Verschlechterungsantrag abgelehnt - brauche bitte Rat

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Laurie
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Verschlechterungsantrag abgelehnt - brauche bitte Rat

#1

Beitrag von Laurie »

Hallo,

ich habe vor 2 Jahren ein GdB Antrag gestellt und 40 % bekommen. Damals habe ich Widerspruch eingelegt, da ich eigentlich 50 % mit diesen Werten berechnet hatte. Dieser wurde abgelehnt, da ich zu "gut" verstehe...

Vor ein paar Wochen haben ich nun einen Verschlechterungsantrag gestellt, da meine Tonkurve um 10-20 db nach unten ging. Nun habe ich hier den Bescheid - schon wieder abgelehnt. Der Grad bleibt auf 40 %.

Laut Bescheid soll sich nichts verändert haben. Ich verstehe das nicht, meine Werte sind mittlerweile so schlecht und ich soll immer noch zu "gut" hören, für einen Schwerbehindertenausweis?!

Kann bitte mal jemand auf die Unterlagen blicken, denn ich bin unsicher ob ich Widerspruch einlegen soll oder ob es eh sinnlos ist.

Danke
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muggel
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Re: Verschlechterungsantrag abgelehnt - brauche bitte Rat

#2

Beitrag von muggel »

Hallo,

auf dem rechten Ohr hast du nach dem Tonaudiogramm einen Hörverlust für Zahlen von 25 dB.
Bei 60 dB Lautstärke ist kein Wert eingetragen, daher nehme ich einmal an, dass du da 0% verstanden hast (unwahrscheinlich, aber für die Rechnung eine Annahme)
Bei 80 dB Lautstärke hast du 70 % der Wörter verstanden, bei 85 dB 100%. Die zweite Annahme ist nun, dass ich davon ausgehe, dass du auch bei 100 dB ein 100% Einsilberverstehen hast auf dem rechten Ohr.

Dies gibt ein einfach gewichtetes Sprachverstehen von 170, bei einem Zahlenverlust von 25 dB. Nach Tabelle A der vers.-med. Grundlagen hast du dort einen Hörverlust von 40% (einfaches Gesamtwortverstehen) bzw. 60% (gewichtetes Gesamtwortverstehen).
Bei dem anderen (linken) Ohr fehlen leider mehr Werte. Ein Zahlenverlust von 40 dB ist eingetragen, sowie die Verständnisquote von 100% bei 90 dB (und damit wahrscheinlich auch bei 100 dB), was -- gehe ich mal dreist von 0% Verstehen bei 60 und 80 dB aus, einen Hörverlust von 60 % ausmacht (einfaches Gesamtwortverstehen), bzw. 80% (gewichtetes Gesamtwortverstehen). Diese Annahmen sind jedoch sehr verschönt, d.h. der tatsächliche prozentuale Hörverlust liegt wohl eindeutig unter 80% bei dem linken Ohr. Dieses bedeutet jedoch, dass du auf dem einen Ohr (rechts) nach Sprachaudiometrie maximal mittelgradig sh bist, auf dem linken Ohr hochgradig SH bist. Nach Tabelle D der versorgungsmed. Grundsätzen hast du damit die Voraussetzungen für einen GdB von 30 erfüllt.

Kurzum: du verstehst tatsächlich zu gut für einen SBA!

Grüße,
Miriam
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Laurie
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Re: Verschlechterungsantrag abgelehnt - brauche bitte Rat

#3

Beitrag von Laurie »

Danke für deine Antwort muggel!

Dachte mir schon, dass die Werte wieder zum Auslesen zu wenig sind. Ich habe deshalb für Di noch mal eine HNO Termin gemacht und werde da auf die Zahlen der relevanten dB bestehen.

Ich brauche da auch die Werte von 0,5 / 1 / 2 und 4 kHz wie beim Tonaudiogramm oder?

Laut der Tonkurve wäre ich schon auf einen Grad von 50. Wurde mir ja auch nochmal vom Arzt empfohlen den Antrag zu stellen.

Naja dieser tolle Sprachtest entspricht ja eh so sehr dem wahren Leben...Schön wäre es in der Realität auch so gut zu hören ;)
muggel
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Re: Verschlechterungsantrag abgelehnt - brauche bitte Rat

#4

Beitrag von muggel »

Huhu,

du brauchst beim Sprachtest die Verstehensquote bei 60, 80 und 100 dB (Einsilber), sowie die dB-Anzahl, bei denen du 50 % der Wörter korrekt verstehst.
Der letzte Wert ist allerdings schon auf dem Sprachaudiogramm angegeben.

Grüße,
Miriam
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Laurie
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Re: Verschlechterungsantrag abgelehnt - brauche bitte Rat

#5

Beitrag von Laurie »

Ich habe jetzt beim HNO Arzt nochmal den Sprachtest mit den Werten 60, 80 und 100 dB gemacht.

Leider bin ich jetzt auch nicht klüger, denn er ist diesmal deutlich schlechter ausgefallen. Ich habe dieses mal nur geantwortet wenn ich mir 100 Prozent sicher war und mich nicht auf mein Wortgedächnis verlassen wie z.b. könnte Ast oder Last heißen - ihr wisst bestimmt was ich meine.

Zwei Fragen dazu: :help:

Wie rechne ich den Test aus, werde aus dem Internet nicht schlau damit?

Meint ihr das gibt jetzt Probleme wenn ich einen Widerspruch einlege und ich diesen Test nun vorlege, da es ja viel schlechter ist? Oder ist es da besser in einem Jahr nochmal einen Antrag zu stellen?

Danke und liebe Grüße!
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muggel
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Re: Verschlechterungsantrag abgelehnt - brauche bitte Rat

#6

Beitrag von muggel »

Hallo,

also...zunächst rechnet man das einfache Gesamtwortverstehen aus.
Das ist die Addition der Verstehenswerte für Einsilber bei 60 dB, 80 dB und 100 dB.
In deinem Fall ist das für das rechte Ohr also 35 (Einsilberverstehen bei 60 dB) + 60 (analog bei 80 dB) + 70 (bei 100 dB)= 165.
Links:
15 (bei 60 dB) + 40 (bei 80 dB) + 45 (bei 100 dB)=100.

Der Hörverlust für Zahlen sind in der Tabelle angegeben: rechts 30 dB, links 38 dB.
Schaut man nun in die Tabelle A in den VMG
( http://vmg.vsbinfo.de/b/5.htm ), so ergibt sich ein für
rechts ein prozentualer Hörverlust von 40 % (Hörverlust für Zahlen ab 30 dB, Gesamtwortverstehen ab 150) und links ein prozentualer Hörverlust von 60 % (Hörverlust für Zahlen ab 35 dB, Gesamtwortverstehen ab 100).
Da nur für Hörverluste bis 40% das gewichtete Gesamtwortverstehen genommen wird, könnte man nun für das rechte Ohr auch das gewichtete Gesamtwortverstehen ermitteln. Mit diesem würdest du rechts auf einen prozentualen Hörverlust von 50% kommen.
Schaut man dann in die Tabelle D, so befindest du dich mit den 60% Hörverlust genau auf der Grenze zwischen mittelgradiger und hochgradiger Schwerhörigkeit.
Nimmt man nun also einen Hörverlust von 50% für rechts an (und damit eine mittelgradige SH), links einen Hörverlust von 60% und stuft dich links als hochgradig schwerhörig ein, ergibt dieses nach der Tabelle also ein Gesamt-GdB von 30. Sorry :(

Damit zur zweiten Frage deinerseits: Widerspruch würde ich nicht einlegen; mit einem GdB von 40 bist du schon gut eingestuft. Nach den gesetzlichen Grundlagen steht dir -- siehe obige Ausführungen -- nicht mehr zu. Da eindeutig in den VMG drin steht, dass
Maßgebend für die Bewertung des GdS bei Hörstörungen ist die Herabsetzung des Sprachgehörs...
wird bei dir also das Sprachaudiogramm zu Grunde gelegt.
Weiterhin dürfte auch einem Sachbearbeiter des Versorgungsamtes auffallen, dass dieses deutlich schlechter ausfällt als vorherige.
Natürlich kannst du also Widerspruch einlegen... aber an deiner Stelle würde ich dieses nicht machen, denn -- wie gesagt -- rechtlich steht dir eigentlich nur ein GdB von 30 zu.

Grüße,
Miriam

PS: Du könntest auch mit dem unregelmässigen Verlauf der Tongehörskurve argumentieren. Dann und nur dann wird nämlich nach VMG das Tonaudiogramm als Grundlage genommen und der von dir errechnete GdB ergibt sich dann. Ob dieses allerdings vom Versorgungsamt anerkannt wird, weiss ich nicht. Fakt ist jedoch, dass es ggf. einen Versuch Wert ist. Allerdings würde ich hier an deiner Stelle noch ein halbes Jahr warten, da die Sachbearbeiter bestimmt das alte Sprachaudiogramm neben das neue legen und man ohne großen Hörverlust eigentlich nicht solche großen Unterschiede im Sprachverstehen hat.
Zuletzt geändert von muggel am 28. Aug 2014, 10:14, insgesamt 2-mal geändert.
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Laurie
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Re: Verschlechterungsantrag abgelehnt - brauche bitte Rat

#7

Beitrag von Laurie »

Danke Miriam, für deine ausführliche Antwort und das du mir erklärt hast wie man das Gesamtwortverstehen berechnet!

Hätte ich nicht gedacht, dass es immer noch nicht auf eine Grad von 50 reicht, obwohl der Sprachtest diesmal soviel schlechter war. Aber so weiß ich Bescheid das ein Widerspruch erstmal nichts weiter bringt, also vielen Dank.

Übringens deinen Tipp mit der unregelmäßigen Tonkurve, habe ich damals schon versucht durchzubringen. Leider ohne Erfolg.
Zuletzt geändert von Laurie am 28. Aug 2014, 20:58, insgesamt 1-mal geändert.
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