wenn es seit Sommer letzten Jahres 2 (in Worten: ZWEI) neue und wichtige "Durchsetzungshebel"* für die Rechte der "zu Versorgenden" gibt, dann nützt "jahrelange Betriebsblindheit" durch das "im Thema sein", nicht nur herzlich wenig, es behindert deutlich "neue Wege".
Und die Denke: "wenn das so einfach wäre, dann wäre längst ein anderer drauf gekommen" ist eine dumme Schere im eigenen Kopf. Meine Meinung

LG
Gewichtl
* zur Nachfragevermeidung:
die von mir gemeinten "Durchsetzungshebel" sind:
1.
der neue Zwang der Krankenkassen die Versichertenbeschwerden zu dokumentieren und damit ernst zu nehmen (§ 127, 5a+b, SGB V)
2.
der wegweisende Beschluss des 9. Senates des Berliner Sozialgerichts zum Thema: "besondere Obhuts- und Informationspflichten der Krankenkassen in einem intransparenten Markt".
weil:
Beides zusammen mit der Impertinenz des "zu Versorgenden" den Anhang 4.3 wahrheitsgemäß nur abgeändert zu unterschreiben, weil er die Versorgungsziele der Anlage 1 § 2 des Versorgungsvertrages verstanden hat, DAS ist eine seit Sommer 2017 NEUE Qualität des "Widerstandes gegen Abzocke"

LG
Gewichtl