Ich habe mich en ganzen Tag gefragt wo ich Sonic schon mal gehört habe
ich glaube der hat jedoch nix mit Hörgeräten zu tun

Grüße,Die vom Gericht hierzu veranlasste Stellungnahme des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung Berlin-Brandenburg – MDK - (Frau Dr. M) vom 24. April 2017 teilt die Auffassung des von der Antragstellerin eingeschalteten Audiologen, dass die Messung für das von der Antragstellerin gewählte Gerät ein signifikant besseres Sprachverstehen in Ruhe und im Störgeräusch im Freiburger Einsilbertest ergeben habe. Auch der Oldenburger Satztest belege adaptiv gemessen eine signifikante Steigerung des Sprachverstehens im Störalarm. Der MDK kommt deshalb zu der zusammenfassenden Bewertung, dass die Messreihe damit geeignet sei, eine zweckmäßige Versorgung mit dem von der Antragstellerin gewählten Hörgerät und „einen wesentlichen Gebrauchsvorteil gegenüber dem vergleichend getesteten Festbetragsgerät zu belegen“. Damit sind die Voraussetzungen, nach der Rechtsprechung des BSG und des Senats zur Versorgung mit Hörgeräten als Sachleistung ohne Beschränkung auf den Festbetrag erfüllt.
Soweit der MDK diese Voraussetzungen trotz seiner medizinischen Einschätzung mit der Begründung verneint, dass nicht belegt sei, dass die Antragstellerin angesichts von mehr als 300 Hörhilfen für die bei ihr festgestellte Schwerhörigkeit einzig mit dem von ihr gewählten Gerät zweckmäßig und damit festbetragsübersteigend versorgt werden könne, ist dem nicht zu folgen. Es ist nämlich Aufgabe der Antragsgegnerin und des diese beratenden MDK in Fällen wie dem vorliegenden, eine oder auch mehrere andere Festbetragsgeräte zu benennen, mit denen die Antragstellerin gleich gut wie mit dem von ihr gewählten System versorgt werden könnte. Verzichtet die Antragsgegnerin unter Verstoß gegen § 14 Sozialgesetzbuch/Erstes Buch (SGB I) auf eine solche Benennung preiswerterer Geräte und überlässt dem Hörgeräteakustiker die Auswahl der Vergleichsgeräte, ist sie in gerichtlichen Verfahren mit dem Einwand ausgeschlossen, die Zweckmäßigkeit des gewählten Geräts sei nicht erwiesen.
*ironie aus*KatjaR hat geschrieben:Mensch Muggel, jetzt machst du aber alle Akuverschwörungstheorien kauputt, muss das sein?
moin,KatjaR hat geschrieben:Mensch Muggel, jetzt machst du aber alle Akuverschwörungstheorien kauputt, muss das sein?
nein. :f_ck:Gewichtl hat geschrieben:moin Gerhard R,
können wir uns darauf einigen, dass die Vokabeln und Unterstellungen die DU verwendest NICHT als Hetze gelten, du Troll?
da hab´ich ja dann einen reichhaltigen Fundus
LG
Gewichtl
gut Gerhard R,Gerhard_R hat geschrieben:nein. :f_ck:Gewichtl hat geschrieben:moin Gerhard R,
können wir uns darauf einigen, dass die Vokabeln und Unterstellungen die DU verwendest NICHT als Hetze gelten, du Troll?
da hab´ich ja dann einen reichhaltigen Fundus
LG
Gewichtl
... du vergisst schon wieder: nach entsprechendem Antrag und "Beweis", dass ein über dem "Festbetrag" hinausgehender Betrag medizinisch notwendig ist!!!im willkürlich und vorschnell seitens KatjaR gesperrten Thread "Hörgeräte-TÜV" sprach ich alles das an, was das Gericht jetzt in seinem Beschluss als Grundlage zum Recht der Hör-Hilfe-Bedürftigen bzgl. bestmöglichem Ausgleich ihrer Funktionseinschränkung AUFZAHLUNGSFREI erwarten darf..
Nein, es steht nirgends, dass die Messung durch einen Dritten zu erfolgen hat oder dass die Messungen des Akustikers (btw... Hörgerätevertrieb sind wohl eher die Firmen, die Hörgeräte herstellen!!!) nicht ausreichend wären.1.
nicht die Messungen des Hörgerätevertriebs sicherten der Betroffenen ihre Rechte, sondern "objektive unabhängige Messungen Dritter".
nichts Anderes ist mein Reden Smiling
Diese sind Bestandteil aller Anpassungen. Auch dieses wurde dir schon mehrfach mitgeteilt!2.
es ging dabei ausdrücklich um VERGLEICHENDE Messungen.
nichts Anderes ist mein Reden Smiling
Nein. Auch das steht da nicht. Es wurde gesagt, dass in diesem Fall auch ein OLSA-Test gemacht wurde und dass dieser nichts anderes besagt als die anderen Messungen. Es wird aber nicht gesagt, dass dieser notwendig ist oder ausdrücklich verlangt wurde.3.
die Messungen beinhalteten ausdrücklich auch die von den Krankenkassen vorgesehenen, aber vom Hörgerätevertrieb permanent verweigerten Satztests "OLSA"
nichts Anderes ist mein Reden Smiling
Auch das steht da nicht.Fazit:
Das Gericht bestätigt mit seiner Tatbestandsaufnahme genau DAS, was offensichtlich ist:
Der Hörakustiker als eigeninteressen Verfolgender sichert NICHT die objektiven Messergebnisse, die dazu führen, dass der Betroffene seine Rechte OHNE Aufzahlung erhält.
Zeige mir bitte, wo ich dir Paranoia oder Verschwörungstheorie unterstellt habe! Ansonsten unterlasse diese Art der Unterstellung mir gegenüber.fehlt´s Euch derartig an stichhaltigen Argumenten, dass ihr jetzt schon das Modewort "Verschwörungstheorie" nötig habt, nachdem "Paranoia" nicht reichte?