Zur BERA: Es sieht nach Deiner Schilderung, auf Grund der Potentialkurven und den Angaben über das betreffende Gerät eindeutig danach aus, dass die Aerztin eine Luftleitungs-BERA durchgeführt hat.schubiga hat geschrieben:Ja sorry ,fast foot ,so steht das in dem Gutachten und ich hoffe doch schwer, das ich von einer HNO- Ärztin untersucht worden bin. Ob sie kompetent ist, weiß ich nicht. Zulassung prüfen?
Bist Du sicher, das mit dem verwendeten Bera-Gerät keine Knochenleitungsmessung durchgeführt werden kann?
Aus der Reintonaudiometrie ist ersichtlich, dass die Hörschwellen beidseits bei mindestens 80 dB liegen (bis auf eine Ausnahme). Aus den Aufzeichnungen der BERA geht hervor, dass der stärkste Reizpegel bei 80 dB lag. Somit kann bei einer Luftleitungs-BERA gar kein Pegel-Latenzdiagramm erstellt werden, da im besten Falle eine einzige Latenz gemessen werden kann (also wurde die BERA völlig fehlinterpretiert):
Auf Grund dieser völlig inkompetenten Aussage (aus dem Diagramm der Luftleitungs-BERA kann egentlich gar nichts heraus gelesen werden) ist die Uebeprüfung der Zulassung angezeigt (ich gehe davon aus, dass Du ein Anrecht auf diese Informationen hast; also die betreffenden Daten am besten bei der Aerztin schriftlich einfordern; allenfalls per RA).BERA (Brainstem Evoked Response Audiometrie)
Bei der Ableitung der BERA zeigten sich bei guter Darstellbarkeit der Wellen 1-V beidseitig Latenz- und Interpeaklatenzen in der Norm. Kein Anhalt für retrocochleäre Störung.
Falls sie über keine Zulassung verfügt, allenfalls eine Anzeige wegen Körperverletzung (oder fahrlässiger Inkaufnahme einer solchen o.ä.) überprüfen, da audiometrische Untersuchungen nur von dafür autorisierten Personen durchgeführt werden dürfen (davon gehe ich jedenfalls aus), insbesondere, da gewisse Reizsignale potentiell gehörgefährdend sind und also eine Schädigung der Gesundheit bewirken können.
Gruss fast-foot