moin,
bei mir war es bisher so, dass ich aus Redlichkeitsgründen stets gleich ansagte, dass bei mir nur "aufpreisfrei" infrage käme.
Immer wurde das auch sofort akzeptiert.
es wurde regelmäßig erst dann spannend, wenn:
...der eine Akustiker mit Kabeldirektverbindung firstfit als "Kassenleistung" ansah und den Einsilbertest OHNE Störgeräusch als "Beweis" für "Bestmöglichkeit" ausgab, und ich das dann anders einschätzte

... ein anderer Akustiker mir erst alles versprach - z.B. "Lautheitsskalierung" - und dann im entscheidenden Moment "zurückruderte" - und mich das wenig amüsierte

... ein dritter Akustiker von mir einen Versicherungsabschluss für die Geräte in der Ausprobezeit erwartete und mir ein Servicepaket mit 45 Batterien verkaufen wollte, und ich ihn auf den Vertrag mit dem vdek hinweisen musste, was die Batterien betrifft. Da war DER dann nicht mehr amüsiert

... und das setzt sich fort:
zur Zeit bin ich ja bei einem Optiker - anstelle Akustiker - der mir sehr anständige Hörgeräte-Technik an´s Ohr bringt, aber auch DER will vom Wortsinn des Anhangs 4.1 nichts verstehen und ist ebenfalls der - vorgeblichen - Überzeugung (im übertragenen Sinne "Autoindustrie") "was Schadstoffausstoß ist, das zeigen MEINE Messergebnisse, und nicht der tatsächliche Dreck im RealLife"

Ich habe - auch auf Basis des Vorgehens meines Threads "passt schon" unter der Überschrift "Leitfaden" - noch immer NICHT erlebt, dass mir ein Akustiker hilft, Hörsysteme so ans Ohr zu bekommen, wie es die deutsche Rechtsprechung erwartet. Und zwar auch DANN NICHT, wenn ich ihn bräuchte für eine rechtssichere Beweissicherung (Freiburger UND Olsa/Gösa) zum Zwecke der Kassenverpflichtung

Fazit:
"Ein HörakustikerFachgeschäft, welches nach Buchstaben und Geist für MEINE Interessen handelt, das handelt direkt proportional GEGEN seine".
Frage:
"warum sollte es"?

LG
Gewichtl