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Re: hören Sie schlecht? Abhilfe 2021

Verfasst: 19. Feb 2021, 14:11
von Johannes B.
der neue Akustiker berechnet dir die Reparaturkosten auf Basis seiner freien Kalkulation unter Abzug der anteilmäßigen Kassenreparaturpauschale der an ihn übergegangenen Reparaturpauschale hinsichtlich der Restlaufzeit des Versorgungszyklus von 6 Jahren. Bei einer reinen Kassenversorgung - ohne Aufzahlung über die 20.-€ hinaus - darf er gar nix berechnen.

Re: hören Sie schlecht? Abhilfe 2021

Verfasst: 19. Feb 2021, 14:22
von Carla
Bitte nicht falsch verstehen: Es hat mich nun wirklich irritiert, wem meine „Öhrchen“ gehören. Ich dachte, mir. Gekauft, Vertrag unterschrieben, bezahlt. Ende.

Mein Gedankenmodell: wenn ich meine Uhr zur Reparatur gebe, dann kann ich das an fast jedem Ort der Welt machen, vorausgesetzt, es ist ein eingetragener Konzessionär*in. Der schaut auf die Nummer und schickt sie entweder ein oder repariert sie selbst, so er eine Werkstatt hat. Aber anhand dieser eingetragenen Nummer, die mich beim Kauf als Besitzer*in ausweist, ist das möglich. In den Computer geschaut, Carla ist die Besitzerin, fertig. Und die Hörgeräte haben doch auch Nummern. Also müsste jeder AKU doch den Service übernehmen können. Wenn ich das selbst bezahle, wo ist das Problem?

Und was hat es mit den 250 Euro auf sich. Für 6 Jahre?

Re: hören Sie schlecht? Abhilfe 2021

Verfasst: 19. Feb 2021, 14:32
von Akustik Alex
Carla hat geschrieben: 19. Feb 2021, 14:04 Bitte noch eine Frage: Wenn ich den Akustiker wechsle und er keine Frage Reparaturpauschale anfordert (aus welchen Gründen auch immer), wer ist denn dann mein Vertragspartner? Ist es AKU 1, weil er noch nichts vom Wechsel weiß oder AKU 2, wenn er mit der KK abrechnet? Oder bin ich das, weil ich die Kosten übernehme?

Das hat mich hier ziemlich wuschig gemacht mit Vertragspartner, Kaufvertrag und zu Versorgende :? . Welches Recht hat meine KK an meinen Hörgeräten? Ich bin ja bereit, die Kosten zu tragen. Wo also wären die Probleme?
Wenn dein neuer Akustiker die nicht einfordern sollte, dann ist es rechtlich/vertraglich noch der alte Akustiker. Daher wird er das sicher tun und soll auch nicht deine Sorge sein, denn du hast, wie bei Ärzten auch, freie Wahl. Deine Krankenkasse hat kein Recht an deinen Geräten. Die müssen auch bei nicht Nutzung oder im Todefalls nicht zurückgegeben werden. Du kannst also völlig frei darüber Verfügen. Einzige Einschränkung: Bei Unterzeichnung der Sonder- oder Konformitätserklärung unterschreibt der Kunde, dass die für ihn angefertige Hörhilfe ausschließlich von der auf der Sonder- oder Konformitätserklärung ausgewiesenen Person genutzt wird.

EDIT: Du musst nur unterscheiden zwischen Vertragspartnern. Die Pauschale zahlt die Krankenkasse an den Akustiker, der dafür die geforderten Leistungen übernimmt. Du nimmst diese in Anspruch, ob über Pauschale, Zuzahlung oder privat. Da ist der Vertrag natürlich zwischen dir und dem Akustiker. Aber zerbrech dir über Wichtigeres den Kopf, da ist ja alles soweit klar geregelt

Besten Gruß,
Alex

Re: hören Sie schlecht? Abhilfe 2021

Verfasst: 19. Feb 2021, 14:35
von Akustik Alex
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Re: hören Sie schlecht? Abhilfe 2021

Verfasst: 19. Feb 2021, 14:46
von Ohrenklempner
Carla hat geschrieben: 19. Feb 2021, 14:04 Bitte noch eine Frage: Wenn ich den Akustiker wechsle und er keine Frage Reparaturpauschale anfordert (aus welchen Gründen auch immer), wer ist denn dann mein Vertragspartner? Ist es AKU 1, weil er noch nichts vom Wechsel weiß oder AKU 2, wenn er mit der KK abrechnet? Oder bin ich das, weil ich die Kosten übernehme?
Dein Vertragspartner war AKU 1, es war ein reiner Kaufvertrag inkl. aller Garantie- und Gewährleistungsrechte.
Wenn Aku 2 für dich Reparaturen macht, aber die Pauschale nicht abfordert, darf er dir natürlich die Reparaturen in voller Höhe berechnen.
Der Akustiker, der die Reparaturpauschale hat, darf dir nur die Kosten berechnen, die aus deiner Wahl für ein aufzahlungspflichtiges Hörgerät resultieren.
Den Kleinkram (Nacheinstellung, Service usw.) darf die AKU 2 berechnen, denn er hat ja die Reparaturpauschale nicht.

Re: hören Sie schlecht? Abhilfe 2021

Verfasst: 19. Feb 2021, 14:51
von Ohrenklempner
Carla hat geschrieben: 19. Feb 2021, 14:22 Bitte nicht falsch verstehen: Es hat mich nun wirklich irritiert, wem meine „Öhrchen“ gehören. Ich dachte, mir. Gekauft, Vertrag unterschrieben, bezahlt. Ende.
So ist es auch. Es sind deine Hörgeräte, Ende. :D

Also müsste jeder AKU doch den Service übernehmen können. Wenn ich das selbst bezahle, wo ist das Problem?
Ja, könnte er, wenn er will. ;)
Manchmal ist es problematisch, wenn z.B. jemand mit Hörgeräten von Kind kommt, die lassen sich nämlich nicht mit der normalen Anpasssoftware des Hersteller programmieren sondern müssten dafür eingeschickt und freigeschaltet werden. Es ist auch fraglich, ob der neue Akustiker sich überhaupt mit den Hörgeräten auskennt.
Dein Vergleich mit der Uhr war ganz richtig. Die Hörgeräte haben Seriennummern und eine gewisse Garantiezeit. Wenn sich jemand bei mir Hörgeräte kauft, die ich vom Hersteller mit 3 Jahren Garantie erworben habe, dann kann sie auch jeder andere Akustiker zum Hersteller schicken und innerhalb der Garantiezeit kostenlos reparieren lassen.
Und was hat es mit den 250 Euro auf sich. Für 6 Jahre?
Das ist die Reparaturpauschale, dafür hast du auf der Versicherteninformation unterschrieben bzw. eine Kopie davon erhalten. ;)
Akustiker bekommen für alle Servicearbeiten diese Pauschale. Damit sind alle anfallenden Kosten abgegolten und der Krankenkasse kann nichts dafür berechnet werden. Ausnahme sind Reparaturkosten, die dadurch entstehen, dass du dich für ein höherwertiges Hörgerät entschieden hast.

Re: hören Sie schlecht? Abhilfe 2021

Verfasst: 19. Feb 2021, 15:10
von AssiKatze
Ausnahme sind Reparaturkosten, die dadurch entstehen, dass du dich für ein höherwertiges Hörgerät entschieden hast.

Hallo,

das habe ich immer noch nicht verstanden.

Wenn ich ein HG bekomme ohne Zuzahlung dann sind die Reparaturkosten für 6 J. incl?

Wenn ich zugezahlt habe, muß ich nach der Garantie/Gewährleistung alles selbst bezahlen?

Gruß

Re: hören Sie schlecht? Abhilfe 2021

Verfasst: 19. Feb 2021, 15:19
von Johannes B.
zum Thema "Eigentum an Hörgeräten":
im Versorgungsvertrag des Vertragspartners des Hörakustikhandwerkers - nämlich der Krankenkasse - steht in der Anlage 1, § 3 Punkt 11 unmissverständlich:
Zitat:
"Eigentümer des Hörsystems ist während und nach des sechs-Jahres-Zeitraumes (Versorgungszeitraum) der Versicherte."
Zitat Ende

und @AssiKatze: du musst - bei Aufzahlungshörgeräten - DAS bezahlen, was der Hörakustiker dir berechnet, abzüglich der anteiligen Reparaturpauschale. Punkt.

eigentlich doch gar nicht so schwer zu verstehen ;-)

Re: hören Sie schlecht? Abhilfe 2021

Verfasst: 19. Feb 2021, 20:09
von Ohrenklempner
AssiKatze hat geschrieben: 19. Feb 2021, 15:10 Ausnahme sind Reparaturkosten, die dadurch entstehen, dass du dich für ein höherwertiges Hörgerät entschieden hast.

Hallo,

das habe ich immer noch nicht verstanden.

Wenn ich ein HG bekomme ohne Zuzahlung dann sind die Reparaturkosten für 6 J. incl?

Wenn ich zugezahlt habe, muß ich nach der Garantie/Gewährleistung alles selbst bezahlen?

Gruß
Den Mehraufwand musst du selbst bezahlen. Zum Beispiel kostet ein Schlauchwechsel bei verschlissenem Schallschlauch und zuzahlungsfreier Otoplastik nichts. Diese Reparaturkosten sind mit der Reparaturpauschale abgegolten. Hast du eine Exhörer-Otoplastik (wofür zu zugezahlt hast) und es muss daran etwas repariert werden, darf der Akustiker dir das in Rechnung stellen, denn im Vergleich zu einem Schlauchwechsel ist das mehr Aufwand.

Re: hören Sie schlecht? Abhilfe 2021

Verfasst: 19. Feb 2021, 20:21
von Akustik Alex
Ich hatte das die Tage schon einmal irgendwo gepostet, sorry, wenn es jetzt doppelt ist aber hier nochmal in Beamtendeutsch:

Bsp. aus dem IKK-Classic-Vertrag:
"(9)Wählt der Versicherte von vornherein kein aufzahlungsfreies Hörsystem, beziehungsweise eine Versorgung, die zwar gleichwertig ist, aber über das Maß des Notwendigen und Zweckmäßigen (Wirtschaftsgebot § 12 SGB V) hinausgeht, kann der Leistungserbringer dem Versicherten die Mehrkosten in Rechnung stellen. Dies betrifft auch die daraus entstehenden Folgekosten/Mehrkosten für Reparaturen. Der Hörgeräteakustiker hat den Versicherten hierüber aufzuklären. Die Aufklärung hat sich der Leistungserbringer vom Versicherten durch Unterschrift unter der als Anlage 6 beigefügten Versichertenerklärung zur Hörgeräteversorgung bestätigen zu lassen."

Besten Gruß,
Alex

Re: hören Sie schlecht? Abhilfe 2021

Verfasst: 19. Feb 2021, 20:32
von Ohrenklempner
Ich hab auch gerade ein Déjà-vu, wenn ich jetzt sage, dass das alles in der Versicherteninformation steht, deren Empfang jeder Versicherte bei Versorgungsabschluss quittieren muss. ;)
Versicherteninformation

In den vertraglichen Vereinbarungen zwischen der Bundesinnung für Hörgeräteakustiker und den Ersatzkassen wurden für die Vergütung der Hörsysteme Vertragspreise vereinbart.
(...)
Darüber hinaus wurde eine Reparaturpauschale vereinbart. Mit der Reparaturpauschale sind bei einer aufzahlungsfreien Versorgung für einen Zeitraum von sechs
Jahren sämtliche Kosten für Reparatur-, Service- und Wartungsleistungen sowie für den Ersatz der Otoplastiken abgegolten. Kosten können Ihnen nur dann in Rechnung
gestellt werden, wenn Sie die Reparatur oder den Ersatz aufgrund nicht bestimmungsgemäßen Gebrauches zu vertreten haben.
(...)
Neben den aufzahlungsfreien Versorgungen kann Ihnen der Hörgeräteakustiker auch Hörsysteme mit zusätzlichen Ausstattungsmerkmalen anbieten. (...)
Wählen Sie eine andere als die vom Hörgeräteakustiker aufzahlungsfrei angebotene Versorgung, haben Sie die Mehrkosten für das von Ihnen gewählte Hörsystem und
die daraus resultierenden Mehrkosten für Reparatur- und Wartungsleistungen selbst zu tragen.

Re: hören Sie schlecht? Abhilfe 2021

Verfasst: 19. Feb 2021, 20:40
von Johannes B.
und zur Vervollständigung des hier richtig Gesagten:
"die Höhe der Mehrkosten liegt in der freien Kalkulation des Hörakustikers dem man sein Vertrauen geschenkt hatte" ;-)

Re: hören Sie schlecht? Abhilfe 2021

Verfasst: 19. Feb 2021, 21:14
von AssiKatze
Darüber hinaus wurde eine Reparaturpauschale vereinbart. Mit der Reparaturpauschale sind bei einer aufzahlungsfreien Versorgung für einen Zeitraum von sechs
Jahren sämtliche Kosten für Reparatur-, Service- und Wartungsleistungen sowie für den Ersatz der Otoplastiken abgegolten. Kosten können Ihnen nur dann in Rechnung
gestellt werden, wenn Sie die Reparatur oder den Ersatz aufgrund nicht bestimmungsgemäßen Gebrauches zu vertreten haben.

Kein Aku hat mich darüber so Informiert.

Wenn man ein HG kauft mit Zuzahlung, wird man gleich 2 mal "bestraft", man muß zuzahlen und evtl. die Reparaturen selbst bezahlen!

Wenn mir jemand das so mitgeteilt hätte, dann hätte ich auch zuzahlungsfreie HG getestet.

Mittlerweile bin ich mir nicht mehr so sicher, das die viel schlechter sind, vor allem wenn man sie selbst einstellt.

Gruß

Re: hören Sie schlecht? Abhilfe 2021

Verfasst: 19. Feb 2021, 21:42
von Johannes B.
AssiKatze hat geschrieben: 19. Feb 2021, 21:14
Wenn man ein HG kauft mit Zuzahlung, wird man gleich 2 mal "bestraft", man muß zuzahlen und evtl. die Reparaturen selbst bezahlen!

Wenn mir jemand das so mitgeteilt hätte, dann hätte ich auch zuzahlungsfreie HG getestet.

Mittlerweile bin ich mir nicht mehr so sicher, das die viel schlechter sind, vor allem wenn man sie selbst einstellt.

Gruß
also AssiKatze,
ich schreibe mir - genau zu diesem Thema - hier die Finger wund (konkret wieder in diesem Strang) und werde - auch und gerade von dir - dafür immer und immer wieder heftigst angegriffen.
Und jetzt maulst du, dass du nicht gewusst hast?
Bist du irgendwie sensorisch gestört, ich meine über die Verstehbehinderung hinaus?
LG
Johns

Re: hören Sie schlecht? Abhilfe 2021

Verfasst: 19. Feb 2021, 22:13
von akopti
Hallo Assikatze,
du hast die Versicherteninformation (die Ohrenklempner und Akustik Alex oben zitiert hat) gelesen und unterschrieben und eine Kopie ausgehändigt bekommen.
Ohne diese Unterschrift kann ein Akustiker nicht mit der Kasse abrechnen.

@Johns: Huch, ich habe immer gedacht, die anderen würden immer nur so was schreiben:
Johns hat geschrieben: 19. Feb 2021, 21:42
Bist du irgendwie sensorisch gestört, ich meine über die Verstehbehinderung hinaus?
LG
Johns
Das ist echt harter Tobak.

Re: hören Sie schlecht? Abhilfe 2021

Verfasst: 19. Feb 2021, 22:19
von AssiKatze
Hallo Johns,

du hast mal wieder nichts verstanden!!

Es geht darum, das kein Aku (auch Aku-Ketten) mich darauf hingewiesen hat, das bei HG ohne

Zuzahlung alles inclusiv ist. Es wurde mir so vermittelt, das die Anwendung der Reparaturpauschale bei

beiden Geräten gleich angewandt wird.

Natürlich ist mir aber klar, das das HG ohne Zuzahlung selbstverständlich mir gehört. Sonst hätte die KK

mich schriftlich darüber hin weißen müßen, das es nach 6 J. zurück zugeben ist. Ist ja auch leicht zu

verstehen, da viele Firmen z. Bspl. ihre Router nach Ende der Laufzeit zurück verlangen.

Gruß

Re: hören Sie schlecht? Abhilfe 2021

Verfasst: 19. Feb 2021, 22:29
von KatjaR
Aber Johns würde doch nieee andere angreifen oder unsachlich werden. Wieder diese Geisterfahrersichtweise.

Re: hören Sie schlecht? Abhilfe 2021

Verfasst: 19. Feb 2021, 22:33
von Johannes B.
akopti hat geschrieben: 19. Feb 2021, 22:13
@Johns: Huch, ich habe immer gedacht, die anderen würden immer nur so was schreiben:
Johns hat geschrieben: 19. Feb 2021, 21:42
Bist du irgendwie sensorisch gestört, ich meine über die Verstehbehinderung hinaus?
LG
Johns
Das ist echt harter Tobak.
@akopti:
irgendwie nimmst du nur selektiv wahr.
wo blieb dein Einspruch gestern bei #17 im Strang "Beratungskonsens" wo @AssiKatze wörtlich an mich gerichtet äußerte:
Zitat:
Ich Glaube du solltest langsam in ein anderes Forum wechseln die das Thema Psychiatrie behandelt.
Zitatende.
dieses wurde nicht nur nicht gerügt, sondern - ganz im Gegenteil - auch noch von rabenschwinge und der Moderatorin KatjaR ausdrücklich beklatscht.
Erkennst du den - nicht zum ersten Mal - willkürlichen Doppelstandard in eurer Moderation?

LG
Johns

Re: hören Sie schlecht? Abhilfe 2021

Verfasst: 19. Feb 2021, 22:34
von AssiKatze
akopti hat geschrieben: 19. Feb 2021, 22:13 Hallo Assikatze,
du hast die Versicherteninformation (die Ohrenklempner und Akustik Alex oben zitiert hat) gelesen und unterschrieben und eine Kopie ausgehändigt bekommen.
Ohne diese Unterschrift kann ein Akustiker nicht mit der Kasse abrechnen.

@Johns: Huch, ich habe immer gedacht, die anderen würden immer nur so was schreiben:
Johns hat geschrieben: 19. Feb 2021, 21:42
Bist du irgendwie sensorisch gestört, ich meine über die Verstehbehinderung hinaus?
LG
Johns
Das ist echt harter Tobak.

Hallo,

es ist doch nur Johns, wer nimmt ihn hier noch ernst!!

Ja ich habe eine Versicherteninformation bekommen, nachdem ich das HG bezahlt hatte.

Gruß

Re: hören Sie schlecht? Abhilfe 2021

Verfasst: 19. Feb 2021, 22:47
von akopti
Johns hat geschrieben: 19. Feb 2021, 22:33
akopti hat geschrieben: 19. Feb 2021, 22:13
@Johns: Huch, ich habe immer gedacht, die anderen würden immer nur so was schreiben:
Johns hat geschrieben: 19. Feb 2021, 21:42
Bist du irgendwie sensorisch gestört, ich meine über die Verstehbehinderung hinaus?
LG
Johns
Das ist echt harter Tobak.
@akopti:
irgendwie nimmst du nur selektiv wahr.
wo blieb dein Einspruch gestern bei #17 im Strang "Beratungskonsens" wo @AssiKatze wörtlich an mich gerichtet äußerte:
Zitat:
Ich Glaube du solltest langsam in ein anderes Forum wechseln die das Thema Psychiatrie behandelt.
Zitatende.
dieses wurde nicht nur nicht gerügt, sondern - ganz im Gegenteil - auch noch von rabenschwinge und der Moderatorin KatjaR ausdrücklich beklatscht.
Erkennst du den - nicht zum ersten Mal - willkürlichen Doppelstandard in eurer Moderation?

LG
Johns
Ich habe nicht gerügt, mich nur gewundert, das ich von dir so was lesen durfte, wo du doch für solche Dinge uns immer wieder auf den Metakommunkkations-Threat verweist.
Soviel zu Doppelstandards.
Und nur ein Hinweis, ich bin nebenbei noch Berufstätig und habe ein reales Leben. Da bekomme ich nicht immer alles mit.

Re: hören Sie schlecht? Abhilfe 2021

Verfasst: 19. Feb 2021, 22:51
von Johannes B.
wie passend, wenn man immer nur einseitig "aus Berufstätigkeitsgründen" genau DAS mitkriegt, was einem so passt und das andere - leiderleider - nicht ;-)
ich empfehle hierzu noch den Beitrag #18 aus dem Strang "Beratungskonsens"
du beantwortetest hier jetzt die dort aufgeworfene Frage.
LG
Johns

Re: hören Sie schlecht? Abhilfe 2021

Verfasst: 19. Feb 2021, 23:04
von akopti
Wie bitte?

Re: hören Sie schlecht? Abhilfe 2021

Verfasst: 20. Feb 2021, 08:32
von Carla
Das macht so keinen Spass zu lesen. Dieses „du hast aber das gesagt“ oder „was wäre, wenn ich das gesagt hätte“.
Wem bringt das was?

Grundsätzlich kann ich aber verstehen, dass die Reparatur eines Smart deutlich günstiger ist als die eines Porsche.

Und wenn man zum ersten Mal Hörgeräte kauft, achtet man vielleicht nicht auf einige Details. Oder der Akustiker sagt sie vielleicht auch nicht. Soll nicht sein, kann aber wohl passieren. Bei mir war es so, dass der AKU mir zwar zuzahlungsfreie angeboten hat, die ich aber direkt ablehnte. Egal, was für Reparaturkosten das wären.

Re: hören Sie schlecht? Abhilfe 2021

Verfasst: 20. Feb 2021, 09:37
von AssiKatze
Carla hat geschrieben: 20. Feb 2021, 08:32

Grundsätzlich kann ich aber verstehen, dass die Reparatur eines Smart deutlich günstiger ist als die eines Porsche.

Hallo,

hätte ich auch so gedacht.

Nur anscheinend beim HG trifft das nicht zu.

Wenn ich als Laie das P30 mit P90 (ca. 2000€ teurer) technisch vergleiche, finde ich keinen Unterschied.

Das P90 wurde nur durch Programmierung "aufgerüstet", oder sehe ich da was falsch?

Also müßte die Reparatur bei beiden das gleiche kosten?

Gruß

Re: hören Sie schlecht? Abhilfe 2021

Verfasst: 20. Feb 2021, 09:39
von Ohrenklempner
AssiKatze hat geschrieben: Wenn man ein HG kauft mit Zuzahlung, wird man gleich 2 mal "bestraft", man muß zuzahlen und evtl. die Reparaturen selbst bezahlen!
Muss man nicht, es ist die freie Entscheidung.
Wenn ein Akustiker dich allerdings erst nach Bezahlung darüber aufklärt, dann ist es ein Vertragsverstoß. Zu Beginn der Versorgung muss jeder Versicherte darüber bescheid wissen, dass mit der Anschaffung eines höherwertigen Hörgeräts auch Mehrkosten entstehen.