Neuverordnung, KK Beitrag // Technicker KK

Antworten
Gerhard_R
Beiträge: 400
Registriert: 27. Sep 2016, 01:57
9

Neuverordnung, KK Beitrag // Technicker KK

#1

Beitrag von Gerhard_R »

Hi,

folgender Link:
ABBC3_OFFTOPIC
https://www.tk.de/tk/h/hoergeraeteversorgung/kostenuebernahme-fuer-erwachsene/39760Link

1534 für beide Seiten, habe bis neulich im Internet etwas von 800 Euro pro Seite und zusätzlich Reparaturpauschale gelesen? Waren das falsche Informationen?

Der Betrag von 1939 ist für an Taubheitgrenzende Leute und für mich nicht anfoderbar, richtig?

Hmm dachte immer es wird mehr gezahlt, aber diese Beträge sind etwa gleich im Vergleich zu der Zuzahlung die ich 2008 bekommen habe...
Oticon OPN1, 105dB.PM, closed.
Innenohr SHG. Wannekurve. 40-80-40.(Tief- Mitte-Hoch).
akopti
Beiträge: 1348
Registriert: 17. Aug 2016, 23:06
9

Re: Neuverordnung, KK Beitrag // Technicker KK

#2

Beitrag von akopti »

Hallo,

die Beträge auf der Internetseite der Techniker KK sind richtig.
Gruß

Dirk
Ohrenklempner
Beiträge: 11205
Registriert: 20. Feb 2015, 13:08
10

Re: Neuverordnung, KK Beitrag // Technicker KK

#3

Beitrag von Ohrenklempner »

Ja, die Beträge stimmen.

2008 hat deine TK vermutlich auch etwa 800 Euro dazubezahlt, allerdings insgesamt für die komplette beidohrige Versorgung. ;) Genauer gesagt: 412,- € pro Hörgerät abzgl. 86,- € binauraler Abschlag. Die Reparaturpauschale ist da allerdings nicht drin.

An Taubheit grenzend ist bei dir nicht der Fall, dazu bräuchtest du auf beiden Ohren in den Frequenzen von 0,5 bis 4 kHz einen durchschnittlichen Hörverlust von mindestens 80 dB.
...zufällig bin ich Experte auf diesem Gebiet... 🤓

Zu audiologischen Ratschlägen, Anpassberatungen oder Hörgeräte-Offerten fragen Sie nicht mich sondern Ihren Hörakustiker (m/w/d)! 👍
Antworten