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Re: Kostenpflichtiges Hörtraining
Verfasst: 17. Nov 2025, 13:17
von gereon
rabenschwinge hat geschrieben: ↑15. Nov 2025, 19:04
IUnd mein Aku bezeichnete auf Nachfrage ein Hörtraining so wie es momentan auf dem Markt angeboten wird als Geldschneiderei.
Mein Akustiker sieht es genauso. Er meinte auch man könne sich das Geld für Hörtraining Programme sparen. Wer hier unbedingt tranieren möchte, kann dies auch durch Hörbücher und Podcats billiger haben. Ansonsten bietet der Alltag genug Möglichkeiten zum Traning
Re: Kostenpflichtiges Hörtraining
Verfasst: 17. Nov 2025, 13:46
von rabenschwinge
Cindy Klink trainierte ihr Hören nach der Implantation ihrer CIs gezielt durch Hören und gleichzeitiges Lesen eines Buches sehr erfolgreich.
Re: Kostenpflichtiges Hörtraining
Verfasst: 17. Nov 2025, 14:45
von svenyeng
Hallo!
Beim Angebot sind Kosten nicht ganz fix.
Die Rechnung sollte aber nicht mehr als 10-15% höher als der Angebotspreis sein.
Das geht auch nicht anders.
Oft vergeht viel Zeut zwischen Angebot und Auftrag.
Wenn der Handwerker beim Lueferanten dann auf einmal mehr zahlen muss, wird auchvdue Rechnung höher ausfallen.
Gruß
sven
Re: Kostenpflichtiges Hörtraining
Verfasst: 17. Nov 2025, 14:55
von deaf_tom
Eigentlich sollte ein Angebot schon verbindlich sein. Deshalb werden Angebote normalerweise auch mit einer Annahmefrist versehen.
Innerhalb der im Angebot genannten Frist ist der Preis bindend, sofern keine nicht planbaren Zusatzaufwände anfallen (z.B. durch nachträgliche Änderungen des Auftrages).
Unterschreibt der Kunde nach Ablauf der Annahmefrist, kann der Preis nachträglich angepasst werden.
Re: Kostenpflichtiges Hörtraining
Verfasst: 17. Nov 2025, 15:21
von rabenschwinge
Doch Sven. Beim Angebot sind die Kosten fix und der Ersteller des Angebotes im Handwerk darf nicht mehr aber auch nicht weniger nehmen.
Genau das @deaf_tom. Gut auf den Punkt gebracht!
Re: Kostenpflichtiges Hörtraining
Verfasst: 17. Nov 2025, 15:39
von Ohrenklempner
Nur als kleine Randnotiz: Bei mir sind "Kostenvoranschlag" und "Angebot" synonym. Wenn ich einem Kunden einen Kostenvoranschlag erstelle, dann ist das mein "Angebot" und der Preis ist verbindlich.
Bei den Krankenkassen auch so. Ich stelle einen Kostenvoranschlag an die Krankenkasse mit einem festen Betrag, und wenn die Kasse bewilligt, dann darf ich genau diesen Betrag abrechnen und nicht etwas mehr.
Vielleicht gibt's ja noch andere Handwerker hier, die etwas darüber erzählen können. Aus der Hörakustik kenne ich es jedenfalls nur so, dass ein Kostenvoranschlag gleichbedeutend mit einem Angebot ist.
Re: Kostenpflichtiges Hörtraining
Verfasst: 17. Nov 2025, 15:47
von deaf_tom
Ein Kostenvoranschlag ist eine relativ grobe Schätzung, wieviel ein Auftrag kosten wird. Dieser Wert ist nicht verbindlich, sondern eher eine grobe Daumenpeilung ohne detaillierte Ausarbeitung, meist basierend auf Erfahrungswerten. Fällt mehr Arbeit im Rahmen des Auftrages an, wird der Preis höher als im Kostenvoranschlag, genauso kann sich der Preis auch noch reduzieren.
Ein Angebot ist verbindlich. Das bedeutet, dass der Handwerker (oder wer auch immer) vorab prüft, was exakt zu tun ist, Materialpreise berechnet, Arbeitszeiten kalkuliert, etc.
Daraus errechnet sich der Preis des Angebots. Dieser Preis ist fest, auch wenn nach der Kundenunterschrift das Material teurer ist, viel mehr Arbeitszeiten anfallen oder was auch immer. Die Differenz geht dann immer zu Lasten des Anbieters. Ist der Auftrag am Ende günstiger als zuvor gedacht, hat der Anbieter eine zusätzliche Marge erwirtschaftet.
Re: Kostenpflichtiges Hörtraining
Verfasst: 17. Nov 2025, 15:55
von rabenschwinge
deaf_tom hat da Recht. Hier wird es nochmals gründlicher erklärt mit dem Angebot:
https://www.allrecht.de/alles-was-recht ... schreiben/
Re: Kostenpflichtiges Hörtraining
Verfasst: 17. Nov 2025, 16:04
von deaf_tom
Ich bin zwar nicht im Handwerk, aber diese Themen sind mein tägliches Brot.
