Ermittlung des GdB's

Chrissy_1
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Re: Ermittlung des GdB's

#26

Beitrag von Chrissy_1 »

Hi Coralie

Die Sache mit dem Hörschutz habe ich mal probiert. Aber da hab ich fast nichts mehr gehört. Von daher war das nichts für mich, denn Maschinen haben ihre Töne ...... die dazu gehören und die eben nicht dazu gehören, wenn Störungen etc. auftreten. Der Hörschutz würde mich wahrscheinlich diese Töne, die nicht dazu gehören, gar nicht wahrnehmen lassen.

Dann habe ich über das KJC einen EinEuroJob bei einer Beschäftigungsgesellschaft in der Verwaltung gemacht. Dazu habe ich ein Super Arbeitszeugnis, so dass ich gern einen Büroberuf dazu erlernen möchte.
Das widerrum kostet Geld, was nun nicht im Übermass vorhanden ist. Jeder kennt das ja ..... leere Kassen, Gürtel enger schnallen .....usw. usf.
Einen Rechtsanspruch auf einen Bildungsgutschein hat man nur, wenn man noch nichts erlernt hat, was bei mir nicht der Fall ist.
Nun habe ich mir über das Internet einen Beruf und Bildungsträger gesucht, der Umschulung anbietet und habe dazu am 3.3.2010 ein Beratungsgespräch. Dies ist allerdings keine Schule für Hörgeschädigte usw. Mal schaun was die sagen und wie man das Ganze dann anstellen kann, dass ich zu einem Büroberuf komme.

Die Arbeit im Büro hat mir auch Spass gemacht und ich selbst sehe durch meine Figur und meinen Sport auch nicht gebrechlich aus .... vielleicht ist das auch ein Aspekt, warum sich manche oder die SB nicht vorstellen können, hier einen ungesunden Menschen der einen GdB haben kann, vor sich zu haben? Ich weiss nicht, warum gerade Schwerhörigkeit so angezweifelt wird.

Diese Woche habe ich ja erneut Termin beim Hals- Nasen- Ohrenarzt. Da will ich versuchen ihm die Thematik nochmal plausibler zu erläutern. Er hat ja 2007 auch angeraten, wenn das AA etwas wissen möchte, oder Fragen dazu hat - sie sich jederzeit an ihn wenden können. Nur welches Arbeitsamt oder KJC macht das schon. Das muss man denen dann wohl selbst vorlegen. Ich will hoffen, dass er mir dieses mal was Exaktes dazu aufschreibt.

LG Ines
Coralie
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Re: Ermittlung des GdB's

#27

Beitrag von Coralie »

Hallo Ines,

hast Du denn eigentlich Hörgeräte? Bei dem Ausmaß der (Hochton) Schwerhörigkeit wäre es ja notwendig.
Die getrichelte Linie ist die Messung der Knochenleitung. Du hattest nach dem Kopfhörer bei der Hörtestung einen zweiten Hörer bekommen, den Du hinter das Ohr aufsetzten solltest. Anhand der beiden Kurven kann man feststellen, ob die Ursache der Schwerhörigkeit im Innen oder Mittelohr liegt.
Der Schwerbehindertenausweis hilft bei der Jobsuche übrigens nicht unbedingt. Jeder macht da unterschiedliche Erfahrungen....bei mir selber war die Behinderung diesbezüglich nie ein Problem, allerdings wurde das Ausmaß mener Schwerhörigkeit glaube ich immer unterschätzt, da ich ohne Probleme in ruhigen Situationen kommunizieren kann....
Das Mitschicken des Befunde (die Hörkurve die Du eingecannt hast reicht, wenn Du keine weiteren Erkrankungen geltend machen möchtest wie beispielsweise Tinnitus) ist nicht unbedingt notwendig, wenn Du Deine Ärzte angist, werden auch Befunde angefordert, aber es könnte das Verfahren beschleunigen. Aber Geld ausgeben für Atteste ist nicht notwendig.
Naja , die Frage ist ja was willst Du? Eine Umschulung in einen Bürojob, dann müßtest Du für Deine bisherige Tätigkeit berufsunfähig sein, solange das nicht der Fall ist und es Stellen in Deinem Bereich gibt, dürfte das schwierig sein, und wenn man Arbeitslosengeld 2 bekommt muß man jeden zumutbaren Job annehmen....ich denke auch nicht, dass man unbedingt in Einrichtungen fortgebildet werden muss, die auf Hörbehinderungen spezialisiert sind, denn Dein Hörverslust müßte doch noch ganz gut ausgleichbar sein und zur Not kann man eine FM-Anlage beantragen.

LG Coralie
Zuletzt geändert von Coralie am 27. Feb 2010, 22:57, insgesamt 1-mal geändert.
CI einseitig, andere Seite mit Hörgerät versorgt bei an Taubheit grenzender Schwerhörigkeit.
Chrissy_1
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Re: Ermittlung des GdB's

#28

Beitrag von Chrissy_1 »

Hi Coralie

bleibt das nach diesem Diagramm was ich da gepostet habe bei 50% GdB?

LG Ines
fast-foot
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Re: Ermittlung des GdB's

#29

Beitrag von fast-foot »

Hallo Cryssy 1,

schau Dir mal diesen Beitrag an:

http://www.schwerhoerigenforum.de/phpbb ... php?t=4103

Nimm zur Berechnung nicht die Werte der gestrichelten Linie.

Ich würde Deinen GdB auf 70 % schätzen. Du kannst Ihn ja ausrechnen und mitteilen, auf welchen Wert Du gekommen bist.

Gruss fast-foot
Ausgewiesener Spezialist* / Name: Wechselhaft** / Wohnsitz: Dauer-Haft (Strafanstalt Tegel) / *) zwecks Vermeidung weiterer Kollateralschäden des Landes verwiesen / **) Name fest seit Festnahme
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Re: Ermittlung des GdB's

#30

Beitrag von rhae »

Chrissy_1 hat geschrieben: bleibt das nach diesem Diagramm was ich da gepostet habe bei 50% GdB?
Das gescannte Audiogramm entspricht ja exakt Deinen schon vorher geposteten Werten und so bleibt es beim GdB 50 und Merkzeichen RF (Hörverlust rechts 68, links 74%). Die gestrichelte Linie könnte wie Coralie schon gesagt hatte die Knochenleitung sein, hat aber keinen Einfluß auf die GdB-Berechnung.

vg Ralph
Chrissy_1
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Re: Ermittlung des GdB's

#31

Beitrag von Chrissy_1 »

Hi Fast - Food

ich kam auf das hier:
Der Hörverlust rechts ist: 68 % Hochgradige Schwerhörigkeit
Der Hörverlust links ist: 74 % Hochgradige Schwerhörigkeit

50% bei Erwachsenen.

Wieso schreibt der Ohrenarzt dann "mittelgradig" anstatt "hochgradig"? Das ist ja verwirrend.
Der schwerbehindertenausweis hilft bei der Jobsuche übrigens nicht unbedingt.
Bei der Jobsuche soll er mir nicht helfen. Ich habe ja schon einen Beruf, womit ich aber in lauten Produktionshallen arbeiten würde (sofern ich einen Arbeitsplatz finden würde). Ich war bisher Maschinen- und Anlagenführerin. Im Lärm soll ich aber auf Grund der Schwerhörigkeit nicht arbeiten. Also wäre es nun gut in einem Umfeld zu arbeiten, also Büro z.B., wo kein Lärm ist. Einen Büroberuf habe ich aber nicht, müsste diesen quasi erlernen. Anspruch auf einen Bildungsgutschein hat man aber nur dann, wenn man noch keine Ausbildung hat oder aber gesundheitliche Gründe eine Neuorientierung verlangen.
Hier denke ich wäre es dann vielleicht möglich mittels SB Ausweis über eventuell eine REHA MAssnahme diesen Beruf doch noch finanziert zu kriegen, bzw. erlernen zu können. Das weiss ich allerdings nicht genau ... das ist nur so ein Gedanke von mir.
ich denke auch nicht, dass man unbedingt in EInrichtungen fortgebildet werden muss, die auf Hörbehinderungen spezialisiert sind,...
Nein das denk ich so jetzt auch nicht. Ich lese ja schon seit Jahren vom Mund ab, komme so mit der SH ganz gut zurecht, wenn man das so sagen darf. Meine SB beim KJC zweifelt ja nicht ohne Grund daran und kann sich das nicht vorstellen bei mir. Eben weil das bei mir von Angesicht zu Angesicht gar nicht auffällt. Es fällt halt nur im Lärm auf, wenn ich kein Gesicht dazu habe, ich von hinten angesprochen werde oder Leute leise sprechen bzw. nuscheln. Aber sonst habe ich mich an die SH und wie ich damit umgehe gut gewöhnt .... wahrscheinlich im Laufe der Jahre gut eingependelt ... ist ja von Kindheit an schon und wurde trotzdem erst festgestellt als ich 15 Jahre alt war.

All den anderen ganz lieb Danke für ihre Antworten
LG Ines
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