"Bestmöglichkeitsbescheinigung"

Lchtschwrhrg
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Re: "Bestmöglichkeitsbescheinigung"

#51

Beitrag von Lchtschwrhrg »

Üblicher Weise nutze ich die Frage, "könnten Sie mir bitte sagen, welche Fetpreisgeräte Sie anbieten" - und zumeist kann man dann erfahren, welche Geräte dann zum Festpreis im Angebot sind. Nicht jeder Aku bietet alle Hersteller/ alle Marken jedes Modell an, dass, wie hier schon von Ohrenklempner geschrieben den Hilfsmittelnummern 13.20.xxx entspricht.
Faber

Re: "Bestmöglichkeitsbescheinigung"

#52

Beitrag von Faber »

rabenschwinge hat geschrieben:ich schüttel grad fassungslos mit dem Kopf wie wenig dir was geläufig, Gewichtl. Von nichts `nen Plan aber die Megawelle gegen AKUS fahren wollen tztztz.
moin @rabenschwinge,
geht dieser Vorwurf auch konkretisiert?
a) WAS ist mir WIE wenig "geläufig"?
und
b) WAS ist die "Megawelle gegen AKUS?
meinst du zu "a": es gibt Kassengerätelisten?
meinst du zu "b": wer Falschaussagen offenlegt, der fährt "Megawelle gegen AKUS"?
übrigens:
wenn dich doch mein Geschreibsel nur nervt, dir nix bringt und dich auch nicht interessiert:
warum beschäftigst du dich dann dauernd mit mir?
Frauenlogik?
LG
Gewichtl
aber um beim Thema zu bleiben:
wieviel HörHilfeBedürftige kennen wohl deiner Meinung nach DAS, was IHRE Kassen mit IHREM Hörakustiker so im Einzelnen vereinbart haben?
rokaluwe
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Re: "Bestmöglichkeitsbescheinigung"

#53

Beitrag von rokaluwe »

Gewichtl hat geschrieben:
rokaluwe hat geschrieben:Mit der Unterschrift will sich die Kasse absichern. Nicht dass doch noch ein Antrag auf volle Kostenübernahme für ein höherpreisiges Hörsystem gestellt wird. Schau mal unter www.schwerhoerigen-netz.de/beratungsrichtlinie " Beratungsrichtlinie zur Hörgeräteversorgung" dort gibt es Hinweise zu der Sache.
Danke rokaluwe für deinen Hinweis.
zwei Nachfragen dazu:
1.
wozu meine Unterschrift missbraucht werden soll beantwortet meine Frage nicht, was DU dort bescheinigst, wenn du es gar nicht beurteilen können kannst. (Du darfst Deine täglichen Erfahrungen nicht einbringen und die Tests sind ein Witz).
2.
weißt du, wieviel Widersprüche gegen Krankenkassen für Fälle NACH 2013 tatsächlich noch Erfolg hatten?
LG
Gewichtl
Wenn ich dem Akustiker meine Höreindrücke und Erfahrungen beim Test nicht einbringen kann oder der Aku diese nicht beachtet, dann breche ich die Anpassung ab und gehe zu einem anderen Aku. Natürlich würde ich vorher die Kasse informieren, denn der Aku hat ja dort schon die Versorgungsanzeige gemacht. Bei dem Testverfahren pflichte ich dir bei vor allem der Test in Störschall ist an der Realität vorbei. Denn Störschall ist nicht nur das Rauschen im Hintergrund. Es steht allerdings auch im Gesetz " ein Funktionsdefizit des beidohrigen Hörvermögens unter Berücksichtigung des aktuellen Stands des medizinischen und technischen Fortschritts möglichst weitgehend auszugleichen und dabei - soweit möglich - ein Sprachverstehen bei Umgebungsgeräuschen und in größeren Personengruppen zu erreichen sowie die Auswirkungen einer auditiven Kommunikationsbehinderung im gesamten täglichen Leben und damit bei der Befriedigung von allgemeinen Grundbedürfnissen zu beseitigen oder zu mildern.
" möglichst weitgehend " "soweit möglich" sind dehnbar und nicht konkret. Je nach Hörverlust und Art der Schwerhörigkeit kann der Aku die Kommunikationsbehinderung mit Kassengeräten eben entweder beseitigen oder nur mildern. Das dumme ist nur das es der Aku in der Hand hat ob er beseitigt oder mildert und der Schwerhörige muß sich damit zufrieden geben oder er klagt gegen die Kasse / Rentenversicherung etc.
Die Kassen werden niemals Zahlen veröffentlichen wie viele Verfahren sie verloren haben und dann doch voll bezahlen mußten. Das wird dann sowieso immer als Einzelfallentscheidung dargestellt. Ich kenne einen hörgeschädigten Akustiker der hat selbst 7 Jahre geklagt und dann gewonnen. Und einen Fall einer Lehrerin das ging wohl über 3-4 Jahre gegen die Rentenversicherung.

LG
Faber

Re: "Bestmöglichkeitsbescheinigung"

#54

Beitrag von Faber »

moin rokaluwe,
meine Penetranz hat doch DAS Ziel, hier dem HörHilfeBedürftigen seine Entscheidungssouveränität deutlich zu machen, indem er DAS einzige Instrument was ihn noch gegen die Manipulationsversuchung der Anbieterseite schützt (nämlich SEINE Bescheinigung nach Anhang 4.3) tatsächlich buchstabengetreu erteilen zu können - oder eben nicht zu erteilen, wenn sie nicht der tatsächlichen Wahrheit entspricht. Nur wenn eine deutliche Zahl von Menschen dieses Instrument auch nutzt, nur dann wird das Gewicht der "Labormessungen" (wie bei den Abgastests der Autoindustrie) geringer, weil: Entscheidend für die Freigabe der Kassenleistung ist der Anhang 4 und nicht - wie vorsätzlich irreführend gebetsmühlenartig wiederholt - der fast 65 Jahre alte Einsilberschummelmurks :)
Und dann nochmal der Hinweis auf "Klagen gegen Kasse":
Jeder der den Referenzvertrag - den ich hier schon mehrfach verlinkte - tatsächlich gelesen hat, der wird erkennen können, dass hier eine Mischkalkulation zugrunde liegt und die Kasse quasi nur noch so etwas wie "Fallpauschale" zahlt (nicht dejure - aber defacto), was meint: Aufwandabweichungen nach unten UND OBEN sind damit abgegolten. Der HörHilfeBedürftige muss sich also konkret NICHT hinter die Fichte "Mindeststandard" führen lassen, was aber tagtäglich mittels der unrichtigen Narrative "Kassengeräte", "Standardgeräte", "Basisversorgung" etc. erfolgreich praktiziert wird. Kurz: "die Krankenkasse hat ihre Verpflichtung aus dem einschlägigen Urteil des Jahres 2009 schlicht an die Hörakustikhandwerkerzunft weiterverkauft" und ist NICHT mehr Ansprechpartner bei Versorgungsmängeln, die daraus resultieren, dass die Anpassung eben NICHT den Erfordernissen nach Anhang 4.3 genügte, weil - wieder mal - ein Hörakustikhandwerker "Mindest" verstehen wollte, wo "Bestmöglichkeit" vereinbart war, was der Betroffene aber nur allzugerne nicht zu genau merken soll. Darum ja auch das Zugeständnis an die Zunft auf den Anhang 4.2 hinzuwirken (ein Schelm, wer Böses dabei denkt).
Kurz:
versuchen kann man's ja - aber der HörHilfeBedürftige muss sich ja nicht alles bieten lassen :)
LG
Gewichtl
Gerhard_R
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Re: "Bestmöglichkeitsbescheinigung"

#55

Beitrag von Gerhard_R »

Du würdest einem Schwerhörigen raten, seine Zeit mit einem Praragraphenkrieg zu verschweden, anstatt andersweitig auf seine Probleme aufmerksam zu machen?

Wer was verändern will, oder kann, der erzählt nicht anderen Leuten in einem Forum, dass sie gefälligst so zu reagieren haben, wie derjenige das gerne will, vorallem wenn er sich zig mal verplappert und Sachen in den falschen Zusammenhang stellt.
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Faber

Re: "Bestmöglichkeitsbescheinigung"

#56

Beitrag von Faber »

ich vertraue darauf, dass der kluge Leser selbst herausfindet, wer oder was (aus welcher Interessenmotivation heraus) glaub-Würde besitzt.
eigentlich ganz einfach.
LG
Gewichtl
Gerhard_R
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Re: "Bestmöglichkeitsbescheinigung"

#57

Beitrag von Gerhard_R »

Gewichtl hat geschrieben:ich vertraue darauf, dass der kluge Leser selbst herausfindet, wer oder was (aus welcher Interessenmotivation heraus) glaub-Würde besitzt.
eigentlich ganz einfach.
LG
Gewichtl
und wenn alle Eingebildeten sich denken, dass sie klug wären und sich nur an Scheinduskussionen beteiligen, ohne jemals etwas zu leisten, dann geht die Welt den Bach runter....
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Faber

Re: "Bestmöglichkeitsbescheinigung"

#58

Beitrag von Faber »

sagen wir mal so:
"wer selber denkt, kann irren - wer's Experten überlässt, wird meist ge-irrt"
moin :)
Gerhard_R
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Re: "Bestmöglichkeitsbescheinigung"

#59

Beitrag von Gerhard_R »

Gewichtl hat geschrieben:sagen wir mal so:
"wer selber denkt, kann irren - wer's Experten überlässt, wird meist ge-irrt"
moin :)
du hast grad gar nichts gesagt, weil du nichts zu sagen hast, so wie immer.

Du kannst nur stunk machen und mit hlabgaren Sachen um dich werfen und provozieren, weil du willst dass dir jemand anderes etwas erklärt, für das du nicht genug Hirnschmalz hast, um es selber zu verstehen.
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Ohrenklempner
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Re: "Bestmöglichkeitsbescheinigung"

#60

Beitrag von Ohrenklempner »

Lchtschwrhrg hat geschrieben: Ich habe im Markt heute verfügbare stinknormale Festpreisgeräte, inzwischen sind (wenn ich richtig gehört habe) sogar neuere Typen mit auf der Liste
Weil Gewichtl nach dieser "Liste" fragte: Vermutlich ist die Preisliste des Herstellers oder Akustikers gemeint. ;) Ja, inzwischen wurde das Moxi N ("North") durch Moxi T ("Tempus") eingeholt.
...zufällig bin ich Experte auf diesem Gebiet... 🤓

Zu audiologischen Ratschlägen, Anpassberatungen oder Hörgeräte-Offerten fragen Sie nicht mich sondern Ihren Hörakustiker (m/w/d)! 👍
Lchtschwrhrg
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Re: "Bestmöglichkeitsbescheinigung"

#61

Beitrag von Lchtschwrhrg »

Tempus: 50%präziser, 36% schneller als die North Platform - wow -und North ist noch gar nicht so alt als Plattform - hast Du, Ohrenklempner, die schon probiert?
Faber

Re: "Bestmöglichkeitsbescheinigung"

#62

Beitrag von Faber »

moin,
WIE jetzt?
T-Moxi fit 500 AUFZAHLUNGSFREI?
wo gibt´s denn sowas??? :)
LG
Gewichtl
Ohrenklempner
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Re: "Bestmöglichkeitsbescheinigung"

#63

Beitrag von Ohrenklempner »

Nö, Unitron ist keiner mein Favoriten. Aber ich denke, es steckt die gleiche Plattform wie bei Phonak Belong drin.
...zufällig bin ich Experte auf diesem Gebiet... 🤓

Zu audiologischen Ratschlägen, Anpassberatungen oder Hörgeräte-Offerten fragen Sie nicht mich sondern Ihren Hörakustiker (m/w/d)! 👍
Gerhard_R
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Re: "Bestmöglichkeitsbescheinigung"

#64

Beitrag von Gerhard_R »

Gewichtl hat geschrieben:moin,
WIE jetzt?
T-Moxi fit 500 AUFZAHLUNGSFREI?
wo gibt´s denn sowas??? :)
LG
Gewichtl
bei allen Geschäften, die dich schon längst rausgeschissen haben. Kannst dir ja ne Brille und ne aufklebbaren Schnauzer kaufen und da nochmal antanzen.

:f_ck:
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Faber

Re: "Bestmöglichkeitsbescheinigung"

#65

Beitrag von Faber »

moin Gerhard_R,
wenn es bei allen Hörakustikhandwerkern das Geräteniveau des Unitron-Moxi-T-Fit-500 aufpreisfrei und anständig angepasst per insitu, Perzentilanalyse und Lautheitsskalierung gibt, dann werde ich hier umgehend erneut verschwinden, sofern nicht Leute wie Lchtschwrhrg mich erneut wieder zurückrufen.
Versprochen :)
LG
Gewichtl
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Re: "Bestmöglichkeitsbescheinigung"

#66

Beitrag von Gerhard_R »

Gewichtl hat geschrieben:moin Gerhard_R,
wenn es bei allen Hörakustikhandwerkern das Geräteniveau des Unitron-Moxi-T-Fit-500 aufpreisfrei und anständig angepasst per insitu, Perzentilanalyse und Lautheitsskalierung gibt, dann werde ich hier umgehend erneut verschwinden, sofern nicht Leute wie Lchtschwrhrg mich erneut wieder zurückrufen.
Versprochen :)
LG
Gewichtl
warum verschwindest du erst wenn du diese Geräte bekommst? Also bist du nur hier, weil dir sonst niemand auf dein Gemecker Aufmerksamkeit gibt?

Und was willst du dann hier?
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Faber

Re: "Bestmöglichkeitsbescheinigung"

#67

Beitrag von Faber »

moin Gerhard_R,
es geht gar nicht um mein Hörsystem :)
hast du schon vergessen?
ich trage ein Hörsystem, welches - deinen Worten nach - "hemmungslos veraltet" bereits seit etwa 740 Tagen "hilfsmittel-gelistet" ist.
aber vielleicht nochmal zur Erinnerung:
ICH trage - von Fielmann - GN ReSound Enyo EY 362-DRW.
Dort wird zur Zeit mit mir daran gearbeitet, per Feintuning die bisher behaupteten "Bestmöglichkeiten" bisheriger HörakustikFachmännchen von 4, über 6, jetzt 10 auf 12 - vielleicht 16 - verstandenen Einsilbern von 65 dB im 60 dB sprachsimulierenden Störschall zu verbessern. Ich bin da sehr zuversichtlich und möchte - dem diesbezüglich ausdrücklich von user Lchtschwrhrg geäußerten Wunsch folgend - dieses mit dem Ziel öffentlich machen, dass möglichst viele HörHilfsMittelBedürftige auf Rezept ohne weitere Zuzahlung über die Rezeptgebühr hinaus in solche Verstehverbesserungs-Genüsse - nicht nur bei Fielmann - kommen.
Verschtehscht?
LG
Gewichtl
Zuletzt geändert von Faber am 7. Dez 2017, 20:02, insgesamt 2-mal geändert.
Gerhard_R
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Re: "Bestmöglichkeitsbescheinigung"

#68

Beitrag von Gerhard_R »

ne verteh ich nicht.

:f_ck:

du versuchst jeden anzupissen, weil du probleme hast mit denen du nicht fertig werden kannst und weil dich jeder satt hat, musst du dich hinter irgendwelchen gut gemeinten Taten verstecken.
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Gerhard_R
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Re: "Bestmöglichkeitsbescheinigung"

#69

Beitrag von Gerhard_R »

es geht nicht um mein Hörsystem. erzählt der dir.

dann erzählt er mir von seinem Hörsystem und das jeder davon hören sollte.

hau doch ab.
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Faber

Re: "Bestmöglichkeitsbescheinigung"

#70

Beitrag von Faber »

ach Gerhard_R :)
verstehst du deinen eigenen Sermon nicht mehr?
darf ich aushelfen?
dieses Zitat von dir ist nicht mal eine Stunde alt (Post #66)
Zitat:
warum verschwindest du erst wenn du diese Geräte bekommst?
ZitatEnde...
auf diesen Vorwurf antwortete ich mit Post #67
weil es um "aufpreisfreie Bestmöglichkeit" in diesem Thread geht.
verschtehscht getz? :)
LG
Gewichtl
rabenschwinge
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Re: "Bestmöglichkeitsbescheinigung"

#71

Beitrag von rabenschwinge »

Gewichtl hat geschrieben: Mein Problem ist:
WIE soll ICH beurteilen, was "ABSOLUT" bei mir "bestmöglich" wäre?
Mein subjektives er-LEBEN in den genannten Situationen lässt mein Hörakustiker nicht gelten.
Auch den - von meiner Krankenkasse als Alternative genannten Vergleichstest mit ganzen Sätzen - anstelle Einsilberworten - führt er nicht durch.
Anstelle dessen sucht ER aus, welche Einsilber angeboten werden,
und beurteilt ER, wieviel - für Ihn - als "verstanden" gelten,
und erwartet ER, dass ich DAS dann als "bestmöglich" anerkenne und das so gegenüber meiner Kasse behaupte.
DAS kann ich aber doch gar nicht?!?!
WIE macht IHR das?
Bescheinigt IHR etwas, was IHR gar nicht beurteilen können durftet?
Danke für Info von Mitbetroffenen.
LG
Gewichtl
Ach ja, Deine Fragen, Gewichtl, und die wurden erschöpfend und adäquat beantwortet.
Gerhard_R
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Re: "Bestmöglichkeitsbescheinigung"

#72

Beitrag von Gerhard_R »

Gewichtl hat geschrieben:ach Gerhard_R :)
verstehst du deinen eigenen Sermon nicht mehr?
darf ich aushelfen?
dieses Zitat von dir ist nicht mal eine Stunde alt (Post #66)
Zitat:
warum verschwindest du erst wenn du diese Geräte bekommst?
ZitatEnde...
auf diesen Vorwurf antwortete ich mit Post #67
weil es um "aufpreisfreie Bestmöglichkeit" in diesem Thread geht.
verschtehscht getz? :)
LG
Gewichtl
nene, du hast im selben Post selber gemeint, dass du nicht über deine Geräte reden würdest, sonder Aufklärung betreiben würdest.

Der redest aber nur über deine Geräte.

Und du redest nur über Praragraphen und schmeisst sie Leuten an den Kopf, damit diese dir neue Argumente geben um deine Akustiker zu quählen, weil dir selber keine Argumente einfallen.

Du versuchst deine Probleme auf andere zu projezieren, um aus deren Antworten Munition für deinen persönlichen Krieg mit den Akus zu gewinnen, in den du selber mit deiner engstirnigen Art reingekommen bist.

Anstatt mal die Rentenversicherung zu bemühen, oder paar Überstunden zu schieben, anstatt hier zu texten, um dir was besseres leisten zu können, du scheinst ja ein Auge auf die neuen Geräte geworfen zu haben.

Oder kannst du das nicht, weil du dich in den sozialen Abgrund bewegt hast?
Oticon OPN1, 105dB.PM, closed.
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Re: "Bestmöglichkeitsbescheinigung"

#73

Beitrag von rabenschwinge »

Hmm, ist zwar altmodisch, aber so manches finanziere ich mir über gezieltes Sparen.
Faber

Re: "Bestmöglichkeitsbescheinigung"

#74

Beitrag von Faber »

jep,
das überzeugt
Spott off :)
Gerhard_R
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Re: "Bestmöglichkeitsbescheinigung"

#75

Beitrag von Gerhard_R »

Gewichtl hat geschrieben:jep,
das überzeugt
Spott off :)
jetzt siehst du dich selber?
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