Leider benötige ich
Wer Interesse an einem Kauf hat, melde sich bitte bei mir per PN. Auf welchen Portalen könnte ich die noch anbieten? Ich benötige das Geld dringend.
Oder bei nicht ausreichender Versorgung (bedingt durch beruflichen Wechsel bspw.)akopti hat geschrieben:Hallo Uwe,
das stimmt so nicht, denn Hörgeräte gehen auch bei Bezuschussung durch die gesetzliche Krankenkasse in den Besitz des Versicherten über. Allerdings hat ein gesetzlicher Versicherter erst nach 6 Jahren wieder Anspruch auf eine Wiederversorgung. Ausnahme ist eine Hörverschlechterung von ca 15 dB, die sich trotz Reserve nicht ausgleichen lässt, oder bei Verlust
Gruß
Dirk
RemyRiver hat geschrieben:Oder bei nicht ausreichender Versorgung (bedingt durch beruflichen Wechsel bspw.)akopti hat geschrieben:Hallo Uwe,
das stimmt so nicht, denn Hörgeräte gehen auch bei Bezuschussung durch die gesetzliche Krankenkasse in den Besitz des Versicherten über. Allerdings hat ein gesetzlicher Versicherter erst nach 6 Jahren wieder Anspruch auf eine Wiederversorgung. Ausnahme ist eine Hörverschlechterung von ca 15 dB, die sich trotz Reserve nicht ausgleichen lässt, oder bei Verlust
Gruß
Dirk
Eine Neueinschalung kostet 200 bis 300 Euro pro Gerät; eine Anpasssitzung je nach Akustiker 50-100 Euro privat. Das mit der Garantie ist relativ egal. Garantie ist Garantie, egal wer die Geräte trägt.rokaluwe hat geschrieben: Wenn sie komplett selbst bezahlt wurden, denke ich wird man schlecht einen Akustiker finden, der die Geräte mit neuen Schalen anpasst. ( Garantie ?) Oder es wird so teuer, dass man gleich neue Geräte anpassen kann.
Doch ist es. War ich bei derakopti hat geschrieben:RemyRiver hat geschrieben:Oder bei nicht ausreichender Versorgung (bedingt durch beruflichen Wechsel bspw.)akopti hat geschrieben:Hallo Uwe,
das stimmt so nicht, denn Hörgeräte gehen auch bei Bezuschussung durch die gesetzliche Krankenkasse in den Besitz des Versicherten über. Allerdings hat ein gesetzlicher Versicherter erst nach 6 Jahren wieder Anspruch auf eine Wiederversorgung. Ausnahme ist eine Hörverschlechterung von ca 15 dB, die sich trotz Reserve nicht ausgleichen lässt, oder bei Verlust
Gruß
DirkABBC3_OFFTOPICNicht ausreichende Versorgung ist in den Verträgen definiert, wenn die Leistung des Hörsystems auf Grund einer Veränderung der Hörminderung nicht mehr ausreicht. Eine Veränderung in der Lebenssituaton ist, laut Verträgen, kein Grund für eine vorzeitige Wiederversorgung.
Nein, ist es nicht. Liegen uns die Verträge vor oder dir? :pRemyRiver hat geschrieben:Doch ist es. War ich bei derakopti hat geschrieben:RemyRiver hat geschrieben: Oder bei nicht ausreichender Versorgung (bedingt durch beruflichen Wechsel bspw.)ABBC3_OFFTOPICNicht ausreichende Versorgung ist in den Verträgen definiert, wenn die Leistung des Hörsystems auf Grund einer Veränderung der Hörminderung nicht mehr ausreicht. Eine Veränderung in der Lebenssituaton ist, laut Verträgen, kein Grund für eine vorzeitige Wiederversorgung.KK oder du?
dann krieg ich die neuversorgung aus grosszuegigkeit! (<-Sarkasmus)Ohrenklempner hat geschrieben:Nein, ist es nicht. Liegen uns die Verträge vor oder dir? :pRemyRiver hat geschrieben:Doch ist es. War ich bei derakopti hat geschrieben:ABBC3_OFFTOPICNicht ausreichende Versorgung ist in den Verträgen definiert, wenn die Leistung des Hörsystems auf Grund einer Veränderung der Hörminderung nicht mehr ausreicht. Eine Veränderung in der Lebenssituaton ist, laut Verträgen, kein Grund für eine vorzeitige Wiederversorgung.KK oder du?
Du hast das auch schon schriftlich. Habe es schon öfter bei Krankenkasse erlebt, dass der Sachbearbeiter vor Ort eine mündliche Zusage gegeben hat, um einfach seine Ruhe zu haben. Die Stelle, die die eigentliche Entscheidung trifft hat dann abgelehnt. Deshalb haben vor vielen Jahren die Krankenkassen begonnen Zentrale Bearbeitungszentren einzurichten, wo die "Entscheider" sitzen. Oftmals haben die Sachbearbeiter vor Ort gar nicht die Kenntnisse die Entscheidung zu treffen. Damit haben die "Entscheider" keinen persönlichen Kontakt und gehen nur nach den Fakten und nicht nach dem Verhandlungsgeschick oder Hartnäckigkeit des Versicherten. Und sogar wenn der Entscheider großzügig entschieden hat, dann kommt noch die Rechnungsprüfung und kann die Entscheidung zurücknehmen. Auch dass habe ich schon erlebt. Ich schlage mich schon 30 Jahre in der Optik und Akustik mit den Krankenkasses rum.RemyRiver hat geschrieben:Doch ist es. War ich bei der KK oder du?