Hörgeräte Kosten Zuzahlung

Faber

Re: Hörgeräte Kosten Zuzahlung

#51

Beitrag von Faber »

moin,
nun, hier gilt es vorauszuschicken:
es gibt KEINE Kassengeräte mehr. Du musst mit einem für dich persönlich optimal eingestelltem Hörsystem in Ruhe, bei Umgebungsgeräuschen, in größeren Räumen und auch in größeren Gruppen bestmöglich verstehen können AUFZAHLUNGSFREI und INKLUSIVE "6-Jahre-Sorglos-Versicherung" :)
daraus ergeben sich folgende Fragen:
1.
WAS kann das dir angebotene hörsystem DARÜBER HINAUS?, weil:
nur das "darüber hinaus" kostet :)
2.
willst du dir (für das "darüber hinaus") - wissentlich - "nett, nah und teuer" leisten? - dann tu es :)
3.
willst du das NICHT, dann bleiben zwei Überlegungen:
a)
im ersten Jahr werden es wohl 6 Besuche, ab dann 1 - 2 Besuche im Jahr,
was kosten die an Fahrkosten?
b)
was kann passieren, wenn du einen freundlichen Akustiker vor Ort mit deinem Wissen bzgl. aufzahlungsfreien ReSound Enya ey362-DRW-Niveau konfrontierst?
LG
Gewichtl
MarcoDuNRW
Beiträge: 28
Registriert: 8. Dez 2017, 23:03
6

Re: Hörgeräte Kosten Zuzahlung

#52

Beitrag von MarcoDuNRW »

Na deswegen habe ich Kassengeräte auch in „“ gesetzt :freude:

So habe die Hälfte Meier liste heute abgearbeitet
2/3 wollten oder konnten am Telefon keine Auskunft geben

Einer konnte mir sagen sie hätten als Aufzahlungsfreie Geräte das Duo und XS von Audio Service bei der Frage nach dem Tech Level bekam ich eine sehr interessante Antwort na das was sie wünschen
Also Tech Level 16 als Aufzahlungsfreie ? na natürlich Duo und XS Aufzahlungsfreie Geräte :lol:

Ein anderer ACs gab mir eine zumindest ehrliche Antwort wir schauen nicht was uns der Einkauf kostet sondern ob das Gerät mehr kann als die Grundversorgung
mehr als 6 Frequenzkanäle je 2 plus 200,00€ Zuzahlung pro gerät
mehr als 4 Hörprogramme jedes weitere 100,00€ Zuzahlung pro gerät
Wireless mittels Adapter 300,00€ Zuzahlung pro gerät
Wireless per BT 600,00€ Zuzahlung pro gerät
Lchtschwrhrg
Beiträge: 466
Registriert: 28. Jan 2017, 15:25
7

Re: Hörgeräte Kosten Zuzahlung

#53

Beitrag von Lchtschwrhrg »

Preisanfragen beim Aku per Telefon halte ich für "problematisch" und etwas "unfair", da imho auch die persönliche Chemie stimmt muss, ich ds Gefühl bekommen muss, wie sich der Aku um mich kümmert. Aber enes ist richtig: rumfragen (persönlich) . ich könnte mir durchaus vorstellen, dass das Stride auch zu Festpreis laufen kann, wenn man sich an de richtigen Aku wendet.
Faber

Re: Hörgeräte Kosten Zuzahlung

#54

Beitrag von Faber »

moin,
naja, als das Problematische an Preisauskünften bzgl. "aufpreisfreie Geräte" sehe ich:
DIE darf es doch gar nicht geben, weil:
der Hörakustiker hat DAS Gerät aufpreisfrei abzugeben, welches INDIVIDUELL bestmöglich das VERSTEHEN ermöglicht.
WIE soll das der Hörakustiker am Telefon beurteilen können?
DAS hat gar nix mit "Fairness" zu tun - das geht schlicht gar nicht :)
LG
Gewichtl
svenyeng
Beiträge: 3641
Registriert: 10. Jun 2013, 23:34
10
Wohnort: Rahden

Re: Hörgeräte Kosten Zuzahlung

#55

Beitrag von svenyeng »

Hallo!

@gewichtl:
Nerv bitte nicht.
Das hatten wir alles und auch Du solltest langsam kapieren das es so nicht geht und so nicht läuft.
Es gibt eine Pauschale von der Kasse und fertig.
Dafür kann Dir der Akustiker die Geräte geben die er damit einkaufen kann und für ihn noch ein paar Euro über bleiben. Denn auch ein Akustiker muss sich was zu essen kaufen.

Gruß
sven
Faber

Re: Hörgeräte Kosten Zuzahlung

#56

Beitrag von Faber »

moin @svenyeng,
wenn der Hörakustiker sich "was zu essen kaufen können" will, dann sollte er Verträge mit den Kassen vereinbaren, die ihm DAS ermöglichen :)
was aber absolut NICHT geht, das ist:
"grottenschlechte Versorgungsverträge vereinbaren und dann die Kunden hinter die Fichte führen" :)
eigentlich ganz einfach :)
und deshalb noch einmal klipp_und_klar:
1.
für bestmögliches verstehen auch in schwierigsten Hörumfeldsituationen zahlt die Kasse,
2.
für alles "drumherum" zahlt man selbst (in der Regel, wenn man für seine Hörsystemversorgung nicht zum Optiker geht) :)
LG
Gewichtl
Ohrenklempner
Beiträge: 8658
Registriert: 20. Feb 2015, 13:08
9

Re: Hörgeräte Kosten Zuzahlung

#57

Beitrag von Ohrenklempner »

Das schöne ist ja, dass ich auch mit den grottigsten Uralt-Krücken ein bestmögliches Verstehen in schwierigen Hörsituationen erreiche. :D
Ich frage mich, ob diese Formulierung absichtlich so ambivalent ist.
svenyeng
Beiträge: 3641
Registriert: 10. Jun 2013, 23:34
10
Wohnort: Rahden

Re: Hörgeräte Kosten Zuzahlung

#58

Beitrag von svenyeng »

Hallo!

@ohrenklempner:
Perfekt, dann ist Deine Rente gesichert!

@gewichtl:
Ich habe Dir vor langer Zeit schon mal gesagt, zeig mir den Akustiker der mir Linx 3D 9 ohne Zuzahlung gibt. Aber bitte irgendwie belegen.
Denn damit ist bei mir das bestmögliche Verstehen umgesetzt.
Du wirst keine Akustiker finden, da die Kasse einen fixen Satz zahlt.
Somit kann kein Akustiker Geräte ohne Zuzahlung abgeben, wenn der EK über dem liegt was die Kasse zahlt.

Früher gabs bei Brillen sogenannte Kassengestelle.
Das war klar definiert. Die Optiker hatten davon eine Auswahl da und gut wars-
Genauso müsste es mit Hörgeräten gemacht werden.

Gruß
sven
Ohrenklempner
Beiträge: 8658
Registriert: 20. Feb 2015, 13:08
9

Re: Hörgeräte Kosten Zuzahlung

#59

Beitrag von Ohrenklempner »

Naja, das "bestmöglich" ist seltsamerweise nie wirklich als "DAS" Bestmögliche bezeichnet. Es ist immer nur von "einem bestmöglichen Verstehen" oder "soweit möglich" die Rede.
Und wenn ich halt Geräte anpasse, wo ich im Störgeräusch 15% erreiche, es aber einfach nicht besser hinbekomme, dann ist das eben "ein" bestmögliches Sprachverstehen. :D
rabenschwinge
Beiträge: 2383
Registriert: 22. Nov 2017, 19:47
6

Re: Hörgeräte Kosten Zuzahlung

#60

Beitrag von rabenschwinge »

Ohrenklempner, das bestmögliche ist auch ein sehr subjektiver Begriff und von Kunden zu Kunden auch sehr verschieden, denke ich mir mal.

Da jeder Kunde das bestmögliche Verständnis für seine Situation, Bedürfnisse und Ansprüche sucht.

Und das ist beim Handwerker nun mal anders als bei der Büroangestellten, dem Verkäufer im Einzelhandel oder dem Broker an der Börse.
Faber

Re: Hörgeräte Kosten Zuzahlung

#61

Beitrag von Faber »

@ ohrenklempner:
zu deinem Post #59:
1.)
wenn´s dir der Kunde - buchstäblich - im Namen der Kasse dann so "abkauft" (indem er dir - für diesen Murks - die vorgeschriebene Bescheinigung nach Anhang 4.1 oder 4.3 erteilt) dann ist es so - ja :)
ich arbeite ja nach Kräften daran, dass er es NICHT tut :)
2.)
es mag sein, dass - zwar (leider z.B. Analoggeräte) nicht "Uraltkrücken" (weil: moderne Mindeststandards dürfen ja seit 2014 nicht unterschritten werden) - aber schon lange auf dem Markt befindliche Hörgeräte individuell für´s Verstehen geeigneter sein könnten als "der letzte High-Tech-Schnick-Schnack" (ich würde z.B. liebend gern dein individuelles Hansatongeräteangebot annehmen, wenn ich nicht das "Exhörerreparaturrisiko" tragen müsste), es ändert aber an der grundsätzlichen Tatsache nichts, dass - wenn´s redlich zugeht - die Zuzahlung kein "besserverstehen" bewirken darf :)

@svenyeng:
auch die tausendste Wiederholung ändert nix an der Tatsache:
"leichter, entspannter und komfortabler hören" ist etwas anderes "bestmöglich verstehen".
für ERSTERES zahlst du Aufzahlung - Letzteres zahlt die Kasse.
Wir beide beurteilen nur stets genau aus unterschiedlichem - buchstäblich - Standpunkt.
DEIN "Standpunkt" ist:
"die Kasse zahlt "Kassenzuschuß" zum erforderlich höheren Hörsystempreis".
MEIN "Standpunkt" ist:
"die Kasse garantiert aufzahlungsfrei für "individuell bestes hören und verstehen", wer mag, der darf das gerne mit "leicht, entspannt, automatisch, chick, modern und komfortabel" upgraden. DAS ist dann allerdings zuzahlungspflichtig".
DAS (mein Standpunkt) ist nachzulesen in:

https://www.vdek.com/vertragspartner/hi ... g%2011.pdf

Frage:
@svenyeng:
WO ist DEIN Stand-Punkt nachlesbar, so dass er kritischer Überprüfung stand hält? :)

@ rabenschwinge:
und weil das genau so ist, wie du in deinem Post #60 beschreibst, deshalb gibt es KEINE "Kassengeräte" mehr, sondern nur noch "individuell geeignete" (ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich nach den Vorgaben der HilfsM-RL § 19).
eigentlich ganz einfach :)
zur ERinnerung:
§ 19 HilfsM-RL, Versorgungsziele:
(1) Zielsetzung der Hörgeräteversorgung ist es,
a)
ein Funktionsdefizit des beidohrigen Hörvermögens unter Berücksichtigung des aktuellen Stands des medizinischen und technischen Fortschritts möglichst weitgehend auszugleichen und dabei - soweit möglich - ein Sprachverstehen bei Umgebungsgeräuschen und in größeren Personengruppen zu erreichen sowie
b)
die Auswirkungen einer auditiven Kommunikationsbehinderung im gesamten täglichen Leben und damit bei der Befriedigung von allgemeinen Grundbedürfnissen zu beseitigen oder zu mildern".
Zitat Ende...
LG
Gewichtl
Zuletzt geändert von Faber am 14. Dez 2017, 19:41, insgesamt 3-mal geändert.
AlfredW
Beiträge: 615
Registriert: 14. Nov 2005, 23:39
18
Wohnort: Worms

Re: Hörgeräte Kosten Zuzahlung

#62

Beitrag von AlfredW »

Hallo,

weiß jemand von euch wer definiert, was gut genug hören mit Hörsystem ist? Wieso liegt die Pauschale bei 4xx EUR? wieso wird für das 2. Hörsystem ein Abschlag fällig? (da wird doch noch etwas abgezogen).

Wieso muss ich soviel Krankenkassenbeiträge abdrücken und bekomme dann doch nicht das was ich brauche. Für die jetzigen Hörsysteme habe ich sehr viel dazu gezahlt und diese ermöglichen mir Vollzeit relativ stressfrei arbeiten zu gehen und weiterhin hohe Kassen-Beiträge zu zahlen.

Irgendetwas ist da nicht richtig. Und ja mir ist klar, dass es mir besser geht als dem Negerlein in Afrika.
Aber der Return on Investment wird hier gar nicht gesehen.

Gruß

Alfred
bds Innenohrschwerhörigkeit ca. 80 dzb
Phonak Audeo R P50 13T UP + TV-Link
Faber

Re: Hörgeräte Kosten Zuzahlung

#63

Beitrag von Faber »

moin AlfredW,
bevor ich mir die Mühe mache, dir auf deine Fragen detailliert zu antworten,
sei DU bitte so nett und informiere dich, bevor du etwas von "Pauschale" oder gar "4xx €" öffentlich verkündest :)
Info zum schlaulesen findest du hier im Strang im Post #61:
einfach mal den Link öffnen :)
LG
Gewichtl
Gerhard_R
Beiträge: 400
Registriert: 27. Sep 2016, 01:57
7

Re: Hörgeräte Kosten Zuzahlung

#64

Beitrag von Gerhard_R »

AlfredW hat geschrieben:Hallo,

weiß jemand von euch wer definiert, was gut genug hören mit Hörsystem ist? Wieso liegt die Pauschale bei 4xx EUR? wieso wird für das 2. Hörsystem ein Abschlag fällig? (da wird doch noch etwas abgezogen).

Wieso muss ich soviel Krankenkassenbeiträge abdrücken und bekomme dann doch nicht das was ich brauche. Für die jetzigen Hörsysteme habe ich sehr viel dazu gezahlt und diese ermöglichen mir Vollzeit relativ stressfrei arbeiten zu gehen und weiterhin hohe Kassen-Beiträge zu zahlen.

Irgendetwas ist da nicht richtig. Und ja mir ist klar, dass es mir besser geht als dem Negerlein in Afrika.
Aber der Return on Investment wird hier gar nicht gesehen.

Gruß

Alfred
meine ehrliche Antwort:

hören ist sehr subjektiv, vorallem in Gruppen. Alte Leuten arbeiten auch nicht so gut mit dem Aku zusammen, bzw. sind zu scheu was zu sagen. Wenns nach dem Vertrauensprinzip gehen würde, dann würde jeder sagen er hört nicht gut genug und braucht mindestens ein Mittelklassegerät. Das ist nicht bezahlbar. Entweder würden die Leute bescheissen und die Beiträge würden in die Höhe gehen, oder eben die KK "bescheisst" und gibt dir eingeltich zu wenig.

Dafür gibt es dann eben die Rentenversicherung an die du dich als Arbeitnehmer wenden kannst.

Das System würde für diesen subjektiven Eindruck, des gut Hörens, nicht standhalten und wenn jeder jeden bescheissen will, dann gibt es eben härtere Regeln. Und nur die KK darf "bescheissen".
Zuletzt geändert von Gerhard_R am 14. Dez 2017, 19:53, insgesamt 1-mal geändert.
Oticon OPN1, 105dB.PM, closed.
Innenohr SHG. Wannekurve. 40-80-40.(Tief- Mitte-Hoch).
rabenschwinge
Beiträge: 2383
Registriert: 22. Nov 2017, 19:47
6

Re: Hörgeräte Kosten Zuzahlung

#65

Beitrag von rabenschwinge »

https://www.verbraucherzentrale.de/wiss ... sten-11470

"Je nach Hörschwäche und individuellem Bedarf sind viele Hörgeräte jedoch wesentlich teurer. Statt rund 800 Euro können sie mehr als drei- oder viermal so teuer sein. Etwaige Mehrkosten für ein höherwertigeres Gerät müssen Versicherte selbst übernehmen. Ist ein teures Hörgerät – etwa mit einem höheren Frequenzbereich – medizinisch erforderlich, zahlt die gesetzliche Krankenversicherung auch qualitativ hochwertigere Modelle"

Interessant auch : https://www.pflege-durch-angehoerige.de ... st-werden/
Zuletzt geändert von rabenschwinge am 14. Dez 2017, 20:06, insgesamt 1-mal geändert.
Alrad
Beiträge: 25
Registriert: 26. Okt 2017, 08:20
6

Re: Hörgeräte Kosten Zuzahlung

#66

Beitrag von Alrad »

Hallo,
ich hänge mich hier einfach mal dran. Gewichtl führt ja immer so schöne Links an, die ins Nirwana führen. Meine Recherche hat ergeben, dass es bei der VDEK so beschreiben ist:

Der Versicherte erhält für seine Hörsituation mindestens ein individuell geeignetes aufzahlungsfreies Versorgungsangebot, ausgenommen der gesetzlichen Zuzahlung, mit volldigitalen Hörsystemen entsprechend dem festgestellten Hörverlust einschließlich der erforderlichen Otoplastik. Mit dem angebotenen Hörsystem ist das im Sprachaudiogramm ermittelte maximale Sprachverstehen (dBopt mit Freiburger Sprachtest gemessen mit Kopfhörern) - soweit möglich - zu erreichen. Das maximale Sprachverstehen (bei dBopt) ist mit dem anzubietenden Hörsystem erreicht, wenn zum Zeitpunkt der vergleichenden Anpassung dieses – soweit möglich – belegt ist.

Das entspricht aber nicht dem, was uns Gewichtl immer weismachen will.

Liebe Grüße
Albert
Faber

Re: Hörgeräte Kosten Zuzahlung

#67

Beitrag von Faber »

moin Albert,
das täte mir leid, falls meine Links in´s Nirwana führen sollten.
dann versuche ich hier mal ein anderes Angebot:
man googele die Schlüsselworte: "vdek referenzvertrag 11",
wer sich dieser Mühe unterzieht, der wird feststellen:
"Gewichtl will nix weismachen - Gewichtl will weisE machen" :)
Interessant dürften für Versicherte vor allem die Seiten sein:
Thema: "Kasse zahlt Pauschale": siehe Seite 10 "Vergütung",
Thema: "Kasse zahlt nur 400.-€": siehe Anhang 1,
Thema: "Kasse zahlt nur Basisversorgung": siehe Seite Anlage 1:
(§2 Versorgungsziel + §3 Leistungsumfang §5,1b)
Thema: "Kasse zahlt, wenn Freiburger-Test erfüllt ist": siehe Anhang 3 u. 4.1 u. 4.3
wie gesagt:
Entschuldigung dafür, falls meine Links in´s "Nirwana" führten.
Das sollte aber NICHT zur Desinformation einladen :)
LG
Gewichtl
rabenschwinge
Beiträge: 2383
Registriert: 22. Nov 2017, 19:47
6

Re: Hörgeräte Kosten Zuzahlung

#68

Beitrag von rabenschwinge »

s. Link zu Verbraucherzentrale in #65

s.Link zu Pflege durch Angehörige in #65

und : https://www.schwerhoerigen-netz.de/file ... tlinie.pdf
Zuletzt geändert von rabenschwinge am 14. Dez 2017, 20:37, insgesamt 1-mal geändert.
Gerhard_R
Beiträge: 400
Registriert: 27. Sep 2016, 01:57
7

Re: Hörgeräte Kosten Zuzahlung

#69

Beitrag von Gerhard_R »

Alrad hat geschrieben:Hallo,
ich hänge mich hier einfach mal dran. Gewichtl führt ja immer so schöne Links an, die ins Nirwana führen. Meine Recherche hat ergeben, dass es bei der VDEK so beschreiben ist:

Der Versicherte erhält für seine Hörsituation mindestens ein individuell geeignetes aufzahlungsfreies Versorgungsangebot, ausgenommen der gesetzlichen Zuzahlung, mit volldigitalen Hörsystemen entsprechend dem festgestellten Hörverlust einschließlich der erforderlichen Otoplastik. Mit dem angebotenen Hörsystem ist das im Sprachaudiogramm ermittelte maximale Sprachverstehen (dBopt mit Freiburger Sprachtest gemessen mit Kopfhörern) - soweit möglich - zu erreichen. Das maximale Sprachverstehen (bei dBopt) ist mit dem anzubietenden Hörsystem erreicht, wenn zum Zeitpunkt der vergleichenden Anpassung dieses – soweit möglich – belegt ist.

Das entspricht aber nicht dem, was uns Gewichtl immer weismachen will.

Liebe Grüße
Albert
Das weiß hier auch jeder. Und wenn du ihn zur Rede stellst, bekommst du vom Gewichtl nur Gewurstl.
Oticon OPN1, 105dB.PM, closed.
Innenohr SHG. Wannekurve. 40-80-40.(Tief- Mitte-Hoch).
Faber

Re: Hörgeräte Kosten Zuzahlung

#70

Beitrag von Faber »

moin,
da mir hier der Hinweis gegeben wurde, dass meine Links bisher offenbar nicht so einfach zum gewünschten Erfolg geführt haben könnten,
hier ein Richtigstellungsversuch zum Link zum rechtsgültig, aktuellen Versorgungsvertrag eines Teiles der gesetzlichen Krankenversicherungen mit der Hörakustikervertretung.
Ziel:
hier kann man lesen, was - buchstäblich - vereinbart wurde und man ist nicht weiter darauf angewiesen zu glauben, was andere meinen, daraus ableiten zu können :)
Hier nochmal der Link:

https://www.vdek.com/vertragspartner/hi ... g%2011.pdf

Schlüsselwörter zum selbergoogeln der entsprechenden Vertrags-pdf-Datei:
"Referenzvertrag 11 vdek"

ich bitte um Nachricht, falls der erneut versagen sollte.

LG
Gewichtl
svenyeng
Beiträge: 3641
Registriert: 10. Jun 2013, 23:34
10
Wohnort: Rahden

Re: Hörgeräte Kosten Zuzahlung

#71

Beitrag von svenyeng »

Hallo!

@gewichtl:
Das gilt für die DEVK, bei der Du bist
Ich und ich glaube auch alle anderen sind dort nicht versichert.
An irgendeiner Stelle hier im Forum haben auch ja DAK und IKK Classic verlinkt.
Da ist der Wortlaut und die Definition ganz anders.

Weiterhin vergiß endlich Deine komischen Tests, die sind der größte Unfug den es gibt. Ist ja toll wenn Dir der Test gutes Verstehen belegt, Du aber im Alltag nix verstehst.

Also, lass uns hier in Ruhe, wir möchten gut hören und uns interessiert der Unsinn mit Deiner Krankenkasse nicht.

Gruß
sven
rabenschwinge
Beiträge: 2383
Registriert: 22. Nov 2017, 19:47
6

Re: Hörgeräte Kosten Zuzahlung

#72

Beitrag von rabenschwinge »

Die DEVK ist eine private KV, wobei hier noch eine Restkostenversicherung abgeschlossen werden sollte. Die DEVK trägt dezent nämlich auch nicht alles und da greift dann noch die Restkostenversicherung.
Alrad
Beiträge: 25
Registriert: 26. Okt 2017, 08:20
6

Re: Hörgeräte Kosten Zuzahlung

#73

Beitrag von Alrad »

Das mit dem gut verstehen ist auch für mich extrem wichtig. Da bin ich gerne bereit ein paar Euro mehr zu bezahlen insbesondere die Kopplung der HG mit dem iPhone nutze ich gerne und ich könnte ohne gar nicht mehr klarkommen. Sicherlich gibt es auch Leute, die nicht so viel Geld ausgeben können. Da kann ich es gut verstehen, wenn man für seine (kostenlose oder preiswerte) HG kämpft. Aber doch bitte keine Diskussion um jeden Preis oder um das Forum vollzumüllen.

@Gewichtl: Lass es gut sein. Nun kennen alle Deinen Standpunkt.

Liebe Grüße
Albert
Faber

Re: Hörgeräte Kosten Zuzahlung

#74

Beitrag von Faber »

moin svenyeng,
1.
ich kenne keine gesetzliche Krankenkasse, die DEVK heißt,
ICH bin bei der Techniker.
2.
vielleicht meinst du "vdek"?
DAS ist aber nur der "Verband-der-Ersatz-Kassen" welcher den hier zitierten Vertrag für die Versicherten der Techniker Krankenkasse, der DAK, der BARMER GEK, der Kaufmännischen Krankenkasse, der Hanseatische Krankenkasse und der Handelskrankenkasse mit der Hörgeräteanpasserzunft vereinbart hat.
3.
Ich glaube weder, dass dort keiner versichert ist, noch glaube ich - mit Verlaub - dass du autorisiert bist, zu wissen, was wen interessiert.
4.
Und es geht NICHT um MEINE Tests und NICHT um MEINE Krankenkasse.
Es geht nur um das Bereitstellen der Möglichkeit für gesetzlich Versicherte, sich aus erster Quelle zu informieren, was ihre Kasse zahlt - und was sie NICHT zahlt.

https://www.vdek.com/vertragspartner/hi ... g%2011.pdf

Wer das, wie - ganz offenbar!!! - DU dann NICHT tun will, der sollte aber dann den nicht zur Kenntnis genommenen Inhalt auch nicht fälschlich als "Unsinn" brandmarken.
Weil:
nicht alles, dessen Sinn sich dem eigenen geistigen Vermögen nicht gleich offenbart, muss deshalb Unsinn sein :)
so wie umgekehrt:
aus Unsinn wird nicht schon deshalb "Sinn", weil viele ihn nachplappern :)
in diesem Sinne
LD
Gewichtl
Zuletzt geändert von Faber am 14. Dez 2017, 21:33, insgesamt 1-mal geändert.
Faber

Re: Hörgeräte Kosten Zuzahlung

#75

Beitrag von Faber »

Alrad hat geschrieben:Das mit dem gut verstehen ist auch für mich extrem wichtig. Da bin ich gerne bereit ein paar Euro mehr zu bezahlen insbesondere die Kopplung der HG mit dem iPhone nutze ich gerne und ich könnte ohne gar nicht mehr klarkommen. Sicherlich gibt es auch Leute, die nicht so viel Geld ausgeben können. Da kann ich es gut verstehen, wenn man für seine (kostenlose oder preiswerte) HG kämpft. Aber doch bitte keine Diskussion um jeden Preis oder um das Forum vollzumüllen.

@Gewichtl: Lass es gut sein. Nun kennen alle Deinen Standpunkt.

Liebe Grüße
Albert
moin Alrad,
hast DU den Inhalt des Versorgungsvertrages gelesen?
hast DU aufzahlungsfreie Hörgeräte getestet?
weißt du, was du dann für eine Erklärung unterschrieben hast?
findest du "Forum vollmüllen" eine korrekte Bezeichnung - für WAS?
konkret:
achte mal auf das "Müllverhältnis" meiner Beitragsanzahl und der Reaktionen darauf :)
ja, es fällt auf, dass Aufwendungen einer Krankenversicherungsbeitragszahlergemeinschaft für die Hörgeräteversorgung ihrer zahlenden Mitglieder von fast 1.600.-€ hier so einfach als "Mitnahmepreis der Hörgerätevertreibergilde" verstanden werden SOLL.
Und es fällt in der Tat auf, dass ich herzlich wenig "Hilfe" von denjenigen erhalte, welche den Preis für ein Vorjahres-iPhone pro Ohr für nicht zu knapp für "bestmögliches Verstehen in Ruhe, bei Umgebungsgeräuschen, in größeren Räumen und größeren Personengruppen" halten.
DA ist also wohl ausdrücklich immer wieder Einiges im Bewusstsein zurecht zu rücken.
Und:
DAS ist - allen Diffamierungsversuchen zum Trotz - weder "Unsinn", noch "Blödsinn", noch "Einzelstandpunkt" eines einsamen Psychopathen.
DAS ist gelebte Meinungsfreiheit zu Gunsten DERER, die keine Lobbymacht zur Vertretung ihrer Partikularinteressen haben.
Wenn hier - in einem Beratungsforum von Betroffenen für Betroffene - die Bemühung um das Anwenden vertraglicher Vereinbarungen nach Buchstaben und Geist als "vermüllen des Forums" diffamiert wird, dann diskreditiert DAS den Wert dieses Forums, NICHT den Wert der Beiträge (ohne die folgenden Vermüllungskommentare)
imho.
LG
Gewichtl
Zuletzt geändert von Faber am 14. Dez 2017, 22:03, insgesamt 1-mal geändert.
Antworten