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Re: Erkenntnis des Tages...
Verfasst: 10. Feb 2025, 08:48
von HG007
da bin ich ja ganz zufrieden wie in der Schweiz der Bundesrat zusammengesetzt wird. Nach den Wahlen gibt es keine Verhandlungen wer die Regierung stellen wird, sondern die 4 wählerstärksten Parteien stellen automatisch die 7 Bundesräte ( Minister) und der Bundespräsident wird jedes Jahr neu bestimmt, wobei das auch keine wirkliche Wahl ist, sondern einfach der Reihe nach jeder mal dran kommt

Also gibt es nicht wirklich einen Präsidenten. Und der Bundeskanzler ist in der Schweiz die Person, welche die Sitzungen des Bundesrates vorbereitet und an den Sitzungen teilnimmt ohne Stimmrecht.
Auf Deutschland umgerechnet wären das dann wohl
6 CDU/CSU
4 AfD
4
SP
2 Grüne
Dass AfD und
SP gleich viel hätten, hat mit einer gewissen Ungenauigkeit und Trägheit des Systems zu tun, weshalb z.B. die Grünen in der Schweiz noch n icht in der Regierung vertreten sind.
In der Schweiz sieht das so aus
2 SVP
2 FDP
2
SP
1 Die Mitte
Okay in der Schweiz ist das auch nicht wirklich wichtig, weil wir ja alle 3 Monate über Sachthemen abstimmen und den Murks der Regierung korrigieren können

Re: Erkenntnis des Tages...
Verfasst: 16. Feb 2025, 22:43
von Randolf
Huch, der neue Grundsteuerbescheid ist da!
Re: Erkenntnis des Tages...
Verfasst: 17. Feb 2025, 10:11
von HG007
Randolf hat geschrieben: ↑16. Feb 2025, 22:43
Huch, der neue Grundsteuerbescheid ist da!
Ach das ist ja auch so ein spannender Unterschied zwischen D und CH.
Wir bekommen keinen Bescheid sondern müssen erst mal die ganze Steuererklärung selber ausfüllen -- also Einkommen/Vermögen und alle Ausgaben einreichen und dann bekomme ich Bescheid, was ich zu zahlen habe. Auf unseren sogenannten Nettolohn zahlen wir dann immer noch die Steuern . Also Nettolohn D und CH sind nicht dasselbe

Wenn wir etwas vergessen anzugeben, dann ist das bei uns auch nicht gleich Steuerbetrug sondern nur ein versehen

Betrug ist es nur wenn man gefälschte Unterlagen einreicht.
Re: Erkenntnis des Tages...
Verfasst: 17. Feb 2025, 11:48
von Dani!
HG007 hat geschrieben: ↑17. Feb 2025, 10:11
Auf unseren sogenannten Nettolohn zahlen wir dann immer noch die Steuern . Also Nettolohn D und CH sind nicht dasselbe
Dann ist das nicht Netto. Weder in D noch in CH.
In D werden nach dem als "Nettolohn" bezeichneten Betrag noch die Beiträge zur gesetzlichen Krankenkasse abgezogen, obwohl die Höhe des Betrags direkt vom Einkommen abhängig ist.
Re: Erkenntnis des Tages...
Verfasst: 17. Feb 2025, 14:52
von muggel
HG007 hat geschrieben: ↑17. Feb 2025, 10:11
Randolf hat geschrieben: ↑16. Feb 2025, 22:43
Huch, der neue Grundsteuerbescheid ist da!
Ach das ist ja auch so ein spannender Unterschied zwischen D und CH.
Wir bekommen keinen Bescheid sondern müssen erst mal die ganze Steuererklärung selber ausfüllen -- also Einkommen/Vermögen und alle Ausgaben einreichen und dann bekomme ich Bescheid, was ich zu zahlen habe. Auf unseren sogenannten Nettolohn zahlen wir dann immer noch die Steuern . Also Nettolohn D und CH sind nicht dasselbe

Wenn wir etwas vergessen anzugeben, dann ist das bei uns auch nicht gleich Steuerbetrug sondern nur ein versehen

Betrug ist es nur wenn man gefälschte Unterlagen einreicht.
Der Grundsteuerbescheid hat aber mit der Steuererklärung und Netto/Brutto nichts zu tun.
Der Grundsteuerbescheid legt den zu zahlenden Betrag für diejenigen fest, die ein Grundstück besitzen.
In der Schweiz nennt man dieses LIegenschaftssteuer bzw. Grundstückssteuer.
Re: Erkenntnis des Tages...
Verfasst: 17. Feb 2025, 19:50
von emilsborg
Brutto und Netto ist schon insofern nicht vergleichbar zwischen D und CH wenn man bei Arbeitseinkommen sieht auf welcher Grundlage jeweils das nominale Brutto bzw. Netto berechnet werden in dem jeweiligen Land. Als Grenzgänger kann man ein Liedchen davon singen dass in Deutschland Bestandteile vom Gesamtpaket als steuerpflichtiger Lohn hinzugerechnet werden bei denen jeder Schweizer nur mit dem Kopf schüttelt (zum Beispiel sogenannte überobligatorische Pensionskassenbeiträge), obwohl nominal in beiden Ländern die nachgelagerte Besteuerung angewandt wird (also bei Bezug der Altersleistungen im Ruhestand). Dafür darf in der Schweiz bei einem Haus, welches komplett abbezahlt ist (und bereits ab einer Restschuld unter gewissen Grenzen) der sogenannte Eigenmietwert als Einkommen versteuert werden. Usw. und so fort. Tatsache ist auch, dass in der Schweiz die Löhne für Staatsbürger nur um die sogenannten Sozialabgaben vermindert ausbezahlt werden, Krankenkasse und Steuern zahlen diese selbst an Steueramt und Krankenkasse. Wer das nicht bedenkt steht dumm da wenn dann ohne Rücklagen die Betreibung droht…
Re: Erkenntnis des Tages...
Verfasst: 17. Feb 2025, 20:02
von Rancher
Dani! hat geschrieben: ↑17. Feb 2025, 11:48
HG007 hat geschrieben: ↑17. Feb 2025, 10:11
Auf unseren sogenannten Nettolohn zahlen wir dann immer noch die Steuern . Also Nettolohn D und CH sind nicht dasselbe
Dann ist das nicht Netto. Weder in D noch in CH.
In D werden nach dem als "Nettolohn" bezeichneten Betrag noch die Beiträge zur gesetzlichen Krankenkasse abgezogen, obwohl die Höhe des Betrags direkt vom Einkommen abhängig ist.
Ähm... in Deutschland bezeichnet man als Nettolohn den Betrag, der vom Bruttolohn nach Abzug von Lohnsteuer und Sozialabgaben (Krankenversicherung, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Pflegeversicherung) übrigbleibt.
Re: Erkenntnis des Tages...
Verfasst: 17. Feb 2025, 22:12
von Ohrenklempner
Jup...
Netto ist
net so viel wie brutto.
Grundsteuerbescheid hab ich letztes Jahr auch bekommen. Auch das war vorher net so viel.

Re: Erkenntnis des Tages...
Verfasst: 17. Feb 2025, 22:44
von Dani!
Rancher hat geschrieben: ↑17. Feb 2025, 20:02
Dani! hat geschrieben: ↑17. Feb 2025, 11:48
HG007 hat geschrieben: ↑17. Feb 2025, 10:11
Auf unseren sogenannten Nettolohn zahlen wir dann immer noch die Steuern . Also Nettolohn D und CH sind nicht dasselbe
Dann ist das nicht Netto. Weder in D noch in CH.
In D werden nach dem als "Nettolohn" bezeichneten Betrag noch die Beiträge zur gesetzlichen Krankenkasse abgezogen, obwohl die Höhe des Betrags direkt vom Einkommen abhängig ist.
Ähm... in Deutschland bezeichnet man als Nettolohn den Betrag, der vom Bruttolohn nach Abzug von Lohnsteuer und Sozialabgaben (Krankenversicherung, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Pflegeversicherung) übrigbleibt.
Das wird nicht auf allen LohnZetteln so gehandhabt. Ich stimme aber zu, dass ich im Alltag auch deine Definition verwende.
Re: Erkenntnis des Tages...
Verfasst: 18. Feb 2025, 08:43
von Rancher
Welches Lehrbuch oder welchen Artikel soll ich Dir als Beleg zitieren, dass "meine" Definition allgemeingültig ist? Gib in eine Suchmaschine mal Bruttolohn Nettolohn ein.
Ganz nebenbei habe ich auch ein Berufsleben hinter mir, in dem ich hunderte von Mitarbeitern, durchaus mit verschiedenen Abrechnungssystemen, abgerechnet habe.
Re: Erkenntnis des Tages...
Verfasst: 18. Feb 2025, 10:37
von Dani!
Rancher hat geschrieben: ↑18. Feb 2025, 08:43
Welches Lehrbuch oder welchen Artikel soll ich Dir als Beleg zitieren, dass "meine" Definition allgemeingültig ist?
Erkenntnis des Tages:
Versuch nicht, mich anzupissen. Insbesondere dann nicht, wenn ich dir im Grunde zustimme.
Re: Erkenntnis des Tages...
Verfasst: 18. Feb 2025, 12:17
von Rancher
Ich piss' Dich nicht an, wäre mir auch viel zu umständlich, aber ich kann es nicht leiden, wenn jemand Dinge behauptet, die allgemein anders definiert sind.
Re: Erkenntnis des Tages...
Verfasst: 18. Feb 2025, 12:30
von HG007
muggel hat geschrieben: ↑17. Feb 2025, 14:52
Der Grundsteuerbescheid hat aber mit der Steuererklärung und Netto/Brutto nichts zu tun.
Der Grundsteuerbescheid legt den zu zahlenden Betrag für diejenigen fest, die ein Grundstück besitzen.
In der Schweiz nennt man dieses LIegenschaftssteuer bzw. Grundstückssteuer.
Dann müsste das korrekt also Grundstücksteuerbescheid heissen

Also wenn man eine Wohnung/Haus kauft in der CH, dann bezahlt man da eine Grundstücksteuer
UND
dann zahlt man jedes Jahr Steuern für den Eigenmietwert als Einkommen. Also wenn deer Eigenmietwert auf 11'000.-- gesetzt wird, erhöht sich dadurch mein Einkommen um diese 11'000 Franken. Dafür kann ich meine Hypothekarzinsen bei den Ausgaben wieder abziehen. Das ist der Grund weshalb wir in der CH unserer Häuser so hoch belastet lassen wie möglich.
Auch die Hypothekarschuld kann man vom Vermögen abziehen, also wenn das Haus einen Wert von 500'000 hat und du hast 400'000 Schulden darauf, dann kommst du mit dem Freibetrag auf 0 Vermögen.
Das Problem mit der hohen Belastung und dem Eigenmietwert kann aber in der Rente problematisch werden, denn dann darfst du lt Bank "nur" maximal 66% Schuld auf dem Haus haben also in diesem Beispiel musst du dann mit 65 Jahren 70'000 Franken bringen um die Schuld zu reduzieren. Das vergessen viele Hausbesitzer und schauen ziemlich doof aus der Wäsche.
Re: Erkenntnis des Tages...
Verfasst: 18. Feb 2025, 13:24
von Dani!
Rancher hat geschrieben: ↑18. Feb 2025, 12:17
Ich piss' Dich nicht an, wäre mir auch viel zu umständlich, aber ich kann es nicht leiden, wenn jemand Dinge behauptet, die allgemein anders definiert sind.
Dann fände ich es angebracht, dass du dich dann auch entschuldigst. Immerhin habe ich dir den Ausschnitt meiner Lohnabrechnung gezeigt, in dem ersichtlich ist, dass ich nicht irgendetwas behauptet habe. Nur weil du es nicht anders kennst heißt das nicht, dass es nicht anders sein kann.
Re: Erkenntnis des Tages...
Verfasst: 18. Feb 2025, 13:45
von Dani!
HG007 hat geschrieben: ↑18. Feb 2025, 12:30
Dann müsste das korrekt also Grundstücksteuerbescheid heissen

Also wenn man eine Wohnung/Haus kauft in der CH, dann bezahlt man da eine Grundstücksteuer
Das nennt sich dann in D GrundERWERBsteuer.
Die Grundsteuer ist dagegen jedes Jahr als Vermögenssteuer fällig.
Re: Erkenntnis des Tages...
Verfasst: 18. Feb 2025, 15:24
von Rancher
Boah, Eh, Dominik, wofür soll ich mich entschuldigen? Dass ich anführe, dass u.a. Google -zigmal die gleichen Definitionen auswirft?
Möglicherweise ist der Grund für die Kür auf Deiner Lohnabrechnung der Zuschuss für den Arbeitgeber wegen Deiner Behinderung, und das ist im Abrechnungssystem anders nicht darstellbar?
Wollen wir uns einfach wieder lieb haben?

Re: Erkenntnis des Tages...
Verfasst: 18. Feb 2025, 15:34
von gereon
Rancher hat geschrieben: ↑18. Feb 2025, 15:24
Wollen wir uns einfach wieder lieb haben?
Genau es einfach nicht wert hierüber in Streit zu geraten
Re: Erkenntnis des Tages...
Verfasst: 18. Feb 2025, 16:11
von Randolf
Au weia, oh, da habe ich was falsch gemacht,
weil ich auf die "neue" Grundsteuer hingewiesen habe.

Re: Erkenntnis des Tages...
Verfasst: 18. Feb 2025, 18:33
von HG007
Dani! hat geschrieben: ↑18. Feb 2025, 13:45
Das nennt sich dann in D GrundERWERBsteuer.
Die Grundsteuer ist dagegen jedes Jahr als Vermögenssteuer fällig.
Okay , wieder viel gelernt
Ich finde das in der CH schon einiges einfacher da ich das alles in einem Aufwasch selber machen kann.
Alle Bankdaten inkl Hypotheken etc bekomme ich von der Bank als Datei, die ich in meine Online Steuererklärung direkt einfügen kann .
Die Krankenkassenabrechnung bekomme ich ebenfalls Online von der Kasse und kann das direkt einfügen.
Einzig Lohnabrechnungen und Spenden muss ich einscannen und einfügen.
Das geht aber Ruckzuck und online weg damit, nur mit Code und ohne Unterschrift
Wenn ich was nicht passend gemacht habe - was ja mal vorkommen kann - bekomme ich ein nettes Telefonat vom Steueramt und wir erledigen das noch nachträglich

.
Als ich noch Werktätig war, war das mit den Abzügen etwas aufwendiger, aber auch nicht wirklich schwierig. Als Rentner hat man einiges weniger Möglichkeiten die Steuern zu optimieren

Re: Erkenntnis des Tages...
Verfasst: 18. Feb 2025, 18:45
von tabbycat
Themawechsel...
Der Mann sitzt erkältungsbedingt auf den Ohren und schimpft weil ich bei laufendem Wasserhahn in die Spüle rede - da war doch was

Re: Erkenntnis des Tages...
Verfasst: 18. Feb 2025, 20:31
von rabenschwinge

tja.... So kann's gehen.
Ich hab heute ne superschöne Hunderunde an der Elbe gedreht und weiß wieder, warum ich meine Stadt so liebe!

Re: Erkenntnis des Tages...
Verfasst: 18. Feb 2025, 21:22
von Kolja
Ich hab heute und gestern auch schöne Hunderunden gedreht - und weiß auch, warum ich die Schleppleine nicht vom Hund nehme. Er versucht doch tatsächlich in jeden Busch und nötigenfalls aufs Eis des dahinter liegenden zugefrorenen Sees zu wollen.
Die Büsche sind derzeit besonders interessant, weil sich da neuerdings Nutrias in Seeufernähe tummeln...

Re: Erkenntnis des Tages...
Verfasst: 19. Feb 2025, 07:48
von rabenschwinge
Jup, hatten wir heute auch gesehen. Boston Terrier Mix ohne Leine.
Beguckte sich erst meine angeleinte Hündin und marschierte dann obercool auf das Eis vom See an dem wir standen.
Da kam bei der Halterin dann doch Hektik auf
Re: Erkenntnis des Tages...
Verfasst: 20. Feb 2025, 00:01
von Dani!
10 Jahre sind es nun schon seit Ohrenklempner uns hier mit seinen 10177 Beiträgen tatkräftig zur Seite steht. Vielen Dank an dieser Stelle an ihn!
Re: Erkenntnis des Tages...
Verfasst: 20. Feb 2025, 07:50
von Ohrenklempner
Danke für die Blumen!

Schade, dass ich zum heutigen Datum nicht die 11.111 Beiträge geschafft habe.
