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Re: Führerschein bei Schwerhörigkeit?!

Verfasst: 22. Sep 2010, 16:26
von rapunzel
hallo wünsche dir alles gute zum bestanden führereschein 8-)

Re: Führerschein bei Schwerhörigkeit?!

Verfasst: 22. Sep 2010, 19:17
von exagerado
Super! Herzlichen Glückwunsch!!!

Re: Führerschein bei Schwerhörigkeit?!

Verfasst: 22. Sep 2010, 19:37
von Felicitia
Gratulation!!

Re: Führerschein bei Schwerhörigkeit?!

Verfasst: 22. Sep 2010, 22:06
von Gabriele
HERZLICHEN GLÜCKWUNSCH SVEA UND ALLZEIT GUTE FAHRT... :D

Re: Führerschein bei Schwerhörigkeit?!

Verfasst: 22. Sep 2010, 22:37
von SveaS.
Gabriele hat geschrieben:HERZLICHEN GLÜCKWUNSCH SVEA UND ALLZEIT GUTE FAHRT... :D
Genau DAS hat der Prüfer auch gesagt :lol:

Danke an euch alle!!! Bin heute schon gute 150 Km gefahren, kann es immernoch nicht realisieren, tolles Gefühl :}

Re: Führerschein bei Schwerhörigkeit?!

Verfasst: 22. Sep 2010, 22:48
von Rosemarie
Hallo Svea, das ist das Beste , was Du machen kannst, gleich fahren. :) Ich bin nach bestandener Führerscheinprüfung damals gleich am nächsten Tag von Malente nach Hamburg gefahren, habe dort meine Freundin abgeholt und weiter in die Schweiz gefahren. Unterwegs haben wir dann noch einen Tramper mitgenommen, dem ich aber erzählt habe, das ich den Führerschein erst 1 Tag habe :eek: , machte dem nix aus. Der saß hinten und aß unsere ganzen geschmierten Butterbrote, das war wichtiger. ;)
Nur durch das Fahren bekommt man richtig gute Praxis. Ich hatte mein erstes Auto auch schon vor der Prüfung gekauft und es nach 1,5 Jahren wieder verkauft, da war ich dann schon 71 000 Kilometer gefahren damit. :)
Wünsch Dir alles Gute, Rosemarie.

Re: Führerschein bei Schwerhörigkeit?!

Verfasst: 23. Sep 2010, 07:30
von Franki
Hey Svea , auch von mir noch einmal ganz herzlichen Glückwunsch !! Finde ich super - auch dass Du gleich so viel gefahren bist ! VG !

Re: Führerschein bei Schwerhörigkeit?!

Verfasst: 26. Sep 2010, 12:33
von Ela*84
Hallo, auch ich habe letzes Jahr meinen Führerschein gemacht und es gab auch keinerlei Probleme.

Re: Führerschein bei Schwerhörigkeit?!

Verfasst: 23. Sep 2012, 13:21
von Deafly
Also ich höre ohne Hörgeräte erst ab 110db und trage 2 Phonal Naida und hab ne FM Anlage. KLappt alles prima, ich hab nen stinknormalen Führerschein gemacht (vor 3 Tagen ;D ) habe nur den Vermerk 02- Hörgerät/Kommunikationshilfe. Mein Ohrenarzt musste mir nur Bescheiningen das keine Gleichgewichtsstörungen ect. voliegen. :))

Re: Führerschein bei Schwerhörigkeit?!

Verfasst: 23. Sep 2012, 20:40
von KatjaR
Lt. dem Gutachten "Krankheit und Verkehr" an das sich der Arzt halten muss, bedeutet Schwerhörigkeit und GL keine Einschränkung der Fahrtüchtigkeit, außer wenn erhebliche Sehbehinderung oder starke Gleichgewichtsprobleme, besonders Schwindel dazu kommen. Schätze mal der Arzt kennt sich nur nicht aus und will sich absichern, lass dich aber nicht verunsichern.

Re: Führerschein bei Schwerhörigkeit?!

Verfasst: 23. Sep 2012, 23:48
von Guido53
Hallo liebe Svea,

ich möchte Dir auch recht herzlich zu Deinem bestandenen Führerschein beglückwünschen, und wünsch Dir immer gute Fahrt und viel Spass!

Alles liebe

Wolfgang

Re: Führerschein bei Schwerhörigkeit?!

Verfasst: 5. Sep 2015, 03:00
von Privato
Hörgerät und Führerschein?
Es kommt darauf an, wie das Gehör geschädigt ist? Da ist mit Hörgerät fahren schon manchmal ziehmlich laut und unmöglich das man sogar sein Begleiter nicht versteht.
Denn das Hörgerät saugt jedes Geräusch auf und die wenigen Hörnerven die noch heil sind müssen das alles verarbeiten. Wie als wenn einem was in Ohr röhrt. Was will man
im Auto hören? Motorgeräusch, Rollgeräusche der Räder, Musik im Auto, verbotenes telefonieren, Manche haben vom Smartfone Ohrstöpsel im Ohr. Junge Hörgesunde kommen mit voller Lautstärke wie "Hans Dampf durch alle Gassen" usw, aber keine Polente weit und breit. Da braucht man auch nicht zu hören, wenn man bedingt halten muß spürt man vom anderem lauten Auto das dröhnen ins eigene Auto. So ein Quatsch mit Hörgeräten fahren. Es gibt Gehörlose Berufskraftfahrer siehe in Google nach "Hörgeschädigte LKW Fahrerin", Fahrschulen für Hörbehinderte usw.
Andere Kritiker haben nicht mal bemerkt, das im Autoverkehr viele Hörbehinderte Autofahrer unterwegs sind. Also mal weiter Goooogeln.
Grüßy Privato.

Re: Führerschein bei Schwerhörigkeit?!

Verfasst: 8. Sep 2015, 10:33
von Jenne
Moin,

da das Thema aus den Tiefen des Archivs hochgeschwappt ist, würde ich gerne die Gelegenheit nutzen, auch eine Frage zu stellen:

Ich habe meinen Führerschein (FS) mit Ende 17 gemacht. Da hatte ich wohl schon einen gewissen Hörverlust, aber SH u. HG waren noch kein Thema. Dementsprechend habe ich keine Auflagen im FS die Ohren betreffend. Sechs Jahre später wurde es dann aber doch zum Thema und ich bekam die ersten Geräte.

Wäre ich zu dem Zeitpunkt rechtlich nun irgendwie verpflichtet gewesen, das der FS-Stelle oder sonstwem zu melden? Ich meine, wenn es Vorschriften gibt, die bei SH im Auto greifen, warum sollten sie es dann nur während des FS-Erwerbs tun? Nicht, dass ich mir wünschte, die HG eingetragen zu bekommen, aber könnte eine Versicherung im Schadensfall nicht auf diese Weise argumentieren, um sich von der Haftung freizuhalten?

Ich habe noch den alten rosa Lappen und bis heute nichts dergleichen unternommen. Wie sieht es aus, wenn ich mal umtauschen müssen sollte, muss ich dann etwas sagen?

Ich wäre wirklich an dem rein Rechtlichen intereßiert. Kennt sich da jemand aus?

LG, Jenne

Re: Führerschein bei Schwerhörigkeit?!

Verfasst: 8. Sep 2015, 15:01
von maryanne
Darüber habe ich mir noch keine Gedanken gemacht - meinen Führerschein besitze ich seit 44 Jahren, bis von 18 Jahren war ich guthörend, dann taub (und nun mit CI), ich habe nichts gemeldet - mir reicht schon, dass ich laut Führerschein mit Brille fahren muss, obwohl ich heute gut genug (weit!) sehe und gar keine Brille mehr brauche.

maryanne

Re: Führerschein bei Schwerhörigkeit?!

Verfasst: 8. Sep 2015, 17:00
von Norbert44
Hallo,

mir geht es genauso. Ich besitze seit 50 Jahren den Führerschein und habe keinerlei Eintragung. Allerdings die Frage ist durchaus berechtigt und auch mich würde die rechtliche Lage interessieren. Vielleicht meldet sich ja noch wer und kann sich kompetent äußern.

Norbert

Re: Führerschein bei Schwerhörigkeit?!

Verfasst: 8. Sep 2015, 19:47
von Webfeger
Habe meinen Lappen vor 10 Jahren gemacht und habe eine an Taubheit grenzende Hörbehinderung. Ausser einen Nachweis vom Arzt für die Prüfung habe ich sonst keinen Vermerk etc. bekommen. Anders ist es natürlich bei der Brille. Die Zeiten bei dem die Hörgeräte im Auto nur Probleme verursachen, sind schon lange vorbei. Sollte also ohne Probleme gehen.

Re: Führerschein bei Schwerhörigkeit?!

Verfasst: 9. Sep 2015, 09:36
von Kaja
http://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__11.html
Werden Tatsachen bekannt, die Bedenken gegen die körperliche oder geistige Eignung des Fahrerlaubnisbewerbers begründen, kann die Fahrerlaubnisbehörde zur Vorbereitung von Entscheidungen über die Erteilung oder Verlängerung der Fahrerlaubnis oder über die Anordnung von Beschränkungen oder Auflagen die Beibringung eines ärztlichen Gutachtens durch den Bewerber anordnen. Bedenken gegen die körperliche oder geistige Eignung bestehen insbesondere, wenn Tatsachen bekannt werden, die auf eine Erkrankung oder einen Mangel nach Anlage 4 oder 5 hinweisen.
http://www.gesetze-im-internet.de/fev_2 ... age_4.html
2. hochgradige Schwerhörigkeit (Hörverlust von 60 % und mehr), ein- oder beidseitig sowie Gehörlosigkeit, ein- oder beidseitig - Eignung oder bedingte Eignung: ja, wenn nicht gleichzeitig andere schwerwiegende Mängel (z. B. Sehstörungen, Gleichgewichtsstörungen) vorliegen
Eine Schwerhörigkeit allein hat keinen Einfluss auf die Fahrtauglichkeit, so dass man die Behörde nicht darüber informieren muss

Re: Führerschein bei Schwerhörigkeit?!

Verfasst: 9. Sep 2015, 09:48
von fast-foot
Klingt plausibel. Die meisten fahren ja auch auf Sicht und nicht nach Gehör - gewisse Ausnahmen dürften Sehbehinderte darstellen...

Re: Führerschein bei Schwerhörigkeit?!

Verfasst: 9. Sep 2015, 14:52
von Jenne
Ja, ich habe auch kein Problem damit, HG beim Autofahren zu tragen. Oder sagen wir mal so: ich nehme sie nicht extra für's Autofahren raus. Ich frage mich aber, ob mir jemand einen Strick daraus drehen kann, sollte ich mal ohne unterwegs sein und es passiert etwas. Oder habe ich gar eine Verpflichtung, der Fahrerlaubnisbehörde (so heißt sie wohl) anzuzeigen, dass meine Eignung zum Führen eines PKW heute (anders als zu Zeiten des FS-Erwerbs) vielleicht gewissen Beschränkungen unterworfen sein könnte?

Ich habe gestern abend noch 'ne Weile gegoogelt und dabei die FahrerlaubnisVO gefunden, die genauer beschreibt, unter welchen Umständen man zum Führen eines PKW geeignet ist.

http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/fev_2010/gesamt.pdf

In der Anlage 4 kann man nachlesen, dass SH >60% und GL, nur dann ein Problem ist, wenn gleichzeitig eine schwerwiegende Sehstörung oder Gleichweichtsprobleme hinzukommt. Für mich sieht das so aus, als führte SH, egal welchen Grades, zur bedingungslosen Eignung, bzw. in Kombination mit Seh- oder Gleichgewichtsstörung zur "bedingten Eignung". Bei letzterer käme dann die rechte Spalte derselben Seite zur Anwendung in der die Folgen einer "bedingten Eignung" erläutert werden (z.B. Gutachten).
So weit, so gut. Irritierenderweise wird in dieser rechten Spalte ("Beschränkungen/Auflagen bei bedingter Eignung") dann aber wieder folgendes gesagt:

"Bei Vorliegen einer hochgradigen Hörstörung muss – soweit möglich– die Versorgung und das Tragen einer adäquaten Hörhilfe [...] erfolgen."

Das finde ich nun wieder sehr verwirrend, denn die linke Spalte liest sich so, als wäre der Fahrer, der "nur" SH oder GL ist, bedingungslos geeignet. Warum steht dann in der rechten Spalte, in der es, wie gesagt, ausschließlich um die bedingte Eignung geht, wiederum etwas zur Nur-SH? Oder ist ein "Ja" in der linken Spalte gleichbedeutend mit "bedingt geeignet"?

Und dann ist da ja noch die andere Frage, nämlich ob eine SH (angenommen, sie führe zur bedingten Eignung) auch noch nach dem FS-Erwerb anzeigepflichtig sei. Dazu sagt diese VO allerdings noch weniger Konkretes, bzw. ist genauso widersprüchlich. Ich habe nun nicht alles durchgelsesen, aber grundsätzlich werden z.B. in der Anlage 4 ja keine zeitlichen Beschränkungen gemacht. Die scheint also grundsätzlich Anwendung zu finden.
In §11 (Eignung) dagegen, durch den die Anlage 4 überhaupt erst Gültigkeit erhält, ist immer nur von FS-"Bewerbern" die Rede, nicht von FS-Inhabern. §11(2) beginnt mit den Worten "Werden Tatsachen bekannt, die Bedenken gegen die körperlich Eignung [...] begründen,...". An der Stelle dachte ich, jawoll, jetzt habe ich es gefunden. Aber dann ist auch in diesem Absatz wieder nur von "Berwerbern" die Rede.
Oder ist "Berwerber" hier vielleicht auch so gemeint, dass FS-Inhaber, die ihre spätererworbene SH>60% pflichtschuldigst anzeigen (angenommen man müsste das), quasi "Bewerber" auf die Verlängerung ihrer bisherigen Fahrerlaubnis sind?

Ja, ich weiß, das ist alles wenig hilfreich. Im grunde könnte jede Lesart dieser VO die richtige sein. Auch weiß ich nicht, ob es noch spezielleres Recht gibt, das diese VO wiederum überstimmt.

Man bräuchte wirklich jemanden, der sich damit auskennt...

LG, Jenne

Re: Führerschein bei Schwerhörigkeit?!

Verfasst: 9. Sep 2015, 14:55
von Jenne
Ah, 'tschuldigung. Ich hatte die letzten beiden Beiträge noch nicht gesehen, als ich "Senden" gedrückt hatte.

Jenne

Re: Führerschein bei Schwerhörigkeit?!

Verfasst: 9. Sep 2015, 15:19
von Jenne
Hallo Kaja,

So, jetzt habe ich es gelesen. Ist ja derselbe Gesetzestext, den ich auch zitiert habe. Ich bin jedoch nach wie vor der Meinung, dass Deine Schlussfolgerung nicht zweifelsfrei zulässig ist. Ich könnte am Text ebenso schlüssig aufzeigen, dass SH>60% sehr wohl das Tragen einer Hörhilfe bedinge.

Versteh mich aber bitte nicht falsch. Ich will Dir nicht irgendwie doof kommen. Es geht mir nur darum, die Frage zweifelsfrei zu klären (gab es z.B. schon einmal einen Richterspruch?).

@Fast Foot

Das hätte ich am allerwenigsten von DIR erwartet! Den Anschein der Plausibilität als Argument in Rechtsfragen geltend machen zu wollen. Ts, ts ts.

'Tschuldigung, war ein kleiner Scherz. Bittte sei Dir gewiss, dass ich ein großer Fan Deiner stets exakten und profunden Beiträge bin.

Jenne

Re: Führerschein bei Schwerhörigkeit?!

Verfasst: 9. Sep 2015, 15:56
von Kaja
Jenne hat geschrieben:Irritierenderweise wird in dieser rechten Spalte ("Beschränkungen/Auflagen bei bedingter Eignung") dann aber wieder folgendes gesagt:

"Bei Vorliegen einer hochgradigen Hörstörung muss – soweit möglich– die Versorgung und das Tragen einer adäquaten Hörhilfe [...] erfolgen."
das gilt nur für die Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE, D1E, FzF

Re: Führerschein bei Schwerhörigkeit?!

Verfasst: 9. Sep 2015, 16:58
von Jenne
Hallo Kaja,

Oha, Du hast recht. Das habe ich völlig übersehen. Das macht die Sache natürlich einfacher in bezug auf PKW und so lange eine reine SH oder GL vorliegt. Also unabhängig vom HV (Null bis 100%) zieht es vermutlich keine Bedingung der Eignung nach sich. Damit wäre dann auch die Vermutung hinfällig, dass man eine später erworbene SH/GL anzeigen müsste.

Es sei denn, ich käme über die Beweislast wieder ins Spiel, um auszuschließen, dass keine gleichzeitige schwerwiegende Seh- oder Gleichgewichtsstörung vorliegt.

Mit welcher Begründung bekommen denn überhaupt viele SH den Vermerk über die Hörhilfe eingetragen? Sind das alles Fälle von kombinierten Einschränkungen (Sehstörung/-Gleichgewicht) oder beruht das auf Unkenntnis seitens der ausstellenden Behörde? Es wäre schön, mal zu wissen, auf welche §§ man sich bei Eintragung des Vermerks in den FS beruft.

Aber gut, ich will das Thema nicht künstlich aufblasen. Ich denke zumindest für reine SH/GL ist die Sache vermutlich klar.

Vielen Dank und einen schönen Abend,

Jenne

Re: Führerschein bei Schwerhörigkeit?!

Verfasst: 20. Sep 2015, 11:49
von kleene
Also ich selbst hab auch einen Führerschein und Freunde von mir alle auch und die meisten sind vollkommend gehörlos und fahren sogar oft besser als mansch ein Hörender und die brauchten so was nicht machen....die Fahrschule wo ich war hat mit Hörgeschädigten sowie Hörenden das absolviert und die Fahrlehrer konnten auch zum Teil alle Gebärdensprache.....ist schon komisch das die Fahrschule so ein Terz drum macht, ist denen vielleicht zu anstrengend....Schließe mich den Vorrednern an vielleicht nach einer anderen Fahrschule umgucken die etwas offener ist....

Re: Führerschein bei Schwerhörigkeit?!

Verfasst: 20. Sep 2015, 22:36
von Dorena
Manchmal finde ich es heutzutage schade, dass ich keinen Führerschein habe. Ich hatte damals angst davor. Ich dachte auch, wegen Gleichgewichtsprobleme und etwas schwacher Konzentrationsfähigkeit werde ich sowieso von der MPU ein NEIN hören.
Ich wünsche es allen Hörgeschädigten, die sich das zutrauen, dass sie das Autofahren auch mit Erfolg lernen.

Grüssele Dorena