moin,
ach so, ihr möchtet detailliert erfahren wo - konkret - der DSB einknickt?
bitte sehr:
in der Broschüre von 2016 gibt es noch die Seiten 21 und 22 in denen es wörtlich heißt:
zum Thema "sittenwidrig" (Seite 21):
Zitat:
"...im Grunde ist die Sache einfach und klar: Ein gesetzlich versicherter Hörgeschädigter hat den Anspruch auf zwei Hörsysteme, die seinen Hörverlust dem Stand der Technik entsprechend möglichst weitgehend (also: bestmöglich) ausgleichen. Diesen Anspruch hat er gegenüber seiner Krankenkasse. Die Krankenkasse hat dazu mit geeigneten Hörgeräteakustikern Verträge abgeschlossen, in denen diese sich verpflichten, den Anspruch der Versicherten "aufzahlungsfrei" zu erfüllen. Die Versicherten brauchen dafür keinen Antrag zu stellen und auch kein Geld in die Hand zu nehmen. All das nimmt ihnen der Akustiker ab.
In diesem Konstrukt ist kein Platz für "Mehrkosten"-
es sei denn, der Versicherte wünscht besondere Eigenschaften, die sich nicht mehr auf den Hörerfolg und den Gebrauch im täglichen Leben beziehen. Es braucht den Versicherten auch nicht zu interessieren, was den Akustiker die für ihn notwendigen Geräte "im Einkauf" kosten. Der Akustiker hat die Freiheit, im Sinne einer Ausgleichskalkulation seine Kunden mit Geräten unterschiedlicher Preisklassen zu versorgen, solange im Einzelfall der Anspruch auf eine "bestmögliche" Versorgung erfüllt wird..."
Zitatende
zum Thema "der Regelfall und die Akustiker-Redlichkeit" (Seite 22):
Zitat:
"...wäre sinnvoll und in Ordnung, wenn die Akustiker ihrer vertraglich eingegangenen Verpflichtung nachkämen und im Bedarfsfall ohne weiteres auch Hörsysteme aufzahlungsfrei herausgeben würden, deren Ladenpreis über dem Vertragspreis liegt, den sie abrechnen können (Ausgleichskalkulation). Das tun sie aber in aller Regel nicht..."
Zitatende
in der neuen Broschüre wird klammheimlich diese - berechtigte - Kritik mit dem schlichten Satz auf Seite 6 versenkt:
Zitat:
"andere Aspekte haben an Bedeutung verloren und wurden deshalb entfernt".
Zitatende
Das - genau Das - nenne ich einknicken, weil:
vertragswidriges Verhalten hat eben
genau nicht an Bedeutung verloren
Übrigens:
die Beratungsrichtlinie ist freigegeben mit Stand 30. April 2018.
Muggels Gerichtsentscheid stammt vom 16. März 2018
mit
hG
nixverstahn
aber, wie hier schon angemerkt: Meinung ist Meinung und Interpretation Privatsache und jeder hat das Recht auf seine Sicht der Dinge, solange er/sie nicht als allgemeingültig darstellt - gelle?
