Seite 1 von 1
					
				Neufeststellungsantrag stellen
				Verfasst: 21. Okt 2018, 12:48
				von Friedel55
				Hallo,
ich möchte einen Neufeststellungsantrag stellen.
Ist es besser vorher dem SoVD beizutreten, damit die dann den Antrag stellen, oder einfach selber machen?
Arzt meint, einfach selber Antrag stellen und bei Ablehnung dann den SoVD beitreten.
MfG Friedel
			 
			
					
				Re: Neufeststellungsantrag stellen
				Verfasst: 21. Okt 2018, 13:17
				von Randolf
				Hallo,
genau.
LG Randolf
			 
			
					
				Re: Neufeststellungsantrag stellen
				Verfasst: 21. Okt 2018, 17:23
				von rabenschwinge
				Damit der SoVD einen vertritt bei solchen Dingen muss man Mitglied sein. Ich würde erst in den SoVD eintreten und dann den Antrag stellen oder beides zeitgleich machen.
			 
			
					
				Re: Neufeststellungsantrag stellen
				Verfasst: 21. Okt 2018, 18:08
				von Randolf
				Hallo,
ich würde mal mit dem Schwerbehinderten - Vertrauensmann im Betrieb sprechen.
Der ist dir sicher behilflich beim Antrag.
Was möchtest du damit erreichen?
LG Randolf
			 
			
					
				Re: Neufeststellungsantrag stellen
				Verfasst: 21. Okt 2018, 20:09
				von Friedel55
				Hallo,
Ich habe jetzt 30% und wollte versuchen auf 50 % aufzustocken.
MfG Friedel
			 
			
					
				Re: Neufeststellungsantrag stellen
				Verfasst: 22. Okt 2018, 14:38
				von Randolf
				Hallo,
bei 2 HG = beiders. sh. ist der GdB min. 50.
Hast du den Vertrauensmann ins Bild gesetzt?
LG Randolf
			 
			
					
				Re: Neufeststellungsantrag stellen
				Verfasst: 22. Okt 2018, 14:52
				von muggel
				Randolf hat geschrieben:Hallo,
bei 2 HG = beiders. sh. ist der GdB min. 50.
Hast du den Vertrauensmann ins Bild gesetzt?
LG Randolf
Ach Randolf... hör doch bitte auf, diese Falschinformationen zu verbreiten.
Beidseitig Hörgeräte impliziert keinen GdB von mind 50.
Und was der Schwerbehindertenvertrauenamann machen soll bzw damit zu tun hat, ist mir schleierhaft....
 
			
					
				Re: Neufeststellungsantrag stellen
				Verfasst: 22. Okt 2018, 18:08
				von Randolf
				Hallo Miriam,
vielen Dank für deine Kritik, aber bei einem ... geringen ... altersbedingten Hörschaden wird kaum jemand zum HNO laufen, da muss nach der Lebenserfahrung schon mehr sein.
Und bei 2 x mittelgr. Hörschädigung kommt i. d. Regel so viel zusammen, dass man nahe bei +- GdB 50 ist, über den Daumen und ohne Tabellen.
Ich gehe davon aus, dass du auch ungern einen weniger hohen GdB möchtest, obwohl du mit CI jetzt deutlich besser hören kannst.
LG Randolf
			 
			
					
				Re: Neufeststellungsantrag stellen
				Verfasst: 22. Okt 2018, 19:23
				von muggel
				Hallo,
das ist falsch. Bei beidseitiger mittelgradiger Schwerhörigkeit steht einem ein GdB von 30 zu.
Nachzulesen in den Versorgungsmedizinischen Grundsätzen. Diese sind Grundlage der GdB Berechnung, an den sich jedes Amt zu halten hat. Mit der "Plus-Minus-Daumen"-Strategie kommt man insbesondere vor Gericht nicht weit. 
Mein GdB würde sich, auch wenn ich nicht mehr taub wäre, kaum ändern. Lediglich das Merkzeichen GL würde wegfallen... was mich jedoch nicht stören würde. Wenn du meine Behinderung haben möchtest... gerne. Ich suche schon länger jemanden, der das Päckerl nimmt. Was das jedoch mit dem Threadersteller zu tun hat, ist mir schleierhaft. Die Daumen-Regel jedoch hilft nicht weiter, insbesondere, wenn es -- wie bei Hörschädigung -- so klare Berechnungsgrundlagen für den GdB gibt.
			 
			
					
				Re: Neufeststellungsantrag stellen
				Verfasst: 22. Okt 2018, 22:52
				von Randolf
				Hallo Miriam,
ich habe mich in einem anderen Thead schon zu Katja geäußert.
Ich schließe das damit ab und schreibe nichts mehr dazu.
LG Randolf