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Re: Antrag für einen GdB
Verfasst: 27. Mär 2024, 19:09
von Treehugger
Der Rechner hier im Forum ist nicht ganz aktuell.
Vielleicht könnte das mal jemand dazuschreiben.
Jeder zweite GDB Faden hier scheitert daran.
Re: Antrag für einen GdB
Verfasst: 27. Mär 2024, 19:45
von muggel
Der Rechner hier im Forum berechnet den Grad der Schwerhörigkeit und den GdB anhand des TONAUDIOGRAMMS.
Das ist nicht mehr aktuell und in der VersMedV steht eindeutig, dass die HERABSETZUNG DES SPRACHGEHÖRS zu bewerten ist.
Daher benötigt man das Sprachaudiogramm. Das Tonaudiogramm ist nur dann relevant, wenn
- bei dem Patienten kein Sprachaudiogramm gemacht werden kann (z.B. bei Säuglingen)
- derjenige ggf. auf einer Grenze liegt und man anhand des Tonaudiogramms den Grad der Schwerhörigkeit näher bestimmen möchte.
Um den GdB anhand des Sprachaudiogramms zu ermitteln benötigt man
- den Hörverlust für Zahlen
- das Einsilberverstehen bei 60, 80 und 100 dB,
jeweils für jedes Ohr.
Nur anhand dieser Werte lässt sich der GdB gemäß VersMedV ermitteln.
Da in dem Sprachaudiogramm die Hörverluste für Zahlen vollständig fehlen, ist es jetzt fraglich, was das Amt daraus macht.... denn ohne diesen Wert lässt sich spekulieren..
Tja, für jemand, der verstanden hat, was für die Ermittlung des GdB erforderlich ist, ist es schon sehr traurig, wenn wesentliche Werte im Audiogramm fehlen.
Re: Antrag für einen GdB
Verfasst: 27. Mär 2024, 20:05
von Nele15
muggel hat geschrieben: ↑27. Mär 2024, 19:45
Der Rechner hier im Forum berechnet den Grad der Schwerhörigkeit und den GdB anhand des TONAUDIOGRAMMS.
Das ist nicht mehr aktuell und in der VersMedV steht eindeutig, dass die HERABSETZUNG DES SPRACHGEHÖRS zu bewerten ist.
Daher benötigt man das Sprachaudiogramm. Das Tonaudiogramm ist nur dann relevant, wenn
- bei dem Patienten kein Sprachaudiogramm gemacht werden kann (z.B. bei Säuglingen)
- derjenige ggf. auf einer Grenze liegt und man anhand des Tonaudiogramms den Grad der Schwerhörigkeit näher bestimmen möchte.
Um den GdB anhand des Sprachaudiogramms zu ermitteln benötigt man
- den Hörverlust für Zahlen
- das Einsilberverstehen bei 60, 80 und 100 dB,
jeweils für jedes Ohr.
Nur anhand dieser Werte lässt sich der GdB gemäß VersMedV ermitteln.
Da in dem Sprachaudiogramm die Hörverluste für Zahlen vollständig fehlen, ist es jetzt fraglich, was das Amt daraus macht.... denn ohne diesen Wert lässt sich spekulieren..
Tja, für jemand, der verstanden hat, was für die Ermittlung des GdB erforderlich ist, ist es schon sehr traurig, wenn wesentliche Werte im Audiogramm fehlen.
Gibt es auch einen Rechner oder eine Tabelle, für das Sprachaudiogramm in Zahlen?
Oder wie ist für mich als Laie zu erkennen, wo ich mit meinem Hörverlust stehe?
Re: Antrag für einen GdB
Verfasst: 27. Mär 2024, 20:20
von muggel
Tabellen und Co gibt es in der VersMedV.
Re: Antrag für einen GdB
Verfasst: 27. Mär 2024, 20:31
von emilsborg
muggel hat geschrieben: ↑27. Mär 2024, 19:45
Um den GdB anhand des Sprachaudiogramms zu ermitteln benötigt man
- den Hörverlust für Zahlen
- das Einsilberverstehen bei 60, 80 und 100 dB,
jeweils für jedes Ohr.
Die Tabelle ist Tabelle A im Abschnitt 5.2 Hörverlust. Mit deinen Werten (jeweils je Ohr) kommst du beide Male auf die 5. Zeile von oben die „ab 75“ lautet bei jeweils Gesamtsumme 95 / 75. Dort musst du nun eigentlich die passende Spalte mit der passenden Angabe zum Pegel bei 50% Sprachverstehen nehmen und am Kreuzungspunkt bist du dann bei jeweils einer Prozentzahl (höchstwahrscheinlich zwei Verschiedenen, da diese in der Regel nicht identisch sind). Plausibel halte ich hier alles „ab 60“ womit du bei Minimum 90% und maximal 95% landest.
Dann musst du in Tabelle D den Kreuzungspunkt aus beiden Prozentzahlen suchen (und hier sind die Grenzen, um die sich mein Kommentar weiter oben dreht bei 20/40/60/80/95% die formal jeweils zwei Feldern zugeordnet werden können). Mit den Annahmen oben über das Zahlenverstehen bist du damit realistisch bei einem GdB von 70. Ein GdB von 80 wäre durchaus möglich, aber das ist abhängig vom Sprachverstehen und dem Bearbeitenden, da hier die Grenzen eben beides zulassen und DANN im Prinzip die Tonaudiogramme herangezogen werden können (nicht müssen) um eine Klärung zu erreichen, wo genau es einsortiert wird.
Re: Antrag für einen GdB
Verfasst: 27. Mär 2024, 20:52
von muggel
emilsborg hat geschrieben: ↑27. Mär 2024, 20:31
Mit deinen Werten (jeweils je Ohr) kommst du beide Male auf die 5. Zeile von oben die „ab 75“ lautet bei jeweils Gesamtsumme 95 / 75.
Wie kommst du auf diese Werte?
Sorry, aber das sind Annahmen. Auch passt wieder das Tonaudiogramm nicht wirklich zum Sprachaudiogramm. Wer erst ab 75 / 80 dB überhaupt etwas hört, der versteht nicht bei 100 dB 90% der Einsilber. Never.
Re: Antrag für einen GdB
Verfasst: 29. Mär 2024, 15:04
von emilsborg
Dani! hat geschrieben: ↑10. Mär 2024, 20:19
Wenn man eine Stichprobe aus etlichen Audiogrammen macht, kommt man zum Ergebnis, dass 50 % maßlos zu hoch gegriffen ist. Rechne lieber nochmal nach.
Wegen der „doppeldeutigen“ Werte, nicht im Tonaudiogramm, sondern in Tabelle D, siehe auch die Beispiele hier drin:
https://www.schwerhoerigenforum.de/down ... usweis.pdf
Denn da es nur Stufen von 5% bei den Abstufungen gibt, sind wie auch unter dem Link erklärt an den Grenzen zwei Stufen möglich, mit den genannten Konsequenzen und da es jeweils grob 25% „grenzwertige“ Abstufungen gibt sind bei zwei Ohren fast 50 % der möglichen Kombinationen grenzwertig bezüglich der möglichen Einstufung…
Re: Antrag für einen GdB
Verfasst: 29. Mär 2024, 18:56
von Dani!
Das lässt dir wohl keine Ruhe. Aber du hast bisher auch nicht folgende Frage beantwortet.
Dani! hat geschrieben: ↑10. Mär 2024, 20:19
Buddha hat ja ein konkretes Audiogramm geliefert. Zwischen welchen Werten schwankt denn der GdB hier?
Re: Antrag für einen GdB
Verfasst: 29. Mär 2024, 20:00
von emilsborg
Hallo Dani,
Ich habe es nicht nur auf Buddha bezogen geschrieben, aber schau dir mal meinen Post vom 27.März an. Da steht, dass je nach Zahlenverständnis 90% bzw 95% bei beiden Ohren wohlgemerkt möglich sind (wenn denn die anderen Daten stimmen, was ja durchaus von einigen bezweifelt wird) gemäß Tabelle A. Mit 95% liegst du dann (formal) auf der Grenze zwischen an Taubheit grenzender Schwerhörigkeit und Taubheit, beides (formal) möglich und dann käme meiner Interpretation nach das Tonaudiogramm ins Spiel um eine Abgrenzung zwischen beiden möglichen Kategorien zu unterstützen und natürlich auch (sofern vorhanden) eine Schilderung der Einschränkungen. Laut Tonaudiogramm komme ich aber nur auf GdB 70, da ich dort keine Begründung für GdB 80 ableiten kann.
Zufrieden?
Re: Antrag für einen GdB
Verfasst: 1. Apr 2024, 18:27
von Randolf
Dann kann nächste Woche schon der Ausweis mit der Post kommen!
Re: Antrag für einen GdB
Verfasst: 23. Mai 2024, 04:32
von Buddha
Sehr geehrte Community,
ich habe den offiziellen Bescheid meines Antrages nun in der Hand. Bei mir wurde eine GdB von 70 + RF festgestellt. Der Schwerbehindertenausweis ist außerdem unbefristet. Ich bin so froh, dass meine Einschränkungen jetzt endlich offiziell sind und ich keine schlaflosen Nächte mehr haben brauch. Euch allen bzw. dieser Community gilt mein Dank für die vielen Informationen. Ich weiß nicht wie ich es ohne Euch geschafft hätte.
Re: Antrag für einen GdB
Verfasst: 23. Mai 2024, 13:53
von Randolf
Deshalb war es wichtig, den Antrag zu stellen.