Meine Erste Verordnung und viele Fragen

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bestianegra
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Meine Erste Verordnung und viele Fragen

#1

Beitrag von bestianegra »

Hallo

Letzte Woche war ich beim HNO und habe mir erstmalig eine Verordung einer Hörhilfe geben lassen. Das ist jetzt etwas komplett Neues für mich.

Bevor ich euch aber mit meinen Fragen löchere wollte ich mich kurz vorstellen.

Ich heiße Ralph, bin gerade 45 geworden und wohne in Hessen, genauer in Darmstadt.

Während meines Studiums hatte ich einen Hörsturz auf beiden Ohren. Seitdem kann ich „etwas“ schlechter hören.. Besonders das Richtungshören und zusätzliche Geräusche im Raum, machen mir zu schaffen.

Bis vor Kurzem habe ich die Einschränkung als Gegeben hingenommen.

Im neuen Job seit Anfang des Jahres kamen immer mehr Stimmen, auch seitens der Geschäftsführung, auf, dass ich es mal mit einer Hörhilfe versuchen sollte und „so ein Hörgerät doch nicht schlimm wäre“.
Gut, nun bin ich an dem Punkt angekommen.

Wie oben geschrieben, war ich letzte Woche beim HNO. Im Anhang habe ich mal das Audiogramm (?) hochgeladen. Da ich mich mit dem Thema bisher nur peripher befasst habe, bin ich etwas verunsichert welcher Weg der Richtige wäre. Man liest ja ab und an das die Hörakustiker die „Autohändler“ unter den Gesundheitshandwerken wären. Was an diesen Vorurteilen dran ist, kann ich als „Einsteiger“ nicht beurteilen, verstärkt aber meine Unsicherheit.

Kommen wir zu den Fragen:

Die Verordnung liegt vor und ich muss mich nun um einen (oder zwei?) Hörakustiker bemühen. Wie finde ich einen vertrauenswürdigen, kompetenten HA? Den Tip mit dem Ortsverein DSB habe ich befolgt, aber die dürfen keine Empfehlung aussprechen.

Wie läuft es genau mit der Verordnung? Gebe ich die beim Besuch beim HA ab? Und wenn ja, wie kann ich dann einen zweiten HA konsultieren?

Sobald ich nun einen mMn vertauenswürdigen und kompetenten HA gefunden habe geht es wohl an das Testen.

Wie lange kann so eine Testphase dauern? Wenn ich während der Testphase das Gefühl habe über den Tisch gezogen zu werden, kann ich den HA wechseln (siehe Verordnung oben).

Der OV DSB hatte mir geschrieben dass der HA mir mindestens zwei Kassengeräte anbieten muss. Ist das so richtig?

Ich habe auch irgendwo gelesen dass die Kassenmodelle eher für den Hausgebrauch sind, für den alltäglichen Gebrauch im Beruf aber eher HG mit Zuzahlung benötigt werden. Ich denke daher dass ich wohl eher in den Bereich der Mittelklassegeräte landen werde.

Nachdem ich dann das „richtige“ Hörgerät gefunden habe, wie geht es weiter bzgl. der Krankenkasse (AOK). Soweit meiner Vorkenntnisse muss ich mit dem Hörgerät nochmals zum HNO. Dort wird sicher nochmals ein Audiogramm erstellt ob das HG zweckmässig ist. Sollte es als nicht zweckmässig befunden werden, wer trägt das Risiko? Der HA oder ich, da ich das HG schon ausgewählt habe?
Wer stellt den Antrag auf Erstattung durch die Krankenkasse? Wird die Rechnung zuerst von mir beglichen oder läuft alles automatisch und ich bekomme nur die Rechnung des Eigenanteils?

Als Letztes noch eine Frage: Ich habe gelesen das man irgendetwas beim HA am Anfang nicht unterschreiben sollte, finde es aber nicht mehr. Kann mir hier noch irgendwer einen Tipp geben?

Zu empfehlenswerten Geräten stelle ich mal keine Frage. ;-)

Das war es erst einmal mit den ersten Fragen. Etwas viel Text ist es geworden und hoffentlich nicht zu ermüdend.

Ich danke schon einmal im voraus.

Liebe Grüße
Ralph

PS: Ich hoffe ich habe es ins richtige Forum gestellt. Ansonsten einfach verschieben.
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fast-foot
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Re: Meine Erste Verordnung und viele Fragen

#2

Beitrag von fast-foot »

Hallo bestianegra,

hier meine Sichtweise zur einen oder anderen Frage:
bestianegra hat geschrieben:Wie läuft es genau mit der Verordnung? Gebe ich die beim Besuch beim HA ab? Und wenn ja, wie kann ich dann einen zweiten HA konsultieren?
Eine Kopie kannst Du bedenkenlos abgegen. Akzeptiert dies der Akustiker nicht, würde ich ihn nicht in Betracht ziehen.
bestianegra hat geschrieben:Wie lange kann so eine Testphase dauern? Wenn ich während der Testphase das Gefühl habe über den Tisch gezogen zu werden, kann ich den HA wechseln (siehe Verordnung oben).
Theoretisch beliebig lange. Ein Wechsel ist möglich, wenn Du die erste Antwort beachtest.
bestianegra hat geschrieben:Der OV DSB hatte mir geschrieben dass der HA mir mindestens zwei Kassengeräte anbieten muss. Ist das so richtig?
Ein "Kassengerät" sollte auf jeden Fall dabei sein.
bestianegra hat geschrieben:Ich habe auch irgendwo gelesen dass die Kassenmodelle eher für den Hausgebrauch sind, für den alltäglichen Gebrauch im Beruf aber eher HG mit Zuzahlung benötigt werden. Ich denke daher dass ich wohl eher in den Bereich der Mittelklassegeräte landen werde.
Der Akustiker muss in der Lage sein, eine ausreichende Versorgung zum Kassentarif an zu bieten. Das heisst einfach gesagt, dass mit keinem anderen Gerät ein besseres Sprachverstehen im Störschall möglich ist (ansonsten muss er das andere Gerät zum Kassentariv abgeben).
bestianegra hat geschrieben:Als Letztes noch eine Frage: Ich habe gelesen das man irgendetwas beim HA am Anfang nicht unterschreiben sollte, finde es aber nicht mehr. Kann mir hier noch irgendwer einen Tipp geben?
Sicher nicht eine Bestätigung unterschreiben, in welcher steht, dass Du mit der Versorgung zufrieden seist, wenn dies (noch) nicht der Fall ist.
ABBC3_OFFTOPIC
bestianegra hat geschrieben:Im neuen Job seit Anfang des Jahres kamen immer mehr Stimmen, auch seitens der Geschäftsführung, auf, dass ich es mal mit einer Hörhilfe versuchen sollte und „so ein Hörgerät doch nicht schlimm wäre“.
Nun, ich denke, dass die Geschäftsleitung nicht beurteilen kann, "wie schlimm" so ein Hörgerät ist, da nämlich die Risiken und Nebenwirkungen nicht von unabhängiger Stelle gründlich untersucht worden sind oder die Ergebnisse zumindest nicht kommuniziert werden, was jedoch laut Gesetz Pflicht wäre.
Gruss fast-foot
Ausgewiesener Spezialist* / Name: Wechselhaft** / Wohnsitz: Dauer-Haft (Strafanstalt Tegel) / *) zwecks Vermeidung weiterer Kollateralschäden des Landes verwiesen / **) Name fest seit Festnahme
bestianegra
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Re: Meine Erste Verordnung und viele Fragen

#3

Beitrag von bestianegra »

Hallo fast-foot

und erst einmal danke für deine Antworten.
fast-foot hat geschrieben:Hallo bestianegra,

hier meine Sichtweise zur einen oder anderen Frage:
bestianegra hat geschrieben:Wie läuft es genau mit der Verordnung? Gebe ich die beim Besuch beim HA ab? Und wenn ja, wie kann ich dann einen zweiten HA konsultieren?
Eine Kopie kannst Du bedenkenlos abgegen. Akzeptiert dies der Akustiker nicht, würde ich ihn nicht in Betracht ziehen.
Mit der Kopie ist eine gute Idee. Ich habe nun schon einige Akustiker im Umkreis von 20 km herausgesucht und werde die abgehen.
fast-foot hat geschrieben:
bestianegra hat geschrieben:Ich habe auch irgendwo gelesen dass die Kassenmodelle eher für den Hausgebrauch sind, für den alltäglichen Gebrauch im Beruf aber eher HG mit Zuzahlung benötigt werden. Ich denke daher dass ich wohl eher in den Bereich der Mittelklassegeräte landen werde.
Der Akustiker muss in der Lage sein, eine ausreichende Versorgung zum Kassentarif an zu bieten. Das heisst einfach gesagt, dass mit keinem anderen Gerät ein besseres Sprachverstehen im Störschall möglich ist (ansonsten muss er das andere Gerät zum Kassentariv abgeben).
Dazu habe ich bei einem HA folgendes gelesen:

"Hörgeräte zum Nulltarif

- Bester Klang durch Rückkopplungs- und Schallunterdrückung
- Optimales Sprachverstehen beim Fernsehen oder Radio hören
- Hoher Hörkomfort bei Einzelgesprächen in ruhiger Umgebung"


Das klingt für mich, wie "funktioniert eigentlich nur daheim beim Fernsehen und candle light dinner. Vorausgesetzt die Kerze knistert nicht so laut."

Ist das einfach so oder kann man von den zuzahlungsfreien Geräten mehr erwarten?
fast-foot hat geschrieben:
bestianegra hat geschrieben:Als Letztes noch eine Frage: Ich habe gelesen das man irgendetwas beim HA am Anfang nicht unterschreiben sollte, finde es aber nicht mehr. Kann mir hier noch irgendwer einen Tipp geben?
Sicher nicht eine Bestätigung unterschreiben, in welcher steht, dass Du mit der Versorgung zufrieden seist, wenn dies (noch) nicht der Fall ist.
Danke, genau das meinte ich.
fast-foot hat geschrieben:
ABBC3_OFFTOPIC
bestianegra hat geschrieben:Im neuen Job seit Anfang des Jahres kamen immer mehr Stimmen, auch seitens der Geschäftsführung, auf, dass ich es mal mit einer Hörhilfe versuchen sollte und „so ein Hörgerät doch nicht schlimm wäre“.
Nun, ich denke, dass die Geschäftsleitung nicht beurteilen kann, "wie schlimm" so ein Hörgerät ist, da nämlich die Risiken und Nebenwirkungen nicht von unabhängiger Stelle gründlich untersucht worden sind oder die Ergebnisse zumindest nicht kommuniziert werden, was jedoch laut Gesetz Pflicht wäre.
Das ging auch eher in Richtung Optik.

Gruss fast-foot[/quote]

Gerne können auch noch andere die Fragen beantworten.

Auch Meinungen zum Audiogramm sind willkommen. Ich habe mittlerweile im Netz Audiogramme mit zusätzlichen Kurven und mehr Informationen als auf meinem Audiogramm gefunden.
Ist Meines ausreichend, dass der HA ein/zwei "funktionierende" HGs für mich findet?

Danke und Grüße
Ralph
akopti
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Re: Meine Erste Verordnung und viele Fragen

#4

Beitrag von akopti »

Hallo,
bestianegra hat geschrieben:
Auch Meinungen zum Audiogramm sind willkommen. Ich habe mittlerweile im Netz Audiogramme mit zusätzlichen Kurven und mehr Informationen als auf meinem Audiogramm gefunden.
Ist Meines ausreichend, dass der HA ein/zwei "funktionierende" HGs für mich findet?

Danke und Grüße
Ralph
Ein HA wird immer selbst eine Messung durchführen und noch zusätzliche Messwerte, die er für die Einstellung von Hörsystemen benötigt, ermitteln. Die Kurven auf dem Rezept dienen nur der KK, um die medizinische Indikation zu prüfen. Allerdings muss man sagen, dass der HNO sich bei der Verordnung nicht sonderlich Mühe gegeben hat, denn er hat keinerlei Werte für die Sprachmessung eingetragen.
Noch wichtiger, wie die Messung, ist die Ermittlung des persönlichen Hörbedarfs, welches durch ein ausfühlriches Gespräch erreicht wird.
Ein Kassengerät muß nach aktueller Gesetzeslage die Hörminderung weitgehends ausgleichen. D.h. Dass das Verstehen in ruhiger, aber auch in geräuschvoller Situation möglich sein muss, soweit es die max. Diskrimination (=Verstehensquote - wird in der Sprachmessung ermittelt, da der HNO diese nicht im Rezept eingetragen hat, kann man hier im Forum keine Aussage darüber treffen) möglich macht. Liegt diese bei 100% in Ruhe (im Störlärm meistens 20-30% darunter) wird man mit jedem Hörsystem die Chance haben, in allen Situationen ausreichend zu verstehen. Ist die max. Diskrimination allerdings bereits eingeschränkt, dh. in Ruhe < 70%, dann wird man in Ruhe mit Hörsystem verstehen können, aber im Störgeräusch stößt man mit jedem Gerät an seine Grenzen. Ist die max Diskrimination <50% wird man im Ruhe und im Störgeräusch nicht alles verstehen können.

Um es mal recht laienhaft aus zu drücken: Hören tut man mit den Ohren, Verstehen mit dem Kopf. Ein Hörsystem arbeitet an den Ohren.

Wenn also dass Kassengerät und ein Zuzahlungsgerät keinen Unterschied im Verstehen macht, wo ist dann der Unterschied?
Höherwertige Hörsysteme haben:
- automatische Situationserkennung: Das System erkannt eine Änderung in der Situation und stellt sich durch hinzuschalten eines Richtmikrofons und Erhöhung der Störgeräuschunterdrückung selbstständig darauf ein. Beim Kassengerät muss ich durch manuelles Bedienen das Richtmikrofon selbst dazuschalten. Das ist ein Komfortmerkmal.
- Klang: Höherwertige Hörsysteme haben mehr als 4 Frequenkanäle (4 Kanäle sind gesetzlich vorgeschrieben, einige angebotene Kassensysteme bieten 6 Kanäle) und lassen es somit zu, den Klang feiner zu regulieren. Dies beinflußt nicht das Verstehen und ist somit ein Komfortmerkmal.
- Je mehr Frequenzkanäle ein Hörsystem hat, desto feiner kann es auf Störgeräusche reagieren, da diese Systeme in jedem Kanal prüfen ob Störgeräusche da sind oder nicht.
- Baugröße: Höherwertige Hörsysteme sind oftmals in recht kleinen Gehäusen zu bekommen. Ästhetik ist ein Komfortmerkmal und somit privatsache.
- Bluetooth-Anbindung: Dies ist eine moderne Technik zur direkten Anbindung an ein Telefon. Bei Kassensystemen gibt es die Möglichkeit durch Telefonspule und Adapter dies auch zu erreichen. Es funktioniert, auch wenn es nicht mehr ganz Zeitgemäß ist. Auch das fällt unter Komfort.

Das oben ausgeführte ist die vereinfachte, zusammengefasste Regelung der Krankenkasse und spiegelt nicht meine persönliche Meinung zu dem Thema wieder.

Ich kann nur empfehlen, neben der Kassengeräten auch höherwertige Systeme in der Gewohnten Umgebung zu testen und zu vergleichen. Am besten dazu ein detailiertes Tagebuch führen. Die Testzeit sollte man auch nicht zu lange wählen, da der Mensch kein akustisches Erinnerungsvermögen besitzt.

Wie findet man den richtigen Akustiker: Hin gehen und mit ihm Sprechen, das ist auch nicht so viel anders, als bei der Wahl des Partners. :D

Gruß

Dirk
bestianegra
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Re: Meine Erste Verordnung und viele Fragen

#5

Beitrag von bestianegra »

Hallo Dirk

Danke für die für mich wertvollen Informationen.
akopti hat geschrieben: Die Kurven auf dem Rezept dienen nur der KK, um die medizinische Indikation zu prüfen. Allerdings muss man sagen, dass der HNO sich bei der Verordnung nicht sonderlich Mühe gegeben hat, denn er hat keinerlei Werte für die Sprachmessung eingetragen.
Noch wichtiger, wie die Messung, ist die Ermittlung des persönlichen Hörbedarfs, welches durch ein ausfühlriches Gespräch erreicht wird.
Wäre es sinnvoll nochmals einen Termin beim HNO zu machen und die restlichen Werte/Kurven für Sprache und Hörbedarf messen zu lassen oder kann dies auch der Akustiker tun?

Was sagt die KK dazu wenn diese relevanten Werte auf der Verordnung fehlen? Ist dadurch die Verordnung bzw. kann sich die KK (AOK) weigern die Kosten zu tragen?
akopti hat geschrieben: Wenn also dass Kassengerät und ein Zuzahlungsgerät keinen Unterschied im Verstehen macht, wo ist dann der Unterschied?
Höherwertige Hörsysteme haben:
- automatische Situationserkennung: Das System erkannt eine Änderung in der Situation und stellt sich durch hinzuschalten eines Richtmikrofons und Erhöhung der Störgeräuschunterdrückung selbstständig darauf ein. Beim Kassengerät muss ich durch manuelles Bedienen das Richtmikrofon selbst dazuschalten. Das ist ein Komfortmerkmal.
- Klang: Höherwertige Hörsysteme haben mehr als 4 Frequenkanäle (4 Kanäle sind gesetzlich vorgeschrieben, einige angebotene Kassensysteme bieten 6 Kanäle) und lassen es somit zu, den Klang feiner zu regulieren. Dies beinflußt nicht das Verstehen und ist somit ein Komfortmerkmal.
- Je mehr Frequenzkanäle ein Hörsystem hat, desto feiner kann es auf Störgeräusche reagieren, da diese Systeme in jedem Kanal prüfen ob Störgeräusche da sind oder nicht.
- Baugröße: Höherwertige Hörsysteme sind oftmals in recht kleinen Gehäusen zu bekommen. Ästhetik ist ein Komfortmerkmal und somit privatsache.
- Bluetooth-Anbindung: Dies ist eine moderne Technik zur direkten Anbindung an ein Telefon. Bei Kassensystemen gibt es die Möglichkeit durch Telefonspule und Adapter dies auch zu erreichen. Es funktioniert, auch wenn es nicht mehr ganz Zeitgemäß ist. Auch das fällt unter Komfort.
Komfort ist immer angenehm, aber ich muss erst einmal schauen ob bzw. was ich überhaupt brauche.

Adhoc würde ich aus der Aufzählung "automatische Situationserkennung" nennen aber ich denke man sollte erst einmal die Tests abwarten.
akopti hat geschrieben: Ich kann nur empfehlen, neben der Kassengeräten auch höherwertige Systeme in der Gewohnten Umgebung zu testen und zu vergleichen. Am besten dazu ein detailiertes Tagebuch führen. Die Testzeit sollte man auch nicht zu lange wählen, da der Mensch kein akustisches Erinnerungsvermögen besitzt.
Das war auch mein Ansinnen. Ich werde zwar anfangs klar machen dass ich ohne Zuzahlung bleiben möchte aber auch die anderen Geräte testen. Wie schon geschrieben kann ich mir auch ein Gerät mit begrenzter Zuzahlung vorstellen.
akopti hat geschrieben: Wie findet man den richtigen Akustiker: Hin gehen und mit ihm Sprechen, das ist auch nicht so viel anders, als bei der Wahl des Partners. :D
Ok, beim Partner habe ich schon zweimal die Niete gezogen :D

Danke nochmals und
Grüße, sowie ein schönes langes Wochenende

Ralph
akopti
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Re: Meine Erste Verordnung und viele Fragen

#6

Beitrag von akopti »

Hallo,

die Sprachmessung wird der Akustiker auf jeden Fall machen, weil er nur so den Gewinn an Diskrimination nachweisen kann.
Zur Sicherheit sollte der HNO das Rezept vervollständigen, damit es mit der KK keine Diskussionen gibt. Manche KK reagieren etwas empfindlich, wenn das Rezept nicht vollständig ist.

Das mit der Partnerwahl tut mir leid. Hoffe das du trotzdem ein glückliches Händchen bei der Wahl des Akustikers hast. Achte einfach darauf, wie offen er mit der spricht und wie gut er dir zuhört.

Manche Krankenkassen fordern bei Beginn der Versorgung eine Versorgungsanzeige. Dazu wird das Rezept eingescannt und elektronisch an die Kasse übermittelt. Der Akustiker erhält dann eine Bestätigung und hat somit die Sicherheit einer späteren Kostenübernahme. Dh. aber nicht, dass ich nicht den Akustiker wechseln darf, falls ich nicht zufrieden bin. Wenn man wechseln möchte, muss der Akustiker das Rezept wieder aushändigen. Damit geht man dann zum nächsten, der dann auch wieder eine Versogungsanzeige stellt. Die KK setzt sich dann mit dem ersten Akustiker in Verbindung und wird sich den Abbruch bestätigen lassen. Also nicht erschrecken, wenn der Akustiker nach dem Rezept fragt. Auch er braucht eine gewisse Sicherheit.
Wenn die Chemie zwischen Kunden und Akustiker nicht stimmt, dann bringt es auch dem Akustiker nichts, wenn er den Kunden nicht gehen lässt. Der Akustiker lebt zum größten Teil von der Weiterempfehlung seiner zufriedener Kunden. Ein unzufriedener Kunde bringt ihm nichts. Da gebe ich lieber freiwillig das Rezept zurück.

Gruß

Dirk
bestianegra
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Re: Meine Erste Verordnung und viele Fragen

#7

Beitrag von bestianegra »

Hallo Dirk
akopti hat geschrieben: die Sprachmessung wird der Akustiker auf jeden Fall machen, weil er nur so den Gewinn an Diskrimination nachweisen kann.
Zur Sicherheit sollte der HNO das Rezept vervollständigen, damit es mit der KK keine Diskussionen gibt. Manche KK reagieren etwas empfindlich, wenn das Rezept nicht vollständig ist.
Ich lasse mir dann lieber nochmals einen Termin beim HNO für ein vollständiges Audiogramm geben. Mit den bisherigen Infos kann ich argumentieren. Mein Hörsturz war vor über 15 Jahren, da kommt es auf die paar Wochen auch nicht mehr an.

Ich habe mir bereits eine Liste mit den Akustikern in und um DA zusammen gestellt und werde die zu einem ersten Beratungsgespräch abklappern. Dann wird sich sicher ein Favoritenkreis heraus kristallisieren.

Danke und Grüße
Ralph
Lchtschwrhrg
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Re: Meine Erste Verordnung und viele Fragen

#8

Beitrag von Lchtschwrhrg »

Hallo Ralph -
lass Dir Zeit mit der HNO-Verschreibung - mach erst die Runde der Vorgespräche mit
ein paar (nicht nur zwei) Akustikern. Du musst Dich wohlfühlen dabei, merken, ob der Aku auf Dich und Deine Fragen eingeht - lange bevor Du überhaupt ein Gerät testest-

Lass Dir zeigen, welche Geräte er Dir bei Deiner Verordnung empfehlen würde. Du wirst sehr schnell merken, ob Dir einer Adam und Eva erklärt und was Du schon weißt, aber nicht Deine Fragen beantwortet- und ob einer Dir alles als das große Simsalabim -wir können alles verkauft.

Dazu solltest Du möglichst einen Fragenkatalog haben -d.h. gleiche Fragen stellen können

- Und wenn Du Dich dann für einen entschieden hast, dann dauert das auch, bis das Gerät gefunden ist, das Dir gefällt - nicht nur während der Sitzung, sondern auch im Alltag.

Stell Dich auf Monate, nicht auf Wochen ein - und wenn Du beim AKU durch bist, dann geh zu, HNO - lass Dir eine komplette Verschreibung geben - evtl.das HG "abnehmen", damit es keine Probleme mit der KK gibt-

viel Spaß
bestianegra
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Re: Meine Erste Verordnung und viele Fragen

#9

Beitrag von bestianegra »

Lchtschwrhrg hat geschrieben:Hallo Ralph -

...
Danke für die Antwort.

Wenn man sich ein paar Tage mit der Materie beschäftigt, sieht die Sache nicht mehr so unüberwindbar aus. Ich brauchte dazu wohl erst einmal einen Anschub.

In den nächsten Wochen werde ich wohl zuerst die Akustiker abklappern und mich dann nochmals mit technischen Detailfragen und den Vorschlägen der Akustiker melden. Zu möglichen Problemen mit der Verordnung gegenüber den KK können die ansässigen Akustiker sicher auch etwas sagen.

Grüße
Ralph
Ohrenklempner
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Re: Meine Erste Verordnung und viele Fragen

#10

Beitrag von Ohrenklempner »

Versorgungsanzeigen benötigen nur die Ersatzkassen im vdek-Verbund (Barmer, KKH, TK, usw...), und das auch nur bei Rentnern (Status 5). In deinem Fall (Versichertenstatus 1) benötigt die Krankenkasse keine Versorgungsanzeige, erst recht nicht die AOK. Lass dir da vom Akustiker keinen Bären aufbinden, falls er mit einer Original-Verordnung rummosert.
...zufällig bin ich Experte auf diesem Gebiet... 🤓

Zu audiologischen Ratschlägen, Anpassberatungen oder Hörgeräte-Offerten fragen Sie nicht mich sondern Ihren Hörakustiker (m/w/d)! 👍
bestianegra
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Re: Meine Erste Verordnung und viele Fragen

#11

Beitrag von bestianegra »

Ohrenklempner hat geschrieben:Versorgungsanzeigen benötigen nur die Ersatzkassen im vdek-Verbund (Barmer, KKH, TK, usw...), und das auch nur bei Rentnern (Status 5). In deinem Fall (Versichertenstatus 1) benötigt die Krankenkasse keine Versorgungsanzeige, erst recht nicht die AOK. Lass dir da vom Akustiker keinen Bären aufbinden, falls er mit einer Original-Verordnung rummosert.
Ich habe heute morgen eine Ausarbeitung des DSB gelesen. Da stand das Gleiche.

Habe dir eine PN geschickt.

Grüße
Ralph
Schlitzohr
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Re: Meine Erste Verordnung und viele Fragen

#12

Beitrag von Schlitzohr »

Hallo......Habe mit Interesse die Beiträge gelesen...kenne jemanden, der nach 30 Jahren Hörsturz und Tinnitus ein Hörgerät wollte, leider ist er nun total frustriert, da er nach 5 Monaten zwar besser hören, aber nicht wesentlich besser verstehen kann....ob es da noch eine Lösung gibz?
Rinderherz
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Re: Meine Erste Verordnung und viele Fragen

#13

Beitrag von Rinderherz »

Und wie sind deine HG Erfahrungen bisher?

Ich muss gestehen, ich habe mir da gar nicht so krass Gedanken gemacht.
Vom Doc direkt zum Akustiker Termin ausgemacht und Rezept dagelassen.
Unterschreiben musste ich dann nur eine Empfangsbestätigung über die Geräte, die ich mit nach Hause nehme.
Als ich mich entschieden habe musste ich hingegen Berge an Papier unterschreiben. Da merkt man dass es Ernst wird ;-)

Der Akustiker hat bei jedem Termin Messungen gemacht. Beim ersten Termin bestimmt eine Stunde lang. Aber alles erklärt. Also ich fühlte mich gut aufgehoben. Dann hat er mir Hörgeräte empfohlen und die wurden mir eine Woche drauf auch angepasst.
Später noch bisschen nachgeschraubt. Ende Gelände. :)

Bei meiner Mutti ist das leider eher eine never-ending story. Die testet seit 3 Jahren sporadisch sich so durch die Akustikerlandschaft. :(
Ein Rind zum Herzen. Pure 7px bds. ganz ohne Schmerzen.
bestianegra
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Re: Meine Erste Verordnung und viele Fragen

#14

Beitrag von bestianegra »

Guten Morgen
Rinderherz hat geschrieben:Und wie sind deine HG Erfahrungen bisher?
Also Hörgeräteerfahrung habe ich noch keine, da meine erste Verordnung.

Ich bin jetzt die Akustiker soweit durch. Heute noch einen ersten Beratungstermin bei einem vor Ort und dann wird entschieden. Eigentlich habe ich mich bereits festgelegt. Aber mal schaun was der Termin heute noch bringt.

Man kann zwar nach dem ersten Eindruck urteilen aber ich denke dass es sich im weiteren Verlauf der Zusammenarbeit zeigen wird ob es die richtige Wahl war. Das Recht zu gehen hat man ja immer. ;)

Grüße Ralph
svenyeng
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Wohnort: Rahden

Re: Meine Erste Verordnung und viele Fragen

#15

Beitrag von svenyeng »

Hallo!

Erst mal testen was das Zeug hält.
Unbedingt auch Geräte verschiedener Hersteller.
Bitte beim testen erstmal nicht auf den Preis achten.
Du musst gut hören können. Das hat Prio!
Wenn man von vorne herein Geräte wegen des Preises ausschließt ist man vor eingenommen.
Die Kostenfrage kann man später klären.
Da finden sich auch Lösungen wie z.B. 0% Finanzierung.

Aus meiner über 20 jahrelangen Erfahrung als Hörgeräteträger kann ich sagen das Kassengeräte nicht viel taugen. Habe ich alles mal gehabt.
Wenn die Kassengeräte so toll wären, wie manche hier sagen, würden niemand eine Zuzahlung leisten.

Da Du auch im Beruf gut hören musst und sicherlich auch telefonieren musst, würde ich generell nur Gerät die Bluetooth haben in Betracht ziehen.
Damit kann man auch mit dem Handy super telefonieren, weil man das Gespräch direkt auf die Hörgeräte bekommt.
Das geht zwar auch mit vielen anderen Geräten jedoch braucht man da ein Zusatzgerät, einen Streamer, den man sich um den Hals hängt.
Das ist für mich veraltete Technik. Alleine schon das zusätzliche Geräte ist nervig.

@rinderherz:
Was musstest Du denn dort unterschreiben?
Außer des Vertrages für die 0% Finanzierung musste ich nie was unterschreiben.
Ich habe auch für Testgeräte und Zubehör nie eine Unterschrift leisten müssen.

Gruß
sven
bestianegra
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Re: Meine Erste Verordnung und viele Fragen

#16

Beitrag von bestianegra »

Hallo Sven

Da es für mich die erste HG-Versorgung ist, muss ich mich erst einmal an die Materie rantasten. In der Theorie habe ich mir sicher schon eine Menge an Wissen angeeignet. Was ich mittlerweile weiß, die eierlegende Wollmilchsau gibt es auch im HG-Bereich nicht.

Heute hatte ich mein letztes Gespräch und nachdem ich alle Karten offen auf den Tisch gelegt habe, wird es wohl auch der HA werden.

Interessant finde ich in dem Haus die Preisgestaltung. Da werden die Hersteller nicht beachtet, es gibt einfach 5 Preiskategorien in denen die HGs erfasst werden.

Am Anfang steht aber, wie du schon schreibst, das Hören.

Werde auf jeden Fall weiter berichten und sicher auch Fragen zu den einzelnen HGs stellen.

Freu mich eigentlich auch schon auf die Tests. :)

Grüße
Ralph
Lchtschwrhrg
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Registriert: 28. Jan 2017, 15:25
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Re: Meine Erste Verordnung und viele Fragen

#17

Beitrag von Lchtschwrhrg »

svenyeng hat geschrieben:Wenn die Kassengeräte so toll wären, wie manche hier sagen, würden niemand eine Zuzahlung leisten.
Gruß
sven
Was ich erst im Laufe der Monate mitbekommen habe:
Es gibt KEINE Kassengeräte! Der Kassengerätespruch ist scheinbar genauso ein Akustiker-Spruch wie die Aussage- es gibt kein zuzahlungsfreies HG - weil die 10€ Zuzahlung immer zu leisten sind - wenn, sind es Aufpreis-HGs.

Der richtige Begriff scheint demnach "Festpreis"-Gerät zu sein, der dem Wert der Kassenleistung entspricht.

Der Rest ist freie Kalkulation des Anbieters. D.h. es ist Sache des Akustikers - wenn der Dir ein Spitzengerät zum Preis der Kassenleistung anbietet, hast Du ein früher als "Kassengerät" bezeichnetes HG! Im Prinzip ist das logische Folge der relativ schnellen technischen Entwicklung im Bereich der Elektronik und Software. Und Du als Kunde musst entscheiden, ob Du ein "altes" Spitzengerät akzeptierst oder ein neueres Festpreis HG. Wobei Dir der Akustiker immer ein HG auf Festpreisbasis anbieten muss.
Und nun kannst Du Dir an den Fingern einer Hand ausrechnen, was Dir Dein Aku anbieten wird, wenn er die siebenhundertschlagmichwas als Festpreis für 6 Jahre plus Wartungspauschale von hundertundnochwas für ein Festpreisgerät bekommt - oder Dir eben eins verkauft, bei dem er einen höheren Preis verlangt. Und ob er Dir wirklich ein "Spitzengerät" verkaufen wird.

Aus meiner kurzen HG Erfahrung kann ich jedem nur raten, sich die genaue Typenbezeichnung des zum Festpreis angebotenen Geräts, sowie die der nächstfolgenden Geräte (nach Höhe des Aufpreises) geben zu lassen (am besten dafür auch die Hilfsmittelnummer) und sich z.B. in der Hilfsmitteldatei der Rehadat Datenbank mal die technischen Daten der Geräte rauszusuchen, weiter dann auch auf den Herstellerseiten.

Bei meinem Vergleich fand ich, dass zum einen mehrere Festpreisgeräte angeboten wurden, die alle und relativ ähnliche Technische Daten haben u.a. 6 Kanäle, weiter, dass bereits die Anzahl der Automatik-Programme des HG interessant ist - und ganz besonders sollte man sich über das "Alter" der Geräte informieren - wann kam es in dieser Version in den Markt.

Die nun mit Aufpreis von 300 bis 600 Euro angebotenen HG hatten in der technischen Basis komischer Weise fast keine großen Abweichungen - die lagen eher auf dem Bedienkomfort und der Anzahl manuell wählbarer Programme. Liest sich gut - sagte mir aber einer der besuchten Akustiker, der selbst SH war - er nutzt 95% der Zeit ein einziges Programm - und für die restlichen 5% ein zweites, das er aber in der Hörsituation auch nicht unbedingt immer auswählt.

Wichtig: die Hersteller haben da so ähnliche Tricks wie bei den Kameras/Computer-Monitoren etc. man nutzt unterschiedliche Bezeichnungen-und Einheiten und für den Laien leicht verwechselbare Angaben - da darf man sich nicht ins Bockshorn jagen lassen - so war das mit der Kanalanzahl oder den automatisch erkannten Hörsituationen - Beim schnellen Lesen schien eines der Aufpreisgeräte über 9 Kanäle gegenüber den 6 der anderen zu verfügen - die saubere Listung der Kriterien brachte dann aber die Erkenntnis, dass dies Gerät auch nur 6 Kanäle hat.

Klar auch, dass selbst scheinbar identische technische Daten der Geräte trotzdem zu unterschiedlicher eigener (und durch Einstellungen der Software in der Anpassung formbarer) Wahrnehmung führt!

Ohrenklempner hat mir auch klar auf meine Frage zu einem Gerät klar hier im Forum geschrieben, dass das Gerät mit 300€ Aufpreis gut wäre, des der Akustiker aber auch als Schnäppchen als Festpreisgerät anbieten könnte. Und ein recht aktueller Beitrag zeigte auch, wie variabel die Preisgestaltung gerade der Auf preise bei Nachfrage bei mehreren Aku sein kann - und die Aku auch die Spielräume nutzen!

Ach wenn es völlig richtig ist, dass das "Hören und Verstehen" das Hauptziel sein muss - der Preis sagt zunächst überhaupt nichts über die Eignung des Geräts aus. Auch die individuell erlebten positiven wie negativen HGs und HG-Herstellern sind immer nur Einzel-Erlebnisse. Man hat mir versehentlich mal ein falsche Einstellung aufs Gerät geladen -und das Gerät war "Mist" - mit meinen d.h. den richtigen war es "Super".

Also - wie es in den Richtlinien auch steht - die Festpreisgeräte müssen bereits ein bestmögliches Hören und Verstehen ermöglichen - und warum sollte man freiwillig mehr dafür bezahlen?
akopti
Beiträge: 1348
Registriert: 17. Aug 2016, 23:06
9

Re: Meine Erste Verordnung und viele Fragen

#18

Beitrag von akopti »

Hallo,
Lchtschwrhrg hat geschrieben: Es gibt KEINE Kassengeräte! Der Kassengerätespruch ist scheinbar genauso ein Akustiker-Spruch wie die Aussage- es gibt kein zuzahlungsfreies HG - weil die 10€ Zuzahlung immer zu leisten sind - wenn, sind es Aufpreis-HGs.
Es hat noch nie Kassengeräte gegeben, da die Krankenkassen keine Hörgeräte fertigen. Es ist ein umgangsprachlicher Begriff, wie damals die Kassenbrille. Da hat die Krankenkasse auch nicht die Fassung und die Gläser gefertigt.

Die Krankenkasse gibt ein Spezifikation und einen Festbetrag vor den sie für die Leistung ( Hörgerät + vergleichende Anpassung+Service für 6 Jahre) bezahlt. Der Akustiker sucht jetzt bei der Hörgeräteherstellen die Produkte raus, die die Spezifikation erfüllen (z.T. übererfüllen) und einen EK-Preis haben, wo er mit seiner Kalkulation hin kommt.

Diese Geräte nennt man dann "Hörgeräte ohne privaten Eigenanteil" ( den die 10 Euro pro Ohr sind ein gesetzlicher Eigenanteil wie es den auch bei Medikamenten und anderen Heil und Hilfsmitteln gibt). Aber auch dieser Begriff ist nicht festgeschrieben. Die Krankenkasse sprechen von eigenanteilfreien Hörgeräten und lassen in ihrer Definition den gesetzlichen Eigenanteil einfach mal so unter den Tisch fallen.

In der Optik macht der große F... mit Nuttlarif (für die Brille) Werbung und erzählt nicht, dass man, um den Nulltarif zu erhalten vorher eine Versicherung über F... bei der Hanse-Merkur-Versicheurng abschließen muss. (Bei den Brillen zahlt bei Erwachsenen in den meisten Fällen die Krankenkasse nichts für die Brille). Ist dass dann wirklich Nulltarif? Aber das ist eine andere Geschichte.

Gruß

Dirk
Lchtschwrhrg
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Re: Meine Erste Verordnung und viele Fragen

#19

Beitrag von Lchtschwrhrg »

akopti hat geschrieben:Hallo,
In der Optik macht der große F... mit Nuttlarif (für die Brille) Werbung und erzählt nicht, dass man, um den Nulltarif zu erhalten vorher eine Versicherung über F... bei der Hanse-Merkur-Versicheurng abschließen muss. (Bei den Brillen zahlt bei Erwachsenen in den meisten Fällen die Krankenkasse nichts für die Brille). Ist dass dann wirklich Nulltarif? Aber das ist eine andere Geschichte.
Gruß

Dirk
Das betrifft aber, wie Du auchschreibst nur die Brille bei F.... - Optik, (und die Versicherungsprämie ist jedes Jahr fällig -dafür kann aber auch bei Beschädigungen sofort eine neue Brille geholt werden oder wenn die Sehstärke sich stark verändert - im Markt scheint es derzeit aber leider doch auch kein besseres Angebot zu geben. UNd die Krankenkassen haben das Gebiet Optik-Versorgung ja "verlassen"

Im Akustikbereich gibt es die Null-Euro Versorgung noch (mit gen gleichen 10€ Eigenanteil pro Gerät) - aber die enthaltenen Leistungen sind von Anbieter zu Anbieter sehr unterschiedlich . Gemäß Test ist hier F... am großzügisgsten - aoch auch hier kommt es auf die Situation an - filialweise und je nach Akustiker - da gibt es vom Entenklemmer bis zum Schlaraffenland alle möglichen Spielarten. Die einen bieten von selbst an - Andere lassen sich erst bitten -
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