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Re: hören Sie schlecht? Abhilfe 2021

Verfasst: 18. Feb 2021, 11:21
von Akustik Alex
:popcorn:

Re: hören Sie schlecht? Abhilfe 2021

Verfasst: 18. Feb 2021, 11:26
von Ohrenklempner
Der Kunde kauft bei mir Hörgeräte, damit wurde ein Kaufvertrag geschlossen. Die Kostenübernahme seitens der Krankenkasse ist unerheblich. Die Hörgeräte sind ja auch Eigentum des Versicherten. Völlig egal, ob oder wie viel die Krankenkasse dazubezahlt hat. Die Versorgung wird durch den Versorgungsvertrag geregelt (Vertragspartner sind Krankenkasse und Akustiker), aber der eigentliche Kauf inkl. Gewährleistung usw., ist ein Vertrag zwischen Kunde und Akustiker.

Re: hören Sie schlecht? Abhilfe 2021

Verfasst: 18. Feb 2021, 11:28
von Johannes B.
ich habe keinen Vertrag mit meinem Akustiker, sondern nur eine Versorgungsbestätigung nebst Quittung für 20 .-€

Re: hören Sie schlecht? Abhilfe 2021

Verfasst: 18. Feb 2021, 11:37
von rabenschwinge
Akustik Alex hat geschrieben: 18. Feb 2021, 11:21 :popcorn:
Teilst Du :sm(89):

Re: hören Sie schlecht? Abhilfe 2021

Verfasst: 18. Feb 2021, 11:39
von Ohrenklempner
Johns hat geschrieben: 18. Feb 2021, 11:28 ich habe keinen Vertrag mit meinem Akustiker, sondern nur eine Versorgungsbestätigung nebst Quittung für 20 .-€
Und das nennt sich dann Kaufvertrag. ;)

Ihr mit eurem Popcorn nervt... man hat echt Mühe nem Strang zu folgen. Sich beschweren, dass jemand das Forum zumüllt, aber selbst überall Mist hinterlassen. Doppelmoral stinkt.

Re: hören Sie schlecht? Abhilfe 2021

Verfasst: 18. Feb 2021, 12:00
von Nanni
Ohrenklempner hat geschrieben: 18. Feb 2021, 11:39
Ihr mit eurem Popcorn nervt... man hat echt Mühe nem Strang zu folgen. Sich beschweren, dass jemand das Forum zumüllt, aber selbst überall Mist hinterlassen. Doppelmoral stinkt.
Ohrenklempner, das siehst du falsch: Wir tragen genauso effektiv zur Diskussion bei, wie Johns effektiv unsere Fragen beantwortet. Da wollen wir doch jetzt keine Unterschiede machen, was erlaub ist ;)

Re: hören Sie schlecht? Abhilfe 2021

Verfasst: 18. Feb 2021, 12:14
von Alex68
:sm(4):

genau
:popcorn: :popcorn:

Re: hören Sie schlecht? Abhilfe 2021

Verfasst: 18. Feb 2021, 12:14
von Ohrenklempner
Erlaubt ist alles, aber es motiviert mich nicht gerade bei der Beantwortung von Fragen, wenn jeder zweite Beitrag aus Popcornweiterreichen besteht.
Man kann sich ja gut leider oder nicht gut leiden, das steht jedem zu. Aber gemeinschaftlich einen Nutzer zu veralbern, und "Auge um Auge" Diskussionen zu zerschießen mit offensichtlichen Müll-Beiträgen, die nicht nur so aussehen sondern auch so gemeint sind, ist ziemlich sehr unter der Gürtellinie. Benehmt euch mal wie Erwachsene. Mich kotzt auch an, dass Moderatoren da aufspringen und schön mithetzen.

Re: hören Sie schlecht? Abhilfe 2021

Verfasst: 18. Feb 2021, 12:16
von rabenschwinge
;-) ich bin das erste Mal erwachsen. Gibt es da eine DIN Norm, wie man sich da zu benehmen hat?

Re: hören Sie schlecht? Abhilfe 2021

Verfasst: 18. Feb 2021, 12:18
von Ohrenklempner
Ich denke, das sollte sich von selbst verstehen. :D

Re: hören Sie schlecht? Abhilfe 2021

Verfasst: 18. Feb 2021, 12:19
von Alex68
was nervt sind die ständig gleichen Schallplatten- das hat nix mit hetzen zu tun
wenn man dann offensichtlich nicht auf Fragen antwortet, dann ist das hier auch keine hilfreiche Diskussion

Re: hören Sie schlecht? Abhilfe 2021

Verfasst: 18. Feb 2021, 12:25
von Mukketoaster
ich wollte mich eigentlich nicht mehr zu dieser Person äussern- aber Ohrenklempner, findest du nicht er ist mitunter selbst schuld an seiner Situation?

Re: hören Sie schlecht? Abhilfe 2021

Verfasst: 18. Feb 2021, 12:29
von Johannes B.
Ohrenklempner hat mich schon viele Jahre hier ertragen
und wir schenken uns nichts, aber:
es war nie - ich betone NIE - ausschließlich von persönlicher Entwertungsabsicht getragen!
Merke:
das geht ;-)

LG
Johns

Re: hören Sie schlecht? Abhilfe 2021

Verfasst: 18. Feb 2021, 12:49
von Nanni
OK, ich gelobe Besserung und werde bemüht sein, nur noch auf sinnvolle Beiträge zu antworten.
Aber es juckt mich halt immer in den Fingern O:)
Und wenn Johns von "wir" und "alle" schreibt, schließt mich das ein, da werde ich mich notfalls immer von distanzieren.
Vielleicht lässt er sich ja darauf ein, seine Beiträge mit "ich" und "meine" zu gestalten, so dass sich nicht automatisch jeder davon angesprochen fühlen muss.

Ansonsten, Kuchen mag ich eh lieber als Popcorn - in dem Sinne: einen schönen Tag an alle

Re: hören Sie schlecht? Abhilfe 2021

Verfasst: 18. Feb 2021, 13:05
von Johannes B.
Nanni hat geschrieben: 18. Feb 2021, 12:49 OK, ich gelobe Besserung und werde bemüht sein, nur noch auf sinnvolle Beiträge zu antworten.
Aber es juckt mich halt immer in den Fingern O:)
Und wenn Johns von "wir" und "alle" schreibt, schließt mich das ein, da werde ich mich notfalls immer von distanzieren.
Vielleicht lässt er sich ja darauf ein, seine Beiträge mit "ich" und "meine" zu gestalten, so dass sich nicht automatisch jeder davon angesprochen fühlen muss.

Ansonsten, Kuchen mag ich eh lieber als Popcorn - in dem Sinne: einen schönen Tag an alle
Nanni, das ist ein Wort,
auch ich werde nie "wir" und "alle" schreiben.
hatte ich das schon einmal?
wo denn?
oder ist das eine Zuschreibung von dir? ;-)
LG
Johns

Re: hören Sie schlecht? Abhilfe 2021

Verfasst: 18. Feb 2021, 13:12
von Radsport
Ohrenklempner hat geschrieben: 18. Feb 2021, 11:39
Johns hat geschrieben: 18. Feb 2021, 11:28 ich habe keinen Vertrag mit meinem Akustiker, sondern nur eine Versorgungsbestätigung nebst Quittung für 20 .-€
Und das nennt sich dann Kaufvertrag. ;)
Richtig, ein Kaufvertrag kommt zustande, wenn jemand gegenüber einem anderen gegen Entgelt tätig wird. Dabei ist in unserem Fall wohl unerheblich, dass der zu zahlende Betrag, bis auf 20,00 Euro Eigenanteil der Käuferin / des Käufers, durch die Krankenkasse bezahlt wird. Eindeutige Vertragspartner*innen sind Akustiker*in und Erwerber*in der Hörgeräte. Das führt auch zu weiteren Konsequenzen. Sollte das / die Hörgerät/e einen Defekt haben, wird sich Käufer*in nicht an die Krankenkasse, sonder an den Akustiker zwecks Fehlerbehebung wenden.

Re: hören Sie schlecht? Abhilfe 2021

Verfasst: 18. Feb 2021, 13:36
von ossi67
Wie im Kindergarten…. :-x

Wenn mir eine Frage nicht Gefällt, dann Ignoriere ich die, wenn wir alle nicht auf bestimmte Fragen,
von bestimmten Forenmitgliedern Antworten würden, erübrigt sich das nach und nach von alleine…. :yes:

Ein dickes Lob für Ohrenklempner, der hier versucht immer die Fragen höflich zu beantworten …. :clap: :clap:

Re: hören Sie schlecht? Abhilfe 2021

Verfasst: 18. Feb 2021, 13:50
von ossi67
Und zum Thema….

Dafür das das meine gekauften Geräte sind, habe ich als Besitzer wenig Mitsprache rechte,
es ist ja alles vordefiniert und geregelt, was ich mit meinem Besitz alles machen darf und was nicht,
ich fühle mich beim AKU häufig entmündigt.

Gruß

Re: hören Sie schlecht? Abhilfe 2021

Verfasst: 18. Feb 2021, 13:52
von rabenschwinge
ossi67 hat geschrieben: 18. Feb 2021, 13:50 Und zum Thema….

Dafür das das meine gekauften Geräte sind, habe ich als Besitzer wenig Mitsprache rechte,
es ist ja alles vordefiniert und geregelt, was ich mit meinem Besitz alles machen darf und was nicht,
ich fühle mich beim AKU häufig entmündigt.

Gruß
Hmm, was regelt wer, was ich mit meinen Hörgeräten machen darf? Die Aussage verstehe ich nicht wirklich.

Re: hören Sie schlecht? Abhilfe 2021

Verfasst: 18. Feb 2021, 14:20
von Johannes B.
nun, noch einmal zum mitschreiben:
bei einer aufzahlungsfreien Hörgeräteversorgung ist der zu Versorgende NICHT der Vertragspartner des Hörakustikers, sondern die Krankenkasse ist der Vertragspartner des Akustikers, denn nur mit dieser hat der Akustiker einen Versorgungsvertrag hinsichtlich des zu versorgenden Objektes.
Dass der zu Versorgende einen gesetzlichen Eigenanteil zu erbringen hat, das hat er in seiner Eigenschaft als Krankenkassenbeitragszahler zu leisten, NICHT etwa, weil er Vertragspartei gegenüber des Akustikers sei.
Gleiches gilt für seinen Status als Auftraggeber, welcher seine Krankenkasse ermächtigt, gegenüber dem benannten Akustiker die Hörsystemversorgung - an ihm als Objekt - zu bezahlen.
Auch die Auftraggeberfunktion macht ihn nicht zur Vertragspartei.
Auch dass die Krankenkasse die Hörsysteme in das Eigentum ihres Versicherten übergibt, macht den Versicherten nicht zur Vertragspartei gegenüber dem Hörakustikhandwerker.
Beweis:
Ein zu Versorgender (aufzahlungsfreie Versorgung) kann seinen Hörakustiker nicht wegen mangelhafter Leistung (Gewährleistungshaftung) juristisch belangen.
Ein regulärer Kunde (also mit Aufzahlung über die 20.- "Rezeptgebühr" hinaus) der kann das sehr wohl.

Es tut mir leid, dass es Sachverhalte gibt, für die ich nix kann, dass sie so sind wie sie sind, auch wenn sich manch eine(r) damit narzisstisch gekränkt fühlen mag ;-)

LG
Johns

Re: hören Sie schlecht? Abhilfe 2021

Verfasst: 18. Feb 2021, 14:39
von Ohrenklempner
Ich verstehe jetzt nicht, warum ein 20-Euro-Zuzahler juristisch anders dasteht als ein 2000-Euro-Zuzahler. In beiden Fällen wurden dem Versicherten gemäß Versorgungsvertrag Hörgeräte an die Ohren gehängt. Der 2000-Euro-Zuzahler ist genauso Vertragsobjekt wie der Nichts-Zuzahler. Ich mache mit einem 2000-Euro-Zuzahler ja nicht extra einen Vertrag.
Und der Nichts-Zuzahler (oder 20-Euro-Zuzahler) hat genau die gleichen Gewährleistungsansprüche wie der 2000-Euro-Zuzahler.

Re: hören Sie schlecht? Abhilfe 2021

Verfasst: 18. Feb 2021, 14:47
von Johannes B.
moin Ohrenklempner,
wie du das handhabst, das ist deine Kanne Bier.
Juristisch bin ich als rein zu Versorgender nicht befugt, dich in Regress zu nehmen.
Eben WEIL ich NICHT dein Vertragspartner bin, sondern nur ein Vertragsverhältnis mit meiner Krankenkasse habe.
Es mag übrigens Akustiker hier geben, die genau DAS sehr begrüßen mögen ;-)

Re: hören Sie schlecht? Abhilfe 2021

Verfasst: 18. Feb 2021, 14:50
von AssiKatze
Ein zu Versorgender (aufzahlungsfreie Versorgung) kann seinen Hörakustiker nicht wegen mangelhafter Leistung (Gewährleistungshaftung) juristisch belangen.

Das ist wieder falsch!

Mal angenommen du hättest Recht, wovon ich nicht ausgehe, dann kann man immer noch selbst den Aku

wegen mangelhafter Leistung (Gewährleistungshaftung) juristisch belangen.

Man brauch nur die KK zu bitten (macht sie gerne), die Gewährleistungshaftung gegenüber der KK vom Aku

an mich abzutreten.

Schon kann ich ihn juristisch belangen.

Gruß

Re: hören Sie schlecht? Abhilfe 2021

Verfasst: 18. Feb 2021, 14:53
von Johannes B.
Hey AssiKatze,
woher weißt du das alles?
schon gemacht?
oder vom Hörensagen?
oder auf Basis des eigenen Rechtsempfindens?

LG
Johns

Re: hören Sie schlecht? Abhilfe 2021

Verfasst: 18. Feb 2021, 15:14
von AssiKatze
Johns hat geschrieben: 18. Feb 2021, 14:53 Hey AssiKatze,
woher weißt du das alles?
schon gemacht?
oder vom Hörensagen?
oder auf Basis des eigenen Rechtsempfindens?

LG
Johns
Das ist allgemein Wissen, wird gerne in der Insolvenz angewandt, um weiter Gewährleistung zu bekommen.

Gruß