"Bestmöglichkeitsbescheinigung"

Gerhard_R
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Re: "Bestmöglichkeitsbescheinigung"

#26

Beitrag von Gerhard_R »

soweit Möglich(wirtschaftlich sinnvoll, der Lebenssituaion gerecht, etc) ist das Zauberwort, gepaart mit anderen Auskünften wie, Klangfarbe ist Komfort, was die KK sagt.

und bestmöglichstes Sprachverstehen unterleigt auch immer der wirtschaftlichkeit. Bzw. Situationen die wirklich nur relevant für meine Existenz sind, die Aufzählung wie im Kino gut hören, oder bei Feiern auch Geflüstere zu hören, sind sicherlich in der Komfortkategorie der KK.

Solche Dinge listest du ja im anderen Thread als Selbstverständlichkeit für KK Geräte und generell für alle Hörgeschädigten.

Warum reitest su so sehr darauf rum?

Das kann immer wieder relativiert werden(zu einem bestimmten Grad), durch andere Aussagen, die mit der Anpassung einhergehen. Die Paragraphen Grenzen sich doch gegenseitig ein und geben eben nicht soviel Spielraum, wie du ständig behauptest.

edit : Störgeräusch und große Räume, sowie Personengruppen werden auch nicht exakt definiert und deren göße steht auch immer zur Debatte, bzw. ab welcher größe sind Abweichungen vom Verstehen hinnehmbar für die jeweilige Partei. Alles ungewiss und braucht individuellen Klärungsbedarf.

Was wieder deinen Thread "was dem Aku gesagt werden muss" in den Schatten stellt, da deine Auflistung nicht wirklich so abgeklärt und genormt ist.
Zuletzt geändert von Gerhard_R am 6. Dez 2017, 00:43, insgesamt 2-mal geändert.
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Faber

Re: "Bestmöglichkeitsbescheinigung"

#27

Beitrag von Faber »

Danke @Gerhard_R, dass du hier jetzt mal Klartext schreibst, auf den ich ebenso klar eingehen kann.

Ich stimme dir sofort zu, wenn du ausdrücken willst:
"die Bestmöglichkeitsbescheinigung strotzt vor unbestimmten Rechtsbegriffen und ist im Gesamtkontext zu sehen".
Gut, das sei so.
Du fragst, warum ich so penetrant auf Dingen herumrreite, die man relativieren könne.
Gern gebe ich darauf hier Antwort.
Du stellst wiederholt dar, dass die Krankenkasse "kk" die Klangfarbe als Komfort ansähe, so wie "flüstern verstehen" oder "im Kino gut hören".
Wie kommst du darauf?

OK, beginnen wir mit den "unbestimmten Rechtsbegriffen":
WAS ist "Recht?
a) das, was man aus Buchstaben und Geist von "Schriftlichem" extrahieren kann?
b) das, was sich als "herrschende Meinung" etabliert?
c) schlicht: der Stärkere hat Recht?
MEINE Haltung:
Ich vertrete Version "a" - respektiere Version "b" - bekämpfe nach Kräften Version "c",
was gleichzeitig ein Hinweis auf die Motivation meiner "verbissenen "Missionarisierungsversuche" darstellt :)

Kommen wir zu der Frage "kk":
WER ist denn "die Krankenkasse"?
DIE Krankenkasse ist EIN Teilnehmer dieses "intransparenten Quartets", bestehend aus einer Hörgeräteanbieteroligarchie - einer Vertriebsorganisation aus Hörakustikern - einer Gesundheitsmafia bestehend aus Ärzteklungel und Krankhaltekassen - und zu(aller)letzt die (ebenfalls nicht uneigennützigen) Betroffenen selbst. Frage: WER in diesem Quartett hat aber die schlechtesten Karten hinsichtlich Vertretung seiner Interessen (Lobby - Kampagnenfähigkeit - körperliche Kraft - Finanzkraft - Kartellkraft)?
Und jetzt denke ich "Ge-Wichtl" so schlicht vor mich hin:
DAS was für Hirn und für Muskeln gilt, DAS gilt doch auch für Patientenrechte:
"use it - or lose it".
Das, was der Patient, Betroffene, Kunde nicht einfordert, dass wird ihm niemand hinterhertragen. Es werden stets die Lücken die man selbst nicht füllt von anderen besetzt. Und das bedeutet - nach Punkt "b" zum Thema "Recht":
was "herrschende Meinung" ist, das darf nicht verkommen zur "Meinung der Herrschenden". Womit wir wieder beim Sinn eines Forums die diesem wären.
Wenn dieses Forum eine Plattform FÜR Betroffene sein will, dann muss es aushalten, dass die Schwächsten des "intransparenten Quartetts" sich hier die Chance erarbeiten, eine "herrschende Meinung" zu entwickeln, wenn denn schon die anderen DREI sich NICHT an den Geist von Recht und Verträgen halten wollen und sich nur deren Buchstaben "zurechtbiegen".
Bist du hier wirklich anderer Meinung?
Oder bin ich nur im falschen Forum, weil es hier tatsächlich doch nur um die Interessenvertretung der ersten beiden Quartett-Teilnehmer geht?
LG
Gewichtl
Zum Abschluss erneut die Gretchenfrage (aber das weiß wohl besser) @Der _Akustiker:
welche - "ausreichend zweckmäßig wirtschaftliche" - Hörsystemtechnik (gerne auf Lada-Niva-Niveau) würde - bei sorgfältigster Anpassung - denn nun bei meinen Gehördaten "bestmögliches Verstehen" nach Buchstaben und Geist des Anhang 4 des Versorgungsvertrages unter Berücksichtigung der Buchstaben und des Geistes der Versorgungsziele nach HilfsM-RL § 19" ermöglichen? :)
svenyeng
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Re: "Bestmöglichkeitsbescheinigung"

#28

Beitrag von svenyeng »

Hallo!

@gewichtl:
Du scheinst es einfach nicht zu kapieren.
Man kann einfach nicht sagen Hörgerät X ermöglicht Dir bestmöglichstes Verstehen. Das ist bei jedem anders.

Weiterhin ist bestmöglichstes Verstehen ein weit offener Begriff. Das kann man auslegen wie man will. Daher finde ich das was die IKK Classic und die DAK schreiben absolut richtig formuliert und klar definiert. Da weiß man was man für Leistungen ohne Zuzahlung bekommt. Nicht mehr und nicht weniger.
Das dürfte auch ein Grund sein warum ich nie was unterschreiben muss.
Es könnte aber auch sein das Dein Akustiker das nur für sich macht.

Gruß
sven
Faber

Re: "Bestmöglichkeitsbescheinigung"

#29

Beitrag von Faber »

moin @svenyeng,
doch, kognitiv verstehe ich - auch dich - sehr gut, nämlich:
1.
für individuelle Hörbeeinträchtigungen bedarf es individueller Lösungen :)
2.
die beste individuelle Sprachverständlichkeitshörsystemversorgung gibt es für gesetzlich Versicherte aufzahlungsfrei. Nur die Draufsattlung hinsichtlich ermüdungsreduziertes und komfortables Hören im Designgewand macht die Zuzahlungserfordernis :)
3.
genau DAS lässt auch die DAK sich von DEN Kunden schriftlich bestätigen, die nicht schon von vorneherein auf Zuzahlung bestehen :)
LG
Gewichtl
Gerhard_R
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Re: "Bestmöglichkeitsbescheinigung"

#30

Beitrag von Gerhard_R »

Ich schreib schon eigentlich immer dasselbe, du wolltest es nur nie kapieren, weil du anscheinend ein Brett vor dem Kopf hast.

Du kannst das, was du hier versucht so nicht umsetzten, ohne den Gesetzes Text nochmal umzuschreiben, was du mit deinen Spielereien und Behauptungen nicht erreichen wirst.

Die KK will das Existenzminimum absicehrn, schon eh und je und irgendwelche Sätze umzukramen wie es dir in dein Weltbild passt wird nicht klappen.

Desweiteren wird es dir nicht gelingen, mit deinen närrischen Versuchen, über Hörkurve und sinnentfremdeten Paragraphen von einem dritten über das Internet das richtige Gerät, oder dessen Technologiestufe, zu erfragen.

Du scheinst mir ein geschlagener Hund zu sein, der ständig gegen den Wind pissen will.
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Faber

Re: "Bestmöglichkeitsbescheinigung"

#31

Beitrag von Faber »

moin Gerhard_R,
du musst nicht schimpfen :)
ich wollte lediglich - auch Deine - Behauptung widerlegen, mir ginge es nur um "HighTech für lau".
Mitnichten :)
mir geht es um so wenig Technik wie möglich - mit bestmöglichem Verstehen.
verschtehscht?
LG
Gewichtl
Ohrenklempner
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Re: "Bestmöglichkeitsbescheinigung"

#32

Beitrag von Ohrenklempner »

Gewichtl hat geschrieben:
Ohrenklempner hat geschrieben:Darf ich das kurz aufklären?

In der Empfangsbestätigung bei Verzicht auf vergleichende Anpassung (Anhang 4.2) steht dieser Satz mit dem "bestmöglichen Sprachverstehen" nicht.
das ist doch obercool - oder?
derjenige Hörbehinderte, der schon vorher irrtümlich zu wissen meint, dass er für bestmögliches Verstehen aufzahlen muss, der kriegt gar nicht erst mit, dass er irrt :)
Nein... es gibt den "Kassenkunden", der nimmt ein zuzahlungsfreies Gerät, und es gibt den "Zuzahlungskunden", der will von vornherein was besseres haben. Und für den ist eben genau diese Empfangsbestätigung mit Verzicht auf vergleichende Anpassung. Und ganz ehrlich -- wenn jemand zu mir kommt und sagt, er will gute Hörgeräte haben und dafür 1000 Euro ausgeben, dann vergeude ich doch nicht meine und seine Zeit mit der Vergleichsanpassung aufzahlungsfreier Geräte. Die Krankenkassen wollen es vielleicht so, aber wenn der Kunde es nicht will, mach ich das auch nicht.
...zufällig bin ich Experte auf diesem Gebiet... 🤓

Zu audiologischen Ratschlägen, Anpassberatungen oder Hörgeräte-Offerten fragen Sie nicht mich sondern Ihren Hörakustiker (m/w/d)! 👍
rabenschwinge
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Re: "Bestmöglichkeitsbescheinigung"

#33

Beitrag von rabenschwinge »

Gerhard, da bin ich ganz bei Dir und sehe es genau so wie Du. Das Gleiche gilt übrigens für den Ohrenklempner.

Nochmal, dieser Passus steht in allen Empfangsbestätigungen und dient der Absicherung von Kunden und Dienstleister.

Mal ganz abgesehen davon: Womit ich als Schwerhöriger am Besten höre hängt von meinem subjektiven 'Empfinden ab und ist meiner Erfahrung nach auch noch tagesformabhängig. Genauso wie eine Messung beim HNO oder beim AKU immer den Momentabschnitt zeigt und durchaus bei Wiederholung schwankende Ergebnisse zeigt, weil eben Momentaufnahme und kein feststehendes Monument á la so isses.

Sag mal, Gewichtl, Du bist nicht rein zufällig auch nch Aspi, dass Du Dich so an gewissen Zeilen aufhängst, oder?
Faber

Re: "Bestmöglichkeitsbescheinigung"

#34

Beitrag von Faber »

moin.
zu deiner letzten Frage @rabenschwinge:
nö, ich bin nicht "geistigbesonders", sondern nur hart(und)neckig :)
mit folgender Folge:
1.
mit demütiger Zufriedenheit erhielt ich von den Hörfachmännchen Ohrenverstopfer mit einer Verstehverschlechterung im "Partynoise" (Widex Bravo B1)
2.
mit etwas mehr Eigeninformation bekam ich dann wenigstens Verstehgleichstand (mit HG genau wie ohne HG) hin.
3.
mit "Nervigkeit" stieg die "Verstehensquote" von 4 verstandenen Einsilbern auf 6 verstandene Einsilber - von angebotenen 20!!!
4.
mit "Penetranz" steigt sie weiter auf 10 Einsilber (50%).
UND:
es gibt die Motivation des Hörakustikers AUFZAHLUNGSFREI mindestens 60% Verstehensquote zu erreichen (was dann erst die Chance auf "Verstehen durch zusammenreimen" ermöglicht)
Mit anderen Worten:
"Nur die Harten kommen in`Garten"
und erteilen erst dann auch die von der Krankenkasse verlangte Bestmöglichkeitsbescheinigung ohne vorsätzlich zu lügen :)
LG
Gewichtl
rabenschwinge
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Re: "Bestmöglichkeitsbescheinigung"

#35

Beitrag von rabenschwinge »

oh, das war nur Ausschlußdiagnostik und für mich eine gewisse Abklärung ;-)

Ansonsten verweise ich auf mein letztes Post und daran ändert auch nicht das gebetsmühlengleiche Wiederholen leerer Phrasen deinerseits nichts und weiterführend zweifel ich ganz einfach an, dass Du wirklich so in der Materie Schwerhörigkeit als Betroffener verankert bist wie Du vorgibst zu sein.
Zuletzt geändert von rabenschwinge am 6. Dez 2017, 13:52, insgesamt 1-mal geändert.
Lchtschwrhrg
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Re: "Bestmöglichkeitsbescheinigung"

#36

Beitrag von Lchtschwrhrg »

Komisch Gewichtl,
ich meine, es hättte den ganzen Firlefanz nicht gebraucht -

ich hab vorab zuerst den für mich richtigen AKU gesucht - auch dort, wo ich zuerst nicht nur entfernungsbedingt nie hingehen wollte - indem ich immer als Unwissender schlicht gefragt habe - und nur klar gesagt hab, dass ich am Ende aufpreisfrei verstehen will, und an der Reaktion auf diese und andere Grund-Fragen trennte sich für mich die Spreu vom Weizen - und nebenbei lernte ich stets hinzu.

Es war nicht nötig, nervig, h'neckig oder penetrant zu sein -
um am Ende von unter 60 % Wortverständnis (Freiberger) ohne Störschall auf 85% im Störschall zu kommen, mich gut betreut und beraten zu fühlen und meine Fragen nach wie vor freundlich beantwortet zu bekommen. - und die HG als Hilfe nun tatächlich tagtäglich voll zu nutzen, erkannte Probleme umgehend klären zu können.

Denn das mit dem Wald und dem rein und raus gilt auch heute noch -
Zuletzt geändert von Lchtschwrhrg am 6. Dez 2017, 14:17, insgesamt 2-mal geändert.
Faber

Re: "Bestmöglichkeitsbescheinigung"

#37

Beitrag von Faber »

hallo @Lchtschwrhrg,
eine kurze Verständnis-Nachfrage:
du bist aufpreisfrei versorgt?
mit welchem Hörsystem schaffte DEIN Gehör "aufpreisfrei" den Sprung von 60% OHNE Störschall auf 85% MIT Störschall?
LG
Gewichtl
Lchtschwrhrg
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Re: "Bestmöglichkeitsbescheinigung"

#38

Beitrag von Lchtschwrhrg »

Gewichtl -
ja. Aufpreisfrei war meine klare Ansage -
Nachdem ich mich schon fast auf ein GN-Resound Verso eingeschossen hatte, habe ich beinahe just for fun - noch als Gegen-Check gebeten, doch noch das auch auf der Liste stehende Unitron Moxi N Fit 500 xS (13.20.12.2629) testen zu können - bei dem System war ich ganz zu Anfang noch nicht gleich überzeugt - weil das Rascheln und Knistern, dass bei GN Resound schnell weggeregelt wurde, hier scheinbar nicht eliminiert wurde. Dafür fiel mir sofort auf, dass ich vom Gerät sehr klare Information über dessen Status bekam, und die Richtungsidentifikation von Schallquellen war besser. Ich hab dies dann eigentlich noch nicht als Verbesserung gesehen, in einem sehr belebten Laden konnte ich mich gut Verständigen und hatte das Gefühl, gar kein HG zu haben - bis ich dann auf der Straße merkte, wie blitzschnell das Moxi das Programm anpasste - so fand ich das mit mehr Tragen immer besser und hab mich dafür entschieden, zumal ich da auf einer Seite die Lautstärke regle (zwar nur in einer Richtung, aber dafür habe ich die HGs entsprechend einstellen lassen - und auf der anderen Seite habe ich 4 - d.h.3 freie Programmplätze, bei denen ich "meine" Sonderanpassungen hinterlegen lies. Aku war selbst beeindruckt, wie geringfügige Veränderungen bei mir Akzeptanz oder Ablehnung brachten- und war von der 85% mitStörschall Messung selbst begeistert.
Die Leistung verbesserte sich deutlich, als ich von Schirmchen auf Domes ging - damit ist es für mich perfekt. Der Klang, der schon etwas gewöhnungsbedürftig war, hat sich mit der tagtäglichen Nutzung deutlich normalisiert, egal ob Wasserrauschen , Spülung oder Zeitung -es klingt wieder für mich "normal" wie früher- und ich höre mehr.
Mein Problem habe ich mit Cerumen - die Ex-Hörer wurden deshalb bereits mehrfach gewechselt - bekam jede Menge Cerumen-Filter dafür mit und wechsle sehr oft - inzwischen kenn ich die Folgen und bin nicht mehr erschrocken darüber - wechseln geht leicht..
Mir gefällt das HG - und wenn ich ein neues Problem habe - hilft mir Aku sehr fachkundig und freundlich!
Zuletzt geändert von Lchtschwrhrg am 6. Dez 2017, 16:56, insgesamt 2-mal geändert.
Faber

Re: "Bestmöglichkeitsbescheinigung"

#39

Beitrag von Faber »

moin @Lchtschwrhrg,
also bist du NICHT "aufpreisfrei" versorgt.
Danke für die Klarstellung.
LG
Gewichtl
rabenschwinge
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Re: "Bestmöglichkeitsbescheinigung"

#40

Beitrag von rabenschwinge »

Aber bestmöglich hörend, worunter du ja den Thread selbst gestellt hast, Gewichtl ;-)
Faber

Re: "Bestmöglichkeitsbescheinigung"

#41

Beitrag von Faber »

der Thread handelt von der Bestmöglichkeitsbescheinigung für bestes hören aufpreisfrei :)
zur Erinnerung: DEIN Spruch:
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart :)
rabenschwinge
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Re: "Bestmöglichkeitsbescheinigung"

#42

Beitrag von rabenschwinge »

Gewichtl hat geschrieben:moin,
wie haltet Ihr mitbetroffenen Hörverbesserungshilfebedürftigen das mit folgender Sachlage:
Meine Krankenkasse verlangt von meinem Hörakustiker - damit sie ihn bezahlt - dass ICH - auf einem entsprechenden Formular - schriftlich bescheinige, dass ich mit dem aufzahlungsfreien Hörsystem bestmöglich verstanden habe:
wörtlich:
Ich bin über das qualitativ hochwertige Angebot einer aufzahlungsfreien Versorgung (ohne Aufzahlung, ausgenommen der gesetzlichen Zuzahlung) informiert worden. Mit dem(n) getesteten aufzahlungsfreien Hörsystem(en) habe ich - soweit möglich – sowohl bei störenden Umgebungsgeräuschen als auch in größeren Räumen und größeren Personen gruppen ein bestmögliches Sprachverstehen erreicht
Zitat Ende:
Mein Problem ist:
WIE soll ICH beurteilen, was "ABSOLUT" bei mir "bestmöglich" wäre?
Mein subjektives er-LEBEN in den genannten Situationen lässt mein Hörakustiker nicht gelten.
Auch den - von meiner Krankenkasse als Alternative genannten Vergleichstest mit ganzen Sätzen - anstelle Einsilberworten - führt er nicht durch.
Anstelle dessen sucht ER aus, welche Einsilber angeboten werden,
und beurteilt ER, wieviel - für Ihn - als "verstanden" gelten,
und erwartet ER, dass ich DAS dann als "bestmöglich" anerkenne und das so gegenüber meiner Kasse behaupte.
DAS kann ich aber doch gar nicht?!?!
WIE macht IHR das?
Bescheinigt IHR etwas, was IHR gar nicht beurteilen können durftet?
Danke für Info von Mitbetroffenen.
LG
Gewichtl
:lol: Deine Fragen, Schnuckel ....
Faber

Re: "Bestmöglichkeitsbescheinigung"

#43

Beitrag von Faber »

moin,
dieser Thread hat für den geneigten Leser aber schon mal sicher für "aha-Erlebnisse" gesorgt, weil ich kühn behaupte:
Es dürfte nicht zum Standardwissen der Hörhilfebedürftigen gehören, dass die seine Versorgung (mit)bezahlende Krankenkasse ihnen die totale Souveränität der letzten Entscheidung zugesteht, nämlich für DREI verschiedene Perzeptionen:
1.
Für festgelegte "aufzahlungsfrei-anpassungs-Beharrer" das vorgeschriebene Formular nach Anhang 4.1 (um nicht in die "Fichtefalle" zu tappen: "Basisgeräte können nicht besser").
2.
Für festgelegte "Aufzahlungs-Beharrer" das vorgeschriebene Formular nach Anhang 4.2 (wer nicht sparen will, der muss es auch nicht)
3.
Für vernunftnutzende Menschen, die BEIDES gewissenhaft ausprobieren das vorgeschriebene Formular nach Anhang 4.3 (wo deutlich dargestellt ist, was aufzahlungsfrei ist).
Besser geht doch nicht.
Warum wird die Verbreitung dieser Erkenntnis hier so vehement bekämpft?
LG
Gewichtl
rabenschwinge
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Re: "Bestmöglichkeitsbescheinigung"

#44

Beitrag von rabenschwinge »

Gewichtl hat geschrieben: Mein Problem ist:
WIE soll ICH beurteilen, was "ABSOLUT" bei mir "bestmöglich" wäre?
Mein subjektives er-LEBEN in den genannten Situationen lässt mein Hörakustiker nicht gelten.
Auch den - von meiner Krankenkasse als Alternative genannten Vergleichstest mit ganzen Sätzen - anstelle Einsilberworten - führt er nicht durch.
Anstelle dessen sucht ER aus, welche Einsilber angeboten werden,
und beurteilt ER, wieviel - für Ihn - als "verstanden" gelten,
und erwartet ER, dass ich DAS dann als "bestmöglich" anerkenne und das so gegenüber meiner Kasse behaupte.
DAS kann ich aber doch gar nicht?!?!
WIE macht IHR das?
Bescheinigt IHR etwas, was IHR gar nicht beurteilen können durftet?
Danke für Info von Mitbetroffenen.
LG
Gewichtl
Das war Deine Fragestellung aus Deinem EP ;) ich kann ja nichts dafür, dass Du das Thema da auf Dein Problem und Deine Fragen festgelegt hast. Wobei Du auf beides inzwischen erschöpfend Antwort bekommen hast, Liebes.
Faber

Re: "Bestmöglichkeitsbescheinigung"

#45

Beitrag von Faber »

"erschöpfende Antwort"???
wieviel Nicht-Akustiker, sondern ganz einfache Betroffene sind hier meiner Bitte gefolgt und haben ihre Erfahrungen mit dieser Bescheinigung mitgeteilt?
zähl mal.
und dann erzähl noch mal, wann etwas für dich als "erschöpfend beantwortet" gilt :)
LG
Gewichtl
rabenschwinge
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Re: "Bestmöglichkeitsbescheinigung"

#46

Beitrag von rabenschwinge »

:) keine Zeit, denn ich finde die Unterhaltung mit Dir doch nichtssagend und langweilig.

Zumal es interessantere Themen im Forum gibt, die nicht unter Deiner Thematik Akustiker Bashing liefen und aus denen ich für mich mehr an Informationen und Anregungen ziehen kann.
Faber

Re: "Bestmöglichkeitsbescheinigung"

#47

Beitrag von Faber »

DAS genau ist der Sinn an Vielfalt der Meinungen:
Jeder nimmt sich das Zipfelchen von der Wahrheit, was ihm in den Raum zwischen den eigenen Ohren passt.
DAS nennt man dann "wahr-Nehmung".
LG
Gewichtl
Lchtschwrhrg
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Re: "Bestmöglichkeitsbescheinigung"

#48

Beitrag von Lchtschwrhrg »

Gewichtl hat geschrieben:moin @Lchtschwrhrg,
also bist du NICHT "aufpreisfrei" versorgt.
Danke für die Klarstellung.
LG
Gewichtl
?? wie bitte ?? Hast Du optisch-kognitive-dysfunktionen?
Ich habe vorndran geschrieben, dass ich aufpreisfrei als Grundbedingung benannt habe.
Nirgend wo im Beitrag steht, dass ich einen Aufpreis bezahlt habe.
Wie kommst Du dann darauf, ich wäre "NICHT Aufpreisfrei versorgt??
Ich habe im Markt heute verfügbare stinknormale Festpreisgeräte, inzwischen sind (wenn ich richtig gehört habe) sogar neuere Typen mit auf der Liste
Zuletzt geändert von Lchtschwrhrg am 6. Dez 2017, 21:09, insgesamt 1-mal geändert.
Faber

Re: "Bestmöglichkeitsbescheinigung"

#49

Beitrag von Faber »

oh, dann bitte entschuldige,
ich darf also festhalten:
auch Unitron Moxi N fit 500 xS wird aufzahlungsfrei angepasst.
Das ist doch suuuper.
na also - geht doch :)
darf ich trotzdem kurz nachfragen:
von welcher "Liste" schreibst du?
der Hörakustiker muss dir doch das für Dich individuell geeignete Gerät anpassen und nicht "irgendwas von ´ner "Kassengeräteliste"
LG
Gewichtl
rabenschwinge
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Re: "Bestmöglichkeitsbescheinigung"

#50

Beitrag von rabenschwinge »

ich schüttel grad fassungslos mit dem Kopf wie wenig dir was geläufig, Gewichtl. Von nichts `nen Plan aber die Megawelle gegen AKUS fahren wollen tztztz.
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