Das ist ganz klar. Sagte ich ja auch. Da ich beruflich oft mit sowas zu tun habe, kenne ich mich da ja aus.etzt driften wir aber doch arg vom Thema ab. Für Ausschreibungen der öffentlichen Hand gibt es ein Vergaberecht, welches eingehalten werden muss. Wenn das bundesweit/europaweit vorschreibt, z.B. wenn die voraussichtliche Auftragssumme über einem Grenzwert liegt, dann muss das so gemacht werden.
Trotz finde ich das generell unschön, das nicht Unternehmen vor Ort genommen werden, da diese ja auch dort wo ausgeschrieben wird ihre Steuern zahlen.
Gruß
sven