Ich möchte die wichtigsten Punkte nochmals heraus greifen, sie durch weitere Ueberlegungen ergänzen und ein vorläufiges Fazit ziehen (natürlich aus meiner Perspektive):
MadCat hat geschrieben:Gestern waren wir also beim Pädaudiologen. Dort wurde nochmal eine TEOAE gemacht. Mein Mann war mit ihr drin, er sagte, dass sie wach wurde und dann auch keinen Bock hatte und viel gezappelt hat. Außerdem haben sie sie in der Praxis vor so ein Lautsprechersystem gesetzt und ihr Geräusche vorgespielt (Hundebellen, Fahrradbimmeln...). Auch das hat sie nicht sonderlich groß interessiert. Die Ärztin meinte, die Tests seien nicht gut ausgefallen, eine Reaktion gab es bei 70 dB... Sie hat ihr dann auch (das erste Mal, dass das einer gemacht hat!) in die Ohren geschaut und beidseitig Ergüsse festgestellt.
Eine plausible Annahme ist, dass die TEOAEs links (auch) wegen Paukenergüssen nicht auslösbar sind. Dies wird auch durch die Tympanometrie bestätigt.
In Bezug auf das rechte Ohr allerdings ist diese unauffällig. Es scheint also zumindest rechts keine gravierende Mittelohrproblematik vorzuliegen.
Allerdings steht dies in einem gewissen Widerspruch zur Annahme eines Paukenergusses (oder er ist nicht stark ausgeprägt, wie die Aertzin gesagt hat).
Aus diesem Grunde halte ich es für möglich, dass rechts das Innenohr ebenfalls betroffen ist. Ganz eindeutig scheint mir dies nicht.
Die Freifeldaudiometrie ist laut Arztbericht nicht eindeutig ausgefallen. Die Reaktion bei 70 dB ist vielleicht nicht auf Grund des Hörreizes erfolgt.
Allerdings heisst dies auch nicht abschliesend, dass gar keine Reaktion aufgetreten ist. Es ist also unklar, ob das Kind auf Hörreize reagiert hat (es kommt auch darauf an, wie hoch die Pegel waren; wenn bis 100 dB getestet wurde und bei 70 dB nicht eindeutige Reaktionen erfolgten, kann man sich fragen, wie die Reaktionen bei 100 dB ausfielen (immer noch nicht eindeutig, oder wurde nicht getestet?).
MadCat hat geschrieben:Aber sie reagiert weder auf Klatschen, Poltern oder Ansprache...
Dies werte ich als Hinweis, dass eine höhergradige Hörstörung vorhanden sein könnte. Insbesondere deckt sich dieser Umstand mit den BERA-Ergebnissen. Es scheint sowohl das Mittelohr (insbesondere links) als auch das Innenohr (insbesondere rechts) mitbetroffen zu sein.
Laut BERA liegt eine an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit im Hochtonbereich vor; allerdings scheint ein Anteil von mindestens gegen 20 dB auf eine Schallleitungsproblematik zurück zu führen zu sein, welche sich auflösen wird (Paukenergüsse), und es ist einerseits mit einer gewissen Messungenauigkeit zu rechnen, andererseits können die Hörbahnen noch reifen, was sich ebenfalls messtechnisch auswirken kann.
In Bezug auf die BERA hat mich die eine Aussage der Aerztin etwas stutzig gemacht:
MadCat hat geschrieben:Die Ärztin sagte mir gerade am Telefon, dass keine Potentiale bei der BERA festgetellt wurden (sie könne mir auch drei gerade Linien aufmalen...).
Ich erinnere mich nicht, je Potentialkurven einer BERA gesehen zu haben, welche ganz gerade waren. Es gab immer leichte Unebenheiten (ich vermute, dass die Aussage symbolisch zu verstehen ist).
Aus all dem ziehe ich (persönlich) folgendes Fazit:
Ausmass, Art und Orte ders Hörverlusts sind nochmals möglichst sorgfältig abzuklären (Zweitmeinung). Wird der Verdacht auf eine Hörstörung erhärtet, sind je nachdem Hörgeräte anzupasen. Ueber den Zeitraum von mindestens einem halben Jahr sind diese zu tragen (bei Akzeptanz) und die Entwicklung in Bezug auf Messergebnisse, Hörreaktionen (und Sprachentwicklung) etc. zu beobachten.
Eine
CI-Voruntersuchung halte ich zu diesem Zeitpunkt für nicht erforderlich (höchstens, falls eine Verknöcherung der Schnecke erfolgen könnte, was nicht der Fall scheint), aus zwei Gründen:
1. Im Moment ist es eh sinnvoll, zuerst in Richtung Hörverlust nochmals abzulären und, wird ein gewisses Aussmass plausibel bestätigt, Hörgeräte anzupassen und je nachdem idealerweide damit zu beginnen, dem Kind zusätzlich Gebärden anzubieten.
2. Sollte bei der
CI-Voruntersuchung fest gestellt werden, dass ein CI nicht (bzw. aller Wahrscheinlichkeit nach nicht) funktionieren wird, so ändert dies nichts am Vorgehen (Punkt 1; ausser vielleicht, dass man die Hörgeräte absetzen muss).
Anderseits kann eine
CI-Voruntersuchung nicht garantieren, dass ein CI Erfolg bringen wird.
Natürlich gibt es noch weitere Gründe, welche dagegen sprechen, aber auch mindestens ein Grund, welcher dafür spricht. Hierauf gehe ich im Moment nicht näher ein.
So viel aus meiner Sicht, wobei diese etwas klarer ausfallen könnte, wenn ich Einsicht in sämtliche Unterlagen hätte (dies selbstverständlich nur als Anmerkung, nicht als Aufforderung).
Ich hoffe für Euch das Beste!
Gruss fast-foot
Ausgewiesener Spezialist* / Name: Wechselhaft** / Wohnsitz: Dauer-Haft (Strafanstalt Tegel) / *) zwecks Vermeidung weiterer Kollateralschäden des Landes verwiesen / **) Name fest seit Festnahme