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Re: Servicepakete

Verfasst: 23. Okt 2025, 20:15
von Ohrenklempner
Bevor es hier zu Verwirrungen kommt: Das Hörgerät wird seitens des Herstellers im Regelfall ausgetauscht, man bekommt de facto ein Neues. Es ist aber "nur" eine Reparatur und wird rechtlich auch so behandelt. Kostet deutlich weniger als ein neues Hörgerät (Pi mal Daumen 200 € +/-50%), aber es gibt keine neue Garantie/Gewährleistung. Rechtlich handelt es sich beim ausgetauschten Hörgerät um ein repariertes Gerät.

Früher haben die Krankenkassen tatsächlich Reparaturen übernommen im Sinne von "gezahlt". Da gab es bei vielen Kassen noch keine Reparaturpauschalen. Heute übernimmt die Krankenkasse keine Reparaturen mehr sondern zahlt nur eine Pauschale für sechs Jahre, mit der der Akustiker sich zum Service verpflichtet. Daher ist es auch so, dass Reparaturen wegen Fahrlässigkeit/Vorsatz und bei teureren Hörgeräten mit einem Eigenanteil behaftet sein können.