nr. 1 SGB XII (Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung, insbesondere im Rahmen der allgemeinen Schulpflicht und zum Besuch weiterführender Schulen ) für die Kostenübernahme zuständig. Die Leistung ist wegen § 92 Absatz 2 Nr. 2 SGB XII einkommens- und vermögensunabhängig zu erbringen.
Voraussetzung ist, dass du den Schriftdolmetscher aufgrund der Behinderung benötigst und keine gleichwertige preiswertere Alternative zu Verfügung steht.
Viele Grüße
Re: Schriftdolmetscher
Verfasst: 26. Nov 2018, 18:03
von Jackie1
Hallo Rania,
hier ein Zitat der Website des hiesigen Jugendamtes:
Wer körperlich, geistig oder seelisch auf Dauer wesentlich behindert ist oder wem eine solche Behinderung droht, hat Anspruch auf Leistungen der Eingliederungshilfe, soweit die Hilfe nicht von einem vorrangig verpflichteten Leistungsträger - wie Krankenkasse, Rentenversicherung oder Arbeitsverwaltung - gewährt wird.
Wenn du noch im Rahmen der allg. Schulpflicht (1. - 13. Klasse) die Schule besuchst, ist entweder dein Jugendamt oder deine Krankenkasse zuständig.
Bei entsprechender Schwerhörigkeit/Behinderung hast du einen Anspruch darauf. - Wenn du es brauchst auch für den ganzen Schultag!!!
Viel Erfolg