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Re: Schadenersatz für verlorenes Demo-Hörgerät

Verfasst: 18. Jan 2018, 16:37
von Randolf
Hallo,
warum wird das für so kompliziert gemacht.
Die HG sind leihweise zur Verfügung gestellt, müssen zurückgegeben werden.
Nun sind die weg, der Akusti muss beweisen, dass er sie verliehen hat.
Der Verlierer wird zur Kasse gebeten.
Es wird teuer, so oder so.
Besser: Alle Taschen, Autos, Schiebladen ausräumen und suchen, suchen, suchen!

Re: Schadenersatz für verlorenes Demo-Hörgerät

Verfasst: 18. Jan 2018, 16:44
von Ohrenklempner
Es wird ja nichts kompliziert gemacht.
Das Eingangsproblem war, dass der Akustiker dem Betroffenen den vollen Verkaufspreis des Hörgeräts in Rechnung stellen will. Und das ist so nicht in Ordnung. Der Betroffene ist nämlich (wie das Wort schon sagt) schadenersatzpflichtig, muss also nur den entstandenen Schaden ersetzen.

Re: Schadenersatz für verlorenes Demo-Hörgerät

Verfasst: 18. Jan 2018, 23:12
von fast-foot
Ich würde sagen:

Wedel' mit einem fünzig-Euro-Schein herum und frage ihn, ob er das Angebot annehmen möchte. Wenn er ja sagt, ist gut. Wenn die Antwort nein lautet, sagst Du "auch gut", steckst den Schein wieder ein und verlässt den Laden für immer :lol:

Gruss fast-foot

Re: Schadenersatz für verlorenes Demo-Hörgerät

Verfasst: 18. Jan 2018, 23:18
von Randolf
Hallo,
dann geht es vor Gericht.
Den Akustiker kannst sowieso vergessen.l
Denn es gibt keine Probiergeräte mehr, das Vertrauen ist im Keller.

LG Randolf

Re: Schadenersatz für verlorenes Demo-Hörgerät

Verfasst: 19. Jan 2018, 08:35
von fast-foot
Randolf hat geschrieben:dann geht es vor Gericht.
Dann wäre der Gauner ja genau am richtigen Ort. Das wird er wohl vermeiden wollen, denn so blöd ist vermutlich nicht einmal er :lol:

Re: Schadenersatz für verlorenes Demo-Hörgerät

Verfasst: 19. Jan 2018, 19:19
von explorer
Hallo,

ich unterschreibe bei meinem Akustiker immer eine "Empfangsbestätigung" auf der die Geräte mit Seriennummer vermerkt sind. Allerdings steht dort nie ein Preis. Wäre mal interessant, welcher Preis im Verlustfall dann angesetzt wird ;)

VG Explorer

Re: Schadenersatz für verlorenes Demo-Hörgerät

Verfasst: 21. Jan 2018, 18:49
von Dani!
Nur mal so am Rande:
svenyeng hat geschrieben: Welcher Empfangsnachweis?
Ich habe in über 20 Jahre als HG-Träger nie etwas für Testgeräte unterschreiben müssen.
Nur weil man nichts schriftlich fixiert heißt das nicht, dass kein Vertrag (Leihgabe) zustande kam. Doch, es kam ein Vertrag zustande und wenn das HG nicht zurückgegeben wird, entsteht dem Akustiker auch ein Schaden, den er geltend machen kann - theoretisch. Er muss es aber nicht.

Re: Schadenersatz für verlorenes Demo-Hörgerät

Verfasst: 21. Jan 2018, 18:59
von svenyeng
Hallo!

Also ich musste in über 20 Jahren als Hörgeräteträger nie irgendwas für die Testgeräte unterschreiben.

Gruß
sven

Re: Schadenersatz für verlorenes Demo-Hörgerät

Verfasst: 22. Jan 2018, 11:04
von Dani!
@sven
Das hast du schon geschrieben, wie in meinem letzten Zitat zu lesen ist.
Ändert aber dennoch nichts daran, dass du mit dem Akustiker IMMER einen Vertrag hast. (Leih-)Verträge können in Deutschland auch mündlich verfasst sein. Man muss nix unterschreiben müssen. Der Akustiker hat im Falle eines Schadens trotzdem Anspruch auf Ersatz von dir bzw. von jedem der meint, dass er ohne Unterschrift den Akustiker hinsters Licht führen könnte.

Re: Schadenersatz für verlorenes Demo-Hörgerät

Verfasst: 22. Jan 2018, 11:50
von akopti
Das nennt man im juristischen: Konkludentes Handeln

Gruß

Dirk

Re: Schadenersatz für verlorenes Demo-Hörgerät

Verfasst: 22. Jan 2018, 12:22
von svenyeng
Hallo!

@Dani!:
Also ohne Unterschrift würde der Akustiker vor Gericht alt aussehen denke ich.
Was ist denn mündlich vereinbart worden? Genau, absolut nichts.
Da stände vor Gericht Aussage gegen Aussage.

Im Verlustfall würde ich mit meinem Akustiker sicherlich eine für alle gute Lösung finden. Für mich wäre klar das ich den Akustiker da nicht hängen lassen würde.

Gruß
sven

Re: Schadenersatz für verlorenes Demo-Hörgerät

Verfasst: 22. Jan 2018, 12:56
von akopti
svenyeng hat geschrieben:Hallo!

@Dani!:
Also ohne Unterschrift würde der Akustiker vor Gericht alt aussehen denke ich.
Was ist denn mündlich vereinbart worden? Genau, absolut nichts.
Da stände vor Gericht Aussage gegen Aussage.

Im Verlustfall würde ich mit meinem Akustiker sicherlich eine für alle gute Lösung finden. Für mich wäre klar das ich den Akustiker da nicht hängen lassen würde.

Gruß
sven
Stimmt nicht, siehe konkludentes Handeln.

Re: Schadenersatz für verlorenes Demo-Hörgerät

Verfasst: 22. Jan 2018, 13:20
von uninteressant
Sven, ich glaube dass ein Ohrpass, eine Hörkurve und ein eingelesenes Gerät auch eine deutliche Sprache treffen, die untrügliche Hinweise auf ein Leihgerät sind.

Grundsätzlich sieht der Akustiker aber ziemlich dumm aus und sollte sich seine Prozesse noch einmal neu überdenken.

Re: Schadenersatz für verlorenes Demo-Hörgerät

Verfasst: 22. Jan 2018, 13:53
von Ohrenklempner
Naja, letztlich bleibt es aber dabei: Aussage gegen Aussage. Ich kann mir jedes x-beliebige Gerät aus meinem Schrank nehmen und an jeden Kunden in meiner Datenbank anpassen, obwohl dieser gar nicht im Laden ist.

Ich mache diese Empfangsbestätigungen inkl. Haftungsaufklärung auch ungern, aber man weiß ja nie, ob da nicht doch ein Schelm sitzt, der sich ein paar neue Hörgeräte unter den Nagel reißen will. ;)

Re: Schadenersatz für verlorenes Demo-Hörgerät

Verfasst: 22. Jan 2018, 14:10
von uninteressant
Du bist Akustiker? Eigentlich erwarte ich von einem Leihgerät eine Haftungsbeschränkung auf wenige 200 oder 300 EUR (bei teuren Hörgeräten). Wenn ich ein Auto leihe und das zu Schrott fahre, dann hafte ich ja auch nicht für den vollen Preis. Die Versicherung dafür abzuschliessen ist aber Sache des Vermieters, die Einhaltung der Regeln der Versicherung zwecks Auszahlung der Summe aber auch - Stichwort Empfangsbestätigung.

Re: Schadenersatz für verlorenes Demo-Hörgerät

Verfasst: 22. Jan 2018, 14:25
von svenyeng
Hallo!

Ich stimme hier Ohrenklempner zu.
Genau das ist der Punkt.
Der Akustiker könnte ja auch sagen er hat dem Kunden ein 10.000 Euro Hörgerät geliehen.
Wie soll der Kunde das Gegenteil beweisen?

Das ganze scheint ja ne Lücke im Gesetz zu sein.

Gruß
sven

Re: Schadenersatz für verlorenes Demo-Hörgerät

Verfasst: 22. Jan 2018, 14:40
von Ohrenklempner
Nur mal ein paar Gedanken dazu:

1. Demogeräte kosten (wenn überhaupt) "nen Appel und 'n Ei".

2. Je nach Krankenversicherung springt diese im Verlustfall ein (BKK, BIG, vdek).

3. Wer bereit ist, mehr als 2000 Euro für ein Hörgerät auszugeben, dem wird auch ein Schadenersatz bei einem Verlust nicht weh tun.

4. Die Probezeit sind wenige Wochen, der Versorgungszeitraum sind sechs Jahre. Wenn während des Versorgungszeitraums ein Gerät verloren geht, muss auch für ein neues Gerät gezahlt werden (siehe Punkt 3).

5. Die Wahrscheinlichkeit eines Hörgeräteverlustes in der Probephase liegt nach meiner eigenen statistischen Erhebung bei 0,3% (zwei verlorene Hörgeräte bei mehr als 600 verkauften Hörgeräten) -- daher lohnt sich so eine Versicherung für den Vermieter nicht.

6. "Et hätt noch emmer joot jejange" -- Man findet immer einen Weg, der beide Parteien zufrieden stellt. Stichwort Kulanz!

Re: Schadenersatz für verlorenes Demo-Hörgerät

Verfasst: 22. Jan 2018, 15:37
von uninteressant
Ohrenklempner hat geschrieben: 3. Wer bereit ist, mehr als 2000 Euro für ein Hörgerät auszugeben, dem wird auch ein Schadenersatz bei einem Verlust nicht weh tun.

5. Die Wahrscheinlichkeit eines Hörgeräteverlustes in der Probephase liegt nach meiner eigenen statistischen Erhebung bei 0,3% (zwei verlorene Hörgeräte bei mehr als 600 verkauften Hörgeräten) -- daher lohnt sich so eine Versicherung für den Vermieter nicht.
Zu deinen beiden Punkten. Der erste Punkt ist relativ falsch. Nur weil ich bereit bin mir Hörgeräte zu kaufen, die auf dem aktuellen Stand der Technik sind und weil mir dieses auch wert ist (Stichwort Technikfreak und Bluetooth), heisst es noch lange nicht dass mir die 2000EUR auch nicht wehtun.

Zu dem zweiten Punkt: Wenn auf eine Versicherung UND auf eine Empfangsbestätigung verzichtet wird, dann darf man über verlorene Hörgeräte nicht meckern - das ist halt eben so wenn man auf eine Versicherung verzichtet (vor allem bei eigener Blödheit). Allerdings, für das Ding jetzt den Verkaufspreis einzufordern ist dreist.

Re: Schadenersatz für verlorenes Demo-Hörgerät

Verfasst: 22. Jan 2018, 16:44
von Ohrenklempner
Ich meckere ja nicht. ;)
Und ich lasse mir den Empfang geliehener Hörgeräte wie gesagt immer quittieren.

Und ja, den VK einzufordern ist sehr dreist, eigentlich sogar schon kriminell.

Re: Schadenersatz für verlorenes Demo-Hörgerät

Verfasst: 23. Jan 2018, 09:37
von svenyeng
Hallo!

"3. Wer bereit ist, mehr als 2000 Euro für ein Hörgerät auszugeben, dem wird auch ein Schadenersatz bei einem Verlust nicht weh tun."

Das stimmt so nicht.
Viele Menschen sparen sich auch HGs vom Munde ab oder finanzieren diese über 0% Finanzierung. Wenn dann im Verlustfall so eine hohe Summe noch mal fällig wird, siehts schlecht aus.

Was mir noch einfällt:
Bei Rückgabe sollte man sich dann auch vom Akustiker einen unterschriebenen Beleg geben lassen. Sonst heißt es auf einmal das man die Geräte nicht zurückgegeben hat.
Auf solchen Scheinen am besten auch immer die Seriennummern aufführen.

Gruß
sven

Re: Schadenersatz für verlorenes Demo-Hörgerät

Verfasst: 23. Jan 2018, 17:38
von Faber
svenyeng hat geschrieben:Hallo!
Viele Menschen sparen sich auch HGs vom Munde ab oder finanzieren diese über 0% Finanzierung.
Gruß
sven
nur ein kleiner Einwurf am Rande:
die 20.-€ für Hörgeräte muss sich sicher Niemand "vom Munde absparen", und falls die Gefahr doch bestünde, dann bekäme er sie erlassen :)
Anders sieht es aus für Komfortfunktionen, Größe und Design :)
LG
Gewichtl

Re: Schadenersatz für verlorenes Demo-Hörgerät

Verfasst: 20. Feb 2018, 08:55
von Klaus G
Hallo Zusammen,

hier ein update, damit die Diskussion zur Kernfrage zurückkehrt, wie der Schadenersatz zu berechnen wäre. Der Hörgeräteakustiker hat mir nach langen Diskussionen angeboten, dass ich nur die Hälfte des Ladenpreises eines Premiumgerätes erstatten müsse. Zudem bot er mir an, erst in sechs Monaten eine Rechnung zu stellen, dann könnte ich das dann gekaufte Gerät ja bei der Versicherung melden.
Ich habe ihn daraufhin aufgefordert, mir den Wert des Gerätes nachzuweisen und die Anstiftung zum Versicherungsbetrug zurückgewiesen.
Dann habe ich den Hersteller angeschrieben und Angaben zum Wert und den Eigentumsverhältnissen angefragt. Der Hersteller hat sich arg geziert und nach erst nach dreimaligen Nachfragen bestätigt, dass er Eigentümer der Demogeräte ist und diese den Hörgeräteakustikern bei Verlust in Rechnung stellen würde. Zur Rechnungshöhe macht der Hersteller jedoch kein Angaben.

Übrigens habe ich meine Testgeräte zurückgegeben und den Hörgeräteakustiker gewechselt. Der neue Hörgeräteakustiker hat mir auf Nachfrage bestätigt, dass die Firma F. bei Verlust eines Demogerätes kulant sei und dies nicht in Rechnung stellen würde.
Fazit:
Es ist also empfehlenswert, diese Frage im Vorfeld zu klären.
Über den weiteren Verlauf der Schadenersatzgeschichte werde ich berichten.
Frage mich nur, wie viele Kunden auf diese Weise bereits abgezockt wurden.

Re: Schadenersatz für verlorenes Demo-Hörgerät

Verfasst: 20. Feb 2018, 10:29
von Ohrenklempner
Hallo Klaus,

es stimmt, dass die Signia-Demogeräte Eigentum des Herstellers sind. Der Akustiker bekommt diese Geräte auf Kommission mit quasi unendlicher Kommissionsdauer.
Geht ein Gerät verloren, muss der Akustiker dies dem Lieferanten melden. Der Lieferant stellt dann dem Akustiker den Verlust in Rechnung. Daher muss auch der Akustiker einen Beleg über die entstandene Schadenshöhe vorliegen.

Re: Schadenersatz für verlorenes Demo-Hörgerät

Verfasst: 6. Mär 2018, 14:27
von bemd
Hi, nachdem ich nun auch beim Akustiker für das Testgerät unterschreiben musste und damit erklären musste, das ich im Verlustfall Schadensersatz leisten solle, erinnerte ich mich sogleich an diesen Thread und fragte nach, wie hoch dieser denn im Fall der Fälle sein solle. Der freundliche Herr meinte dann, “na so ca. 100€”. Gestet wird übrigens ein Signia Demo.
Nur zur Info
Gruß Bernd

Re: Schadenersatz für verlorenes Demo-Hörgerät

Verfasst: 6. Mär 2018, 14:30
von Ohrenklempner
Das scheint mir für Hörgerät inkl. Exhörer realistisch.